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Aristot. frg. 8,553 (Rose) = Suda, s. v. Τῶν φιλτάτων τὰ φίλτατα (T 874)

TitelVerfassung der Malier
AutorAristoteles
Zeitangabe4. Jh.v.Chr.
Originaltext φησὶν Ἀριστοτέλης ἐν τῇ Μηλιέων πολιτείᾳ τοὺς παῖδας γυμνοὺς ἐκφέρειν μέχρις ἐτῶν ιϛ καὶ καταφιλεῖν αὐτοὺς ἐν τοῖς συμποσίοις.
Quelle V. Rose, Aristotelis qui ferebantur librorum fragmenta.
Übersetzung “Der Liebsten Liebstes“: Es sagt Aristoteles in der Verfassung der Malier, daß [sie] ihre Kinder bis zum Alter von 16 Jahren nackt in die Öffentlichkeit treten ließen und bei Symposien küssten.
Quelle der ÜbersetzungM. Hose, Aristoteles: Die historischen Fragmente.
Kommentar Dieser Umgang mit den Kindern wird den Maliern nach Aristot. frg. 8,553 (Rose) von einem Gott befohlen und deutet auf für griechisches Verständnis archaische Erziehungspraktiken hin (vgl. u. a. Aristoph. nub. 961ff.). Demnach könnte bei den Maliern ein Erziehungsmodell mit päderastischen Zügen bestehen (M. Hose, Aristoteles: Die historischen Fragmente, 208). Die Darstellung der Malier als archaische Gesellschaft korrespondiert mit Aristot. pol. 1297b, wo beschrieben wird, dass bei diesem Volk nur die Veteranen die Möglichkeit auf Erringung eines Amtes haben.
SchlagwortMentalität
Geographische ZuordnungMalis
Ethnische GruppenMalier
BearbeiterInAnna Trattner-Handy
Permalinkhttps://gams.uni-graz.at/o:ethnos.92