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Aristot. Frg. 8,473 (Rose) = Strab. 7,7,2

TitelVerfassung der Aitoler
AutorAristoteles
Zeitangabe4. Jh.v.Chr.
Originaltext ὅτι δὲ πλάνητες (οἱ Λέλεγες) καὶ μετ’ ἐκείνων (τῶν Καρῶν) καὶ χωρὶς καὶ ἐκ παλαιοῦ καὶ αἱ Ἀριστοτέλους πολιτεῖαι δηλοῦσιν. ἐν μὲν γὰρ τῇ Ἀκαρνάνων φησὶ τὸ μὲν ἔχειν αὐτῆς Κουρῆτας, τὸ δὲ προσεσπέριον Λέλεγας, εἶτα Τηλεβόας. ἐν δὲ τῇ τῶν Αἰτωλῶν τοὺς νῦν Λοκροὺς Λέλεγας καλεῖ, κατασχεῖν δὲ καὶ τὴν Βοιωτίαν αὐτούς φησιν. ὁμοίως δὲ καὶ ἐν τῇ Ὀπουντίων καὶ Μεγαρέων.
Quelle V. Rose, Aristotelis qui ferebantur librorum fragmenta.
Übersetzung … daß nun diese [die Leleger] Barbaren waren, dafür könnte wohl eben der Umstand, daß sie mit den Karern in Gemeinschaft lebten, Indiz sein. Daß sie mit jenen und ohne sie seit alters umherzogen, beweisen die Verfassungen des Aristoteles. In der Verfassung der Akarnanen sagt er nämlich, daß einen Teil Akarnaniens die Kureten, den Westen die Leleger, dann die Teleboer bewohnt hätten. In der Verfassung der Aitoler nennt er die jetzigen Lokrer Leleger und sagt, daß sie auch Boiotien bewohnt hätten. Ähnlich äußert er sich in der Verfassung der Opuntier und der Verfassung der Megarer.
Quelle der ÜbersetzungM. Hose, Aristoteles: Die historischen Fragmente.
Kommentar Die hier erwähnten Leleger gelten in der Antike zumeinst als vorgriechisches Volk, wobei die Überlieferung zumeist ihr Verhältnis zu den Karern als Gegenstand des Interesses wahrnimmt. Aristoteles lokalisiert die Leleger, folgt man der Aussage dieser Stelle, in Aitolien, Akarnanien, Boiotien und in der Lokris. Hom. Il. 2,631-635 kennt als Ureinwohner Arkananiens jedoch die Taphier und Kephallenen, auch für Aitolien als Heimatistätte der Leleger ist Aristoteles der einzige Beleg.
BelegstellenAristot. frg. 550; Aristot. frg. 560
SchlagwortSiedlungsgeschichte, Mentalität
Ethnische GruppenLeleger, Akarnanen, Aitoler
BearbeiterInAnna Trattner-Handy
Permalinkhttps://gams.uni-graz.at/o:ethnos.87