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Ferdinand der dritte etc.

Neben instruction für unsern kriegsrath, waldtmeistern in Under Österreich, abgeordneten internuntium an die ottomanische Porten und lieben getreuen Johann Rudolphen Schmit von Schwarzenhorn. Waß er bey seiner abschickhung nach Constantinopel absonderliche in acht zunehmen und zu negotiiren haben wird.

Wan etwa die Türkhen von der vorhin begerthen praetension der 200.000 rh. fl. uber alle seine, deß Schmidt, gebrauchte opposition nit abfallen, sondern ein weeg alß den andern auf selbiger forderung beharren wolten, so solle er sehen, wie er dieselbe in ein willkhürliches praesent, so nit in geldt bestunde, verändern möge, damit sie darauß hernacher umb soviel weniger einigen tribut erzwingen können.

Endlichen aber, da sie durchauß auf dem geldt beharren wolte, wirdt er alßdan gradatim gehen khönnen und erstlichen 100.000 gulden, darnach, wan dises auch nit - 270v -

verfangen wolte, 150.000 fl. offeriren alß ein freywilliges geschenkh, welches in dray monathen von dato, daß wir von solcher seiner tractation wissenschafft werden erlangt haben, hinein folgen solle. Entzwischen wirdt er das türkhische diploma darüber aufsezen lassen, das dasselbig gleich bey erlegung des accordirten geldts oder geschenks zug umb zug darfür herauß gegeben werde, welches aber alles mit solcher solidität und gueten vorsichtigkeit wirdt geschehen müssen, damit wo möglich der Türkhen gebrauchter terminus des tributs durch einen andern titulum evertirt werde, so allein auf seiner fleißigen negociation beruhen wirdt, und solle er auch sonderlich dabey in acht nehmen, das er darunter Caschau und die zuruckh gewohnene fünf ober hungarische spanschafften begreiffe und die Türkhen nit etwan darnach ursach oder anlaß nehmen khönnen, umb derselben willen mit andern neuen praetensionibus eines absonderlichen tributs oder geschenks herfür zukhommen und würdet er sonderliche vor außferttigung des diplomatis genaue aufsicht halten, das alle arglüstigkeit, aequivocation - 271r -

oder obscuriteten, sonderlich darauß hernacher die Türkhen einige nullitates ex capite minorennitatis des ietzigen sultans erzwingen khönten, verhüetet werden und dahero selbiges diploma vorhero, ehe er es annimbt, wohl uberlesen und durchsehen, auch unnß darvon vorhero beglaubte copiam zu unserer weithern darauf erfolgenden resolution herauß schikhen, undt dises bey sich allein in höchster gehaimb halten, massen wir unnß dan auf seine dexterität und fürsichtigkeit gnädigist verlassen und demselben benebenß mit ksl. gnaden wohlgewogen. Wien den 17. Decembris 1648.