Ferdinand der dritte etc.
Instruction für unsern khriegsraht, waldtmaistern in Unter Östterreich, abgeordneten internuntio an die ottomannische Portten und lieben getreuen Johann Rudolphen Schmidt von Schwarzenhorn etc.
1 Er wirdt sich auf empfahung dieser instruction unndt zuegehörigen schreiben und praesenten also baldt auf die raise machen nacher Constantinopel, daselbsten bey dem türckhischen sultan und grossen vezier audienz begehren und folgents anzubringen haben.
2 Wir erinnerten unnß genedigst, welcher gestalt wir unnß vor etlichen monathen
erbothen hetten, zu erweisung unsers friedliebenden gemüeths unnd continuirung
der bißhero gepflogenen gueten nachbarschafft mit dem Ottomannischen Reich eine aigene abordnung an die Porthen zu thuen, welches wir demnach durch
abschickhung seiner, deß Schmidts, persohn
hiemit hetten verrichten wollen undt weiln unnß gleich vor seiner abferttigung
die avisa eingelanget, das
nach tötlichen abgang - 267v -
deß herrn sultan Ibrahimbs Han, lezten türkhischen kaisers,
dessen sohn sultan Mehemet zum ottomannischen
thron seye erhoben worden, alß erfreueten wir unnß derentwegen mit demselben und
thäten ihme zue so erlangeter ehr und hochen dignität congratuliren, der
zueversichtiglichen hoffnung, das gleich wie wir den geschlossenen frieden unnd
stabilirte freundschafft mit dem Ottomanischen
Reich steiff, fest unnd unverbrichig zu halten erbiethig sein,
also auch desselbe hergegen zu gleichmessiger observanz sich willig werde
erfinden lassen.
3 Wir thäten beineben demselben avisiren, welcher gestalt nun mehr durch göttliche verleyhung der
zwischen unnß und beeden cronen Franckhreich
unnd Schweden
langgewehrte khrieg
nidergelegt und alles zu friedlichen
standt seye gebracht worden. Nichts desto weniger hetten wir auf allen
unsern gräniz heüßern ganz ernstlich befohlen, das der fried auch daßelbst
fleißig observiert und die geringste ungelegenheit darwider bey höchster leib
und lebens straff durch die unserige nit begangen werden solte. Dergleichen wir
unnß auch hergegen von ihrer seithen - 268r -
ganz
zuverlessig versehen thätten.
4 Auf dises solle er nun hören, waß sie darauf sagen und ob sye nit selbsten auf die vorhin bey ihnen durch den Greiffenclau anhengig gemachte materiam prolongationis pacis khommen möchten, welches, wann es beschehe oder aber er sonsten guette gelegenheit auf selbigen discurs zukhommen ersehen wurde, würdet er solche occasion dergestalt in acht zunehmen wissen, das solche prolongation von außgang des noch wehrenden fridens, der den 10. Septembris deß khönfftig 1653 ihars sich endet, noch auf 20 jahr mit ihnen tractiren möge unnd solches puré und ohne einige condition, wie es anno 1642 albereit durch beyderseits commissarien ist abgehandlet und verglichen worden.
5 Werden sye aber mit dem vorhin begehrten 200.000 rh. fl. abermahlen fürkhommben, so solle er
darauf daß ihenige widerumb opponiren, waß wir vorhin durch dem Greiffenclau dargegen haben excipiren lassen,
warumben wir nemblich selbige zuerlegen nit obligirt sein, welches zu seiner
bessern nachricht in abschrifft hiebey ligt. - 268v -
Wann sie etwa umb einen neuen residenten fragten, solle er ihnen antworthen, das
derselbe auch folgen werde, oder er ihnen antworthen, das derselbe auch folgen
werde oder er villeicht den selben schon mit sich bringe, wie er den zu solchen
ende den Rehniger alß ein cameraden mit sich
nehme, ihme, ob er sich auch in die türkische negocia solcher gestalt, wie es
unnser dienst erfordert, werde finden khünnen, wohl probiren und unnß hernacher,
wan er ihme zu solcher residenz stölle, tauglich und capace genug befinden wirdt, solches zu unserer
darauf erfolgenden resolution herauß berichten solle, ihme aber ehender und
zuvor alß solche unnsere resolution erfolget vor kheinen residenten
vorstellen.
6 Undt nachdeme ihme auch albereits ist communicirt worden, waß wir für befelch
wegen zuruckhnehmung der oberhungarischen
spanschafften haben abgehen lassen, alß wirdt er darauß den
Türkhen, zum fahl sie ihme darüber fragen wurden (sonsten aber nit) die ragion zu repraesentiren
wissen, warumben wir zu solcher zuruckhnehmung genuegsamb befuegt sein und
selbige spanschafften auch dem Ragoczi nie anderst alß auf sein lebzeith
uberlassen hetten, allermassen auch vorhin mit dem Bethlehen Gabor solches ebner - 269r -
gestalt geschehen und selbige nach dessen todt wiederumb seind zuruckh genohmen
worden.
7 Umb die venetianische sachen soll er sich ganz nichts annehmen, noch sich in selbigen khrieg einmischen, es währe dan, das er sehen wurde, das selbige Republica gerne hette, das wir unnß zwischen ihr undt der Porten interponirten und er gar guete anzeigung ersehen wurde, das unsere interposition bey der Porten waß fruchtbarliches außrichten könnte, sonsten außer dessen gewißheit und genuegsamben versicherung sich derentwegen in einige handlunge oder officium nit einlassen.
8 Weither hat er auß der beylag zu sehen, waß der commissari von Hierusalem, frater Michael Palma, wegen der heiligen örther daselbst angebracht, welches werkh dan er, Schmidt, wie nit weniger der in Posnia und anderer under dem türckhischen gebüeth sich befindender geistlichen und Catholischen halber, seiner ohne daß in diser sachen habenden gueten experienz und eyfer nach ihme bester massen wirdt angelegen sein lassen.
9 Schließlich hat er auch hiebey die gravamina, welche - 269v -
bißhero von denen hungarischen granizen wider die
Türkhen einkhommen zu empfangen, so ihme allein zu dem ende mitgegeben werden,
damit er selbige, wan die Türkhen ihrer seits waß darvon movirten, zu opponiren
habe, nit aber das ers vorbringen, sondern vilmehrers, wan kheine anregung
darvon geschicht, mit denenselben zurukh halten solle. Massen wir dan an ihme,
Schmidt, unser sonderbahres guetes
vernehmen gestellt haben, er ihme eins und anders seiner bekhandten dexterität
und in den türkhischen negocye erlangten gueten erfahrenheit nach wohl zu
verrichten unndt unsere dienst darbey zubeobachten eyfrig werde angelegen sein
lassen.
10Unndt wir verpleiben demselben benebens mit ksl. gnaden wohlgewogen. Wien den 17. Decembris 1648.