Kommentar: | Sozialhistorisch aufschlussreiches Lied über Strafen für Liebe und Sexualität zwischen unverheirateten jungen Leuten: Zwei Burschen beklagen sich über die Praxis, dass junge Männer und Frauen, die beim "Gäßl gehen" erwischt werden - oder auch nur in den Verdacht geraten - von den Dorfbewohnern angezeigt werden und mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben: vom Bauern werden sie verjagt, vom Richter bekommen sie hohe Geldstrafen, die sie sich nicht leisten können und dafür ins Gefängnis müssen (Str. 4-6). Auch die Frauen haben mit Haft oder Strafarbeit (Spinnen) zu rechnen oder werden an den Pranger gestellt (Str. 7-8). Das Lied, das bis dahin auch zur Abschreckung vor dem unmoralischen Treiben dienen könnte, bekommt am Schluss eine doch recht eindeutig kritische Wendung, wenn es heißt:
9. Pfui Stöfl ist das nicht ä Schand, mein Ayd ich bleib nicht in dem Land, der Teufel holl alleweil Straffen, wann ainer bey Dienl wolt schlaffen. Das "Gäßl gehen" aufgeben, das Freude und Zeitvertreib bedeutet, kommt für die zwei Burschen nicht in Frage; besser scheint die Hoffnung, als Soldat fortgehen und dort ein ein freieres Leben führen zu können: "mein Dienl das nimm ich mit mir/ und legn uns zusamm ins Quartier." (Str. 11) Diese (selbst wohl wieder trügerische) Perspektive, die in einer ganzen Reihe an Soldatenwerbeliedern genutzt wurde, könnte auch in diesem Text dazu zu dienen, die Soldatenwerbung zu unterstützen. |