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Zu: Nationale Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes

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2013 werden die Schachtgräber der Gruppe 40 am Zentralfriedhof zu einer „Nationalen Gedenkstätte“ aufgewertet. Bereits in den Jahrzehnten davor sind diese Gräber – so auch die von Walter Kämpf, Elfriede Hartmann und anderen – Gedenkorte für NS-Opfer. Die überwiegende Mehrheit der von NS-Gerichten verurteilten WiderstandskämpferInnen kommt aus dem kommunistischen Widerstand, der von Anfang an für ein von Deutschland unabhängiges Österreich eintritt und von großer Risikobereitschaft geprägt ist. Trotz aller Rückschläge bildet er immer wieder aufs Neue zentrale Parteileitungen, denen Bezirks- und Betriebsgruppen untergeordnet sind. Gestapospitzel unterwandern jedoch alle diese Gruppen und auch die Parteileitungen. Die Mitglieder kommen vor NS-Gerichte, fast alle werden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Zahlreiche sehr junge kommunistische AktivistInnen fallen der Verfolgung zum Opfer: Anna Gräf schließt sich 1940 im Alter von 15 Jahren dem Kommunistischen Jugendverband (KJV) an. Als 16-Jährige übernimmt sie die Verbindungsfunktion zu den KJV-Gruppen im 5. und 11. Bezirk, sammelt Mitgliedsbeiträge ein und gibt verbotene Druckschriften weiter. Am 14. November 1942 nimmt die Gestapo sie fest. Die „Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher“ ermöglicht es den NS-Richtern, Jugendliche wie Erwachsene zu behandeln. Im Urteil gegen Anna Gräf heißt es daher: „Wer im Kriege, während der Soldat an der Front kämpft und blutet (…), die Einheit von Front und Heimat zu zerstören sucht, muss fallen.“ Am 11. Jänner 1944 wird sie rund zwei Monate vor ihrem 19. Geburtstag im Wiener Landesgericht hingerichtet. Bis Ende 1943 kann die Gestapo mit brutalsten Methoden die meisten kommunistischen Gruppen aufdecken und zerschlagen. Insgesamt sind in den Unterlagen der Gestapo Wien 6.300 festgenommene KommunistInnen verzeichnet. Kaum einer dieser Menschen wird wieder freigelassen, fast alle werden hingerichtet oder kommen in KZs und Gefängnissen ums Leben.