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Zu: Denkmal für Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in der NS-Zeit

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Als homosexuell verfolgt im Nationalsozialismus Homosexuelle wurden als nicht der NS-Norm entsprechend und als „Gemeinschaftsfremde“ aus der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen und verfolgt. Eine Diskriminierung und Verurteilung von Menschen, die entweder tatsächlich ihre Homosexualität lebten oder denen dies vorgeworfen wurde, gab es in Österreich schon vor dem NS-Terror. Die Verfolgung wurde aber durch die Nationalsozialisten stark verschärft, Strafmaß und Anzahl der Verurteilungen stiegen ebenfalls stark an. Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller war der seit 1852 bestehende Paragraf 129 Ib „Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts oder mit Tieren“, der weit über das Ende der NS-Herrschaft bis ins Jahr 1971 in Kraft blieb. Es war für Homosexuelle in der NS-Terrorzeit sehr schwierig, ihrer sexuellen Ausrichtung nachzugehen – sie musste sehr vorsichtig sein: Während Männer sich in Parks, öffentlichen Bädern oder bestimmten Lokalen treffen konnten, blieben vergleichbare Möglichkeiten für lesbische Frauen aus. Diese konnten Kontakte nur am Arbeitsplatz, im eigenen Freundeskreis oder mithilfe von Inseraten knüpfen. Sie waren oft mit Männern verheiratet und verdeckten so ihre Homosexualität. Maßnahmen gegen Homosexuelle wurden während des NS-Regimes von unterschiedlichen Stellen durchgeführt: Die Gestapo und die Kriminalpolizei wurden hauptsächlich vorbeugend tätig, also schon, wenn sie sich eine homosexuelle Handlung erwarteten. Sie sammelten für diese Ermittlungen Informationen durch eigene Beobachtungen oder durch Denunziationen aus der Bevölkerung. Oft wurden auch Geständnisse erpresst. Homosexuelle Männer landeten bereits seit 1937 in Deutschland, in Österreich gleich nach dem „Anschluss“ als Häftlinge in KZs und mussten dort einen rosa Winkel tragen. Wegen der schlechten Datenlage ist es sehr schwierig zu sagen, wie viele Menschen auf Grund ihrer Homosexualität Opfer des NS-Terrors wurden. Bisher konnten 119 Männer aus Wien nachgewiesen werden, die als Homosexuelle in ein KZ gebracht wurden, davon überlebten 37. Kampf um Anerkennung als NS-Opfergruppe Nach der Befreiung von der NS-Terrorherrschaft sollte es noch Jahrzehnte dauern, bis Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden. Erst im Jahr 1995 kam es zu einer generellen Anerkennung, nochmals zehn Jahre später, 2005, wurden Homosexuelle in das Opferfürsorgegesetz aufgenommen. Auch wenn es seit 1971 kein „Totalverbot“ der Homosexualität mehr gab, wurden im selben Jahr noch neue Tatbestände eingeführt, unter anderem das Verbot homosexueller Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren. Erst im Jahr 2002 wurde die Kriminalisierung und gesetzliche Diskriminierung Homosexueller vollständig aufgehoben.