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Zu: Gedenktafel und Installation für Zwangsarbeiter an der Staatsbrücke

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Zwischen 1939 und 1945 wurden etwa 14 Millionen Zwangsarbeiter*innen aus besetzten Gebieten vom NS-Regime ausgebeutet. Diese wurden nicht zuletzt dringend benötigt, da die eigene Bevölkerung Großteils an die Front geschickt wurde. Allein schon aufgrund der hohen Anzahl von Zwangsarbeiter*innen lohnt sich eine nähere Betrachtung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen. Generell kann man festhalten, dass sie gegen ihren Willen Arbeit leisten mussten, ihre Stelle nicht frei wählen konnten, lange Arbeitszeiten hatten und unter ständiger Überwachung standen. Wer sich nicht an die drakonischen Regeln des NS-Regimes hielt, den erwarteten harte Bestrafungen. Viele ehemalige Zwangsarbeiter*innen litten auch noch nach der Befreiung 1945 an den Folgen der schweren körperlichen Arbeit. Zur Zwangsarbeit wurden Kriegsgefangene oder zivile Arbeitskräfte aus den eroberten Gebieten verpflichtet, ab 1942 wurde vermehrt auf Häftlinge aus Konzentrationslagern zurückgegriffen. Zwischen den Gruppen gab es erhebliche Unterschiede in ihrer rechtlichen Stellung, so durften Kriegsgefangene laut Genfer Konvention etwa nicht in der Rüstungsproduktion eingesetzt werden (wobei diese Regelung oft ignoriert wurde). KZ-Häftlinge hingegen waren im Grunde Arbeitssklaven: Sie hatten kaum bis keine Rechte und wurden für die schwersten und gefährlichsten Tätigkeiten verwendet. Es gab auch rassistische Unterscheidungen, so wurden Kriegsgefangene aus Frankreich, England, Belgien, Dänemark, Norwegen, Niederlande und Amerika oder Kanada weitaus besser behandelt als jene aus Ungarn, Rumänien oder Kroatien. Am Ende der Hierarchie standen Arbeiter*innen aus Italien, Polen oder der Sowjetunion. Zwangsarbeiter*innen wurden in der Rüstungsproduktion, bei Infrastrukturprojekten, in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, der Hotellerie, im Haushalt sowie für diverse Zwecke von der SS benötigt. Die Verteilung erfolgte über verschiedene Lager im damaligen „Reichsgau“ Salzburg, etwa in Liefering, Plain oder Itzling. Wer am Bauernhof arbeitete, erhielt dort auch meist eine Unterkunft. Die meisten wurden jedoch in Lagern untergebracht, die ständig bewacht wurden. Ein riesiges Kriegsgefangenenlager befand sich in St. Johann im Pongau (damals Markt Pongau), wo im sogenannten Stalag XVIII C ab 1941 etwa 24.000 Kriegsgefangene interniert waren. Tausende von ihnen starben dort, vor allem die sowjetischen Kriegsgefangenen im Nordlager, deren hygienische Zustände und Ernährungssituation desaströs war. Der Bevölkerung wurde untersagt, Kontakt mit Kriegsgefangenen herzustellen. Sie durften unter anderem nicht am selben Tisch essen oder auch keine Gasthäuser besuchen. Trotzdem gab es natürlich Verstöße gegen diese Regelungen, die bei Bekanntwerden jedoch hart bestraft wurden. Wer aus der deutschen „Volksgemeinschaft“ ein sexuelles Verhältnis mit Kriegsgefangenen hatte, wurde durch Veröffentlichung dieser Informationen gedemütigt, verurteilt und manchmal sogar ins KZ gebracht. Die Kriegsgefangenen wurden ins KZ überstellt oder gleich ermordet. Anerkennung für ihre Leiden erhielten Zwangsarbeiter*innen erst spät. Im Jahr 2000 wurde der sogenannte „Versöhnungsfonds“ von Österreich eingerichtet, über den insgesamt 350 Millionen Euro an Entschädigung ausgezahlt wurden. [Text von: Johanna Maringer)]