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Als Adolf Hitler im März 1938 deutsche Soldaten in Österreich einmarschieren ließ, waren viele Österreicher*innen davon begeistert. Auch einige Politiker*innen äußerten sich positiv, so etwa der spätere sozialdemokratische Bundespräsident Karl Renner. Einige wenige wehrten sich allerdings auch aktiv gegen das neue Regime. Man kann in Österreich von einer hohen vierstelligen Zahl an Widerständigen ausgehen. Zur Veranschaulichung: In Wien und Graz gab es insgesamt Verfahren gegen 6300 Personen. Sie hatten unterschiedlichste Beweggründe: Die meisten Widerständigen kamen aus der organisierten Arbeiter*innen-Bewegung. Sie schlossen sich später oft dem kommunistischen Widerstand an. Die zweitgrößte Gruppe war das katholisch-konservativ-bürgerliche Lager. Die späteren Widerstandskämpfer*innen wurden oft schon als Kinder und Jugendlichen in sozialdemokratischen oder in christlichen Organisationen sozialisiert. Auch Angehörige verfolgter Gruppen leisteten Widerstand, etwa Juden und Jüdinnen oder Zeug*innen Jehovas. In Südösterreich gab es außerdem viele Partisan*innen. Auch aus dem Exil (also aus dem Ausland) wurde gegen das NS-Regime agiert. Mittlerweile wird auch die Desertion aus der Wehrmacht als Form des Widerstands anerkannt. Anfangs lag der Altersdurchschnitt widerständiger Personen bei 30 Jahren. Weil viele Gruppen aufflogen, erhöhte sich der Altersdurchschnitt später. Die jüngsten Angeklagten waren 16 Jahre alt. Etwa 15% der Angeklagten waren weiblich. Der geringe Frauenanteil lag einerseits daran, dass Frauen als weniger gefährlich seitens der Nationalsozialisten angesehen wurden, andererseits mussten sie oft untergeordnete Funktionen in den Gruppen übernehmen. Es waren also viel mehr Frauen am Widerstand beteiligt, als man anhand der Zahl der Angeklagten vermuten würde. Während manche bewaffneten Widerstand leisteten, griffen andere zu gewaltlosen Protestmethoden oder richteten die Gewalt nur gegen Sachen (anstatt gegen Menschen). Sie verschickten zum Beispiel Briefe an Frontsoldaten mit dem Aufruf zum Widerstand, sie unterwanderten die Hitlerjugend, verteilten Zeitschriften und Flugblätter, zerstörten die Infrastruktur wie Bahngleise, veranstalteten antinazistische Kundgebungen, verweigerten den Wehrdienst, hörten „feindliche“ Sender aus dem Ausland oder verstießen gegen Normen, indem sie „undeutsche“ Kleidung trugen oder unerwünschte Musik wie Jazz hörten. Manche riskierten ihr Leben, indem sie Verfolgte des Regimes versteckten. Die Angst vor Denunziation begleitete die Widerständigen tagtäglich. Aufgrund der hohen Unterstützung des NS-Regimes in der Bevölkerung war Widerstand schwieriger als in anderen Ländern, wo man Deutschland als Feind und Eindringling wahrnahm. Viele konnten deswegen nicht einmal engen Verwandten vertrauen. Durch das Einschleusen von Spitzeln flogen viele Widerstandsgruppen auf. Kam eine widerständige Person vor Gericht, durfte sie nicht mit einem fairen Verfahren rechnen. Kommunist*innen wurden besonders oft zum Tode verurteilt, da sie aus der Perspektive des NS-Regimes aufgrund ihrer Ideologie als „Erzfeind“ der Deutschen galten. Grundsätzlich ging man hart gegen Widerständige vor, um weiteren Widerstand in der Bevölkerung zu unterbinden. Die Todesstrafe wurde oft verhängt, um ein Exempel zu statuieren.