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Zu: Stele für die Opfer der NS-Justiz beim Landesgericht Klagenfurt

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Späte Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz Jahrzehntelang waren die Opfer der NS-Justiz in Kärnten kein Thema der öffentlichen Erinnerung. Erst ab 2008 wurde ihnen jährlich mit einer Veranstaltung samt Schweigemarsch in Klagenfurt gedacht. 2013 wurde auf Initiative des Vereins Memorial Kärnten/Koroška ein Namensdenkmal vor dem Landesgericht Klagenfurt, dem Ort, an dem die Todesurteile gegen 47 Personen verhängt wurden, errichtet. Auf einem 2,30 Meter hohen Serpentinstein wurden die 47 Namen der Opfer eingraviert. Das Denkmal symbolisiert ein Fallbeil, welches als Hinrichtungswerkzeug für viele Opfer nach dem Urteil „Tod durch Enthauptung“ benutzt wurde. Doch wer waren diese 47 Menschen? Sie alle waren aufgrund von Widerstandstätigkeit unterschiedlicher Art von den Nationalsozialisten verhaftet worden. Widerstand wurde während des Nationalsozialismus streng geahndet und hart bestraft. Menschen, die sich den vielen vorgegeben Regeln widersetzten oder sich nicht an die Vorgaben anpassten, die gegen Vorschriften verstießen, angeordnete Tätigkeiten verweigerten oder ihre Ablehnung gegen die NS-Politik offen aussprachen, kamen in Haft. Viele wurden von NachbarInnen, KollegInnen oder gar von Familienmitgliedern denunziert . NS-Justiz in Kärnten Für die Aburteilung der Widerständischen wurden Gerichtsprozessen organsiert, über die in den Medien massiv berichtet wurde. Die harten Urteile sollten in der Öffentlichkeit der Abschreckung dienen und damit den Widerstand einschränken. Am Landgericht Klagenfurt fanden fünf große Gerichtsprozesse statt, die mit 47 Todesurteilen für Menschen endeten, die sich in unterschiedlicher Weise widerständisch betätigt hatten. Die Liste der Delikte, welche mit dem Tod bestraft wurden, wurde ab 1938 immer länger: neben Wehrdienstverweigerung, Feindbegünstigung und Hochverrat kam beispielsweise auch die Verbreitung von antinazistischem Propagandamaterial dazu. Jene Personen, die in den Gerichtsprozessen dem Todesurteil entgingen und mit einer Haftstrafe davonkamen, überlebten die Zeit des Nationalsozialismus teilweise ebenfalls nicht. Diese Menschen, die in Gefängnissen und Konzentrationslagern beim Abbüßen ihrer Haftstrafe an Folter oder Unterversorgung starben, werden auf der Stele zur Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz nicht namentlich genannt. Ebenso fehlen darauf jene KärntnerInnen, die an anderen Gerichtshöfen Todesurteile erhielten, wie etwa der Zeuge Jehova Anton Uran , der in Berlin zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Wer waren die Opfer der NS-Justiz? Nicht alle Menschen, die Widerstand gegen die NS-Herrschaft leisteten, können Widerstandsgruppen zugeordnet werden. Ihre Motivation war unterschiedlich, sie widersetzten sich aus religiösen, politischen oder humanistischen Gründen. Manche waren in Gruppen organisiert, andere handelten individuell. Die 47 Opfer, an die die Stele erinnert, können den drei größten Widerstandsgruppen in Kärnten zugeordnet werden: dem Eisenbahnerwiderstand, dem kommunistischen Widerstand und dem PartisanInnenwiderstand . Diese Gruppen sind nicht trennscharf, agierten teilweise gemeinsam und einzelne Personen sind sowohl der einen als auch der anderen Gruppe zuordenbar. Der lange Weg zur Anerkennung der Opfer Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde den Widerständischen nicht gedankt, ganz im Gegenteil: Ihr Auftreten gegen das NS-Regime wurde als Vaterlandsverrat umgedeutet, sie wurden verunglimpft und verschmäht. In der Erinnerungskultur dominierten die Wehrmachtssoldaten , die als Helden der Heimat gefeiert wurden und in fast jedem Ort ein monumentales Denkmal erhielten. Den Opfern der NS-Justiz, die aufgrund von Widerstandstätigkeit gegen ein Unrechtsregime hingerichtet wurden, wurde jahrzehntelang nur im kleinsten Kreis gedacht, etwa in Zell Pfarre, dem Heimatort mehrerer Ermordeter. 2009 trat das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz in Kraft, mit welchem die Urteile von NS-Gerichten rückwirkend aufgehoben werden können. Alle Opfer gerichtlicher Unrechtsentscheidungen, die mit ihrem Handeln zur Befreiung vom NS-Regime beigetragen haben, können damit auf Ansuchen von Angehörigen offiziell von ihrem Urteil freigesprochen werden. Damit wurde dem Widerstand spät aber doch eine Würdigung durch den offiziellen Staat Österreich zuteil.