Jahrrechnungen der Stadt Basel 1535 bis 1610 – digital

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Der Basler Finanzhaushalt - Forschungslage

Basel verfügt über eine ausgezeichnete Überlieferungslage für Quellen zum städtischen Haushalt1 seit dem Spätmittelalter und über eine lange Tradition in der Erschliessung dieser wichtigen Quellengruppe. Vor gut hundert Jahren erschien die dreibändige Quellenedition von Bernhard Harms Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter: Quellen und Studien zur Basler Finanzgeschichte. In der Einleitung zu seiner Edition formulierte er 1909 pathetisch „Wir preisen das Genie jener Männer, die in weiser Fürsorge das Fundament des Staates, leistungsfähige Finanzen, vor allem sicherten. Feldherrn gleich stehen sie in unserer Achtung. [...] Und schon im XIV. Jahrhundert sehen wir in den frühen Gemeinwesen ein hochentwickeltes Finanzsystem“.2 Mit weniger Pathos kommen auch die jüngsten wirtschafts- und finanzgeschichtlichen Untersuchungen in der Sache zum gleichen Urteil und betonen die Qualität der seriellen Überlieferung der Basler Jahrrechnungen zwischen 1362 und 1611.3 Mit seiner Quellenedition machte Harms die Stadtrechnungen Basels für einen Zeitraum von 175 Jahren zwischen 1362 und 1534/35 im Druck zugänglich und legte damit zugleich auch eine Referenzpublikation für weitere Erschliessungsprojekte vor. Hier schliesst das vorliegende Projekt an, welches die Rechnungsjahre von 1535/36 bis 1610/11 in einer TEI basierten, digitalen Edition zugänglich macht.

Für die Finanzgeschichte der Städte des Spätmittelalters und der Reformationszeit interessierte sich schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts insbesondere die Historische Schule der Nationalökonomie. Pioniercharakter hatte die erste Untersuchung zu diesem Thema, die Gustav Schönberg im Jahre 1879 unter dem Titel Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert veröffentlichte.4 Schönberg behandelte in dieser Arbeit den ausserordentlichen Finanzhaushalt der Stadt, in dem er sich vor allem mit der nur sporadisch in Ausnahmejahren erhobenen direkten (Vermögens-)Besteuerung der städtischen Einwohnerschaft befasste. Zudem gab er auch einen anschaulichen Überblick über die Quellenlage zur Finanzgeschichte Basels und eine knappe Einführung in die Entstehung und den institutionellen Aufbau der Basler Finanzverwaltung zwischen 1361 und 1500. Seine Arbeit wurde von seinem Schüler Bernhard Harms weitergeführt. Er veröffentlichte zwei Aufsätze über Die Münz- und Geldpolitik der Stadt Basel im Mittelalter5 und Die Steuern und Anleihen im öffentlichen Haushalt der Stadt Basel 1361-15006, die als Vorarbeiten zu seiner umfangreichen Edition der Stadtrechnungen von 1361/62 bis 1534/35 dienten. Ausgehend von dieser Quellenedition publizierte Ernst Saxer im Jahr 1923 eine detaillierte Untersuchung über Das Zollwesen der Stadt Basel bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts7, in der er nicht nur umfassende Kenntnisse über die wichtigsten Einnahmequellen der Stadt im ausgehenden Mittelalter vermittelte, sondern auch deren institutionelle und räumliche Organisation anschaulich darstellte. Erst in den 1970er Jahren legte der Mediävist und Statistiker Josef Rosen weitere quantitative und qualitative Auswertung der Stadtrechnungen auf Basis der edierten Quellen vor. In zahlreichen Aufsätzen beleuchtete er Steuereinnahmen, Kriegsausgaben, die Kosten der Universität und vieles mehr.8

Wenig später hat Martin Körner in seiner Dissertation „Solidarités Financières Suisses au XVIe Siècle“, einer wegweisenden Studien zur Schweizerischen Finanzgeschichte, auch auf entsprechende Finanzquellen in Basel zurückgegriffen, die regionale wie überregionale Bedeutung des Basler Stadtwechsels herausgearbeitet und unter anderem auch die langfristige Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Stadt im Verlauf des 16. Jahrhunderts überblicksartig dargestellt.9 1984 hat schliesslich Arthur Vettori unter Verwendung zahlreicher, unedierter Archivmaterialien mit seiner Dissertation zu „Finanzhaushalt und Wirtschaftsverwaltung Basels (1689-1798)“ einen wichtigen Beitrag zur Wirtschafts- , Finanz- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Basel im 18. Jahrhundert vorgelegt.10 In seiner Arbeit gibt er einen konzisen und kenntnisreichen Überblick über die Basler Rechnungsbücher und die Geschichte der städtischen Finanzverwaltung, weist auf die verschlechterte Überlieferungslage nach 1611 hin und gibt wichtige und nützliche Hinweise für die konkrete Quellenarbeit. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass er methodisch reflektiert die Jahrrechnungen als wirtschaftsgeschichtliche Quellen zur Analyse grundlegender Strukturveränderungen genutzt hat.

Die institutionellen Grundlagen des städtischen Finanzhaushalts

Der Rat als oberste Finanzbehörde

Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit waren auch in Basel die finanziellen Angelegenheiten des Gemeinwesens in der Regel streng geheim. Daher sollte der Kreis der Mitwisser so klein wie möglich gehalten werden und nur wer direkt mit der Finanzverwaltung zu tun hatte, erhielt auch entsprechenden Einblick. In Basel war zu dieser Zeit der Rat die oberste und zugleich souveräne Finanzbehörde. Er erledigte die Finanzgeschäfte und die Rechnungslegung aber nicht selbst, sondern bildete eigene Finanzverwaltungsorgane aus. Diese wurden im Sinne der Geheimhaltung nur mit Mitgliedern des Rats besetzt. Sie waren dem Rat Rechenschaft schuldig und mussten ihm in sogenannten „Rechnungsabhören“ periodisch Abrechnungen über laufende Einnahmen und Ausgaben vorlegen, welche der Rat dann bestätigen oder ablehnen konnte. Dabei wurden die Rechnungen, soweit die Rechnungsabhören überliefert sind, im 16. Jahrhundert durchgehend angenommen, teilweise sogar mit einem ausdrücklichen Lob für die Organe der Finanzverwaltung. Der Rat hatte auch das Recht neue und ausserordentliche Steuern und Abgaben zu erheben. Er tat dies bereits im Spätmittelalter ohne sich um eine kaiserliche Bestätigung zu bemühen, liess sich sein Vorgehen aber jeweils vom Grossen Rat bestätigen.11

Die Siebnerherren

Im Hinblick auf die in der Entstehung begriffene städtische Finanzverwaltung und die Auseinandersetzungen mit dem Bischof um die Erschliessung eigener Einnahmequellen wurde bereits in der Mitte des 14. Jahrhunderts durch den Rat ein eigenes Finanzverwaltungsorgan mit dem Namen „Sieben“ oder „Siebnerherren“ eingerichtet. Die Siebnerherren wurden vom Rat jeweils für nur eine Fronfastenperiode, also ein Quartal,12 gewählt und danach ausgewechselt, wobei zumindest im 16. Jahrhundert eine gewisse Konstanz darin lag, dass sich der amtierende und der alte Bürgermeister immer im Vorstand der Siebnerherren abwechselten.13 Anfangs hatten die Siebnerherren die Kompetenz die Ungeldeinnahmen zu verwalten, die wöchentlich anfallenden Kosten des Stadtbaus zu begleichen und das „gemeine Gut“, also die städtischen Vermögenswerte, zu organisieren. Zu ihrer Aufgabe gehörte lange auch die Führung der Rechnungsbücher. Die Funktion der Siebnerherren erlangte durch die Pfändung der bischöflichen Zoll- und Hoheitsrechte im Jahr 1373 eine deutlich grössere Bedeutung als zuvor und wurden auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt.14 Da sich dadurch die städtischen Einnahmen stark ausweiteten, konnten die Siebnerherren schon bald ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen. Die kurze Amtsdauer von wenigen Wochen verunmöglichte es längerfristige Finanzgeschäfte sinnvoll zu betreuen und kompetente Fachleute heranzubilden.

Die Dreierherren

Im Jahr 1453 wurden daher als neues Finanzverwaltungsorgan die „Dreier“ oder „Dreierherren“ geschaffen. Mit den Dreierherren, welche jeweils für ein ganzes Amtsjahr gewählt und in der Regel für ein weiteres bestätigt wurden, gelang es Kontinuität und verwaltungstechnisches Wissen in Bezug auf den Finanzhaushalt sicherzustellen. Ausserdem konnte man dadurch, dass nur drei weitere Personen, welche in der Regel für zwei Jahre im Amt blieben, in die Finanzgeschäfte eingeweiht werden mussten, eine allzu grosse Ausweitung des Kreises der Mitwisser verhindern. Während die Dreierherren zu Beginn nur zur Unterstützung der Siebnerherren gedacht waren, haben sie Letztere aber aufgrund der oben genannten Faktoren bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts von der Spitze der Finanzverwaltung verdrängt. Bereits kurz nach ihrer Einrichtung wurde den Dreierherren die Führung der wichtigsten Rechnungsbücher übergeben. Die Siebnerherren blieben aber weiterhin eine wichtige Institution. Sie unterstützten die Dreierherren bei deren Aufgaben, führten weiterhin gewisse untergeordnete Rechnungsbücher15, und erledigten wöchentliche Routinearbeiten. Darüber hinaus wurde der Verlust ihrer Kompetenzen in der Finanzverwaltung mit der Übernahme von Rechtspflegeaufgaben kompensiert.16

Mit dem Aufstieg zum führenden Finanzverwaltungsorgan war das Amt eines Dreierherrn sehr attraktiv geworden, da es mit weitgehenden institutionellen Machtbefugnissen verknüpft war. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts erlangten die Dreierherren zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben die alleinige Oberaufsicht über den Stadtwechsel und damit auch über die Münzprägung und das Kreditwesen. Auf diese Entwicklung führt Vettori die Tatsache zurück, dass ab 1515 sowohl der Bürgermeister als auch der Oberstzunftmeister meist gleichzeitig auch das Amt eines Dreierherren bekleideten. Zudem war der Bürgermeister auch die Hälfte des Jahres der Vorsteher der Siebnerherren. Durch diese personelle Konzentration der wichtigsten Ämter kam es in der Stadtverwaltung zu einer erheblichen Machtkonzentration, welche noch dadurch verstärkt wurde, dass diese Ämter von Angehörigen einiger wenigen Familien besetzt wurden. Die Praxis Ämter in Personalunion zu führen wurde zwar bereits 1523 formell verboten, sie bestand jedoch bis ins Jahr 1616 fort, als die ganze Finanzverwaltung grundlegend reorganisiert und die Haushaltungskammer als weiteres Finanzgremium ins Leben gerufen wurde.17

Der Stadtwechsel

Der Stadtwechsel hing zwar nicht direkt mit der Finanzverwaltung zusammen, war aber dennoch für den städtischen Finanzhaushalt von zentraler Bedeutung. Der Basler Stadtwechsel, erstmals im 15. Jahrhundert erwähnt, wurde im Jahr 1504 zu einer Art öffentlicher Bank. Er war im Sinne einer einfachen Kommanditgesellschaft mit Kapitalbeteiligung des bzw. der Wechsler und paritätischer Gewinnausschüttung organisiert. Die Stadt hatte die Hälfte der Kapitalbeteiligung inne und damit stand ihr auch der halbe Gewinn zu. Die Aufgabe des Wechsels war in erster Linie, wie der Name ahnen lässt, der Geldwechsel, doch er war auch für die Ausübung des Münzregals zuständig und konnte neues Geld in Umlauf bringen und schlechte Münzen einschmelzen lassen. Ausserdem besass der Stadtwechsel das Monopol auf den Kauf und Verkauf von Gold- und Silberbarren. Er bot auch eine Palette von Dienstleistungen an, welche im Verlauf des 16. Jahrhunderts immer wichtiger wurden. Von grosser gesellschaftlicher Bedeutung waren, wie die Stadtrechnungen zeigen, die Leibgedinge, eine Art vormodernes Rentensystem. Der Stadtwechsel nahm Guthaben entgegen und verpflichtete sich im Gegenzug dem Gläubiger eine lebenslange Leibrente zu zahlen. Mit dem Tod des Gläubigers erlosch die Schuld. Die Leibgedinge wurden in der Regel mit 10% verzinst. Neben den Leibgedingen nahm der Stadtwechsel auch gewöhnliche, ablösbare Kredite auf, welche er mit 5% verzinste. Ab 1574 bot er auch Vermögensverwaltung an und ab 1608 verwaltete er die Konkurse in Basel.18

Das umfangreichste Geschäft des Stadtwechsels war die Vergabe von Darlehen. In diesem Kontext war er weit über die Grenzen Basels hinaus von grosser Bedeutung. Im Gebiet der Eidgenossenschaft finanzierte er mit fast 60% den grössten Teil der öffentlichen Anleihen, so dass Körner von einem „Quasi-Monopol“ des Basler Stadtwechsels spricht.19 Das Basler Kreditwesen reichte weit über die konfessionellen Grenzen hinaus. Es gab auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft unabhängig von der Konfession keine Stadt, welche nicht beim Basler Stadtwechsel verschuldet war: Die einzigen Ausnahmen bildeten Luzern und Zug, die überhaupt keine Schulden hatten. Doch auch über die Eidgenossenschaft hinaus war der Basler Stadtwechsel von grosser Bedeutung. Zu seinen Schuldnern gehörten neben dem König von Frankreich auch die Herzöge von Savoyen, von Württemberg, und viele weitere Adelshäuser und Städte.20

Der Stadtwechsel war für die Stadt eine bedeutende Einnahmequelle. Seinen Erfolg verdankte er vor allem seiner unkomplizierten Ausgabetechnik: Es wurden Anleihen in Form von Schuldverschreibungen mit gedruckten Formularen vorgefertigt. Auf diesen musste der Wechsler nur noch den Namen des Gläubigers, die Summe, den Zinssatz und die Fälligkeit eintragen. Diese Anleihen konnten gezeichnet werden, bis ein zuvor definierter Gesamtbetrag erreicht war.21 Mit dieser Neuerung konnte der Basler Stadtwechsel die schwerfälligen Ausgabetechniken der Konkurrenz überwinden und sich entscheidende Vorteile sichern.22

Aufbau und Inhalt der Jahrrechnungen 1535/36 bis 1610/11

Die Einnahmen der Stadt

Die Struktur der Rechnungsbücher und ihr innerer Aufbau sind historisch aus der Praxis der Rechnungslegung heraus entstanden und haben schon von Anfang an einen Einnahmen- von einem Ausgabenteil unterschieden. Innerhalb dieser beiden Teile stehen immer zuerst die Einnahmen beziehungsweise Ausgaben der Stadt, unter denen auch diejenigen aus dem Kleinbasel und den ennetbirgischen Vogteien verbucht wurden. Es folgen die Einnahmen und Ausgaben der Ämter.

Im 16. Jahrhundert war die Struktur der Jahrrechnungen bereits stark ausdifferenziert. Es gab eine mehr oder weniger fixe Reihenfolge von Positionen, welche in der Edition im bilanztechnischen Sinn als Buchungskonten benannt werden. Die digitale Edition bildet diese Struktur ab und bietet so die Möglichkeit Einnahmen und Ausgaben über den ganzen Zeitraum nach Buchungskonten geordnet zu verfolgen. Die Struktur blieb während des ganzen Jahrhunderts relativ konstant. Ende der 1530er und zu Beginn der 1540er Jahre wurden gewisse Ausdifferenzierungen vorgenommen, so dass einige Einnahmequellen, welche zuvor als allgemeine Einnahmen verbucht worden waren, ein eigenes Buchungskonto erhielten. 1538/39 wurde neu ein Konto „Vom ungelt zum Nuwen husz zu unserm halben theyl“ als weiteres, spezifisches Weinungeld, ausgegliedert. Im gleichen Jahr wurden auch die Zins-, Schirm- und Burgrechtgelder als eigenes Konto ausdifferenziert. Auf diesem Konto wurden ab 1543/44 zum ersten Mal auch sogenannte „Losungen“ (Rückzahlungen von Aktivdarlehen) verzeichnet. Die „Losungen“ wurden schliesslich 1572/73 als weiteres Konto ausgekoppelt. Zudem wurde 1542/43 der Stadtwechsel als eigenes Konto ausgeschieden.23

Die Reihenfolge der Buchungskonten blieb über lange Zeit konstant und kann aus der Praxis der Rechnungslegung abgeleitet werden. Ältere Einnahmequellen erscheinen daher in den Rechnungen weiter vorn. Das Weinungeld als älteste Einnahmequelle steht in jeder Rechnung an erster Stelle. Neuere Einnahmequellen wurden tendenziell weiter hinten oder in der Nähe von thematisch verwandten Buchungskonten verbucht. So sind zum Beispiel die erst ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erhobenen Ungelder für Bier und Süsswein nach dem Wirtshausweinungeld verzeichnet, da diese drei Ungelder (mitsamt dem Weinungeld) von den Weinherren erhoben und zusammen am Brett abgeliefert wurden. Die Reihenfolge der Buchungskonten erklärt sich also einerseits durch das Alter, andererseits durch die Organisation der verschiedenen Einnahmequellen.

Ordnung und Detaillierungsgrad der einzelnen Buchungskonten spiegeln die Ablieferungspraxis der Einnahmen. Im ersten Teil befinden sich diejenigen Einnahmequellen, welche von den Bezugsorganen der Dreierherren regelmässig, also wöchentlich, zu den Fronfasten oder halbjährlich am Brett, in der Regel als Nettosummen, abgeliefert wurden. Dieser Rechnungsabschnitt enthält bis zu 46 verschiedene Einnahmeposten, für die jeweils die fronfastenperiodischen bzw. halbjährlichen sowie die jährlichen Summen aufgeführt sind. Hier sind die meisten wichtigen Einnahmequellen und der überwiegende Anteil an den Gesamteinnahmen verzeichnet. Der folgende Rechnungsabschnitt umfasst nur eine Seite und beinhaltet diejenigen Einnahmen, welche als Jahressummen am Brett abgeliefert wurden. Das einzige Konto, welches in diesem Abschnitt in Bezug auf die Gesamteinnahmen ins Gewicht fällt, sind die Einnahmen des Stadtwechsels (ohne Kreditwesen). Ein Teil der Einnahmen aus diesen ersten beiden Rechnungsabschnitten wurde im 16. Jahrhundert gar nicht mehr erhoben, ohne dass deswegen die Struktur der Jahrrechnungen angepasst worden wäre. Die Konten wurden also weiterhin aufgeführt, aber die Summe jeweils mit „0“ oder „Nihil“ angegeben. Der letzte Abschnitt der Einnahmen aus der Stadt besteht aus Buchungskonten, wo nicht Summen sondern Einzeleinträge mit Betrag und Zusatzinformationen verbucht wurden. Diese Art der Verbuchung ergibt sich daraus, dass hier separat geführte Rechnungen Buchung für Buchung in die Fronfasten- und nachher in die Jahrrechnungen abgeschrieben wurden. Es kann sich auch, wie im Fall der Ratstrafen, um Einnahmen handeln, die bereits auf der Ebene der Wochenrechnungen in Form von Einzeleinträgen verbucht wurden.

Obwohl die Struktur der Jahresrechnungen im Verlauf des 16. Jahrhunderts bemerkenswert konstant blieb, gab es doch einige wenige Spezifizierungen und Verschiebungen. So taten sich die damaligen Rechnungsverantwortlichen offensichtlich schwer, die Einnahmen aus den ennetbirgischen Vogteien einem spezifischen Buchungskonto zuzuweisen; die entsprechenden Einnahmen in den Jahren 1535 bis 1551 wurden zum Teil bei den allgemeinen Einnahmen und zum Teil bei den Schirm- und Burgrechtgeldern verbucht. Ab dem Jahrgang 1551/52 hat sich die Verbuchung bei den allgemeinen Einnahmen durchgesetzt. Eine weitere Veränderung betrifft die Rückzahlungen von Aktivdarlehen, die Zinseinnahmen, sowie die Schirm- und Burgrechtgelder. Diese wurden bis zum Rechnungsjahr 1571/72 gemeinsam in einem Mischkonto verbucht. Hier wurden also modern formuliert Erträge und Geldzuflüssen ohne Ertragscharakter in einem Buchungskonto vermischt. Um diesem Problem Rechnung zu tragen, wurde für die digitale Edition jede einzelne Buchung einem virtuellen Unterkonto für Rückzahlungen beziehungsweise Zinsen, Schirm- und Burgrechtgelder zugewiesen. Ab dem Jahrgang 1572/73 wurde dieses Mischkonto dann auch zeitgenössisch in zwei verschiedene Konten für Rückzahlungen und Zinseinnahmen ausdifferenziert. Die Umsetzung erfolgte aber auch dann noch nicht ganz konsequent, wurde doch der jeweils letzte Jahreszins sowie die Marchzahl,24 welche zusammen mit der Rückzahlung abgeliefert wurden, bei den Rückzahlungen und nicht bei den Zinsen verbucht. In der Edition sind daher auch nach 1571/72 konsequent alle Einträge einzeln den entsprechenden virtuellen Konten zugewiesen worden.

Die Ausgaben der Stadt

Die Ausgaben aus der Stadt sind viel weniger stark durch verschiedene Konten strukturiert als die entsprechenden Einnahmen. Während die Einnahmen insgesamt auf etwa 80 verschiedenen Konten verbucht wurden, waren es bei den Ausgaben nur gut 15. Entsprechend gross ist bei den Ausgaben der Anteil des Buchungskontos Allgemeine Ausgaben, das all jene Buchungen enthält, die keinem spezifischen Buchungskonto zugewiesen wurden. Dieses Sammelkonto besteht allerdings selbst zu einem gewissen Teil aus einer relativ fixen Reihe gleich bleibender, wenig strukturierter Einträge. Die Erklärung für diese unterschiedliche Strukturierungsintensität muss erneut in der Praxis der Rechnungslegung gesucht werden: Während die Einnahmen jeweils periodisch bereits als Summen von den verschiedenen Bezugsorganen abgeliefert und entsprechend geordnet wurden, wurden viele Ausgaben in Form von kleinen alltäglichen Aktivitäten getätigt und auch entsprechend verbucht. Diese Asymmetrie in der Struktur von Einnahmen und Ausgaben findet sich nicht nur auf die Jahrrechnungen, sondern in allen Rechnungsbüchern.

Ansonsten sind Ausgaben- und Einnahmenteil sehr ähnlich aufgebaut. Auch bei Ausgaben wurden zuerst die wichtigsten Buchungsposten in einer Form aufgeführt, welche jeweils die Summen der einzelnen Fronfastenperioden oder Halbjahre sowie die Jahressumme ausweist. Und auch im Ausgabenteil wird gemessen an den Beträgen im ersten Abschnitt der grösste Teil der Buchungen aufgeführt, auch wenn dieser Teil nur aus zehn Buchungskonten besteht. Anders als bei den Einnahmen dagegen waren bei den Ausgaben im 16. Jahrhundert alle Konten noch aktiv.

Der zweite Abschnitt der Ausgaben umfasst die wichtigsten Lohnkosten und enthält Informationen zum Lohnempfänger und zur Form bzw. zum Anlass der Lohnzahlung, seien es Angaben über die erledigte Arbeit, die Art der Zahlung oder den Termin. In diesem Abschnitt wurden auch lohnähnliche Leistungen wie Bekleidung, Kohlen oder Beleuchtung vermerkt. Da der Abschnitt nicht mit einem eigenen Titel versehen ist, kann er kaum von den Buchungen unter der Überschrift „gemeine auszgaben“ unterschieden werden. Zudem enthalten beide Abschnitte Buchungen ähnlicher Art. Daher werden diese beiden in der Kontenkonstruktion der digitalen Edition gemeinsam als Allgemeine Ausgaben geführt.

Der nächste Abschnitt enthält nochmals verschiedene Buchungskonten, auf die nicht nur Summen, sondern spezifische Einzeleinträge zu jeder Aktivität notiert wurden. Bei den Ausgaben gibt es keine Konten25, auf denen Aufwände mit Geldabflüssen ohne Aufwandscharakter vermischt wurden, und auch Zinszahlungen wurden bei den Ausgaben sauber von Rückzahlungen von Passivdarlehen getrennt.26 Die nächste, gesondert ausgewiesene Seite verzeichnet die Ausgaben für den Botenverkehr mit der Eidgenossenschaft (Botenzehrung und Reitgeld pro Fronfastenperiode).

Ab dem Jahrgang 1555/56 folgen an dieser Stelle der Jahrrechnung die allgemeinen Ausgaben; sie sind sehr umfangreich, unstrukturiert und inhaltlich interessant. Sie enthalten etwa diverse Informationen über Löhne und andere Leistungen an den städtischen Beamtenapparat, Preise verschiedenster Güter, Aufwendungen für Bekleidung, Rüstungskosten und die Art der Bewaffnung, Unterhaltskosten gewisser städtischer Infrastrukturen und vieles mehr. Zusätzlich findet man hier einzelne grosse Investitionen wie den Kauf eines weiteren Anteils des Zolls zu Augst27 oder der Zins- und Zehntenrechte des Hauses Offenburg und der Besitzungen des Klosters Wettingen bei Riehen. Um diese ausserordentlichen Investitionen, welche Geldabflüsse ohne Aufwandscharakter darstellen, von den Aufwänden in den allgemeinen Ausgaben abgrenzen zu können, wurden sie in der digitalen Edition einem spezifischen, als Unterkonto der allgemeinen Ausgaben konzipierten Buchungskonto zugewiesen, welches zeitgenössisch nicht existierte.

Die Konstanz der Struktur ist im 16. Jahrhundert bei den Ausgaben deutlich höher als bei den Einnahmen. Nach den Aufzeichnungen zu den Kosten der Ämter sind auf der allerletzten Seite der Jahrrechnung die Kosten für die Erstellung der Rechnung, das sogenannte Rechnungsgeld verzeichnet, sowie die Gesamtsumme der Ausgaben und der Saldo, welcher zeitgenössisch „Remanet“ (was übrig bleibt) genannt wurde.

Die Ämter (siehe Tabelle 1)

Jeweils am Schluss des Einnahmen- beziehungsweise Ausgabenteils werden die Einnahmen und Ausgaben der Ämter verzeichnet. Die Ämterrechnung ist allein nach den verschiedenen Ämtern geordnet und enthält darüber hinaus keine Buchungskonten nach Art der Aktivität. Innerhalb der Ämter wurden nur Einzeleinträge notiert, welche allesamt nach dem Bruttoprinzip verbucht wurden. Der innere Aufbau der Buchungsposten für die einzelnen Ämter ist sehr konstant. Die regelmässigen Aktivitäten werden in der Regel am Anfang eines Abschnitts immer in der gleichen Reihenfolge aufgeführt. Die Ämterrechnung hat zwei Ebenen: Es gibt sieben übergeordnete Ämter und jeweils ihnen untergeordnete Dörfer. Die übergeordnete Ebene wurde in den Jahrrechnungen aber erst ab dem Jahrgang 1539/4028 abgebildet, in der digitalen Edition wird sie dagegen von Anfang an berücksichtigt. Es gibt in den Jahrrechnungen nicht für jedes untergeordnete Dorf einen eigenen Abschnitt, sondern es wurden zum Teil verschiedene Dörfer in einem Abschnitt zusammengefasst. Die Struktur dieser untergeordneten Ebene ist durch ältere Herrschaftsrechte und die mit ihnen verbundenen Abgaben, die hier nicht im einzelnen rekonstruiert werden konnten, mitbestimmt. Entsprechend stimmt diese Struktur im Einnahmen- und im Ausgabenteil nicht in allen Einzelheiten überein. So wurden zum Beispiel bei den Einnahmen auf der untergeordneten Ebene sowohl Sissach wie auch Böckten und Itingen jeweils in einem eigenen Abschnitt verzeichnet, bei den Ausgaben dagegen alle drei Dörfer in einem gemeinsamen Abschnitt eingetragen. Häufig sind zudem nicht alle Dörfer, auf welche sich ein Abschnitt bezieht, im entsprechenden Titel aufgeführt. So steht im genannten Beispiel von Sissach, Böckten und Itingen oft einfach „Siszach“ während die anderen beiden Dörfer im Titel ungenannt bleiben. Aus der Struktur und dem Inhalt wird aber klar, dass es sich um alle drei Dörfer handeln muss. Bei den Auswertungen ist daher darauf zu achten, dass Summen auf der Aggregierungsebene des einzelnen Dorfes in ihrem Aussagewert beschränkt sind und besondere analytische Sorgfalt erfordern.
Auf den ersten Blick präsentiert sich die Struktur der Ämterrechnung nun klarer und verständlicher.29 Betrachtet man aber den Inhalt der einzelnen Abschnitte, erkennt man eine komplexe Verflechtung von Rechten und Pflichten, die je nach Buchungsposten unterschiedlich abgebildet werden konnten. Kompliziert liegen die Verhältnisse beispielsweise im Fall des Dorfs Frenkendorf, welches zum Amt Liestal gehörte, obwohl die Gerichtsbarkeit beim Amt Farnsburg lag. Entsprechend komplex präsentiert sich daher auch die Rechnung. Innerhalb der Ämterrechnung ist der Fall der Offenburger Zins- und Zehntenrechte besonders kompliziert. Im Jahr 1560 kaufte die Stadt Basel von der Familie Offenburg deren Zins- und Zehntrechte in den Ämtern. Diese Rechte betrafen diverse Dörfer, welche zum grössten Teil bereits in den Jahrrechnungen vorkamen. Die Einnahmen bzw. Ausgaben aus den Offenburger Zins- und Zehntrechten wurden allerdings nicht in den Abschnitten dieser Dörfer verbucht, sondern in einem eigenen Abschnitt für die „neu erkauften Offenburger Zinsen und Zehnten“ mit einem entsprechenden Unterabschnitt für jedes betroffene Dorf in die Rechnungen eingeführt. Dieser Abschnitt wurde als Unterkategorie des Amts Liestal definiert, da der grösste Teil der betroffenen Dörfer in diesem Amt lag.

Die Kontenstruktur der Jahrrechnungen

Die wichtigsten Einnahmequellen und die Kontenstruktur der Einnahmen

Die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der Stadt Basel war im 16. Jahrhundert gleichzeitig die älteste, das Weinungeld.30 Dieses machte in den Jahren zwischen 1535 und 1600 knapp 18% der Gesamteinnahmen (inkl. Ämter) aus.31 Das Mehlungeld hatte einen Anteil von knapp 9%, die Besteuerung des Fleischs machte nur gut 2% des Gesamtertrags aus. Gesamthaft machten die Ungeldeinnahmen über einen Viertel des Gesamtertrags der Stadt Basel aus.

Neben den Ungeldeinnahmen waren die Einnahmen aus dem Finanzgeschäft ein weiterer wichtiger Einnahmeposten: Der Anteil der Zinsen, Schirm- und Burgrechtgelder betrug knapp 14%, der Anteil des Gewinns des Stadtwechsels weitere 6%. Somit war mit diesen Einnahmen beinahe die Hälfte des Gesamtertrags gedeckt. In gewissen Jahren machten auch die Pensionen, vor allem jene des Königs von Frankreich, einen grossen Teil des Gesamtertrages aus. Dies war aber eine sehr instabile Einnahmequelle, welche in vielen Jahren auch ausblieb und politisch umstritten war. Trotz der Instabilität machten die Pensionen aber immer noch mehr als 8% des Gesamtertrags aus. Dagegen konnte die Stadt aus ihrem Untertanengebiet nur relativ wenige Einnahmen generieren. Die Nettoerträge aus den Ämtern betrugen nur 8%.

Tabelle 2 im Anhang gibt eine knappe Übersicht über die wichtigsten Informationen zu allen verwendeten Buchungskonten. Wo keine explizite Quelle angegeben ist, stammen die Informationen aus den Jahrrechnungen. Der Name des jeweiligen Buchungskontos stellt eine moderne Variante der zeitgenössischen Titel dar. Die Begriffe „Büchse“ und „Stock“ bedeuten in diesem Kontext immer so viel wie Kasse. Bei jedem Konto wird angegeben, ob dieses nach dem Brutto- oder nach dem Nettobuchungsprinzip verfasst wurde, wobei die Bezeichnung „Brutto“ jedem Konto zugewiesen wurde, bei welchem es bei den Ausgaben entsprechende Buchungen gibt, welche zur Errechnung des Nettobetrags noch subtrahiert werden müssen. Die Angabe „Summen der Fronfastenperiode“ in der Spalte Detailgrad bedeutet lediglich, dass das betreffende Konto zum Beginn des hier betrachteten Zeitraums auf diese Weise verbucht wurde, manche dieser Konten wurden im Verlauf des 16. Jahrhunderts nur noch halbjährlich oder unregelmässig abgerechnet.

Die wichtigsten Ausgabeposten und die Kontenstruktur der Ausgaben

Da die Ausgaben deutlich weniger strukturiert sind als die Einnahmen, machen die nicht spezifizierten Allgemeinen Ausgaben32 einen grossen Teil des Gesamtaufwandes aus. Im Durchschnitt betrug dieser in den Jahren zwischen 1535 und 1600 mehr als ein Drittel. Der grösste Ausgabenposten war der Zinsaufwand. Die Finanzierung ihrer Passivdarlehen kostete die Stadt im Durchschnitt über 36%, das heisst nicht einmal alle Ungeldeinnahmen zusammen reichten aus, um die Zinskosten zu decken. Die Zinslast stieg vor allem nach dem Badener Vertrag sprunghaft an. Die hohe Ablösungssumme zwang die Stadt extrem hohe Summen an Passivdarlehen aufzunehmen. Nachdem sich innerhalb kurzer Zeit der Zinsaufwand mehr als verdoppelt hatte, konnte er durch hohe Rückzahlungen ab dem Rechnungsjahr 1604/05 wieder auf das vor der Ablösung übliche Niveau zurückgeführt werden.

Alle anderen Ausgabenposten waren deutlich kleiner. Der drittgrösste Aufwand nach den Zinsausgaben und den Allgemeinen Ausgaben war mit nur knapp 8% der Stadtbau, also der Ausbau und die Instandhaltung der städtischen Infrastruktur. Diese drei Buchungskonten machten zusammen knapp 80% des Gesamtaufwandes auf.

Zwar gibt es zu den verschiedenen Ausgabenposten deutlich weniger Angaben in der Literatur als zu den Einnahmequellen. Glücklicherweise gibt es aber in den Wochenrechnungsbüchern für viele Ausgabenposten, welche in den Jahr- und Fronfastenrechnungen nur mit Titel und Summen aufgeführt, sind spezifische Einzeleinträge, welche es ermöglichen, sich eine Vorstellung vom Inhalt eines Buchungskontos zu machen. Tabelle 3 im Anhang gibt entsprechend knappe Informationen zu allen Buchungskonten des Ausgabenteils.

Die verschiedenen Rechnungsbücher und die Praxis der Rechnungslegung

Wochenrechnungen

In Basel wurden im Spätmittelalter und im 16. Jahrhundert auf drei Ebenen Stadtrechnungen angefertigt: Auf der Ebene der Woche, der Fronfastenperiode und des Jahres. Die täglichen Aufwände wurden am sogenannten Brett, dem Zahltisch der Dreierherren und ihren Hilfskräften (Siebnerherren, Ingrossist) festgehalten.33 Ab dem Jahr 1691 sind die entsprechenden Rechnungsbelege, die Brettkonti34, überliefert. Es ist unklar, ob diese Rechnungsbelege vor diesem Datum nicht überliefert sind oder ob sie erst in der umfassenden Verwaltungsreform in diesem Jahr eingeführt wurden.35 Die wöchentlichen Einnahmen der Stadt wurden durch die Bezugsorgane der Dreierherren jeden Samstag am Brett abgeliefert. 36 Daraufhin wurden die Einnahmen und Ausgaben der vergangen Woche getrennt in Wocheneinnahme- und Wochenausgabenbüchern verbucht.37 Der Saldo wurde, auch wenn er positiv war, jeweils in den Ausgabenbüchern notiert. Diese Wochenrechnungen wurden von der städtischen Kanzlei geführt.38

Parallel dazu führten die Siebnerherren die sogenannten Kerbbüchlein39, in denen die wöchentlichen Aktivitäten ein zweites Mal und stärker zusammengefasst verbucht und in einem Heft nebeneinander notiert wurden. Vettori geht davon aus, dass die Wochenrechnungsbücher den Siebnerherren als Vorlage zur Erstellung der Kerbbüchlein gedient hätten.40 Die Funktion der Kerbbüchlein lag darin, durch eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben Transparenz zu schaffen und eine interne gegenseitige Kontrolle der verschiedenen rechnungsführenden Organe zu ermöglichen. Am letzten Samstag einer Fronfastenperiode wurden die fronfastenperiodisch getätigten Einnahmen und Ausgaben verbucht. Die Aktivitäten des Stadtwechsels, das heisst auch das ganze Kreditwesen, sowie die Einnahmen und Ausgaben der Ämter wurden auf der Ebene der Wochenrechnungen und Kerbbüchlein allerdings nicht verbucht. Sie erscheinen erst in den Rechnungsbüchern der längeren Perioden, den Fronfasten- und Jahrrechnungen.

Die ersten Wocheneinnahmen- und -ausgabenrechnungen wurden von Juli 1371 bis Oktober 1386 in einem umfangreichen Band in lateinischer Sprache geführt. Darin fehlen allerdings die Einträge vom 15. Dezember 1380 bis zum 24. Juni 1384. Im Dezember 1401 setzen die Wochenrechnungen wieder ein. Diesmal in separat geführten Büchern für Einnahmen und Ausgaben und mehrheitlich in deutscher Sprache verfasst. Die Wocheneinnahmebücher wurden bis zum März 1798 geführt und sind abgesehen von einer Lücke vom 26. Juni 1417 bis 24. Dezember 1423 vollständig erhalten. Die Wochenausgabenbücher wurden bis April 1799 geführt. Sie weisen eine Lücke zwischen dem 20. September 1433 und dem 1. Juli1452 sowie zwischen dem 26. Dezember 1618 und dem 30. März 1622 auf.41 Die Kerbbüchlein wurden, wie die zweite Serie der Wochenrechnungen, zum grössten Teil in deutscher Sprache verfasst und sind ab dem Rechnungsjahr 1444/45 bis zum Rechnungsjahr 1699/1700 erhalten. Vollständig fehlt einzig der Jahrgang 1584/85, diverse weitere Jahrgänge weisen Schimmel- und Wasserschäden auf.

Die Fronfastenrechnungen42

Am Ende einer Fronfastenperiode, in der zeitgenössischen Rechnungslegung auch Angaria genannt, wurden die Wochenrechnungen durch die Dreierherren in den Fronfastenrechnungen zusammengefasst. Es ist klar, dass die Wochenrechnungen und nicht die Kerbbüchlein Vorlage für die Fronfastenrechnungen waren, da Letztere dafür nicht die notwendigen Informationen beinhalten.43 Auch in den Fronfastenrechnungen wurden, wie schon in den Kerbbüchlein, Einnahmen und Ausgaben nacheinander in dasselbe Heft notiert. Diese Hefte beinhalten ausserdem eine weitere Quelle: die Zinsrechnungen. Sie wurden jeweils vor den eigentlichen Fronfastenrechnungen im gleichen Heft mit Betrag und Namen des Begünstigten notiert. Die Zinszahlungen sind unterteilt in Leibgedinge (Rentenansprüche, welche mit dem Tod des Gläubigers endeten), ablösige Zinsen (Darlehen, welche abgelöst werden konnten) und ewige Zinsen (unbefristete Darlehen). In den Fronfastenrechnungen sind auch die Rechnungsabschlüsse der Ämter eingetragen. Die halbjährlich abgerechneten Einnahmen und Ausgaben der Ämter befinden sich am Ende des Heftes der zweiten und der vierten und die jährlich abgerechneten jeweils am Ende der vierten Fronfastenrechnung. Ab dem Rechnungsjahr 1583/84wurde diese Praxis geändert und nur noch die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben sowie die Gesamtsummen der Ämter in die Fronfastenrechnungen eingetragen.44

Die Fronfastenrechnungen waren die wichtigsten Rechnungsbücher der Finanzverwaltung, da sie, anders als die Jahrrechnungen, gleich zum Abschluss der entsprechenden Rechnungsperiode abgefasst wurden und, anders als die Wochenrechnungsbücher und Kerbbüchlein, alle Buchungen, welche die Stadtkasse betrafen, beinhalteten. Sie wurden auf Deutsch verfasst und wurden ab dem Jahrgang 1404/05 bis zur dritten Fronfastenperiode des Rechnungsjahres 1476/77 in ununterbrochener Folge in insgesamt vier Bänden geführt. Ab dem Rechnungsjahr 1444/45 wurden zusätzlich Fronfastenrechnungen in ein separates Heft eingetragen. In dieser Form existierten sie bis zum Jahrgang 1699/1700. Ab dem Jahr 1444/45 bis zur dritten Fronfastenperiode 1476/77 wurden die Rechnungen in beiden Formen geführt.45 Der Jahrgang 1584/85 ist nicht erhalten und viele weitere Jahrgänge weisen zum Teil starke Wasser- und Schimmelschäden auf. Die Fronfastenrechnungen wurden ab dem Rechnungsjahr 1614/15 nur noch sehr mangelhaft geführt, denn im zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts setzte „die Krise der städtischen Rechnungsführung“ (Vettori) ein.46 Damals liess die Qualität der Rechnungsführung massiv nach, ohne dass es einen aus heutiger Sicht nachvollziehbaren Anlass gegeben hätte. Diese Krise wurde erst mit der umfassenden Finanzverwaltungsreform von 1691 vollständig überwunden.47

Die Fronfastenrechnungsperioden

Für die Arbeit mit den Rechnungsquellen ist zu beachten, dass die Fronfastenrechnungsperioden nicht genau den Fronfastenperioden entsprachen. Vettori ist noch irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Unterteilung des Rechnungsjahrs an die Unterteilung des Kirchenjahres gekoppelt gewesen sei. In diesem Fall hätte die erste Fronfastenrechnungsperiode gleichzeitig wie die erste Fronfastenperiode an Pfingsten begonnen.48 Der effektive Beginn der ersten Fronfastenrechnungsperiode und somit auch des Rechnungsjahres stand aber, entgegen Vettoris Vermutung, wie auch der Beginn des Regierungs- und Verwaltungsjahrs, in einem Bezug zum Johannistag, dem 24. Juni. In der Regel begann die erste Fronfastenrechnungsperiode am Samstag nach dem Johannistag. Fiel dieser aber auf einen Sonntag begann sie am vorhergehenden Samstag.49 Somit begann die erste Fronfastenrechnungsperiode einige Wochen später als die entsprechende Fronfastenperiode. Die anderen Fronfastenrechnungsperioden begannen jeweils am Samstag nach einem Fronfastenmittwoch.50 Die Fronfastenrechnungsperioden sind dadurch nicht nur untereinander ungleich lang, sondern ihre Länge schwankt auch von Jahr zu Jahr. Während die Daten von Johannistag, Kreuzerhöhung und Lucia fix sind, schwankt Pfingsten in Bezug auf den Ostertermin, weshalb auch die Länge der dritten und vierten Fronfastenrechnungsperiode stark schwankte. Die Länge der ersten und zweiten Fronfastenrechnungsperiode schwankte dagegen nur zwischen 12 und 13 Wochen. Graphik 1 im Anhang verdeutlicht diese Zusammenhänge. Tabelle 5 im Anhang zeigt zudem für die Jahre 1535 und 1611 alle Daten der Rechnungsperioden im Überblick.

Die Jahrrechnungen51

Die Jahrrechnungen sind ab dem Jahrgang 1361/62 überliefert. Es ist indes unklar, ob sie in den früheren Jahren nicht angefertigt wurden oder ob die früheren wegen des Erdbebens und der darauffolgenden Wirren nicht erhalten sind. Sie wurden bis zum Jahrgang 1475/76 in fortlaufender Reihenfolge in insgesamt vier Bänden notiert. Wie auch bei den Fronfastenrechnungen wurde ab dem Jahrgang 1445/46 zusätzlich damit begonnen ein Heft pro Rechnungsjahr mit einem Einnahmen- und einem Ausgabenteil anzulegen. In dieser Form wurden sie bis zum Jahrgang 1610/11 weitergeführt. Danach wurden sie wohl wegen der Krise der städtischen Rechnungsführung eingestellt.52 Für die Jahrgänge 1445/46 bis 1475/76 liegen sie in zweifacher Form vor. Von den Jahrrechnungen sind alle Jahrgänge bis auf die Jahre 1501/02, 1584/85 und 1606/07 erhalten. Viele weitere befinden sich jedoch wegen Schimmel- und Wasserschäden in einem bedenklichen Zustand. Da die Jahrrechnungen zuoberst in einem Karton gemeinsam mit den Fronfastenrechnungen und Kerbbüchlein aufbewahrt wurden und sich Wasser und Schimmel von oben nach unten durch die Archivalien frassen, sind Erstere deutlich stärker beschädigt. Der grösste Teil der fehlenden Informationen konnte jedoch sowohl in der Harmsschen Edition wie auch in der aktuellen digitalen Edition aus den Fronfastenrechnungen rekonstruiert werden. Bei den besonders stark beschädigten Jahrgängen 1547/48 und 1548/49 konnte zudem auf Transkripte zurückgegriffen werden, die der spätere Basler Geschichtsprofessors und damalige Archivmitarbeiter Emil Dürr im Oktober 1909 erstellt hat.53 Vollständig verloren ist einzig der Jahrgang 1584/85, wo neben den Jahrrechnungen auch die Fronfastenrechnungen und Kerbbüchlein komplett fehlen. Ab dem Jahrgang 1666/67 wurden wieder Jahrrechnungen angefertigt, es sind allerdings nur fünf Jahrgänge bis 1670/71 erhalten. Danach setzt die Serie 1723/24 wieder ein und ist mit Ausnahme von sieben Jahrgängen bis zum Ende des Ançien Régime vollständig erhalten.54 Während die erste Lücke von 1611/12 bis 1666/67 darauf zurückzuführen ist, dass keine Jahrrechnungen mehr angefertigt wurden, gibt es laut Vettori Hinweise darauf, dass die Rechnungen der zweiten grossen Lücke von 1771/72 bis 1722/23 ursprünglich angefertigt worden waren, aber nicht überliefert sind.55

Das Rechnungsjahr

Laut Vettori begann das Rechnungsjahr in Basel immer zu Beginn der ersten Fronfastenperiode, also in der Woche nach Pfingsten und würde entsprechend durch die Beweglichkeit dieses Tages in seiner Länge stark schwanken. Wenn sich der Beginn des Rechnungsjahres nach diesem Fronfastentermin richten würde, müssten wir mit einem Jahreslänge von 50 bis 55 Wochen rechnen.56 Wie aber bei den Fronfastenrechnungen bereits erwähnt, ist diese Aussage, zumindest in Bezug auf das 16. Jahrhundert, unzutreffend. Das Rechnungsjahr begann am Samstag nach dem Johannistag bzw. am Samstag davor, wenn dieser auf einen Sonntag fiel.57 Daher schwankte es nur zwischen 52 und 53 Wochen. Die Aufschrift auf der Titelseite der Jahrrechnungen „Jarrechnung a festo Johannis / Baptistae anni […] usque ad / festum Johannis Baptiste / anni […]“58 bezieht sich also tatsächlich auf die Rechnungsperiode selbst und nicht nur auf das dazugehörige Regierungs- bzw. Verwaltungsjahr.59 Eine Übersicht über alle Daten der Rechnungsperioden von 1535/36 bis 1610/11 gibt Tabelle 5 im Anhang.

Die Verschriftlichung der Rechnungen und die Rechnungsabhör

Die Jahrrechnungen wurden unter der Führung der Dreierherren aus den Fronfastenrechnungen zusammengefasst.60 Sie beinhalten also keine Informationen, welche über jene der Fronfastenrechnungen hinausgehen. Die detaillierte Zinsrechnung wurde gar nicht übernommen, sie ist also nur in den Fronfastenrechnungen enthalten. Jeder Jahrgang wurde in ein eigenes Heft eingetragen, wobei die Einnahmen im ersten Teil und die Ausgaben im zweiten Teil notiert wurden. Die Jahrrechnungen wurden zumindest im 16. Jahrhundert nicht, wie Harms schreibt, gleich am Ende des Rechnungsjahres abgefasst, sondern erst mit einem deutlichen zeitlichen Abstand.61 Wir kennen für die Jahrgänge 1541/42 bis 1604/05 das Datum der Rechnungsabhör, also der Verlesung der Rechnung vor dem Rat und deren Genehmigung durch den Rat.62 Im Durchschnitt vergingen zwischen dem Ende eines Rechnungsjahres und der Rechnungsabhör mehr als vier Jahre (223 Wochen und 4 Tage). Wir wissen allerdings nicht, wie lange diese Dauer vor dem Jahr 1541 war, da erst ab diesem Jahrgang die Abhördaten auf den Jahrrechnungen vermerkt wurden. Die Rechnungsabhören wurden auch in den Protokollen des Rats63 notiert, diese sind jedoch erst ab dem Jahr 1587 erhalten. Dank der Einträge in die Ratsprotokolle kann ausgeschlossen werden, dass die erhebliche Dauer, die zwischen dem entsprechenden Rechnungsjahr und der Rechnungsabhör lag, darauf zurückzuführen ist, dass die Rechnungen zwar zeitnah verfasst, aber lange nicht abgehört wurden. Ganz im Gegenteil verwies der Rat bei der Rechnungsabhör oft auf die noch ausstehenden Rechnungen und mahnte eindringlich, die fehlenden Rechnungen möglichst bald abzufassen, damit sie abgehört werden könnten.64 Die verantwortlichen Schreiber scheinen also zum Missfallen des Rats mit den Jahrrechnungen konstant mehr oder weniger stark in Verzug gewesen zu sein.65Tabelle 4 im Anhang gibt eine Übersicht darüber, wie viel Zeit in den einzelnen Jahren zwischen dem Ende des Rechnungsjahres und der Rechnungsabhör (Dauer 1) verging. Sie zeigt zudem auch, wie viel Zeit zwischen der Rechnungsabhör eines bestimmten Jahrgangs und der Rechnungsabhör des vorhergehenden Jahrgangs lag (Dauer 2). Geht man davon aus, dass einerseits jeweils nur eine Jahrrechnung aufs Mal verfasst wurde und dass andererseits zwischen dem Abschluss und der Abhör der Rechnung nur wenig Zeit verging, kommt die in der Tabelle aufgelistete Dauer 2 nahe an die Abfassungszeit der Jahrrechnungen heran.

Die Tatsache, dass die Jahrrechnungen mit einem so grossen Abstand zum entsprechenden Rechnungsjahr abgefasst wurden und damit für den Alltag der Finanzverwaltung keine grosse Relevanz mehr haben konnten, dass die Abfassung der Rechnung erst auf dringendes Anmahnen des Rats als Kontrollorgan der Rechnungsführung erfolgte und dass sie keine zusätzlichen Informationen zu den Fronfastenrechnungen beinhalteten, legt nahe, dass die Jahrrechnungen primär zum Zweck der „Rechnungsabhör“ und damit zur Kontrolle der Finanzorgane durch den kleinen Rat angefertigt wurden. Für die Praxis der Finanzverwaltung scheinen dagegen die Fronfastenrechnungen wichtiger gewesen zu sein als die Jahrrechnungen. Dafür spricht auch die Integration der Zinsrechnung in die Fronfastenrechnung.

Der Vergleich der Schreiberhände innerhalb der Jahrrechnungen hat auch unter Berücksichtigung der Rechnungsabhör und der daraus zu erschliessenden wahrscheinlichen Abfassungszeit der Rechnungen keine eindeutigen Zusammenhänge mit den verschiedenen Stadtschreibern des 16. Jahrhunderts zu Tage gefördert. Auffällig ist hingegen, dass in den Jahrrechnungen nicht nur inhaltlich ein immer gleiches Formular zur Anwendung kam, sondern dass offensichtlich auch ganz praktisch modern formuliert Schablonen oder Masken verwendet wurden, die vorgeschrieben und in die dann die Beträge oft mit anderer Tinte und von anderer Hand eingetragen wurden. Besonders deutlich wird dies etwa in der Jahrrechnung 1581/82.66 Deutlich wird darüber hinaus, dass zwischen einzelnen Kontengruppen - und nicht nur zwischen Maske und Zahleneinträgen - die Hände wechselten. Ein Wechsel der Schreiberhand erfolgt in diesem Jahr auch zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Stadt und zudem zwischen der Stadt und den Einträgen zu den Ämtern. All dies macht deutlich, dass die Erstellung der Jahresrechnungen in verschiedener Hinsicht als Teamarbeit funktionierte und ein genauerer Vergleich der konkreten Schreibpraxis und Schreiberhände, wie er mit der digitalen Edition nun leichter möglich wird, weitere Einsichten in die Verwaltungspraxis und ihre Veränderungen im Laufe des 16. Jahrhunderts ermöglichen wird.

Hinweise und Erläuterungen zur Arbeit mit den Jahrrechnungen

Die Jahrrechnungen67 wurden nicht, wie dies sowohl bei Vettori, als auch bei Harms zu lesen ist, konsequent nach dem Nettobuchungsprinzip verfasst. 68 Das Nettoprinzip fand bei den Einnahmen und Ausgaben der Stadt in der Regel dort Anwendung, wo, wie beispielsweise beim Saldo des Weinungeldes, alle Auslagen, welche zu dessen Einbringung aufgewendet wurden, bereits abgezogen wurden. Dies ergibt sich aus der Praxis, dass die Bezugsorgane einfach ihre Nettoüberschüsse am Brett ablieferten. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Prinzip.69 Daher gibt Tabelle 2 im Anhang das Buchungsprinzip für jedes Konto einzeln an. Bei den Ämtern hingegen wurden Erträge und Aufwände in der Regel separat verbucht. So hat zum Beispiel der Einnahmeposten „Vom winungelt“70 bei den Ämtern seine Entsprechung in den Ausgabenposten „Vom winungelt uffzeheben“71. Auch dies ist mit der Praxis der Rechnungslegung zu erklären. Für den Rechnungsabschluss der Ämter ritten die Siebnerherren in die entsprechenden Ämter, um dort gemeinsam mit den verantwortlichen Vögten die Rechnung zu erstellen. Die Ämterrechnung entstand also nicht aus der täglichen Praxis heraus, sondern viel mehr aus der Praxis des Rechnungsabschlusses am Ende des Rechnungsjahres. So sind also die Rechnungen der Ämter eher als umfassende Finanzdokumente, die neben finanztechnischen Operationen auch Informationen über Ausstände und Verbindlichkeiten geben, während die Rechnungen der Stadt ganz klar ausschliesslich Protokolle finanztechnischer Operationen darstellen.72

Es gibt innerhalb der Jahrrechnungen zusammengehörige Einträge. Sie stehen in der Regel direkt hintereinander und der zweite Eintrag nimmt direkt auf den ersten Bezug und bleibt ohne dessen Kenntnis unverständlich.

Alle Rechnungsbücher wurden zu Beginn noch konsequent mit römischen Ziffern verfasst. Im 16. Jahrhundert begann eine sukzessive Verschiebung hin zu arabischen Ziffern, die zu Beginn des 17. Jahrhunderts dann fast ausschliesslich Verwendung fanden. Diese Änderung der Schreibpraxis führte zu einer Verminderung der Rechenfehler.

Die doppelte Buchführung war zwar praktisch in italienischen Städten, aber auch in Lübeck seit dem 14. Jahrhundert bekannt und seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auch in methodischen Handbüchern dargestellt, fand aber keinen Eingang in die Basler Stadtrechnungen. Dies spielt allerdings insofern keine grosse Rolle als in den Stadtrechnungen ohnehin fast nur solche Aktivitäten verbucht wurden, die in einem Bezug zur Stadtkasse standen. Auf der Einnahmenseite wurde verbucht, was eine Erhöhung des Kassensaldos und auf der Ausgabenseite was eine Verminderung des Kassensaldos zur Folge hatte. Daher wurde bei den Einnahmen auch nicht zwischen Erträgen und Geldzuflüssen ohne Ertragscharakter wie zum Beispiel der Aufnahme von Passivdarlehen unterschieden und entsprechend wurden bei den Ausgaben Aufwände neben ausserordentlichen Investitionen und Kreditvergaben verbucht. Dies ergab sich aus der Praxis der Rechnungslegung am Zahltisch: Aktivitäten wurden verbucht, wenn Geld ausgegeben oder eingenommen wurde.73 Entsprechend erscheinen Forderungen auch nur dann in den Rechnungsbüchern, wenn sie beglichen wurden, und wurden nicht zum Zeitpunkt des Fälligkeitsdatums vermerkt. Die Basler Rechnungsbücher sind also am ehesten im Sinne einer modernen Geldflussrechnung74 zu verstehen. Dies legt nahe, dass es das primäre Ziel der damaligen Rechnungslegung war, Veränderungen des Hauptkasse/Staatsschatz (Rosen, Vettori, Körner) zu erklären und zu verstehen.

Für eine Reihe von Einträgen trifft das oben Beschriebene allerdings nicht zu. Das gilt erstens für Einträge, in denen unter dem Terminus „verbeitet“ die Gewährung eines Aufschubs oder eines Nachlasses bzw. verfallenen Anspruches in Form einer Ausgabe verbucht wurde. Zweitens findet man in jedem Jahrgang bei den Ausgaben einige Einträge, welche „Ungeng stür abzogen“75 oder „Ungibige stewr abzogen“76 lauten. Es ist zwar nicht klar, worum es sich bei diesen Einträgen genau handelt, doch der Wortlaut legt nahe, dass hier ein Nachlass einer Steuerschuld als Ausgabe verbucht wurde. Derartige Einträge kommen nur in den Ämterrechnungen vor und sie machen nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtausgaben aus. Diese Buchungen führen dazu, dass das sogenannte Remanet, der Rechnungssaldo, nicht genau der Differenz des Hauptkasse/Staatsschatz (Rosen, Vettori, Körner) zum Vorjahr entspricht. Die Abweichung beträgt aber jeweils nur wenige Prozentpunkte.

Der Charakter der Rechnungsbücher als „Geldflussrechnung“ kann sich wegen der Gleichbehandlung von Erträgen und Aufwänden mit Geldflüssen ohne Ertrags- bzw. Aufwandscharakter auf Analysen verzerrend auswirken. So können zum Beispiel hohe Aufnahmen von Passivdarlehen Saldi erhöhen oder wichtige Einnahmenquellen weniger relevant erscheinen lassen. Deshalb sollten die Einträge ohne Ertrags- bzw. Aufwandscharakter bei gewissen Analysen nicht berücksichtigt werden.77 Dies betrifft vor allem Vergaben, Aufnahmen und Rückzahlungen von Darlehen. Bei den Ausgaben wären ausserdem auch ausserordentliche Investitionen wie zum Beispiel der Kauf der Besitzungen des Klosters Wettingen bei Riehen sowie die Ablösung der bischöflichen Pfändung von der Summe abzuziehen. Um dies zu ermöglichen mussten in der digitalen Edition zeitgenössisch nicht existente, virtuelle Buchungskonten konstruiert werden, welche von der Gesamtsumme von Einnahmen bzw. Ausgaben abgezogen werden können. Dies war notwendig, da in verschiedenen zeitgenössischen Buchungskonten Geldflüsse mit und Geldflüsse ohne Ertrags- bzw. Aufwandscharakter vermischt wurden. Bei den Ausgaben betrifft dies die ausserordentlichen Investitionen, welche zeitgenössisch bei den allgemeinen Ausgaben verbucht wurden und bei den Einnahmen die Rückzahlungen von Aktivdarlehen, welche zusammen mit den Zinseinnahmen verbucht wurden. Es gibt aber auch einen Bereich, wo die Grenze zwischen Erträgen und Desinvestitionen bzw. Aufwänden und Investitionen verfliesst und nur künstlich zu ziehen ist. Dies trifft auf die moderne Buchhaltung zu und in viel grösserem Masse auf die retrospektive Betrachtung frühneuzeitlicher Rechnungslegung. Stellt zum Beispiel der Kauf eines Pferdes eine Investition oder einen Aufwand dar? In der modernen Buchhaltung würde das Pferd, solange es mehr als ein Jahr nutzbar ist, als Investition betrachtet, andernfalls als Aufwand. Dieses Prinzip ist allerdings angesichts fehlender Informationen kaum auf die Frühe Neuzeit zu übertragen.78 In der digitale Edition werden alle Grenzfälle als Erträge bzw. Aufwände behandelt. Tabelle 6 im Anhang zeigt die verschiedenen Summen der Geldflüsse und erfolgsrelevanten Buchungen sowie Nettogeldflüsse und Reingewinne für die Jahre 1535/36 bis 1610/11

Tabelle 6 dient zum einen dazu, die Zahlen der verschiedenen Zugänge zur Rechnungslegung aufzuführen, also einerseits zeitgenössisch im Sinne einer Geldflussrechnung und modern im Sinne einer Gewinnrechnung. Darüber hinaus zeigt die Tabelle auch, dass in gewissen Jahren die Geldflüsse ohne Ertrags- bzw. Aufwandscharakter einen grossen Teil der Gesamtgeldflüsse ausmachten. Insbesondere die Aufnahme von Passivdarlehen hatte für die kurzfristige Finanzierung von ausserordentlichen Ausgaben grosse Bedeutung. Die Aufnahme von Passivdarlehen machte in den Jahren zwischen 1535/36 und 1610/11 16.5% der gesamten Geldzuflüsse aus. Tabelle 6 macht auch deutlich, dass die Entwicklung der Erträge und Aufwände deutlich glatter verliefen als jene der Geldflüsse. Die regelmässigen Erträge und Aufwände waren also deutlich stabiler als die gesamten Geldflüsse. Graphik 2 visualisiert die oben genannten Zusammenhänge exemplarisch in Bezug auf den Geldzufluss und den Gesamtertrag, diese gelten aber genauso für die anderen Kennzahlen.

Graphiken und Tabellen

Graphik 1: Einteilung des Rechnungs- und des Kirchenjahres im Vergleich



Graphik 2: Geldzufluss und Gesamtertrag (in d)



Tabelle 1: Aufbau der Ämterrechnung

Übergeordnete Ämter Untergeordnete Abschnitte bei den Einnahmen Untergeordnete Abschnitte bei den Ausgaben
Liestal:
  • Liestal
  • Füllinsdorff, Lupsingen, Ziefen
  • Wildenstein
  • Ehemals Offenburger Zins- und Zehntenrechte 79
  • Liestal
  • Füllinsdorff, Lupsingen, Ziefen
  • Wildenstein
  • Stadtviertel
  • Ehemals Offenburger Zins- und Zehntenrechte
Waldenburg:
  • Waldenburg
  • Waldenburg
Farnsburg:
  • Farnsburg
  • Sissach
  • Böckten
  • Ittingen
  • Zunzgen
  • Dietgen
  • Eptingen
  • Tenniken 80
  • Arisdorf
  • Farnsburg
  • Sissach, Böckten, Itingen
  • Zunzgen, Tenniken
  • Diegten, Eptingen
  • Arisdorff
Homburg:
  • Homburg
  • Homburg
Ramstein:
  • Ramstein
  • Ramstein
Münchenstein:
  • Münchenstein
  • Arlesheim
  • Muttenz
  • Witum zu Muttenz
  • Benken
  • Pratteln
  • Binningen, Bottmingen
  • Hardvogt zu Muttenz
  • Münchenstein, Muttenz, Arlesheim, Sierenz
  • Benken
  • Pratteln
  • Wittum zu Muttenz
  • Binningen, Bottmingen
  • Hardvogt zu Muttenz
Riehen
  • Riehen
  • Bettingen
  • Ehemals Wettinger Besitzungen bei Riehen81
  • Riehen
  • Bettingen
  • Ehemals Wettinger Besitzungen bei Riehen
Hüningen, Michelfelden:
  • Hüningen, Michelfelden
  • Hüningen, Michelfelden


Tabelle 2: Übersicht über die Einnahmekonten der Stadt

Name in alphabetischer Reihenfolge

Kurzbeschreibung Buchungs-prinzip Detailgrad Weiterführende Literatur
Abzüge Erbfälle82 Erbschaftssteuer Netto Einzeleinträge Vettori, 1984, S. 74.
Allgemeine Einnahmen Diverse nicht eingeordnete Einnahmen Netto83 Einzeleinträge
Aufnahme Passivdarlehen Aufnahme von Passivdarlehen Netto Einzeleinträge Siehe Kap. Stadtwechsel und Hinweise und Erläuterungen
Augster Zoll84 Allgemeine Zolleinnahmen Netto Summe pro Fronfasten-periode
Bierungeld85 Konsumabgabe auf Bier Netto Summe pro Fronfasten-periode Vettori, 1984, S. 209, 224.
Bischofviehzoll Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Brotkarren Einfuhrzoll für Brot Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 68f.
Diepflinger Zoll Allgemeine Zolleinnahmen am Unteren Hauenstein Brutto Summe pro Fronfasten-periode
Durchreisezoll Rheinbrücke Städtischer Passierzoll86 Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 128-130.
Ehebruch Ehebruchstrafen, ab 1595/96 Ehebruch- und Ehegerichtsstrafen Brutto Jährliche Summe
Fischzoll Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Brutto Summe pro Fronfasten-periode
Fleischsteuer Konsumabgabe auf Fleisch Netto Summe pro Fronfasten-periode

Rosen, 1986, S. 165-169, 211f.

Saxer, 1923, S. 50.

Vettori, 1984, S. 208f, 306-327.

Garten- und Scholbankzinsen Grundrente für Gärten und Schlachtbänke Brutto Summe pro Fronfasten-periode Vettori, 1984, S. 333.
Gerberzoll Ev. Ausfuhrzoll auf ungegerbte Tierhäute87 Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 62f.
Gewinn Salzhandel Gewinn des Salzhandels innerhalb und ausserhalb der Stadt Netto Summe pro Fronfasten-periode Harms, 1907, S. 639, 677.
Gipsbüchse Ev. Ausfuhrzoll auf Gips 88 Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 64f.
Gipszoll Ev. Ausfuhrzoll auf Gips8 Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 64f.
Hausgeld Lagergebühr im Kaufhaus Netto Summe pro Fronfasten-periode

Harms, 1907, S. 646f.

Saxer, 1923, 127.

Hintersassen-schilling Jährliche Gebühr der Hintersassen Netto Summe pro Fronfasten-periode HLS, Hintersassen.
Holzbüchse Kleinbasel Passierzoll für Holz Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 139.
Holzbüchse Rheinbrücke Passierzoll für Holz Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 139.
Holzbüchse St. Alban Passierzoll für Holz Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 139.
Kaufhauskran Gebühr für die Benutzung des Krans im Kaufhaus Netto Summe pro Fronfasten-periode
Kaufhauswaage Gebühr für die Benutzung der Waage im Kaufhaus Netto Summe pro Fronfasten-periode Harms, 1907, S. 650.
Kaufhauszoll Städtischer Passierzoll89 Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 128-130.
Kellerzins Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Netto Jährliche Summe
Kembser Zoll Allgemeine Zolleinnahmen Brutto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 15.
Kleiner Kembser Zoll90 Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt unklar91 Jährliche Summe
Kohlenbüchse92 Ungeld auf Kohle Netto Jährlich Summen
Kornausfuhrzoll Ausfuhrzoll für Korn93 Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 23f.
Lade Einnahmen der Ladenherren:
Aufenthaltsgebühren der Fremden, ev. Weiteres
Netto Summe pro Fronfasten-periode Vettori, 1984, S. 70, 72.
Leinen- und Baumwollstoffe Handel der Fremden mit
Leinen- und Baumwollstoffen
Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Lohnherren-büchse Vermutlich ein Ungeld auf Stein, Holz und Eisen Netto Jährliche Summe
Martinsmesse Einnahmen aus der Herbstmesse, wahrscheinlich Standgebühren Netto Jährliche Summe
Mehlungeld Konsumabgabe auf Mehl Netto Summe pro Fronfasten-periode

Rosen, 1986, S. 158-164, 208-210.

Saxer, 1923, S. 48f.

Vettori, 1984, 281-305.

Nasenfang Birs Fischfang (Nasen) in der Birs Brutto Jährliche Summe
Nasenfang Ergolz Fischfang (Nasen) in der Ergolz Brutto Jährliche Summe
Neueinbürger-ungen Abgabe für Einbürgerung Netto Summe pro Fronfasten-periode Vettori, 1984, S. 72, 257.
Neue Hintersassen Einzugsgeld von Hintersassen Netto Summe pro Fronfasten-periode HLS, Hintersassen.
Pensionen und Schenkungen Pensionen und Schenkungen Netto94 Einzeleinträge
Pferdeverkauf Pferdeverkauf Netto Einzeleinträge
Pferdzoll Umsatzsteuer für Pferde Netto Summe pro Fronfasten-periode

Saxer, 1923, S. 135f.

Vettori, 1984, S. 329-331, 361.

Pfundzoll Umsatzsteuer für Waren, welche ein- oder ausgeführt wurden Netto Summe pro Fronfasten-periode

Saxer, S. 44f.

Vettori, S. 345-354.

Pfundzoll der Fremden und Hintersassen Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Safran- und Ziegelzoll Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Sagerbüchse95 Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Netto Jährliche Summe
Salzfässer96 Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Netto Jährliche Summe
Schiffzoll Passierzoll für Schiffe, welche die Rheinbrücke kreuzen Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 93f.
Schreiberzinsen Kleinbasel Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Schultheissen-stock Grossbasel Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Brutto Summe pro Fronfasten-periode
Schultheissen-stock Kleinbasel Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Brutto Summe pro Fronfasten-periode
Spanbüchse Werkhof Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Netto Summe pro Fronfasten-periode
Stadtviehzoll Passier- und Umsatzsteuer auf Vieh Netto Summe pro Fronfasten-periode

Saxer, 1923, S. 130.

Vettori, 1984, S. 330f.

Stadtwechsel97 Einnahmen des Stadtwechsels ohne Kreditwesen Netto Jährliche Summe Siehe Kap. Stadtwechsel.
St. Jakobszoll Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Steinbüchse Rheinbrücke Die genaue Ausprägung ist nicht bekannt Netto Summe pro Fronfasten-periode
Strafen Geldstrafen kleiner Rat Netto Einzeleinträge
Süssweinungeld98 Konsumabgabe auf Süsswein Netto Summe pro Fronfasten-periode
Torzölle Passierzoll unter den Toren Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, S. 41, 130.
Ungeld neues Haus99 Ungeld, ab 1593/94 als spezifisches Weinungeld ausgewiesen Netto Jährliche Summe
Unterkauf Blei und Bleiglätte Abgabe auf Zwischenhandel mit Blei und Bleiglätte Netto Summe pro Fronfasten-periode Vettori, 1984, S. 331.
Unzüchteramt Einnahmen der Unzüchter Netto Jährliche Summe
Vizedomamt100 Marktgebühren des Mushauses, Gebühren von Bäckern und Kornmessern Brutto Jährliche Summe Vettori, 1984, S. 332.
Wegzoll Neuer Weg Wegzoll am Neuen Weg (Weg nach Freiburg i.Br., heutige Horburgerstrasse) Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 96-98
Weinsticher-büchse Einnahmen des Weinstichers Netto Summe pro Fronfasten-periode
Weinsticher-büchse Kleinbasel Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Weinungeld Konsumabgabe auf Wein Netto Summe pro Fronfasten-periode

Rosen, 1986, S. 151-158, 202-207.

Saxer, 1923, S. 48f.

Vettori, 1984, S. 208f, 222-280.

Wein- und Getreideverkauf101 Weinverkauf Netto Einzeleinträge
Wiesenbrücken-zoll Brückenzoll an der Wiese Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 90f.
Wiesenflösserzoll Passierzoll für Flösser, welche die Wiesenbrücke kreuzen Netto Summe pro Fronfasten-periode Saxer, 1923, S. 95.
Wirtshauswein-ungeld Konsumabgabe auf Wein in Wirtshäusern102 Netto Summe pro Fronfasten-periode Vettori, 1984, S. 208f, 222-280.
Ziegelöfenzins Abgabe für Ziegelöfen103 Netto Jährliche Summe
Zigerwaage Im 16. Jahrhundert keine Einnahmen
Zinsen, Losungen, Schirm- und Burgrechtgeld104 Mischkonto mit Rückzahlungen von Aktivdarlehen, Zinsen, Schirm- und Burgrechtgeld105 Netto106 Einzeleinträge


Tabelle 3: Übersicht über die Ausgabenkonten der Stadt

Name in alphabetischer Reihenfolge

Kurzbeschreibung Detailgrad
Allgemeine Ausgaben Diverse nicht eingeordnete Ausgaben, u.a. Löhne und Lohnbestandteile (Geld- und Sachleistungen) sowie zahlreiche weitere Zahlungen; in gewissen Jahren von anderen Ausgabekonten unterbrochen, aber in Kontenstruktur zusammengerechnet Einzeleinträge, jährliche Summe
Badener Vertrag, Ablösungssumme Betrag für die Ablösung der bischöflichen Pfandschaft107 Einzeleinträge
Badener Vertrag, Verhandlungskosten Kosten im Rahmen der Verhandlung mit dem Bischof rund um die Pfandschaft108 Einzeleinträge
Botenzehrung Verpflegung der Boten, in der Regel höhere Beamte; in den Wochenrechnungen sind die einzelnen Personen und häufig der Grund ihrer Reise angegeben; für die entsprechenden Kosten innerhalb der Eidgenossenschaft existiert ein eigenes Konto Summe pro Fronfasten-periode
Eidgenossenschaft Hier existieren zwei Unterkonten: Botenzehrung und Reitgeld in Bezug auf Botenverkehr mit der Eidgenossenschaft Summe pro Fronfasten-periode
Gerichtskosten Gerichtskosten, in den Wochenrechnungen keine Spezifikationen Summe pro Fronfasten-periode
Heimliche Sachen Vermutlich Aufwendungen für die Geschäfte des Geheimen Rates (Dreizehner); in den Wochenrechnungen mit H.S. abgekürzt ohne Spezifikationen Summe pro Fronfasten-periode
Kornkauf Kornkauf Einzeleinträge
Pferdekauf Pferdekauf Einzeleinträge
Ratskosten Kosten in Bezug auf Aufgaben des Rates, detaillierte Angaben finden sich in den Wochenrechnungen Summe pro Fronfasten-periode
Rechnungsgeld Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahrrechnungen Jährlicher Betrag
Reitgeld Vergütung für berittene Boten; die Begünstigten werden in den Wochenrechnungen namentlich genannt; für die entsprechenden Kosten innerhalb der Eidgenossenschaft existiert ein eigenes Konto Summe pro Fronfasten-periode
Schenkungen Almosen, diplomatische Geschenke und Trinkgelder für Überbringer von Zinsen, Pensionen etc. Einzeleinträge
Schenkwein Wein, welcher wichtigen Besuchern ausgeschenkt wurde; in den Wochenrechnungen sind die einzelnen Empfänger aufgeführt Summe pro Fronfasten-periode
Sendbrief Kosten für die Übermittlung von Briefen. In den Wochenrechnungen sind die einzelnen Orte angegeben, wohin die Briefe versandt wurden Summe pro Fronfasten-periode
Söldner Hierbei handelt es sich um den Sold für vier bis sechs in den Wochenrechnungen namentlich genannte Söldner, wahrscheinlich Hauptmänner Summe pro Fronfasten-periode
Stadtbau Kosten für Ausbau und Erhaltung der städtischen Infrastruktur, setzt sich zusammen aus Brunnenwerk, Maurerwerk, Zimmerwerk, Schmidwerk und Besetzer, welche in den Wochenrechnungen einzeln angegeben sind Summe pro Fronfasten-periode
Vergaben Aktivdarlehen, Rückzahlungen Passivdarlehen Vergaben von Aktivdarlehen und Rückzahlungen von Passivdarlehen; die Marchzahl109 wurde nicht bei den Zinsen, sondern in diesem Konto mit den Rückzahlungen verbucht Einzeleinträge
Verlust Salzhandel Verlust aus dem Salzhandel, nur in wenigen Jahrgängen Einzeleinträge
Zinszahlungen Zinszahlungen; die Marchzahl110 wurde nicht bei den Zinsen, sondern bei den Rückzahlungen verbucht Summe pro Fronfasten-periode


Tabelle 4: Abfassungszeit der Jahrrechnungen, 1541-1605

Jahrgang Abschluss Rechnungsjahr Rechnungsabhör Dauer 1 Dauer 2 Jahrgang Abschluss Rechnungsjahr Rechnungsabhör Dauer 1 Dauer 2
1541/42 24.06.1542 08.03.1544 89 1573/74 26.06.1574 02.06.1580 309 69
1542/43 23.06.1543 10.03.1547 193 156 1574/75 25.06.1575 06.10.1580 275 18
1543/44 05.07.1544 n.a. n.a. n.a. 1575/76 07.07.1576 13.10.1580 222 1
1544/45 27.06.1545 20.06.1548 155 n.a. 1576/77 29.06.1577 20.10.1580 172 1
1545/46 26.06.1546 n.a. n.a. n.a. 1577/78 28.06.1578 24.08.1581 164 44
1546/47 25.06.1547 25.02.1550 139 n.a. 1578/79 27.06.1579 14.06.1582 154 42
1547/48 30.06.1548 15.12.1550 128 41 1579/80 25.06.1580 09.12.1585 283 180
1548/49 29.06.1549 n.a. n.a. n.a. 1580/81 24.06.1581 01.10.1590 482 251
1549/50 28.06.1550 12.09.1552 115 n.a. 1581/82 30.06.1582 17.05.1593 566 137
1550/51 27.06.1551 15.09.1552 63 0 1582/83 29.06.1583 12.07.1593 523 8
1551/52 25.06.1552 06.08.1554 110 98 1583/84 n.a. n.a. n.a. n.a.
1552/53 24.06.1553 07.08.1554 58 0 1584/85 26.06.1585 n.a. n.a. n.a.
1553/54 23.06.1554 10.06.1555 50 43 1585/86 25.06.1586 22.11.1593 386 n.a.
1554/55 29.06.1555 28.08.1556 60 63 1586/87 24.06.1587 29.11.1593 335 1
1555/56 27.06.1556 23.03.1558 90 81 1587/88 29.06.1588 06.12.1593 283 1
1556/57 26.06.1557 30.07.1562 265 227 1588/89 28.06.1589 31.01.1594 239 8
1557/58 25.06.1558 27.04.1564 304 91 1589/90 27.06.1590 14.02.1594 189 2
1558/59 24.06.1559 03.01.1566 340 88 1590/91 26.06.1591 21.03.1594 142 5
1559/60 29.06.1560 12.07.1569 471 183 1591/92 24.06.1592 02.05.1594 96 6
1560/61 28.06.1561 14.07.1569 419 0 1592/93 30.06.1593 18.07.1594 54 11
1561/62 27.06.1562 13.09.1571 480 113 1593/94 29.06.1594 12.06.1595 49 47
1562/63 26.06.1563 25.09.1571 430 1 1594/95 28.06.1595 10.03.1597 88 91
1563/64 24.06.1564 04.10.1571 379 1 1595/96 26.06.1596 31.08.1597 61 24
1564/65 30.06.1565 01.11.1571 330 4 1596/97 25.06.1597 08.03.1599 88 79
1565/66 29.06.1566 27.12.1571 286 8 1597/98 24.06.1598 29.11.1599 74 38
1566/67 28.06.1567 03.01.1572 235 1 1598/99 30.06.1599 25.11.1602 177 156
1567/68 03.07.1568 06.03.1572 191 9 1599/
1600
28.06.1600 13.10.1603 171 46
1568/69 25.06.1569 24.04.1572 147 7 1600/01 27.06.1601 28.08.1605 217 97
1569/70 24.06.1570 01.05.1572 96 1 1601/02 26.06.1602 15.05.1606 202 37
1570/71 30.06.1571 25.06.1573 103 60 1602/03 25.06.1603 15.06.1609 311 161
1571/72 28.06.1572 22.01.1579 342 291 1603/04 30.06.1604 22.06.1609 259 1
1572/73 27.06.1573 05.02.1579 292 2 1604/05 22.06.1605 14.06.1610 259 51


Tabelle 5: Beginn und Länge der Fronfasten- und Jahrrechnungsperioden111

Jahrgang Beginn,
Rechnungs
jahr
Dauer
1. Fron-fasten-periode
Beginn
2. Fron-fasten-periode
Dauer
2. Fron-fasten-periode
Beginn III
3. Fron-fasten-periode
Dauer
3. Fron-fasten-periode
Beginn
4. Fron-fasten-periode
Dauer
4. Fron-fasten-periode
Dauer
Rechnungsjahr
1535/36 26.06.1535 12 18.09.1535 13 18.12.1535 12 11.03.1536 15 52
1536/37 24.06.1536 13 23.09.1536 13 23.12.1536 9 24.02.1537 17 52
1537/38 23.06.1537 13 22.09.1537 13 22.12.1537 12 16.03.1538 15 53
1538/39 29.06.1538 12 21.09.1538 13 21.12.1538 10 01.03.1539 17 52
1539/40 28.06.1539 12 20.09.1539 13 20.12.1539 9 21.02.1540 18 52
1540/41 26.06.1540 12 18.09.1540 13 18.12.1540 12 12.03.1541 15 52
1541/42 25.06.1541 13 24.09.1541 12 17.12.1541 11 04.03.1542 16 52
1542/43 24.06.1542 13 23.09.1542 13 23.12.1542 8 17.02.1543 18 52
1543/44 23.06.1543 13 22.09.1543 13 22.12.1543 11 08.03.1544 17 54
1544/45 05.07.1544 11 20.09.1544 13 20.12.1544 10 28.02.1545 17 51
1545/46 27.06.1545 12 19.09.1545 13 19.12.1545 13 20.03.1546 14 52
1546/47 26.06.1546 12 18.09.1546 13 18.12.1546 11 05.03.1547 16 52
1547/48 25.06.1547 13 24.09.1547 12 17.12.1547 10 25.02.1548 18 53
1548/49 30.06.1548 12 22.09.1548 13 22.12.1548 12 16.03.1549 15 52
1549/50 29.06.1549 12 21.09.1549 13 21.12.1549 10 01.03.1550 17 52
1550/51 28.06.1550 12 20.09.1550 13 20.12.1550 9 21.02.1551 18 52
1551/52 27.06.1551 12 19.09.1551 13 19.12.1551 12 12.03.1552 15 52
1552/53 25.06.1552 13 24.09.1552 12 17.12.1552 10 25.02.1553 17 52
1553/54 24.06.1553 13 23.09.1553 13 23.12.1553 8 17.02.1554 18 52
1554/55 23.06.1554 13 22.09.1554 13 22.12.1554 11 09.03.1555 16 53
1555/56 29.06.1555 12 21.09.1555 13 21.12.1555 10 29.02.1556 17 52
1556/57 27.06.1556 12 19.09.1556 13 19.12.1556 12 13.03.1557 15 52
1557/58 26.06.1557 12 18.09.1557 13 18.12.1557 11 05.03.1558 16 52
1558/59 25.06.1558 13 24.09.1558 12 17.12.1558 9 18.02.1559 18 52
1559/60 24.06.1559 13 23.09.1559 13 23.12.1559 11 09.03.1560 16 53
1560/61 29.06.1560 12 21.09.1560 13 21.12.1560 10 01.03.1561 17 52
1561/62 28.06.1561 12 20.09.1561 13 20.12.1561 9 21.02.1562 18 52
1562/63 27.06.1562 12 19.09.1562 13 19.12.1562 11 06.03.1563 16 52
1563/64 26.06.1563 12 18.09.1563 13 18.12.1563 10 26.02.1564 17 52
1564/65 24.06.1564 13 23.09.1564 13 23.12.1564 12 17.03.1565 15 53
1565/66 30.06.1565 12 22.09.1565 13 22.12.1565 11 09.03.1566 16 52
1566/67 29.06.1566 12 21.09.1566 13 21.12.1566 9 22.02.1567 18 52
1567/68 28.06.1567 12 20.09.1567 13 20.12.1567 12 13.03.1568 16 53
1568/69 03.07.1568 11 18.09.1568 13 18.12.1568 11 05.03.1569 16 51
1569/70 25.06.1569 13 24.09.1569 12 17.12.1569 9 18.02.1570 18 52
1570/71 24.06.1570 13 23.09.1570 13 23.12.1570 11 10.03.1571 16 53
1571/72 30.06.1571 12 22.09.1571 13 22.12.1571 10 01.03.1572 17 52
1572/73 28.06.1572 12 20.09.1572 13 20.12.1572 8 14.02.1573 19 52
1573/74 27.06.1573 12 19.09.1573 13 19.12.1573 11 06.03.1574 16 52
1574/75 26.06.1574 12 18.09.1574 13 18.12.1574 10 26.02.1575 17 52
1575/76 25.06.1575 13 24.09.1575 12 17.12.1575 14 24.03.1576 15 54
1576/77 07.07.1576 11 22.09.1576 13 22.12.1576 10 02.03.1577 17 51
1577/78 29.06.1577 12 21.09.1577 13 21.12.1577 9 22.02.1578 18 52
1578/79 28.06.1578 12 20.09.1578 13 20.12.1578 12 14.03.1579 15 52
1579/80 27.06.1579 12 19.09.1579 13 19.12.1579 10 27.02.1580 17 52
1580/81 25.06.1580 13 24.09.1580 12 17.12.1580 9 18.02.1581 18 52
1581/82 24.06.1581 13 23.09.1581 13 23.12.1581 11 10.03.1582 16 53
1582/83 30.06.1582 12 22.09.1582 13 22.12.1582 9 23.02.1583 18 52
1583/84 29.06.1583 12 21.09.1583 13 21.12.1583 12 14.03.1584 15 52
1584/85 27.06.1584 12 19.9.1584 13 19.12.1584 11 6.3.1585 16 52
1585/86 26.06.1585 12 18.09.1585 13 18.12.1585 10 26.02.1586 17 52
1586/87 25.06.1586 13 24.09.1586 12 17.12.1586 12 11.03.1587 15 52
1587/88 24.06.1587 13 23.09.1587 13 23.12.1587 10 02.03.1588 17 53
1588/89 29.06.1588 12 21.09.1588 13 21.12.1588 9 22.02.1589 18 52
1589/90 28.06.1589 12 20.09.1589 13 20.12.1589 12 14.03.1590 15 52
1590/91 27.06.1590 12 19.09.1590 13 19.12.1590 10 27.02.1591 17 52
1591/92 26.06.1591 12 18.09.1591 13 18.12.1591 9 19.02.1592 18 52
1592/93 24.06.1592 13 23.09.1592 13 23.12.1592 11 10.03.1593 16 53
1593/94 30.06.1593 12 22.09.1593 13 22.12.1593 9 23.02.1594 18 52
1594/95 29.06.1594 12 21.09.1594 13 21.12.1594 12 15.03.1595 15 52
1595/96 28.06.1595 12 20.09.1595 13 20.12.1595 11 06.03.1596 16 52
1596/97 26.06.1596 12 18.09.1596 13 18.12.1596 9 19.02.1597 18 52
1597/98 25.06.1597 13 24.09.1597 12 17.12.1597 12 11.03.1598 15 52
1598/99 24.06.1598 13 23.09.1598 13 23.12.1598 10 03.03.1599 17 53
1599/1600 30.06.1599 12 22.09.1599 13 22.12.1599 8 16.02.1600 19 52
1600/01 28.06.1600 12 20.09.1600 13 20.12.1600 11 07.03.1601 16 52
1601/02 27.06.1601 12 19.09.1601 13 19.12.1601 10 27.02.1602 17 52
1602/03 26.06.1602 12 18.09.1602 13 18.12.1602 13 19.03.1603 14 52
1603/04 25.06.1603 14 01.10.1603 11 17.12.1603 11 03.03.1604 17 53
1604/05 30.06.1604 12 22.09.1604 13 22.12.1604 8 16.02.1605 18 51
1605/06 22.06.1605 12 14.09.1605 14 21.12.1605 11 08.03.1606 15 52
1606/07 21.06.1606 13 20.09.1606 13 20.12.1606 10 28.02.1607 16 52
1607/08 20.06.1607 14 26.09.1607 12 19.12.1607 10 27.02.1608 17 53
1608/09 25.06.1608 13 24.09.1608 12 17.12.1608 13 18.03.1609 14 52
1609/10 24.06.1609 15 07.10.1609 12 30.12.1609 11 17.03.1610 16 54
1610/11 07.07.1610 12 29.09.1610 12 22.12.1610 8 16.02.1611 19 51


Tabelle 6: Geldflüsse und Erträge bzw. Aufwände (in d)

Jahrgang
Geldabflüsse
Geldzuflüsse
Nettogeldfluss Gesamtaufwand Gesamtertrag Nettogewinn
1535/36 5158000 8153449 2995449 5'158'000 7'252'449 2'094'449
1536/37 5282386 7226360 1915174 5'253'586 6'686'360 1'432'774
1537/38 7254401 8353604 1099203 7'254'401 7'699'604 445'203
1538/39 6042620 8769115 2732495 5'800'100 7'756'315 1'956'215
1539/40 5908285 7937264 2028979 5'908'285 7'325'114 1'416'829
1540/41 9751408 9594727 -1356681 4'351'408 6'260'827 1'909'419
1541/42 5860824 7194508 1333684 5'838'384 7'127'308 1'288'924
1542/43 6396573 8641898 2245325 5'341'233 7'821'098 2'479'865
1543/44 7060852 9234685 2173833 6'454'660 7'662'535 1'207'875
1544/45 8121532 10229788 2048256 6'029'246 9'234'856 3'205'610
1545/46 6147929 8300482 2152553 6'027'365 8'096'482 2'069'117
1546/47 9075856 8603248 -472608 7'397'741 7'387'288 -10'453
1547/48 12165807 9052037 -3233770 6'777'807 8'692'037 1'914'230
1548/49 8686951 8417474 -269477 8'289'151 8'015'474 -273'677
1549/50 8713905 10221314 1507409 8'653'353 8'699'714 46'361
1550/51 10745332 9916282 -829050 8'750'082 9'215'962 465'880
1551/52 6777399 8480078 1702679 6'679'899 7'715'078 1'035'179
1552/53 9935733 10102989 167256 7'951'063 7'863'309 -87'754
1553/54 6729484 10404814 3612328 6'607'422 8'778'814 2'171'392
1554/55 9167545 9008368 -159177 7'869'175 8'471'968 602'793
1555/56 10053877 9781061 -462416 6'548'513 9'269'861 2'721'348
1556/57 22256187 10210803 -12045384 6'237'771 10'012'803 3'775'032
1557/58 8836335 14743808 5907473 6'432'467 11'257'808 4'825'341
1558/59 8809771 10128065 1095094 6'015'403 8'514'463 2'499'060
1559/60 6780599 11864304 3883705 5'381'607 11'279'904 5'898'297
1560/61 6879346 27302869 20423524 6'879'346 11'732'749 4'853'403
1561/62 6711820 11254351 4542531 6'698'620 10'784'551 4'085'931
1562/63 9283083 10805180 1522097 7'843'083 10'193'180 2'350'097
1563/64 7751450 10863971 3112521 6'851'450 10'493'575 3'642'125
1564/65 7224046 11177856 3953810 7'009'336 11'033'856 4'024'520
1565/66 8264911 10807973 2543062 8'008'729 10'698'773 2'690'044
1566/67 7133850 12851815 5717965 7'058'250 12'533'815 5'475'565
1567/68 10682012 12802229 2120217 7'604'768 11'086'229 3'481'461
1568/69 14125862 12513027 -1612835 7'825'862 8'877'027 1'051'165
1569/70 10266269 15934263 5667994 10'242'269 9'048'263 -1'194'006
1570/71 9111390 47346765 38026876 8'864'814 8'801'565 -63'249
1571/72 44613820 11287627 -33326192 9'585'905 10'703'227 1'117'322
1572/73 8811537 10574032 1762495 8'811'537 10'148'032 1'336'495
1573/74 9626921 15476645 7083504 8'658'461 13'256'645 4'598'184
1574/75 9871420 12896613 3025193 8'579'770 12'896'613 4'316'843
1575/76 11327770 12647235 1319465 9'067'953 10'359'235 1'291'282
1576/77 11386917 11095431 -291486 8'848'267 8'203'431 -644'836
1577/78 14762672 12472052 -2290620 12'967'909 11'542'052 -1'425'857
1578/79 10646993 9602463 -1044530 8'246'993 9'122'463 875'470
1579/80 9500333 11824752 2292919 9'036'833 11'404'752 2'367'919
1580/81 9105492 10499931 1751439 9'105'492 9'869'931 764'439
1581/82 8989988 8486375 -683613 8'749'238 7'838'375 -910'863
1582/83 9267058 27943258 18676200 8'942'926 11'035'258 2'092'332
1583/84 10272548 13069023 2796475 10'272'548 12'751'023 2'478'475
1584/85 n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a.
1585/86 10398017 25750350 15352333 10'398'017 14'486'350 4'088'333
1586/87 18664111 26609130 7945020 18'664'111 17'909'130 -754'981
1587/88 59394862 47638414 -11756448 21'065'988 12'871'534 -8'194'454
1588/89 33829697 15633860 -15436827 15'283'697 9'645'860 -5'637'837
1589/90 19655012 11078638 -8576374 15'335'012 10'478'638 -4'856'374
1590/91 15841134 10517672 -2495962 14'345'634 7'817'672 -6'527'962
1591/92 19505664 19704491 198827 14'802'664 12'960'491 -1'842'173
1592/93 18449636 20391340 1941704 13'649'636 12'129'340 -1'520'296
1593/94 23162847 14234316 -8928531 14'340'747 9'514'316 -4'826'431
1594/95 12632730 9892810 -2739920 12'632'730 9'892'810 -2'739'920
1595/96 14499590 12466100 -2033490 12'455'088 12'442'100 -12'988
1596/97 14945292 15136439 191146 12'059'412 12'644'939 585'527
1597/98 23312730 16396707 -6916023 12'043'920 14'596'707 2'552'787
1598/99 12066081 10921754 -638377 10'991'121 10'471'754 -519'367
1599/1600 12977933 11683906 -1294027 10'993'169 11'651'906 658'737
1600/01 11936534 11281300 -655234 10970394 11281300 310906
1601/02 30102551 21009907 7869516 11875495 10900907 -974588
1602/03 12908055 14626763 1718708 10833401 14626763 3793362
1603/04 11832372 18526985 6694613 10881396 17926985 7045589
1604/05 22884285 20119448 3757763 9976971 14119448 4142477
1605/06 9620445 17981635 8361190 9620445 17981635 8361190
1606/07 19295191 23973389 4678198 10242141 23973389 13731248
1607/08 19556660 17233588 -2383072 10191828 17233588 7041760
1608/09 20700097 16176191 2107050 9629872 12256195 2626323
1609/10 14454368 23636596 9182228 9643334 23636596 13993262
1610/11 10454973 18406808 7951835 10209933 18406808 8196875

Bibliographie

  • Gauss, Karl [et al.]: Geschichte der Landschaft Basel und des Kantons Basellandschaft, hrsg. von der Regierung des Kantons Basellandschaft, Bd. 2, Liestal 1932.
  • Harms, Bernhard: Die Münz- und Geldpolitik der Stadt Basel im Mittelalter, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Ergänzungsheft XXIII, Tübingen 1907.
  • Harms, Bernhard: Die Steuern und Anleihen im öffentlichen Haushalt der Stadt Basel 1361-1500. Ein Beitrag zur mittelalterlichen Finanzstatistik, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 63. Jahrgang, 1. Heft, Tübingen 1907.
  • Harms, Bernhard: Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter. Quellen und Studien zur Basler Finanzgeschichte, 3 Bde., Tübingen 1909-1913, Retrodigitalisat.
  • Körner, Martin: Solidarités Finançières Suisses au XVIe Siècle, Diss. Genf, Lausanne 1980.
  • Körner, Martin; Lindner, Martin: Banken, 2 – Der Basler Stadtwechsel (16. Jahrhundert), in: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 1, Basel 2006.
  • Rosen, Josef: Verwaltung und Ungeld in Basel 1360-1535. Zwei Studien zu Stadtfinanzen im Mittelalter, Stuttgart 1986.
  • Rosen, Josef: Finanzgeschichte Basels im späten Mittelalter. Gesammelte Beiträge 1971-1987, Stuttgart 1989
  • Saxer, Ernst: Das Zollwesen der Stadt Basel bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 1923.
  • Schönberg, Gustav: Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen 1879.
  • Vettori, Arthur: Finanzhaushalt und Wirtschaftsverwaltung Basels (1689-1798). Wirtschafts- und Lebensverhältnisse einer Gesellschaft zwischen Tradition und Umbruch, Basel 1984.
  • Vogeler, Georg: Warum werden mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechnungsbücher eigentlich nicht digital ediert?, in: ZfDH 1 (2015), URL.

Fussnotenapparat

1) Hierzu gehören die Jahrrechnungen, Fronfastenrechnungen, Kerbbüchlein, Wocheneinnahmen- und –ausgabenbücher.

2) Harms 1909-1913, Zitat Bd. 1 S. VI.

3) Vettori 1984, S. 194-197.

4) Schönberg 1879.

5) Harms 1907. Dieser Aufsatz enthält wichtige Informationen und Überlegungen über die verwendeten Münzen und Währungen, welche für das Verständnis der damaligen Finanz- und Wirtschaftsverhältnisse unabdingbar sind.

6) Harms 1907, S. 627-681.

7) Saxer 1923.

8) Rosen 1989; Rosen 1986.

9) Körner 1980.

10) So hat er etwa Einnahmequellen in den Jahrrechnungen als Kennzahlen für Konjunktur, Einkommensverteilung und Konsumentwicklung genutzt und daran eine interessante Analyse zur Einkommensverteilung und -entwicklung angeschlossen.

11) Vettori 1984, S. 43.

12) Zu dieser Zeit war das Kirchenjahr in vier Fronfastenperioden, auch Quatember genannt, eingeteilt. Diese Fronfastenperioden waren ungleich lang und wurden durch dreitägige Fastenzeiten (Mittwoch, Freitag und Samstag), die sog. Fronfasten, unterteilt. Der erste Fronfastentermin war vor Trinitatis, also in der Woche nach Pfingsten, der zweite nach Kreuzerhöhung (14. September), der dritte nach Lucia (13. Dezember) und der vierte vor Reminiscere, dem zweiten Fastensonntag der Passionszeit, also fünf Wochen vor Ostern (siehe Graphik 1).

13) Dies ergibt sich aus der Titelseite der Kerbbüchlein, wo jeweils die Namen und Ämter aller Siebnerherren genannt wurden.

14) Vettori 1984, S. 43f, 46.

15) Vgl. unten Abschnitt Wochenrechnungsbücher.

16) Vettori 1984, S. 46f.

17) Vettori 1984, S. 52f, 55f.

18) Körner, Lindner 2006, S. 704.

19) An zweiter Stelle stand die Stadt Bern mit lediglich 10,6%. Körner 1980, S. 440f.

20) Körner 1980, S. 440f.

21) Damit wird verständlich, wie die Finanzverwaltung in der Lage war, jeweils genau die Summen aufzubringen, welche nötig waren, um spezifische Ausgaben finanzieren zu können.

22) Körner, Lindner 2006, S. 704.

23) In der vorliegenden Edition wurde für die Kontenberechnung die Trennung bei den folgenden Konten stillschweigend rückwirkend bis 1535/36 durchgeführt: Ungeld Neues Haus, Zinsen- Schirm- und Burgrechtgelder, Stadtwechsel.

24) In den Jahrrechnungen wird darunter ein Bruchteil eines Jahreszinses verstanden. Der Zins für 21 Wochen wird demnach in den Jahrrechnungen beispielweise folgendermassen bezeichnet: „[… ] für 21 wochen / von Jenner bisz 28isten Meyen 1606 marchzahl“ (Finanz H 161.1, fol. 28v.)

25) Eine Ausnahme bilden hier in gewissen Jahren die allgemeinen Ausgaben. Mehr dazu am Ende dieses Kapitels.

26) Mit der Ausnahme, dass auch hier die Marchzahl und zum Teil der letzte Jahreszins bei den Rückzahlungen verbucht wurden. Diese machen aber nur einen kleinen Anteil der Beträge aus, so dass Analysen dadurch nicht verzerrt werden sollten.

27) Lange erhielt die Stadt ein Drittel der Einnahmen des Zolls zu Augst. Im Jahr 1555 kaufte sie sich das Recht an einem weiteren Drittel der entsprechenden Einnahmen. (Finanz H 112.1, fol. 34r).

28) Finanz H 96.1

29) Zu den Abgaben auf der Basler Landschaft vgl. Gauss 1932, S. 58-70.

30) In diesem Kapitel bezeichnet der Ausdruck Weinungeld beide Weinungelder (Detailhandel, Wirtshäuser) kumuliert. In den Jahrrechnungen existieren hier zwei separate Buchungskonten (Weinungeld, Wirtshausweinungeld). Ab 1593/94 ist zudem in den Jahrrechnungen das Ungeld des Neuen Hauses als Weinungeld ausgewiesen. Dieses Faktum kann rechnerisch aufgrund der geringen Einnahmen aus diesem Ungeld (0,02% der Gesamteinnahmen) vernachlässigt werden.

31) Alle in diesem Kapitel genannten Durchschnittswerte beziehen sich, sofern nicht anders erwähnt, auf die Jahre 1535-1600.

32) Hier sind nur die allgemeinen Ausgaben mit Aufwandscharakter gemeint.

33) Dem entsprechend ist der in den Rechnungen häufig vorkommende Terminus „vom Brett nehmen“ im Sinne von „aus der Kasse bezahlen“ zu verstehen bzw. „ans Brett legen“ als „in die Kasse bezahlen“.

34) StABS, Finanz M: Brett-Konti.

35) Vettori 1984, S. 178.

36) Damit sind alle Personen und Einrichtungen gemeint, welche ihre Erlöse ans Brett liefern mussten.

37) Erste Serie, Einnahmen und Ausgaben (5.7.1371-20.10.1386): StABS, AHA., Finanz E: Wochen-Einnahmen- und Ausgabenbuch. Zweite Serie, Einnahmen (24.12.1401-3.3.1798): Ebd., Finanz F: Wochen-Einnahmebücher. Zweite Serie, Ausgaben (24.12.1401-13.4.1799): Ebd., Finanz G: Wochen-Ausgabenbücher.

38) Vettori 1984, S. 186.

39) Vettori 1984, S. 186; Finanz H: Jahr-, Fronfasten-, Summen- und Kerbrechnungen (1444-1700)

40) Vettori 1984, S. 182-186.

41) Harms 1909-1913, Bd.1, S. XIII.

42) Erste Serie (1404/05-1476/77): StABS, Finanz D: Fronfastenrechnungsbücher. Zweite Serie (1444/45-1699/1700): Ebd., Finanz H: Jahr-, Fronfasten-, Summen- und Kerbrechnungen.

43) Vettori 1984 hat keine abschliessenden Aussagen darüber gemacht, ob die Fronfastenrechnungen aus den Kerbbüchlein oder aus den Wochenrechnungsbüchern abgefasst wurden. Die Tatsache, dass die Kerbbüchlein in der gleichen Form abgefasst und mit den Fronfasten- und Jahrrechnungen zusammen aufbewahrt wurden, sowie dass mit den Siebnerherren die gleichen Personen an den Kerbbüchlein und an den Fronfastenrechnungen beteiligt waren, legt zwar nahe, dass die Kerbbüchlein die Vorlage für die Fronfastenrechnungen waren. Dies ist aber nicht möglich, da die Kerbbüchlein, im Gegensatz zu den Wochenrechnungen, nicht die Informationen enthalten, welche zur Erstellung der Fronfastenrechnungen notwendig sind. Sie sind zu stark zusammengefasst und enthalten z.B. nur eine Summe unter dem Titel „De Portis“, wo zu den Einnahmen von den Toren auch die Einnahmen des Pferde- und Viehzolls hinzugerechnet wurden. In den Wochenrechnungen werden diese Summen, wie auch in den Fronfastenrechnungen, separat aufgeführt.

44) StABS, Finanz H 140.

45) Harms 1909-1913, Bd.1, S. XIIII.

46) Vettori 1984, S. 191.

47) Vettori 1984, S. 197.

48) Vettori 1984, S. 188f. Dass Vettoris Annahme für die Jahre bis 1611 nicht zutrifft, wird insbesondere daran deutlich dass alle Einträge, welche in den Kerbbüchlein in der Zeit zwischen Pfingsten und dem Johannistag verbucht wurden, in der vierten Fronfastenrechnung des vergangenen und nicht in der ersten Fronfastenrechnung des folgenden Jahres liegen. Des Weiteren entsprechen die Summen in der ersten Fronfastenrechnung den Einnahmen und Ausgaben der Kerbbüchlein vom Johannistag bis Kreuzerhöhung, während die Summen der vierten Fronfastenrechnung den Einnahmen und Ausgaben von Pfingsten bis zum Johannistag entsprechen. Vettoris Ausführungen legen allerdings nahe, dass seine Aussage für die spätere Fronfastenrechungen stimmt. Es ist daher anzunehmen, dass die Praxis mit der umfassenden Finanzverwaltungsreform von 1691 geändert wurde.

49) Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Diese sind aus heutiger Perspektive nicht erklärbar (siehe Tabelle 5 im Anhang).

50) Daten der Fronfasten: siehe Graphik 1.

51) Erste Serie (1361/62-1475/76): StABS, Finanz C: Jahrrechnungsbücher. Zweite Serie (1444/45-1610/11): Ebd., Finanz H: Jahr-, Fronfasten-, Summen- und Kerbrechnungen. Dritte Serie (1666/67-1670/71): Ebd., Finanz J1: Stadtrechnungen. Vierte Serie (1723/24-1797/98): Ebd., Finanz J2: Stadtrechnungen.

52) Harms 1909-1913, Bd.1, S. XIII.

53) StABS, Finanz H 105.1, 106.1.

54) Vettori 1984, S. 197.

55) Vettori 1984, S. 197f. Vettori zitiert hier eine Schrift der Dreierherren aus dem Jahr 1727, wo von den „vorhandenen 60 jährigen Statt Rechnungen“ die Rede ist.

56) Vettori 1984, S. 180.

57) Vgl. Tabelle 5 im Anhang.

58) StABS, Finanz H 112.1.

59) In der vierten Serie (Finanz J 2), in Bezug auf welche Vettoris Aussage zu stimmen scheint, tragen die Jahrrechnungen auch effektiv den Titel: „Stadtrechnung von Pfingstfronfasten anno […] bis dahin anno […]“. Es ist daher anzunehmen, dass die Praxis mit der umfassenden Finanzverwaltungsreform von 1691 geändert wurde.

60) Vettori 1984, S. 190. In diesem Prozess wurden die aus den Fronfastenrechnungen errechneten Jahressummen auf einen separaten Zettel notiert und daraufhin in die Jahrrechnungen geschrieben. In gewissen Jahrgängen wurde dieser Zettel zerschnitten und die Abschnitte mit den Summen bei den entsprechenden Seiten der Jahrrechnung beigelegt. Dass alle Summen auf denselben Zettel geschrieben wurden, erkennt man an den Schnittlinien.

61) Harms 1909-1913, Bd.1, S. XII.

62) Bei diesen Jahrgängen wurde das Abhördatum auf der Titelseite der Jahrrechnungen notiert.

63) StABS, Protokolle Kleiner Rat.

64) Exemplarisch etwa der folgende Eintrag aus den Kleinratsprotokollen: „Ist die jarsrechnung von 1582 untz 83 abgehort. Sollen die schriber ettwas ernst anlegen, die ubrigen rechnungen einader noch zefurdern“ (StABS, Protokolle Kleiner Rat 4, (1593 Juli 2 bis 1595 Juni 28), fol. 7r zum 12.7.1593)

65) In einem Jahrgang gibt es allerdings einen Hinweis, dass er nicht gleich nach der Fertigstellung abgehört wurde. Im Jahrgang 1575/76 ist auf einem beigefügten Zettel zu lesen: „Angebotten mim herren nuwen zunfftmeistern uff Zinstag den 16. Augusti anno et cetera 80. Verhort Donstag, 13. Octobris anno 80“. Doch auch hier ist der grösste Teil der Dauer der Verfassungszeit geschuldet, vgl. StABS, Finanz H 132.1, fol. 58v.

66) StABS, Finanz H 138,1, z.B. fol. 2r, zu den Beobachtungen im Einzelnen vgl. die Seminararbeit von Martina Roder, Basler Stadtschreiber im 16. Jahrhundert, vom 3.7.2015. Ein genauerer Vergleich der Hände zeigt für dasselbe Jahr, dass auch in die Schabloneneinträge dann mit anderer Hand Einträge erfolgten, wenn neu ein Konto in die Rechnung eingeführt wurde, wie dies in diesem Jahr für die Posten „Von der Sagerbüchs“ und „von der Kolenbüchs“ der Fall war.

67) Ab 1666 Stadtrechnungen.

68) Vettori 1984, S. 179; Harms 1909-1913, Bd.1, S. XX.

69) So hat zum Beispiel der Einnahmenposten „Vom fischzoll“ (StABS, Finanz H 108.1, fol. 5v.) seine Entsprechung im Ausgabenposten „Den vischzoll zusamlen jorsoldt “, ebd., fol. 21v.

70) StABS, Finanz H 92.1, fol. 16v.

71) Ebd., fol. 35r.

72) Vgl. Vogeler 2015.

73) Harms 1909-1913, Bd.1, S. XXI. Entsprechend erscheinen auch die diversen öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel die Klöster oder das Waisenhaus, welche nicht mit der Hauptkasse in Verbindung standen, sondern selbständige Rechtssubjekte mit eigenem Vermögen waren, nicht in den Rechnungsbüchern.

74) Dass an dieser Stelle der moderne Begriff der Geldflussrechnung ins Spiel gebracht wird, mag zwar anachronistisch erscheinen, ist jedoch für das Verständnis der Rechnungsbücher hilfreich.

75) StABS, Finanz H 92.1, fol. 36r

76) StABS, Finanz H 161.1, fol. 42v.

77) Auch bei den oben erwähnen Auflistung der wichtigsten Einnahmequellen und Ausgabenposten wurden nur Erträge und Aufwände berücksichtigt und ihr Anteil anhand der Gesamterträge bzw. –aufwände errechnet.

78) Ein weiteres Beispiel ist der Stadtbau. Hier würde man in der modernen Buchhaltung definieren, dass eine Aktivität, welche dem Werterhalt der Infrastruktur dient einen Aufwand darstellt, während sie, wenn eine Wertvermehrung darstellt, als Investition gilt. Auch dieses Prinzip ist in Bezug auf die Frühe Neuzeit weder sinnvoll noch umsetzbar.

79)

Ab 1560/61. In den Offenburger Zins- und Zehntenrechten wurde, wohl um die Rechtslage abzubilden, noch weiter unterschieden, etwa Diegten, Sissach, Zunzgen, die "drei Dörfer", Arisdorf, und meist einzeln in seltenen Fällen auch gemeinsam aufgeführt Böckten und Buus, das Homburger Amt, das wiederum Buckten als weitere Unterkategorie enthält.

80)

Ab 1605/06

81)

Ab 1594/95.

82)

Eigenes Buchungskonto ab 1541/42.

83)

Ausser dem Trinkgeld für Überbringer der Einnahmen aus den ennetbirgischen Vogteien.

84)

Bis zum Rechnungsjahr 1555/56 besass die Stadt lediglich das Recht an einem Drittel der Einnahmen des Augster Zolls. In diesem Jahr kaufte sie ein weiteres Drittel von der Familie Offenburg.

85)

Ab 1575/76.

86)

Der städtische Passierzoll konnte auf der Rheinbrücke sowie im Kaufhaus bezahlt werden. Im Verlauf des 16. Jahrhunderts verschob sich die Erhebung immer stärker in das Kaufhaus.

87)

Der Name lässt einen Zoll auf gegerbte Häute vermuten, laut Saxer hat aber ein derartiger Zoll nie existiert.

88)

Es existierte ein Ausfuhrzoll auf in Basel hergestellten Gips. Es ist aber unklar ob diese Einnahmen dem Buchungskonto Gipszoll oder Gipsbüchse zugeordnet werden müssen.

89)

Der städtische Passierzoll konnte auf der Rheinbrücke sowie im Kaufhaus bezahlt werden. Im Verlauf des 16. Jahrhunderts verschob sich die Erhebung immer stärker in das Kaufhaus. Das Sinken der Einnahmen vom Passierzoll auf der Rheinbrücke darf also nicht als Sinken der generellen Passierzolleinnahmen interpretiert werden.

90)

Nur 1579/80.

91)

Es ist nicht klar, ob hier auch der „Zoller zu Kembs“ verantwortlich ist, dessen Jahreslohn in den allgemeinen Ausgaben zu finden ist.

92)

Ab 1581/82.

93)

Der Kornausfuhrzoll ist daher besonders interessant, weil in gewissen Jahr- und in allen Fronfastenrechnungen die Gesamtmenge des ausgeführten Korns angegeben wurde. Aus diesen kann man Schlüsse über die Ernährungslage in der Stadt ziehen. Wurde viel Korn ausgeführt, war die Ernährungslage gut und vice versa.

94)

Ausser Trinkgeld für Überbringer der Pensionen (Ambassadore und Tresoriers).

95)

Ab 1581/82.

96)

Ab 1592/93 In einigen Jahrgängen taucht im Zusammenhang mit diesem Konto die Bezeichnung „Hausgeld“ auf, was auf eine Lagergebühr verweist.

97)

Eigenes Buchungskonto ab 1542/43.

98)

Ab 1575/76.

99)

Eigenes Buchungskonto ab 1538/39.

100)

Brotmeisteramt.

101)

In der digitalen Edition mit Mehl- und Kleienverkauf zu einem Konto Wein- und Getreideverkauf zusammengefasst.

102)

In den Wochenrechnungsbüchern ist das Wirtshausweinungeld nach den jeweiligen Wirtshäusern aufgegliedert.

103)

Bis 1577/78 als Ziegelhöfe/-höffe/-höve bezeichnet, danach als Ziegelöfe/-öffe/-ofe.

104)

Eigenes Buchungskonto ab 1538/39.

105)

In der digitalen Edition wurden hier zwei zeitgenössisch nicht existente Unterkonten gebildet, um die Zinsen, Schirm- und Burgrechtgelder, welche Ertragscharakter besitzen, von den Rückzahlungen von Aktivdarlehen abgrenzen zu können, welche Geldzuflüsse ohne Ertragscharakter darstellen. Ab 1572/73 existieren auch in den Jahrrechnungen zwei getrennte Konten für Zinsen und Losungen (Rückzahlungen von Aktivdarlehen), diese Ausdifferenzierung wurde allerdings nicht konsequent umgesetzt, weshalb auch nach 1572/73 mit den virtuellen, nachträglich bereinigten Konten gerechnet wird

106)

Ausser Trinkgelder für die Überbringer der entsprechenden Zahlungen.

107)

Nur im Jahrgang 1587/88.

108)

Nur in den Jahrgängen 1583/84, 1587/88 und 1589/90.

109)

Die Marchzahl ist der für das laufende Rechnungsjahr fällige Anteil am Jahreszins.

110)

Die Marchzahl ist der für das laufende Rechnungsjahr fällige Anteil am Jahreszins.

111)

Fronfastenperioden, die nicht zum eigentlichen Termin sondern um bis zu zwei Wochen verschoben begonnen haben, sind unterstrichen. Kursiv gesetzte Daten konnten nicht aus den Quellen entnommen werden, sondern mussten interpoliert werden.

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