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Rezension von: Heinrich Rosin: Das Recht der Arbeiterversicherung. Für Theorie und Praxis systematisch dargestellt. 1. Bd. Die reichsrechtlichen Grundlagen der Arbeiterversicherung. 1. Abt., Berlin 1890, und: Robert Piloty: Das Reichsunfallversicherungsrecht, dessen Entstehungsgeschichte und System. 1. Bd., Würzburg 1890, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1890, Nr. 39, S. 1421-1422.
[Rezension:] Heinrich Rosin: Das Recht der Arbeiterversicherung. Für Theorie und Praxis systematisch dargestellt. [und:] Robert Piloty: Das Reichsunfallversicherungsrecht, dessen Entstehungsgeschichte und System.
[... H. R.:] I Bd. Die reichsrechtlichen Grundlagen der Arbeiterversicherung. I. Abt. Berlin, Guttentag, 1890. VI u. 254 S. gr. 80. M. 4,50 [und: R. P.:] I. Bd. Würzburg, Hertz, 1890. VIII u. 312 S. gr. 80. M. 5.
Ludwig Gumplowicz
[... H. R.:] I Bd. Die reichsrechtlichen Grundlagen der Arbeiterversicherung. I. Abt. Berlin, Guttentag, 1890. VI u. 254 S. gr. 80. M. 4,50 [und: R. P.:] I. Bd. Würzburg, Hertz, 1890. VIII u. 312 S. gr. 80. M. 5.
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Springflutartig schwillt die Litteratur über die Arbeiterschutzgesetzgebung. Während der bereits bewährte Statsrechtslehrer Rosin mit richtigem Blicke das ganze Arbeiterversicherungsrecht systematisch darzustellen unternimmt, versucht sich der Anfänger Piloty in der Systematisierung eines Bruchteils desselben, des Reichsunfallversicherungsrechts. Nun bildet das Arbeiterversicherungsrecht ein zusammenhängendes Rechtsgebiet, wenn es auch in einzelne Gesetze zersplittert wurde; die theoretische Bearbeitung dieses ganzen Gebietes bietet daher Vorteile, deren sich derjenige entschlägt, der aus diesem Ganzen einen Teil herausgreift. Dagegen sind die sonstigen Vorteile der Einzelbearbeitung und Spceialisierung in diesem Falle wenig ersichtlich. Schon die parlamentarische Entstehungsgeschichte des Unfallversicherungsgesetztes, welche P. recht ausführlich behandelt (S. 4-100), würde durch Zusammenfassen der verwandten Gesetze an Klarheit gewinnen, was ein Vergleich mit der Rschen Darstellung, welche sich auf das ganze Gebiet bezieht und knapper gehalten ist (S. 1-60), dartut. Ueberhaupt ist die Weitläufigkeit der Darstellung der parlamentarischen Entstehungsgeschichte moderner Gesetze nicht zu empfehlen. Der moderne parlamentarische Apparat arbeitet sehr schwerfällig und langsam, und die „Geschichte“ dieser Entwürfe, Lesungen, Ausschussberichte, Amendements, Anträge und Abstimmungen ist im allgemeinen von geringem Interesse, obwol bei der Interpretation einzelner Stellen manchmal das Zurückgreifen auf dieselbe von Nutzen sein kann. Vom systematischen Teile bietet P. im vorliegenden Bande nur erst die Analyse der Unfallversicherung (deren Arten und Gegenstand), und die Classification der unter dieselbe fallenden Personen und Betriebe, während R. mit einem sehr lehrreichen Abschnitt über die „Normenbildung“ auf diesem Gebiete beginnt (S. 60-139), worin er die Reichsgesetze, ihre zeitliche und räumliche Wirksamkeit bespricht. In dem 2. Buhe behandelt er dann ebenfalls die unter die Versicherung fallenden Personen und Betriebe.
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Bis diese Systeme nicht vollendet vorliegen, ist ein abschließendes Urteil nicht möglich. Die Darstellung Rs. zeigt den erfahrenen Lehrer; er will nicht Alles erklären, aber er versteht es, das Entscheidende und Wichtigste herauszugreifen und daran sehr anregende Erklärungen zu knüpfen; dabei ist seine Schreibart sehr klar und durchsichtig. P. will sehr gründlich sein, wird aber etwas weitläufig. Uebrigens sind beide Arbeiten sehr verdienstvoll, und bei der großen Wichtigkeit und Actualität des behandelten Gegenstandes ist auch die vielfache Bearbeitung desselben noch immer sehr erwünscht.
Graz. Gumplowicz.