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Rezension von: Emil Sax: Grundlegung der theoretischen Statswirtschaft, Wien: Hölder 1887, und: Ders.: Die neuesten Fortschritte der nationalökonomischen Theorie. Vortrag gehalten für die Gehestiftung in Dresden am 10. März 1888, Leipzig, Duncker u. Humblot, 1889, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1889, 1429ff.
[Rezension:] Emile Sax: Grundlegung der theoretischen Statswirtschaft. [und:] Die neuesten Fortschritte der nationalökonomischen Theorie.
[... Grundlegung:] Wien, Hölder, 1887. XXIV u. 575 S. gr. 80. M. 11, und [Fortschritte:] Vortrag, gehalten für die Gehestiftung in Dresden am 10. März 1888. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1889. VI u. 32 S. gr. 80 M. 1.
Ludwig Gumplowicz
[... Grundlegung:] Wien, Hölder, 1887. XXIV u. 575 S. gr. 80. M. 11, und [Fortschritte:] Vortrag, gehalten für die Gehestiftung in Dresden am 10. März 1888. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1889. VI u. 32 S. gr. 80 M. 1.
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In der zweitgenannten Schrift behandelt Verfs. seine eigene Theorie des Wertes, die darin gipfelt, dass der Wert ein „seelischer Vorgang“ (24), eine „Gefühlserregung“ (26), eine „Erregung der Seele“ (27) sei. Diese „Erkenntnis des Wesens des Wertes“ hält er für „eine sehr wichtige Bereicherung unserer Wissenschaft – man könnte sagen Entdeckung -, welche die vollste Aufmerksamkeit verdiente“ (28). Letztere wurde derselben, wie Verf. klagt, nicht zu Teil, als sie „vor Jahresfrist in einer Fachschrift veröffentlicht“ wurde. Darüber ist Verf. ungehalten. Denn „in jeder andern Wissenschaft würde über eine Publication solchen Inhalts sofort die eifrigste Discussion entstanden sein; …... Anstatt dessen wurden jene Vorschungen in der deutschen Fachpresse beinahe vollständig ignoriert; eine für den gegenwärtigen Zustand der nationalökonomischen Wissenschaft in Deutschland höchst bezeichnende Tatsache“ (28). Dieser Unmut des Verfs. ist leicht begreiflich, wenn man bedenkt, dass er auf obige Definition des Wertes ein „unwiderlegliches Gesetz“ der Wertgröße aufbaut und „für die Stärke des Wertgefühles eine Formel gefunden“ hat, von der er ganz begeistert ist. „Sie lautet beiläufig: die Wertgröße ist umgekehrt proportional dem Güterbesitze, direct proportional der Stärke der fraglichen Bedürfnisse eines Individuums“ (28). „Ist das nicht eine Formel, ruft Verf., von mathematischer Exactheit, und ist sie nicht ähnlich z. B. dem Gravitationsgesetze in der Naturwissenschaft?“ (29). Was also die Fachpresse und -litteratur versäumt hat, bringt Verf. ein, indem er in Dresden über seine Theorie einen Vortrag hält (den er unter obigem Titel veröffentlicht) und darin sein Auditorium bezw. den „geneigten Leser“ auffordert,
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die „Grundlegung der theoretischen Statswirtschaft“ zu lesen, in welcher auf Grundlage seiner Werttheorie „alle principiellen Fragen des Gebüren- und Steuerwesens, die bisher in der Theorie so controvers waren, sich in einfacher, mit den Tatsachen und praktischen Anforderungen der Wirklichkeit übereinstimmender Weise erledigen, was sicher die beste Probe der Richtigkeit der zu Grunde gelegten Theorie abgibt“ (31).
Doch diese „Grundlegung“ zu lesen ist nicht so leicht. Es ist dem Ref. unbegreiflich, wie der verdiente Verfasser der „Verkehrsmittel“ sich selber und seinem Stile so untreu werden und eine Schreibart annehmen konnte, die sein Werk geradezu unlesbar macht. Man merkt derselben die Nachahmung gewisser Autoritäteen der Volkswirtschaft und der Finanzwissenschaft, Vorgänger und leider Vorbilder des Verfs., an, welche diese Manier in die Litteratur einführten; doch fügen wir gleich hinzu, der Verf. hat sie alle übertrumpft. Die Sprache dieser „Grundlegung“ erinnert lebhaft an jenes Spiel der Knaben, dies ich um ihren Genossen unverständlich zu werden eine „neue Sprache“ bilden, indem sie übereinkommen jedem Worte oder jeder Silbe irgend eine sinnlose Silbe vorzusetzen. Wer diese neue Sprache zum ersten Male hört, versteht sie nicht: kommt er hinter das recht durchsichtige Geheimnis, dann merkt er allerdings, dass dahinter nicht steckt. Verf. gelangt zu einer solchen Sprache, indem er alle Tätigkeiten der Menschen und der Statsverwaltung nach ganz oberflächlichen Merkmalen als individualistisch und collectivistisch, und jede dieser Arten in die Unterarten egoistisch, mutualistisch und altruistisch einteilt und die bezüglichen Bezeichnungen fortwährend im Munde führt. Nun glaubt der Verf. jedesmal, so oft er eine Erscheinung oder Handlung nach dieser Richtung charakterisiert, eine neue Tatsache entdeckt zu haben: tatsächlich hat er aber nur bekannte Tatsachen in lästiger Weise umschrieben. Ein Beispiel statt unzähliger: „Der individuelle Besitzesschutz ist durch collectivistischen teils verstärkt, teils ersetzt. Einzelne Individuen widerstreben, werden aber collectivistisch gebändigt“ (151). Diese Umschreibung bedeutet offenbar: Eigentum wird statlich geschützt, Diebe werden eingesperrt. Oder wird damit eine neue Tatsache entdeckt, wenn der Stat consequent als „der collectivistische Verband“ bezeichnet wird? oder wenn die einfachsten Begriffe, für welche die Sprache allgemein übliche Ausdrücke besitzt, auf die geschmackloseste, vielleicht dem Laien gelehrt scheinende Weise umschrieben werden, z. B. wenn Verf. statt: verzehren „seiner Körperlichkeit einverleiben“ (180) sagt? Verf. ist also im Irrtum, wenn er „den gegenwärtigen Zustand der nationalökonomischen Wissenschaft in Deutschland“ dafür verantwortlich macht, dass seine Theorie nicht gebürend gewürdigt wird: er möge in erster Reihe sich selber die Schuld daran zuschreiben; denn der von ihm in diesem Buche angenommene Gelehrtenjargon macht das Lesen desselben zu einer reinen Marter. Dass aber Verf. auch anders schreiben kann, das beweist nicht nur sein früheres, sehr verdienstliches Werk „Die Verkehrsmittel“, sondern auch einzelnde Abschnitte dieses Buches wie z. B. §§ 43 ff., wo er über den Wert handelt, und die zu den besten des Buches gehören.
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Was nun den Inhalt des vorliegenden Werkes anbelangt, so handelt es sich dem Verf. um den Nachweis der „ökonomischen Bedingtheit des collectivistischen Lebens“ d h. des statlichen Lebens, speciell also um den Nachweis, „dass die bezüglichen Handlungen der Menschen, Akte der Statswirtschaft auf den einfachen Elementen alles Oekonomischen in gleicher Weise beruhen wie die privatwirtschaftlichen Vorgänge“ (381). Er will „die Identität des generellen Wesens der statswirtschaftlichen Phänomene mit den übrigen ökonomischen Erscheinungen“ zur allgemeinen Anerkennung bringen (382). Aus dieser Absicht des Verfs. folgt der Plan des Buches. Nach einem einleitenden Abschnitt I, in welchem „die Lehre von der Statswirtschaft als Teil der theoretischen Volkswirtschaft nachgewiesen wird, folgt II eine litterarhistorische Uebersicht der „diversen Theorien über die ökonomische Beschaffenheit der Statstätigkeit“, worauf ein rein nationalökonomischer Abschnitt III „die Elemente der menschlichen Writschaft“ behandelt, um auf dieser Grundlage im IV Abschnitt „die allgemeinen ökonomischen Kategorien der Statswirtschaft“ nachzuweisen. Als solche zählt Verf. auf: Bedürfnis, Gut, Arbeit, Wert, Capital, Kosten, Ertrag, Einkommen und Haushalt. Der V Abschnitt ist den „collectivistischen Zwecksetzungen“, und der VI und letzte endlich den „Gruppen der Collectivwertungsvorgänge (Financprincipien)“ gewidmet. Dem bei diesen Untersuchungen eingehaltenen Verfahren rühmt Verf. „ganz entschiedene wissenschaftliche Vorteile“ nach (38), seine Begriffsbestimmung des Bedürfnisses „bedeutet eine Förderung der wissenschaftlichen Einsicht“ (191), die verschiedenen im Laufe der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse bezeichnet er als „dauernde Bereicherung unserer Wissenschaft“ (37), als „von großer theoretischer Bedeutung“ (264), als eine „Leuchte, welche uns das bisher dunkle, wirre Gebiet mit einem Male, wie das Aufflammen einer elektrischen Sonne, erhellt“ (444); als Resultat aber seiner Untersuchungen constatiert er, dass es ihm „geglückt“ sein, „auch die Lehre von der Statswirtschaft zu demjenigen zu machen, zu dem sie zu erheben“ sein „Bestreben war: zu einer exacten Wissenschaft. Als solche wird fortan auch dieser Zweig der Wirtschaftswissenschaft gelten und gepflegt werden“ (574).
Angesichts dieser Vorwegnahme lobender Anerkennung seines Buches seitens des Verfs. enthält sich Ref. seines abweichenden Urteils darüber um so mehr, da er letzteres an diesem Platze nicht ausführlich genug begründen könnte.
Graz. Gumplowicz.