Rezension von: Emil Sax: Grundlegung der theoretischen
Statswirtschaft, Wien: Hölder 1887, und: Ders.: Die neuesten Fortschritte
der nationalökonomischen Theorie. Vortrag gehalten für die Gehestiftung in
Dresden am 10. März 1888, Leipzig, Duncker u. Humblot, 1889, in: Deutsche
Litteraturzeitung, Jahrgang 1889, 1429ff.
[Rezension:] Emile Sax: Grundlegung der theoretischen Statswirtschaft. [und:] Die neuesten Fortschritte
der nationalökonomischen Theorie.
[... Grundlegung:] Wien,
Hölder, 1887. XXIV u. 575 S. gr. 80. M. 11, und [Fortschritte:] Vortrag, gehalten für die Gehestiftung in Dresden am 10. März 1888. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1889. VI u. 32 S. gr. 80
M. 1.
[... Grundlegung:] Wien,
Hölder, 1887. XXIV u. 575 S. gr. 80. M. 11, und [Fortschritte:] Vortrag, gehalten für die Gehestiftung in Dresden am 10. März 1888. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1889. VI u. 32 S. gr. 80
M. 1.
In der zweitgenannten Schrift behandelt
Verfs. seine eigene Theorie des Wertes, die darin
gipfelt, dass der Wert ein „seelischer Vorgang“ (24), eine „Gefühlserregung“ (26),
eine „Erregung der Seele“ (27) sei. Diese „Erkenntnis des Wesens des Wertes“ hält er
für „eine sehr wichtige Bereicherung unserer Wissenschaft – man könnte sagen
Entdeckung -, welche die vollste Aufmerksamkeit verdiente“
(28). Letztere wurde derselben, wie Verf. klagt, nicht zu Teil, als sie „vor
Jahresfrist in einer Fachschrift veröffentlicht“ wurde. Darüber ist Verf.
ungehalten. Denn „in jeder andern Wissenschaft würde über eine Publication
solchen Inhalts sofort die eifrigste Discussion entstanden
sein; …... Anstatt dessen wurden jene Vorschungen in der deutschen Fachpresse
beinahe vollständig ignoriert; eine für den gegenwärtigen Zustand der
nationalökonomischen Wissenschaft in Deutschland höchst bezeichnende Tatsache“ (28).
Dieser Unmut des Verfs. ist leicht begreiflich, wenn man bedenkt, dass er auf obige
Definition des Wertes ein „unwiderlegliches Gesetz“ der Wertgröße aufbaut und „für
die Stärke des Wertgefühles eine Formel gefunden“ hat, von der er ganz begeistert
ist. „Sie lautet beiläufig: die Wertgröße ist umgekehrt proportional dem
Güterbesitze, direct proportional der Stärke der fraglichen Bedürfnisse eines
Individuums“ (28). „Ist das nicht eine Formel, ruft Verf., von mathematischer
Exactheit, und ist sie nicht ähnlich z. B. dem Gravitationsgesetze in der
Naturwissenschaft?“ (29). Was also die Fachpresse und -litteratur versäumt hat,
bringt Verf. ein, indem er in Dresden über seine Theorie einen Vortrag hält (den er
unter obigem Titel veröffentlicht) und darin sein Auditorium bezw. den „geneigten
Leser“ auffordert,
1430
die „Grundlegung der theoretischen
Statswirtschaft“ zu lesen, in welcher auf Grundlage seiner Werttheorie „alle
principiellen Fragen des Gebüren- und Steuerwesens, die bisher in der Theorie so
controvers waren, sich in einfacher, mit den Tatsachen und praktischen Anforderungen
der Wirklichkeit übereinstimmender Weise erledigen, was sicher die beste Probe der
Richtigkeit der zu Grunde gelegten Theorie abgibt“ (31).
Doch diese „Grundlegung“ zu lesen ist nicht so leicht. Es
ist dem Ref. unbegreiflich, wie der verdiente Verfasser der „Verkehrsmittel“ sich
selber und seinem Stile so untreu werden und eine Schreibart annehmen konnte, die
sein Werk geradezu unlesbar macht. Man merkt derselben die
Nachahmung gewisser Autoritäteen der Volkswirtschaft und der Finanzwissenschaft,
Vorgänger und leider Vorbilder des Verfs., an, welche diese Manier in die Litteratur einführten; doch fügen wir gleich hinzu, der Verf.
hat sie alle übertrumpft. Die Sprache dieser „Grundlegung“ erinnert lebhaft an jenes
Spiel der Knaben, dies ich um ihren Genossen unverständlich zu werden eine „neue
Sprache“ bilden, indem sie übereinkommen jedem Worte oder jeder Silbe irgend eine
sinnlose Silbe vorzusetzen. Wer diese neue Sprache zum ersten Male hört, versteht
sie nicht: kommt er hinter das recht durchsichtige Geheimnis, dann merkt er
allerdings, dass dahinter nicht steckt. Verf. gelangt zu einer solchen Sprache,
indem er alle Tätigkeiten der Menschen und der Statsverwaltung nach ganz
oberflächlichen Merkmalen als individualistisch und collectivistisch, und jede
dieser Arten in die Unterarten egoistisch, mutualistisch und altruistisch einteilt
und die bezüglichen Bezeichnungen fortwährend im Munde führt. Nun glaubt der Verf.
jedesmal, so oft er eine Erscheinung oder Handlung nach dieser Richtung
charakterisiert, eine neue Tatsache entdeckt zu haben:
tatsächlich hat er aber nur bekannte Tatsachen in lästiger Weise umschrieben. Ein Beispiel statt unzähliger: „Der individuelle
Besitzesschutz ist durch collectivistischen teils verstärkt, teils ersetzt. Einzelne
Individuen widerstreben, werden aber collectivistisch gebändigt“ (151). Diese
Umschreibung bedeutet offenbar: Eigentum wird statlich geschützt, Diebe werden
eingesperrt. Oder wird damit eine neue Tatsache entdeckt, wenn der Stat consequent
als „der collectivistische Verband“ bezeichnet wird? oder wenn die einfachsten
Begriffe, für welche die Sprache allgemein übliche Ausdrücke besitzt, auf die
geschmackloseste, vielleicht dem Laien gelehrt scheinende
Weise umschrieben werden, z. B. wenn Verf. statt: verzehren „seiner Körperlichkeit
einverleiben“ (180) sagt? Verf. ist also im Irrtum, wenn er „den gegenwärtigen
Zustand der nationalökonomischen Wissenschaft in Deutschland“ dafür verantwortlich
macht, dass seine Theorie nicht gebürend gewürdigt wird: er möge in erster Reihe
sich selber die Schuld daran zuschreiben; denn der von ihm in diesem Buche
angenommene Gelehrtenjargon macht das Lesen desselben zu einer reinen Marter. Dass
aber Verf. auch anders schreiben kann, das beweist nicht nur sein früheres, sehr
verdienstliches Werk „Die Verkehrsmittel“, sondern auch einzelnde Abschnitte dieses
Buches wie z. B. §§ 43 ff., wo er über den Wert handelt, und die zu den besten des
Buches gehören.
1431
Was nun den Inhalt des vorliegenden Werkes anbelangt, so handelt es
sich dem Verf. um den Nachweis der „ökonomischen Bedingtheit des collectivistischen
Lebens“ d h. des statlichen Lebens, speciell also um den Nachweis, „dass die
bezüglichen Handlungen der Menschen, Akte der Statswirtschaft auf den einfachen
Elementen alles Oekonomischen in gleicher Weise beruhen wie die
privatwirtschaftlichen Vorgänge“ (381). Er will „die Identität des generellen Wesens
der statswirtschaftlichen Phänomene mit den übrigen ökonomischen Erscheinungen“ zur
allgemeinen Anerkennung bringen (382). Aus dieser Absicht des Verfs. folgt der Plan
des Buches. Nach einem einleitenden Abschnitt I, in welchem „die Lehre von der
Statswirtschaft als
Teil der theoretischen Volkswirtschaft
nachgewiesen wird, folgt II eine litterarhistorische Uebersicht der „diversen
Theorien über die ökonomische Beschaffenheit der Statstätigkeit“, worauf ein rein
nationalökonomischer Abschnitt III „die Elemente der menschlichen Writschaft“
behandelt, um auf dieser Grundlage im IV Abschnitt „die
allgemeinen ökonomischen Kategorien der Statswirtschaft“ nachzuweisen. Als
solche zählt Verf. auf: Bedürfnis, Gut, Arbeit, Wert, Capital, Kosten, Ertrag,
Einkommen und Haushalt. Der V Abschnitt ist den „collectivistischen Zwecksetzungen“,
und der VI und letzte endlich den „Gruppen der Collectivwertungsvorgänge
(Financprincipien)“ gewidmet. Dem bei diesen Untersuchungen eingehaltenen Verfahren
rühmt Verf. „ganz entschiedene wissenschaftliche Vorteile“ nach (38), seine
Begriffsbestimmung des Bedürfnisses „bedeutet eine Förderung der wissenschaftlichen
Einsicht“ (191), die verschiedenen im Laufe der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse
bezeichnet er als „dauernde Bereicherung unserer Wissenschaft“ (37), als „von großer
theoretischer Bedeutung“ (264), als eine „Leuchte, welche uns das bisher dunkle,
wirre Gebiet mit einem Male, wie das Aufflammen einer elektrischen Sonne, erhellt“
(444); als Resultat aber seiner Untersuchungen constatiert er, dass es ihm
„geglückt“ sein, „auch die Lehre von der Statswirtschaft zu demjenigen zu machen, zu
dem sie zu erheben“ sein „Bestreben war: zu einer exacten Wissenschaft. Als solche
wird fortan auch dieser Zweig der Wirtschaftswissenschaft gelten und gepflegt
werden“ (574).
Angesichts dieser Vorwegnahme lobender Anerkennung seines
Buches seitens des Verfs. enthält sich Ref. seines abweichenden Urteils darüber um
so mehr, da er letzteres an diesem Platze nicht ausführlich genug begründen
könnte.