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Rezension von: Fr. J. Neumann: Volk und Nation. Eine Studie. Leipzig 1888, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1889, Nr. 18, S. 679-680.
[Rezension:] Fr. J. Neumann: Volk und Nation.
[...] Eine Studie. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1888. XV u. 164 S. 80. M. 3,20.
Ludwig Gumplowicz
[...] Eine Studie. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1888. XV u. 164 S. 80. M. 3,20.
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Mit den Begriffen Stamm, Volk, Nation, Nationalität hat sich das frühere „allgemeine Statsrecht“ wenig abgegeben. Es nahm meist als selbstverständlich an, dass die Bevölkerung eines States ein Volk oder auch Nation sei; der Begriff Stamm blieb außerhalb des Gedankenkreises des Statsrechts, und der der Nationalität begann erst seit 1848 sich auszubilden. Dass diese Begriffe vielfach sich nicht deckten, übersah man; nach dem üblichen Schema sollten sich dieselben decken, und wo das gar zu offenbar nicht zutraf (wie z. B. in Oesterreich), da erklärte man diese Erscheinung rundweg für abnorm und krankhaft (so Dahlmann, Mohl, Bluntschli, Held u. a.). Erst eine realistische und statistische Untersuchung der Staten wies nach, dass mit dieser Abnormität und Krankheit fast alle Staten der Welt mehr oder weniger behaftet seien, und nun erst begannen die wissenschaftlichen Unterscheidungen dieser Begriffe, die Versuche dieselben festzustellen und sich über eine feste Terminologie zu verständigen. Zu dieser Verständigungsarbeit liefert vorliegende Studie
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einen schätzenswerten Beitrag. Der Wert derselben liegt weniger in den positiven Resultaten als erstens in dem Nachweis der aus der Unbestimmtheit obiger Begriffe für Statswissenschaft und Statistik sich ergebenden Unzukömmlichkeiten (VII-XV) und zweitens in den detaillierten Erörterungen über die verschiedenen Bedeutungen, die unter verschiednen Umständen vom Sprachgebrauch, von Gesetzgebern und Schriftstellern mit diesen Ausdrücken verbunden wurden (10-31). Um dagegen zu befriedigenden positiven Resultaten zu gelangen, scheint dem Ref. die vom Verf. verfolgte Methode nicht ausreichend. Verf. will nemlich aus dem Chaos der in verschiedenen Zeiten und Ländern mit obigen Ausdrücken verbundenen Begriffe die richtigen herausdistillieren und gelang so wieder zu einer Anzahl von Begriffen für jedes dieser Worte – womit die Vieldeutigkeit derselben, die vermieden werden sollte, wider vorhanden ist. Allerdings verwirft der Verf. das Verfahren und die Resultate des Ref., der mehr die Tatsachen als den Sprachgebrauch untersuchte und einfach die primitiven Bestandteile des States Stämme, die gesammte Bevölkerung eines States Volk, das durch ein gemeinsames Statswesen einer einheitlichen Cultur zugeführte Volk Nationalität nannte. Diesen Widerstreit der Meinungen auszufechten, ist hier nicht der Platz; es genüge zu bemerken, dass die vorliegende Studie sehr interessant und verdientslich ist und sowol neues Material wie auch manigfaltige Anregung bietet.
Graz. Gumplowicz.