[...] Eine Studie. Leipzig, Duncker u.
Humblot, 1888. XV u. 164 S. 80. M. 3,20.
Mit den Begriffen Stamm, Volk, Nation, Nationalität hat
sich das frühere „allgemeine Statsrecht“ wenig abgegeben. Es nahm meist als
selbstverständlich an, dass die Bevölkerung eines States ein Volk oder auch Nation
sei; der Begriff Stamm blieb außerhalb des Gedankenkreises des Statsrechts, und der
der Nationalität begann erst seit 1848 sich auszubilden. Dass diese Begriffe
vielfach sich nicht deckten, übersah man; nach dem üblichen Schema
sollten sich dieselben decken, und wo das gar zu offenbar
nicht zutraf (wie z. B. in Oesterreich), da erklärte man
diese Erscheinung rundweg für abnorm und krankhaft (so
Dahlmann,
Mohl,
Bluntschli,
Held u. a.). Erst eine
realistische und statistische Untersuchung der Staten wies nach, dass mit dieser
Abnormität und Krankheit fast alle Staten der Welt mehr oder weniger behaftet seien,
und nun erst begannen die wissenschaftlichen Unterscheidungen dieser Begriffe, die
Versuche dieselben festzustellen und sich über eine feste Terminologie zu
verständigen. Zu dieser Verständigungsarbeit liefert vorliegende Studie
680
einen schätzenswerten Beitrag. Der Wert derselben liegt weniger in den positiven
Resultaten als
erstens in dem Nachweis der aus der
Unbestimmtheit obiger Begriffe für Statswissenschaft und Statistik sich ergebenden
Unzukömmlichkeiten (VII-XV) und
zweitens in den detaillierten
Erörterungen über die verschiedenen Bedeutungen, die unter verschiednen Umständen
vom Sprachgebrauch, von Gesetzgebern und Schriftstellern mit diesen Ausdrücken
verbunden wurden (10-31). Um dagegen zu befriedigenden positiven Resultaten zu
gelangen, scheint dem Ref. die vom
Verf. verfolgte
Methode nicht ausreichend. Verf. will nemlich aus dem Chaos der in verschiedenen
Zeiten und Ländern mit obigen Ausdrücken verbundenen Begriffe die richtigen
herausdistillieren und gelang so wieder zu einer
Anzahl von
Begriffen für
jedes dieser Worte – womit die Vieldeutigkeit
derselben, die vermieden
werden sollte, wider vorhanden ist.
Allerdings verwirft der Verf. das Verfahren und die Resultate des Ref., der mehr die
Tatsachen als den Sprachgebrauch untersuchte und einfach
die primitiven Bestandteile des States
Stämme, die gesammte
Bevölkerung eines States
Volk, das durch ein gemeinsames
Statswesen einer einheitlichen Cultur zugeführte Volk
Nationalität nannte. Diesen Widerstreit der Meinungen auszufechten, ist
hier nicht der Platz; es genüge zu bemerken, dass die
vorliegende Studie sehr interessant und verdientslich ist und sowol neues Material
wie auch manigfaltige Anregung bietet.