Rezension von: F. L. Chleboard: Der Kampf um den Besitz.
Wien 1885, in: Grünhuts Zeitschrift, Jahrgang 1886, S. 246-247.
[Rezension: Dr. F. L. Chleborad:] Der Kampf um den Besitz.
[...] Wien 1885, Manz.
[...] Wien 1885, Manz.
Lassen wir dem Verfasser das Wort und dem Leser sein
Urtheil: „Als der Mensch im Kampfe mit der Natur seine Kräfte erprobt hatte, kehrte
er sie, anstatt sie voll und ganz im Ringen mit der ihm allzuoft überlegenen
Gegnerin einzusetzen, zum Theile lieber gegen seine Mitmenschen, ursprünglich
einzeln, später im Vereine mit gleichgesinnten, durch den gemeinsamen Zweck der
Vergewaltigung Anderer vereinigten Genossen.“ (S. 9.) „Es begann die
Arbeitstheilung, nicht als zufällige gesellschaftliche Erscheinung, sondern als
naturgemässe Folge des Kampfes um den Besitz durch den Befehl des Siegers
eingeführt.“ (S. 10.) „Der Besitz, sowohl Werth- als Grundbesitz, ursprünglich ein
Mittel zur Beherrschung der Natur und zur Freiheit, ward nun in der Hand des
Capitalisten ein Werkzeug zur Beherrschung des Menschen durch die Natur und zur
Unfreiheit.“ (23.) „Der Besitz wird zum Rechtstitel der politischen Herrschaft....
Alles öffentliche Recht wird zum Privatrecht des Grundbesitzers degradirt.... Die
Beherrschten werden für unfähig erklärt Besitz.... zu erwerben.“ (29.) „Der
Vermögenscensus als die Bedingung aller öffentlichen Berechtigung wird
eingeführt....“ (31.) „Der vor unsern Augen stattfindende sociale Kampf ist vielmehr
ein Kampf der Besitzlosen gegen die Unternehmer....“ (38.) „.... Der im Kampf um den
Besitz in der Gegenwart stattfindende Theilungsprocess findet nach alter Kriegsregel
statt: dem Führer die Beute, den Soldaten der Sold.“ (44.) „Und darin liegt die
moderne Versündigung gegen das Princip der
wirtschaftlichen
Gerechtigkeit.“ (51.) „Dem Staatsinteresse arbeitet die natürliche und
künstliche Besitzcentralisation geradezu entgegen“. (62.) „Ein weiser Regent wird
den Ausbruch des den Bestand des Staates bedrohenden Conflictes zwischen dem
Staatsinteresse und dem Sonderinteresse der Besitzenden gar nicht abwarten, sondern
letzteres mit kräftigem Arme unter die zwingende Gewalt der Staatsraison beugen und
die, wenn auch besitzlose, so doch für das Staatswohl interessierte Arbeit
diesjenigen Schutzes theilhaftig machen, welchen der Besitz neben den bevorzugten
Geburtsständen unter dem Titel der Interessenvertretung bis nun ausschliesslich für
sich selbst in Anspruch nimmt“. (64) „Also Allianz der Monarchie mit der besitzlosen
Arbeit!“ (67.) „Sobald die besitzlose Arbeit vom Königthum zur Theilnahme an der
Gesetzgebung und Staatsverwaltung berufen erscheint, wird sie im Kampfe um den
Besitz diejenige Position erstürmt haben, von welcher aus sie auf streng
gesetzlichem Wege diejenigen Reformen in der Gesetzgebung und Administration
anbahnen kann, welche die durch die Herrschaft des Besitzes im Laufe der
historischen Entwicklung besitzlos gemachte Arbeit wieder besitzerwerbsfähig zu
machen haben. Nicht dem Besitzenden Besitz zu nehmen, um ihn unter die Besitzlosen
zu vertheilen, sondern den Besitzlosen ohne Vergewaltigung der Besitzenden auch zum
Besitze zu verhelfen, wird die Aufgabe sein.“ (70.)
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Demjenigen Leser,
der nach obigen Sätzen neugierig wäre, wie denn die angekündigte sociale Wundercur
durchgeführt werden solle, empfehlen wir angelegentlichst die
Chleborad'sche
Schrift.