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Rezension von: F. L. Chleboard: Der Kampf um den Besitz. Wien 1885, in: Grünhuts Zeitschrift, Jahrgang 1886, S. 246-247.
[Rezension: Dr. F. L. Chleborad:] Der Kampf um den Besitz.
[...] Wien 1885, Manz.
Ludwig Gumplowicz
[...] Wien 1885, Manz.
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Lassen wir dem Verfasser das Wort und dem Leser sein Urtheil: „Als der Mensch im Kampfe mit der Natur seine Kräfte erprobt hatte, kehrte er sie, anstatt sie voll und ganz im Ringen mit der ihm allzuoft überlegenen Gegnerin einzusetzen, zum Theile lieber gegen seine Mitmenschen, ursprünglich einzeln, später im Vereine mit gleichgesinnten, durch den gemeinsamen Zweck der Vergewaltigung Anderer vereinigten Genossen.“ (S. 9.) „Es begann die Arbeitstheilung, nicht als zufällige gesellschaftliche Erscheinung, sondern als naturgemässe Folge des Kampfes um den Besitz durch den Befehl des Siegers eingeführt.“ (S. 10.) „Der Besitz, sowohl Werth- als Grundbesitz, ursprünglich ein Mittel zur Beherrschung der Natur und zur Freiheit, ward nun in der Hand des Capitalisten ein Werkzeug zur Beherrschung des Menschen durch die Natur und zur Unfreiheit.“ (23.) „Der Besitz wird zum Rechtstitel der politischen Herrschaft.... Alles öffentliche Recht wird zum Privatrecht des Grundbesitzers degradirt.... Die Beherrschten werden für unfähig erklärt Besitz.... zu erwerben.“ (29.) „Der Vermögenscensus als die Bedingung aller öffentlichen Berechtigung wird eingeführt....“ (31.) „Der vor unsern Augen stattfindende sociale Kampf ist vielmehr ein Kampf der Besitzlosen gegen die Unternehmer....“ (38.) „.... Der im Kampf um den Besitz in der Gegenwart stattfindende Theilungsprocess findet nach alter Kriegsregel statt: dem Führer die Beute, den Soldaten der Sold.“ (44.) „Und darin liegt die moderne Versündigung gegen das Princip der wirtschaftlichen Gerechtigkeit.“ (51.) „Dem Staatsinteresse arbeitet die natürliche und künstliche Besitzcentralisation geradezu entgegen“. (62.) „Ein weiser Regent wird den Ausbruch des den Bestand des Staates bedrohenden Conflictes zwischen dem Staatsinteresse und dem Sonderinteresse der Besitzenden gar nicht abwarten, sondern letzteres mit kräftigem Arme unter die zwingende Gewalt der Staatsraison beugen und die, wenn auch besitzlose, so doch für das Staatswohl interessierte Arbeit diesjenigen Schutzes theilhaftig machen, welchen der Besitz neben den bevorzugten Geburtsständen unter dem Titel der Interessenvertretung bis nun ausschliesslich für sich selbst in Anspruch nimmt“. (64) „Also Allianz der Monarchie mit der besitzlosen Arbeit!“ (67.) „Sobald die besitzlose Arbeit vom Königthum zur Theilnahme an der Gesetzgebung und Staatsverwaltung berufen erscheint, wird sie im Kampfe um den Besitz diejenige Position erstürmt haben, von welcher aus sie auf streng gesetzlichem Wege diejenigen Reformen in der Gesetzgebung und Administration anbahnen kann, welche die durch die Herrschaft des Besitzes im Laufe der historischen Entwicklung besitzlos gemachte Arbeit wieder besitzerwerbsfähig zu machen haben. Nicht dem Besitzenden Besitz zu nehmen, um ihn unter die Besitzlosen zu vertheilen, sondern den Besitzlosen ohne Vergewaltigung der Besitzenden auch zum Besitze zu verhelfen, wird die Aufgabe sein.“ (70.)
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Demjenigen Leser, der nach obigen Sätzen neugierig wäre, wie denn die angekündigte sociale Wundercur durchgeführt werden solle, empfehlen wir angelegentlichst die Chleborad'sche Schrift.
Graz, Prof. Dr. Gumplowicz