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Der Staat, in: Die Zukunft 62 (1908), 463-466. (Zugleich Besprechung von: Franz Oppenheimer „Der Staat“. Frankfurt am Main 1907)
Der Staat
Ludwig Gumplowicz
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Von allen Erscheinungen, die uns umgeben, ist vielleicht keine wissenschaftlich bis in die neuste Zeit so unerforscht geblieben wie der Staat. Das ist um so auffallender, als der Staat von allen diesen Erscheinungen uns am Nächsten liegt, da er uns umfängt und wir ihm mit Leib und Seele angehören, ob wir wollen oder nicht. Wir bedürfen seines Schutzes und seiner Hilfe auf Schritt und Tritt. Und trotzdem waren der Menschheit das Wesen und die Eigenschaften der Thier- und Pflanzenwelt, der Himmelskörper, des Erdballes seit Jahrtausenden genauer bekannt als Wesen und Eigenschaften des Staates. Man wußte bis in die neuste Zeit nicht einmal, wie er immer und überall entsteht, wie er naturgesetzlich sich entwickelt und worin sein Wesen besteht. Ueber all. Das gab es bis in die neuste Zeit falsche Theorien, die eifrig von einem Heer staatlich angestellter Staatsrechtslehrer verbreitet wurden.
Diese Staatsrechtslehrer waren Juristen und faßten von vorn herein den Staat als Rechtsverhältniß, als „das höchste Erzeugniß des Rechtes“ auf. Solche grundfalsche Auffassung des Staates machte jede Erkenntniß seines Wesens und seiner Natur unmöglich. Dennoch schrieben die Herren über den Staat dicke Bücher, die viele Auflagen erlebten, da die Studenten aus ihnen geprüft wurden. Außer von den Studenten pflegten diese „Allgemeinen Staatsrechte“ von keinem Menschen gelesen zu werden; denn was darin stand, war das reine Blindekuhspiel mit dem Staat. Was er wirklich von je her war und heute noch ist, fand man darin nicht; was er aber nie war und heute nicht ist, als Das wurde er in diesen Lehrbüchern dargestellt. Der Staat erschien da immer als „schöne Maske“. Sein wahres Antlitz durfte nicht gezeigt werden. Dieses Spiel hatte für die Staatsrechtslehrer den Vortheil, daß es in den Augen der Regirenden Gnade fand. Die juristischen Definitionen und Konstruktionen der Staatsrechtslehrer gefielen ihnen außerordentlich: und so befanden sich beide Parteien, Staatsrechtler und Regirende, dabei sehr wohl, Schlimm war es nur für die Wissenschaft vom Staat: die ging dabei leer aus. Vom Staat, von seinem Wesen und seiner naturgesetzlichen Entwickelung erfuhr man aus den staatsrechtlichen Lehrbüchern rein gar nichts.
Im Lande der Großen Revolution aber war im ersten Viertel des neunzehnten Jahrhundert eine Erkenntniß aufgegangen: die Ahnung einer Soziologie, einer Naturwissenschaft der Gesellschaft (Auguste Comte). Die Mitte des selben Jahrhunderts brachte in Darwins Werk die naturwissenschaftliche Methode und Erkenntniß zu ihrer höchsten Blüthe. Neben diesem Sonnenlicht erblaßten alle „Geisteswissenschaften“. Mit ihnen versank das „Allgemeine Staatsrecht“.
Auf Comte folgte Spencer; er führte das Werk naturwissenschaftlicher Beleuchtung der Gesellschaft weiter. Da zeigte sich denn, daß der Staat nur
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ein Spezialfall auf dem großen Gebiet der Gesellschaft ist; im Leben der Menschheit eine der vielen Episoden, deren Eintritt naturgesetzlich bedingt ist.
Auf einer Naturforscherversammlung aber (1867) hörte man gar einen Vortrag über „Das Naturgesetz der Staatenbildung“. Die Staatsrechtslehrer verhüllten ihr Haupt ob solch frevelhafter Lästerung. In ihren „Literaturzeitungen“ wehklagten sie über solchen „bedenklichen Dilettantismus“. Das half aber nicht. Die Lawine war einmal im Rollen. Wenn auch die Juristischen Fakultäten mit ihren Staatsrechtslehrern als gute Hemmungvorrichtungen die Entwickelung der richtigen Erkenntniß des Staates aufzuhalten eifrig bestrebt waren, so konnten sie doch nicht verhindern, daß die naturwissenschaftlichen Denker anderer Gebiete auf die Wissenschaft vom Staat neue helle Schlaglichter fallen ließen, die auch dem blödesten Auge die Haltlosigkeit und Hohlheit aller juristischen Staatslehren bewiesen. Solche benachbarte Gebiete waren: die Ethnologie, die politische Geographie im Sinn Razels, die Soziologie. Und so kam es denn, daß die wahre Erkenntniß von Wesen und Natur des Staates nicht innerhalb der „Rechts- und Staatswissenschaftlichen“ Fakultäten, sondern draußen, von Ethnologen, Geographen und Soziologen, verkündet wurden. Nun hat wieder ein outsider, kein Jurist, sondern ein Mediziner, also jedenfalls Naturforscher, Franz Oppenheimer, vom volkswirthschaftlichen Standpunkt aus das innerste Wesen des Staates wie mit Röntgenstrahlen durchleuchtet, seine naturgesetzliche, immer und überall im Wesentlichen gleiche Entwickelung uns dargestellt, so daß ein Zweifel gar nicht mehr aufkommen kann: im Staat haben wir es mit einem Stück Naturprozeß zu thun, der unabhängig vom Willen der Menschen nach ewigen, ehernen Gesetzen verläuft. [1]
Das ist der große Gewinn, den uns der Umstande brachte, daß die theoretische Behandlung des Staates außerhalb der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten aufgenommen und der Staat einmal mit offenem Naturforscherblick angeschaut wurde.
Oppenheimers Absicht ist, „den Staat als sozialpsychologische Thatsache in seiner Entstehung und Entfaltung bis zum modernen Verfassungstaat zu verfolgen und zu versuchen, darüber hinaus eine begründete Prognose seiner weiteren Entwickelung aufzustellen“. Die bisherigen Staatstheorien waren Klassentheorien. „Eine Klassentheorie aber ist nicht Ergebniß des forschenden Verstandes, sondern des begehrenden Willens; sie braucht Argumente nicht zur Ergründung der Wahrheit, sondern als Waffen im Kampf um materielle Interessen; sie ist nicht Wissenschaft, sondern Mimicry der Wissenschaft“. Nachdem der Verfasser die vielen Definitionen des Staates von Plato bis auf Henry Maine kritisirt und alle abgelehnt hat, erklärt er selbst den Staat als
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„eine gesellschaftliche Einrichtung, die von einer siegreichen Menschengruppe einer besiegten aufgezwungen wurde, mit dem einzigen Zweck, die Herrschaft der ersten über die letzte zu regeln und gegen innere Aufstände und äußere Angriffe zu sichern“; „die Herrschaft“ aber „hatte keinerlei andere Endabsicht als die ökonomische Ausbeutung der Besiegten durch die Sieger“.
Indem Oppenheimer diese keineswegs erbauliche, doch unwiderlegbare Urthatsache des staatlichen Lebens konstatirt, ist er bestrebt, uns mit ihr dadurch zu versöhnen, daß er sie als erste nothwendige Etape zeigt, von der aus der „primitive Eroberungstaat durch tausend Uebergänge zur Freibürgerschaft gelangt“. Die Triebfeder, die diese Entwickelung bewirkt, ist die Sorge fürs Leben. Zwei Mittel giebt es, sie zu befriedigen: Arbeit und Raub. Oppenheimer nennt das erste Mittel das ökonomische, das zweite das politische. Das erste begreift in sich eigene Arbeit und Tausch gegen Erzeugnisse fremder Arbeit; das zweite begreift in sich alle unentgeltliche Aneignung fremder Arbeit in den verschiedensten Formen vom einfachen Raub bis zur organisirten Herrschaft, wie sie im Staat geübt wird, der in dieser Hinsicht als „die Organisation des politischen Mittels bezeichnet wird“.
Begründer solcher Organisationen sind überall nomadisirende Hirtenstämme. „Der Nomade ist der Erfinder der Sklaverei und hat damit den Keimling des Staates geschaffen, die erste Bewirthschaftung des Menschen durch den Menschen.“ „Mit der Eingliederung der Sklaven in den Hirtenstand ist der Staat in seinen wesentlichen Elementen fertig. Er hat die Form der Herrschaft und den Inhalt der wirthschaftlichen Ausbeutung menschlicher Arbeitkräfte.“ Die weitere Entwickelung bringt „die ökonomische Differenzierung und die soziale Klassenbildung“; und zwar „finden wir bei allen entwickelten Hirtenvölkern die soziale Scheidung in drei verschiedene Klassen: Adel, Gemeinfreie und Sklaven.“
Damit ist das Gerüst gegeben, auf dem sich der primitive Staat aufbaut. „Das erste Stadium ist Raub und Mord im Grenzkriege.“ Das zweite entsteht, wenn der unterworfene Bauer sich in sein Schicksal ergeben und auf jeden Widerstand verzichtet hat. Das dritte beginnt mit dem regelmäßig von der Bauernschaft ins Zeltlager der Hirten gelieferten „Tribut.“
Das vierte Stadium ist das der „räumlichen Vereinigung der beiden ethnischen Gruppen auf einem Gebiet“. Von diesem Stadium „führt die Logik der Dinge schnell zum fünften, das nun schon fast der volle Staat ist“. Das Charakteristische dieses Stadiums ist die Justizgewalt der Herrengruppe über die Bauern. Von diesem fünften Stadium führt „die Nothwendigkeit, die Unterworfenen in Raison und bei voller Leistungsfähigkeit zu erhalten, Schritt vor Schritt zum sechsten: zur Ausbildung des Staates in jedem Sinn, zur vollen Intranationalität und zur Entwickelung der Nationalität“. Damit ist „der primitive Staat fertig, Form und Inhalt“.
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Aus dem primitiven Staat entwickelt sich allmählich der Feudalstaat, in dem „der Leistungspflicht der Bauern eine Schutzpflicht der Herren entspricht“; er führt dann zur „höheren Stufe“, auf der „das politische Mittel gegen andere, noch nicht unterworfene Bauernschaften oder auf neue, noch nicht gebrandschatzte Küstenländer angewendet wird“. Auf dieser höheren Stufe betritt der Feudalstaat den Weg zum Großstaat. Zugleich mit den Eroberungen vollzieht sich die „Anhäufung des Grundeigenthumes in immer gewaltigeren Massen in den Händen des Grundadels“, wodurch der „entfaltete Feudalstaat“ entsteht. Durch all diese Entwickelung geht aber auch eine „ethnische Verschmelzung“ der heterogenen sozialen Bestandtheile des Staates, wodurch der „Verfassungstaat“ herbeigeführt wird. In diesem erfolgt die „Emanzipation des Bauernstandes“; die moralische Hebung der arbeitenden Stände (Gewerbe, Industrie, Geldwirthschaft); endlich ist es die Wissenschaft, die, in dem sie „die Superstition angreift und zertrümmert“, der weiteren Entwickelung den Weg bereiten hilft.
Von dieser weiteren Entwickelung hat Oppenheimer eine sehr optimistische Ansicht. „Die Tendenz der Entwickelung des Staates führt unverkennbar dazu, ihn seinem Wesen nach aufzuheben; er wird aufhören, das entfaltete politische Mittel zu sein, und wird Freibürgschaft werden.“ Doch dieses Zukunftsbild greift ja schon über die Grenzen des Wissens und der Wissenschaft hinaus und ist vielmehr ein Erzeugniß subjektiver Stimmung. Allerdings muß der Wahrheit zu Ehre gesagt werden, daß die größten Philosophen und Soziologen über die Zukunft des gesellschaftlichen Lebens sich solchen optimistischen Hoffnungen hingeben. Ich brauche nur an die zwei großen Soziologen der letzten Zeit zu erinnern: an Ratzenhofer und Lester Ward. So wollen wir denn auch mit Oppenheimer über die größere oder geringere Wahrscheinlichkeit eines solchen Zukunftbildes nicht rechten. Sein großes Verdienst besteht in der detaillirten Beobachtung des Staatsentwickelungsganges, den er uns mit einer fast mikroskopischen Genauigkeit schildert. Und wenn auch, der Natur der Sache nach, solche Schilderungen, so weit sie nicht Historien sind, nur schematisch sein können: jedenfalls hat Oppenheimer mit großem Fleiß für jeden schematischen Zug, den er uns bietet, eine Fülle von Belegen aus Geschichte und Naturvölkerleben zusammengestellt, so daß seine Zeichnung volle Lebenswahrheit erhält.
In der ganzen staatsrechtlichen Literatur sehe ich über den Staat kein Werk, das uns über dessen Wesen, Entstehung und Entwickelung so viel Belehrendes bieten könnte wie dieses Werk Oppenheimers. Man hat wohl über den Staat viel, sehr viel philosophirt. Oppenheimer philosophirt nicht, sondern demonstrirt und unterstützt seine Demonstrationen, so zu sagen, mit Lichtbildern. Wir brauchen ihm nichts zu glauben: er zeigt uns Thatsachen; nur reiht er sie so an einander, daß die sie beherrschende Regel, das Naturgesetz des staatlichen Lebens, uns von selbst in die Augen springt.
Graz. Professor Ludwig Gumplowicz.
1Franz Oppenheimer: Der Staat. In der Sammlung „Die Gesellschaft“ (herausgegeben von Martin Buber) Frankfurt, Rütten & Loening.