Der Staat, in: Die Zukunft 62 (1908), 463-466. (Zugleich
Besprechung von: Franz Oppenheimer „Der Staat“. Frankfurt am Main 1907)
Von allen Erscheinungen, die uns umgeben, ist vielleicht
keine wissenschaftlich bis in die neuste Zeit so unerforscht geblieben wie der
Staat. Das ist um so auffallender, als der Staat von allen diesen Erscheinungen uns
am Nächsten liegt, da er uns umfängt und wir ihm mit Leib und Seele angehören, ob
wir wollen oder nicht. Wir bedürfen seines Schutzes und seiner Hilfe auf Schritt und
Tritt. Und trotzdem waren der Menschheit das Wesen und die Eigenschaften der Thier-
und Pflanzenwelt, der Himmelskörper, des Erdballes seit Jahrtausenden genauer
bekannt als Wesen und Eigenschaften des Staates. Man wußte bis in die neuste Zeit
nicht einmal, wie er immer und überall entsteht, wie er naturgesetzlich sich
entwickelt und worin sein Wesen besteht. Ueber all. Das gab es bis in die neuste
Zeit falsche Theorien, die eifrig von einem Heer staatlich angestellter
Staatsrechtslehrer verbreitet wurden.
Diese Staatsrechtslehrer waren Juristen und faßten von vorn
herein den Staat als Rechtsverhältniß, als „das höchste Erzeugniß des Rechtes“ auf.
Solche grundfalsche Auffassung des Staates machte jede Erkenntniß seines Wesens und
seiner Natur unmöglich. Dennoch schrieben die Herren über den Staat dicke Bücher,
die viele Auflagen erlebten, da die Studenten aus ihnen geprüft wurden. Außer von
den Studenten pflegten diese „Allgemeinen Staatsrechte“ von keinem Menschen gelesen
zu werden; denn was darin stand, war das reine Blindekuhspiel mit dem Staat. Was er
wirklich von je her war und heute noch ist, fand man darin nicht; was er aber nie
war und heute nicht ist, als Das wurde er in diesen Lehrbüchern dargestellt. Der
Staat erschien da immer als „schöne Maske“. Sein wahres Antlitz durfte nicht gezeigt
werden. Dieses Spiel hatte für die Staatsrechtslehrer den Vortheil, daß es in den
Augen der Regirenden Gnade fand. Die juristischen Definitionen und Konstruktionen
der Staatsrechtslehrer gefielen ihnen außerordentlich: und so befanden sich beide
Parteien, Staatsrechtler und Regirende, dabei sehr wohl, Schlimm war es nur für die
Wissenschaft vom Staat: die ging dabei leer aus. Vom Staat, von seinem Wesen und
seiner naturgesetzlichen Entwickelung erfuhr man aus den staatsrechtlichen
Lehrbüchern rein gar nichts.
Im Lande der Großen Revolution aber war im ersten Viertel
des neunzehnten Jahrhundert eine Erkenntniß aufgegangen: die Ahnung einer
Soziologie, einer Naturwissenschaft der Gesellschaft (Auguste
Comte). Die Mitte des
selben Jahrhunderts brachte in
Darwins Werk die
naturwissenschaftliche Methode und Erkenntniß zu ihrer höchsten Blüthe. Neben diesem
Sonnenlicht erblaßten alle „Geisteswissenschaften“. Mit ihnen versank das
„Allgemeine Staatsrecht“.
Auf
Comte folgte
Spencer; er führte das Werk naturwissenschaftlicher Beleuchtung der
Gesellschaft weiter. Da zeigte sich denn, daß der Staat nur
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ein
Spezialfall auf dem großen Gebiet der Gesellschaft ist; im Leben der Menschheit eine
der vielen Episoden, deren Eintritt naturgesetzlich bedingt ist.
Auf einer Naturforscherversammlung aber (1867) hörte man
gar einen Vortrag über „Das Naturgesetz der Staatenbildung“. Die Staatsrechtslehrer
verhüllten ihr Haupt ob solch frevelhafter Lästerung. In ihren „Literaturzeitungen“
wehklagten sie über solchen „bedenklichen Dilettantismus“. Das half aber nicht. Die
Lawine war einmal im Rollen. Wenn auch die Juristischen Fakultäten mit ihren
Staatsrechtslehrern als gute Hemmungvorrichtungen die Entwickelung der richtigen
Erkenntniß des Staates aufzuhalten eifrig bestrebt waren, so konnten sie doch nicht
verhindern, daß die naturwissenschaftlichen Denker anderer Gebiete auf die
Wissenschaft vom Staat neue helle Schlaglichter fallen ließen, die auch dem
blödesten Auge die Haltlosigkeit und Hohlheit aller juristischen Staatslehren
bewiesen. Solche benachbarte Gebiete waren: die Ethnologie, die politische
Geographie im Sinn
Razels, die
Soziologie. Und so kam es denn, daß die wahre Erkenntniß von Wesen und Natur des
Staates nicht innerhalb der „Rechts- und Staatswissenschaftlichen“ Fakultäten,
sondern draußen, von Ethnologen, Geographen und Soziologen, verkündet wurden. Nun
hat wieder ein
outsider, kein Jurist, sondern ein Mediziner,
also jedenfalls Naturforscher, Franz
Oppenheimer,
vom volkswirthschaftlichen Standpunkt aus das innerste Wesen des Staates wie mit
Röntgenstrahlen durchleuchtet, seine naturgesetzliche, immer und überall im
Wesentlichen gleiche Entwickelung uns dargestellt, so daß ein Zweifel gar nicht mehr
aufkommen kann: im Staat haben wir es mit einem Stück Naturprozeß zu thun, der
unabhängig vom Willen der Menschen nach ewigen, ehernen Gesetzen verläuft.
[1]
Das ist der große Gewinn, den uns der Umstande brachte, daß
die theoretische Behandlung des Staates außerhalb der Rechts- und
Staatswissenschaftlichen Fakultäten aufgenommen und der Staat einmal mit offenem
Naturforscherblick angeschaut wurde.
Oppenheimers
Absicht ist, „den Staat als sozialpsychologische Thatsache in seiner Entstehung und
Entfaltung bis zum modernen Verfassungstaat zu verfolgen und zu versuchen, darüber
hinaus eine begründete Prognose seiner weiteren Entwickelung aufzustellen“. Die
bisherigen Staatstheorien waren Klassentheorien. „Eine Klassentheorie aber ist nicht
Ergebniß des forschenden Verstandes, sondern des begehrenden Willens; sie braucht
Argumente nicht zur Ergründung der Wahrheit, sondern als Waffen im Kampf um
materielle Interessen; sie ist nicht Wissenschaft, sondern Mimicry der
Wissenschaft“. Nachdem der Verfasser die vielen Definitionen des Staates von
Plato bis auf Henry
Maine kritisirt und
alle abgelehnt hat, erklärt er selbst den Staat als
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„eine
gesellschaftliche Einrichtung, die von einer siegreichen Menschengruppe einer
besiegten aufgezwungen wurde, mit dem einzigen Zweck, die Herrschaft der ersten über
die letzte zu regeln und gegen innere Aufstände und äußere Angriffe zu sichern“;
„die Herrschaft“ aber „hatte keinerlei andere Endabsicht als die ökonomische
Ausbeutung der Besiegten durch die Sieger“.
Indem
Oppenheimer diese keineswegs erbauliche, doch unwiderlegbare Urthatsache des
staatlichen Lebens konstatirt, ist er bestrebt, uns mit ihr dadurch zu versöhnen,
daß er sie als erste nothwendige Etape zeigt, von der aus der „primitive
Eroberungstaat durch tausend Uebergänge zur Freibürgerschaft gelangt“. Die
Triebfeder, die diese Entwickelung bewirkt, ist die Sorge fürs Leben. Zwei Mittel
giebt es, sie zu befriedigen: Arbeit und Raub.
Oppenheimer nennt das erste Mittel das ökonomische, das zweite das politische.
Das erste begreift in sich eigene Arbeit und Tausch gegen Erzeugnisse fremder
Arbeit; das zweite begreift in sich alle unentgeltliche Aneignung fremder Arbeit in
den verschiedensten Formen vom einfachen Raub bis zur organisirten Herrschaft, wie
sie im Staat geübt wird, der in dieser Hinsicht als „die Organisation des
politischen Mittels bezeichnet wird“.
Begründer solcher Organisationen sind überall nomadisirende
Hirtenstämme. „Der Nomade ist der Erfinder der Sklaverei und hat damit den Keimling
des Staates geschaffen, die erste Bewirthschaftung des Menschen durch den Menschen.“
„Mit der Eingliederung der Sklaven in den Hirtenstand ist der Staat in seinen
wesentlichen Elementen fertig. Er hat die Form der Herrschaft und den Inhalt der
wirthschaftlichen Ausbeutung menschlicher Arbeitkräfte.“ Die weitere Entwickelung
bringt „die ökonomische Differenzierung und die soziale Klassenbildung“; und zwar
„finden wir bei allen entwickelten Hirtenvölkern die soziale Scheidung in drei
verschiedene Klassen: Adel, Gemeinfreie und Sklaven.“
Damit ist das Gerüst gegeben, auf dem sich der primitive
Staat aufbaut. „Das erste Stadium ist Raub und Mord im Grenzkriege.“ Das zweite
entsteht, wenn der unterworfene Bauer sich in sein Schicksal ergeben und auf jeden
Widerstand verzichtet hat. Das dritte beginnt mit dem regelmäßig von der
Bauernschaft ins Zeltlager der Hirten gelieferten „Tribut.“
Das vierte Stadium ist das der „räumlichen Vereinigung der
beiden ethnischen Gruppen auf einem Gebiet“. Von diesem Stadium „führt die Logik der
Dinge schnell zum fünften, das nun schon fast der volle Staat ist“. Das
Charakteristische dieses Stadiums ist die Justizgewalt der Herrengruppe über die
Bauern. Von diesem fünften Stadium führt „die Nothwendigkeit, die Unterworfenen in
Raison und bei voller Leistungsfähigkeit zu erhalten, Schritt vor Schritt zum
sechsten: zur Ausbildung des Staates in jedem Sinn, zur vollen Intranationalität und
zur Entwickelung der Nationalität“. Damit ist „der primitive Staat fertig, Form und
Inhalt“.
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Aus dem primitiven Staat entwickelt sich
allmählich der Feudalstaat, in dem „der Leistungspflicht der Bauern eine
Schutzpflicht der Herren entspricht“; er führt dann zur „höheren Stufe“, auf der
„das politische Mittel gegen andere, noch nicht unterworfene Bauernschaften oder auf
neue, noch nicht gebrandschatzte Küstenländer angewendet wird“. Auf dieser höheren
Stufe betritt der Feudalstaat den Weg zum Großstaat. Zugleich mit den Eroberungen
vollzieht sich die „Anhäufung des Grundeigenthumes in immer gewaltigeren Massen in
den Händen des Grundadels“, wodurch der „entfaltete Feudalstaat“ entsteht. Durch all
diese Entwickelung geht aber auch eine „ethnische Verschmelzung“ der heterogenen
sozialen Bestandtheile des Staates, wodurch der „Verfassungstaat“ herbeigeführt
wird. In diesem erfolgt die „Emanzipation des Bauernstandes“; die moralische Hebung
der arbeitenden Stände (Gewerbe, Industrie, Geldwirthschaft); endlich ist es die
Wissenschaft, die, in dem sie „die Superstition angreift und zertrümmert“, der
weiteren Entwickelung den Weg bereiten hilft.
Von dieser weiteren Entwickelung hat
Oppenheimer eine
sehr optimistische Ansicht. „Die Tendenz der Entwickelung des Staates führt
unverkennbar dazu, ihn seinem Wesen nach aufzuheben; er wird aufhören, das
entfaltete politische Mittel zu sein, und wird Freibürgschaft werden.“ Doch dieses
Zukunftsbild greift ja schon über die Grenzen des Wissens und der Wissenschaft
hinaus und ist vielmehr ein Erzeugniß subjektiver Stimmung. Allerdings muß der
Wahrheit zu Ehre gesagt werden, daß die größten Philosophen und Soziologen über die
Zukunft des gesellschaftlichen Lebens sich solchen optimistischen Hoffnungen
hingeben. Ich brauche nur an die zwei großen Soziologen der letzten Zeit zu
erinnern: an
Ratzenhofer und
Lester
Ward. So wollen wir denn auch mit
Oppenheimer über
die größere oder geringere Wahrscheinlichkeit eines solchen Zukunftbildes nicht
rechten. Sein großes Verdienst besteht in der detaillirten Beobachtung des
Staatsentwickelungsganges, den er uns mit einer fast mikroskopischen Genauigkeit
schildert. Und wenn auch, der Natur der Sache nach, solche Schilderungen, so weit
sie nicht Historien sind, nur schematisch sein können: jedenfalls hat
Oppenheimer mit großem Fleiß für jeden schematischen Zug, den er uns
bietet, eine Fülle von Belegen aus Geschichte und Naturvölkerleben zusammengestellt,
so daß seine Zeichnung volle Lebenswahrheit erhält.
In der ganzen staatsrechtlichen Literatur sehe ich über den
Staat kein Werk, das uns über dessen Wesen, Entstehung und Entwickelung so viel
Belehrendes bieten könnte wie dieses Werk
Oppenheimers.
Man hat wohl über den Staat viel, sehr viel philosophirt.
Oppenheimer philosophirt nicht, sondern demonstrirt und unterstützt seine
Demonstrationen, so zu sagen, mit Lichtbildern. Wir brauchen ihm nichts zu glauben:
er zeigt uns Thatsachen; nur reiht er sie so an einander, daß die sie beherrschende
Regel, das Naturgesetz des staatlichen Lebens, uns von selbst in die Augen springt.