Hammurabi und Moses, in: Die Zukunft (Berlin), Jahrgang
1903, Bd. 42, S. 337-344.
Hammurabi und Moses.
Immer weiter rückwärts dringt unser Blick. Gräber längst
untergegangener Nationen öffnen sich und zeugen von ihrer einstigen Kultur. Und
beschämt stehen wir, die glaubten, es so herrlich weit gebracht zu haben, und nun
von Königsthronen, aus dem dritten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung, die selben
Worte hören, die uns auch heute beschert sind: von dem „hohen Fürsten, der Gott
fürchtet und berufen ist, dem Recht im Lande Geltung zu verschaffen, damit der
Starke dem Schwachen nicht Schaden zufüge.“ Klingt Das nicht wie eine moderne
arbeiterfreundliche Thronrede? Und doch stehen diese Worte auf steinerner Tafel in
Keilschrift in der Einleitung zum Gesetz
Hammurabis, des
Königs von Babel. Schon Der also spielte den Beschützer des „kleinen Mannes“. O
diese steinerne Tafel! Hättet Ihr sie nur ruhig im Schutthügel von Sufa liegen
lassen! Eine tiefe Demüthigung wäre uns erspart. Und obendrein manche Aufregung.
Denn die Staubwolken, die aufwirbelten, nehmen uns den Athem. Unsere Gelehrten waren
anfangs außer Rand und Band gerathen. Historiker, Theologen, Juristen, Soziologen:
sie können sich noch immer nicht fassen. Eine neue Babylonische Verwirrung kam über
uns, seit der Ruf erscholl „Hie Babel, hie Bibel!“
Unsere „Heilige Schrift“, die Bibel, der Ehrentitel des
Judenthumes, der Fels, auf dem das Christenthum ruht, das in Millionen Exemplaren
verbreitete Lesebuch des Protestantismus ist arg ins Gedräng gekommen. Was allzu
scharfe Kritiker bisher ihr nachsagen zu müssen glaubten – daß sie ein spätes, aus
dem achten Jahrhundert vor Christus stammendes klerikales Werk sei –, ließ sich
ertragen oder verbieten. Denn für das späte Datum ihrer Verfassung giebt es keinen
handgreiflichen Beweis; auch bleibt ja immer das Argument, daß die späteren
Verfasser, die klugen jerusalemitischen Priester, uralte Aufzeichnungen und
Traditionen benutzt haben. Trotz Alledem blieb sie doch immer die „älteste Urkunde“,
wenn nicht des „Menschengeschlechtes“, doch des „Monotheismus“; blieb sie immer
unsere Heilige Schrift, der Stolz der Juden, die Grundlage des Christenglaubens. Da
kommt die unselige französische Expedition, durchstöbert den Schutthügel von Sufa
und scharrt einen Dioritblock aus, der erweislich aus dem dritten Jahrtausend vor
Christus stammt und Rechtssätze enthält, die mit biblischen offenbar innig verwandt,
ja, oft im Wortlaut identisch sind. „Der Vergleich mit dem Gesetz
Moses drängt sich überall von selbst auf; die Zeit, welche selbst die
Ueberlieferung für die Sinai-Gesetzgebung voraussetzt, würde um mindestens ein
hables Jahrtausend später liegen als die geschichtliche des Kodex Hammurabis“,
sagt
Winckler. Vor
dieser Thatsache stehen alle Theologen, ohne Unterschied der Konfession, Christen
und Juden, mit verlegener Miene. Wenn
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Hammurabi auch nur
anno 2500 auf steinerne Tafel
meißelt, was
Moses mehr als tausend
Jahre später als unmittelbar ihm offenbarte Gesetze
Jehovas verkündet,
dann sieht die Sache sehr verdächtig aus.
Das merken nun die Schriftgelehrten und bemühen sich, die
Bibel und mit ihr die „Offenbarun“ zu retten. In der großen Zahl dieser
Rettungversuche nimmt der des wiener Orientalisten David Heinrich
Müller gewiß eine hervorragende Stelle ein,
[1]
schon, weil er eine sehr
gründliche juristische Bearbeitung des im Hammurabikodex enthaltenen Gesetzmaterials
giebt und es in lehrreicher Darstellung mit den einschlägigen Stellen nicht nur des
Exodus, sondern auch des römischen Zwölftafelgesetzes vergleicht.
Professor
Müller fragt
zunächst immer, wer entlehnt habe:
Hammurabi oder die
Bibel. Das wäre für den Laien allerdings keine Frage; er muß sich nur wundern, daß
die Gelehrten daraus eine Frage machen. Denn der nüchterne Laienverstand sagt: Wenn
ein Satz aus der Bibel, die im besten Fall aus dem Jahr 1400 stammen kann (damals
soll
Moses gelebt haben?), im Gesetz
Hammurabis steht,
das im schlimmsten Fall aus dem dritten Jahrtausend vor Christus stammt, so ist doch
kein Zweifel, daß
Hammurabi die
Quelle ist und daß, wenn wir
Moses, der es direkt
von
Jehovah erhalten haben will, keines Plagiates bezeichtigen wollen, nichts
Anderes übrig bleibt, als anzunehmen, daß
Jehovah diese
Entlehnung ohne Nennung der Quelle) sich erlaubte. Was darf sich ein Gott nicht
erlauben? Das wollen aber die Schriftgelehrten nicht zugeben. Wenn
Müller, zum Beispiel, findet, das im Exodus über den Diebstahl gesagte biete
fortschrittlich entwickelte Bestimmungen, die in primitiver, roherer Form auch bei
Hammurabi zu finden sind, so sagt er nicht: Wir sehen, wie sich die
ursprüngliche Norm in diesen tausend Jahren (vielleicht aber viel mehr Jahren?)
entwickelt hat, wie sie humaner geworden ist, sondern er sagt: „Die ganze Größe des
mosaischen Gesetzes zeigt sich da.“ Und folgert aus solchen Gegenüberstellungen, daß
Hammurabi mit seinen grausamen Strafen nicht die Quelle dieser humanen biblischen
Bestimmungen sein kann. Da thut er aber dem
Hammurabi Unrecht.
Zwischen
Hammurabi und der
Abfassung der Bibel liegt ein Zeitraum von mindestens fünfzehnhundert Jahren. In
dieser Zeit hat sich die semitische Kultur entwickelt und die Bestimmungen konnten
sehr wohl humaner geworden sein. Höchstens können wir zu
Hammurabi sagen:
Weh Dir, daß Du der Urahn bist! Und zu dem Verfasser der Bibel: Heil Dir, der Du der
Enkel bist! Gerade die humaneren Bestimmungen der mosaischen Gesetz-
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gebung (neben der systematischen und inhaltlichen Uebereinstimmung mit
Hammurabi) beweisen, daß die mosaische Gesetzgebung aus Babel kommt; denn
die größere Humanität der mosaischen Bestimmungen beweist ja nur, daß sie sich von
ihrer Quelle schon weit entfernt hat. Ein Gleichniß sei gestattet. Wenn der die
Großstadt durchströmende Fluß durch städtische Unreinlichkeiten ganz schmutzig und
schwarz das Pomörium der Stadt verläßt, wird er dennoch im weiteren Lauf einmal rein
und klar werden. Diese Klarheit ist kein Beweis, daß es nicht der selbe Fluß,
sondern nur, daß die Entfernung von der Großstadt schon groß ist.
Viele Zeugnisse, die in jüngster Zeit aus Babylon bekannt
wurden, liefern den Beweis, daß der Mosaismus eine späte Blüthe am uralten Baum
semitischer Kultur ist. Das aber wollen die Schriftgelehrten aller Konfessionen
nicht gelten lassen; entweder, um die „Offenbarung“, oder, um die Vorzugsstellung
der Bibel und des Mosaismus in der Geschichte zu retten. Ich halte in solches
Verfahren vom wissenschaftlichen Standpunkt aus für verfehlt. Die Wissenschaft ist
doch keine Rettunganstalt für nothleidende Religionen und sicher durchaus nicht
berufen, irgend eine „Offenbarung“ oder gar Bibel und Mosaismus zu retten. Ich will
nicht behaupten, daß
Müller solche
Absicht hegt; aber die große Mühe, de er sich giebt, und der ungewöhnliche
Scharfsinn, den er aufwendet, um aus den Details der Bestimmungen
Hammurabis und
Mosis zu beweisen, daß
Moses nicht entlehnt hat, macht den Eindruck, als wolle er
Hammurabis Priorität im Interesse der Bibel bekämpfen. Diese Priorität
ist aber ganz klar. Hier kommt ja nicht allein der Vergleich des mosaischen Gesetzes
mit dem hammurabischen in Betracht, sondern manche andere Thatsache, die
Delitsch in seinen Vorträgen erwähnt hat und die jedem vorurtheillosen
Menschen unwiderleglich beweisen, daß die Bibel ein späterer Abklatsch babylonischer
Traditionen ist.
[2]
Wenn nun das Ganze, das die mosaischen Bestimmungen als
einen Theil enthält, offenbar aus Babel stammt, so können die gründlichen Nachweise
der Verschiedenheit dieser Bestimmungen von denen
Hammurabis an der
Thatsache nichts ändern, daß auch der Theil von Babel herstammt. In anderthalb
Jahrtausenden hatten die Sitten sich eben gemildert. Auch kann aus der Bibel
bewiesen werden, daß in den ältesten Erinnerungen der Juden genug echt babylonische
„Grausamkeiten“ zu finden sind.
Mit diesen „Grausamkeiten“ als Kriterien zur Beurtheilung
uralter Gesetzwerke hat es übrigens eine eigene Bewandtniß. Wir wissen, daß das
Genus „
homo“ ursprünglich ein blutrünstiges Raubthier war.
Daß wir nun in uralten Gesetzen Spuren dieses ursprünglichen Charakters der Menschen
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findet, ist begreiflich und moralische Entrüstung darüber im
zwanzigsten Jahrhundert nicht am Platz. Denn gar so viel sollten wir uns auf unsere
„Humanität“ nicht einbilden.
Müller hebt an
einigen Stellen die Grausamkeit der babylonischen Strafbestimmungen hervor. Aber es
ist möglich, daß wir den Splitter in Auge Babels sehen, den Balken im eigenen nicht.
Wie wärs, wenn
Hammurabi unter
uns träte und Musterung hielte? Er hätte, wenn er wollte, vielleicht eben so viel
Anlaß zu moralischer Entrüstung. Bei uns wird totgeschossen, wer auf dreimaligen
Anruf eines Wachtpostens nicht Rede steht. Haben wir das Recht, uns über die
Grausamkeit babylonischer Strafbestimmungen zu entsetzen? Wegen Gotteslästerung und
Majestätbeleidigung müssen Europäer im Kerker schmachten.
Hammurabi kennt
diese Verbrechen gar nicht, was durchaus nicht „auffallend“ ist, wie
Müller und Andere finden, sondern leicht begreiflich. Man hatte nämlich damals
von Gott und dem König eine viel zu hohe Meinung, als daß man annehmen mochte,
irgend eine Lästerung reiche an sie heran.
Um nun die bibel nicht direkt aus Babel abstammen zu
lassen, bringt
Müller die
Hypothese, Beide,
Hammurabi und
Moses, hätten aus einem „Urgesetz“ geschöpft, das in seiner Einfachheit dem
Exodus näher stehe als dem Babylonier. Dieser Hypothese kann man insofern zustimmen,
als nicht anzunehmen ist, die Bibel habe unmittelbar gerade aus der Redaktoin des
babylonischen Gesetzes entlehnt, die wir heute entdeckt haben; wahrscheinlich giebt
sie eine selbständige Fassung des gemeinen babylonischen Rechtes in einer viel
späteren, moderneren, daher humaneren, Entwickelungperiode.
Müller sagt: „Der
Kodex, der bestimmten komplizirten Verhältnissen angepaßt ist und verwickelte
juristische Erscheinungen aufweist, kann umöglich die Quelle eines Gesetzes sein,
das für einfache und ursprüngliche Verhältnisse sich am Besten eignet. Niemand ist
im Stande, aus einem komplizirten Werk dieser Art die leitenden Grundgesetze zu
abstrahiren, ohne daß Spuren der Komplizirtheit sich noch nachweisen lassen.“ Das
ist sehr richtig und einleuchtend, beweist aber nur, daß wir noch im Dunkel tapen
und nicht wissen, wie nah oder entfernt die Verwandtschaft der Bibel mit
Hammurabi ist. Nicht zustimmen kann ich
Müller da, wo er
sagt, daß „die durch Klarheit und Einfachheit sich auszeichnenden Sätze des Exodus
wohl als Quelle sowohl des
Hammurabi als der
römischen Zwölf Tafeln gelten können.“ Der König von Babel hat ganz sicher nicht das
mindestens achthundert Jahre später „offenbarte“ mosaische Gesetz abgeschrieben. Das
wäre selbst ihm schwer geworden. Der Exodus arbeitet vielmehr mit
Hammurabis Gedanken; wie sie dahin kamen, ist freilich noch nicht klar.
Diesen Weg aufzuhellen, ist Aufgabe der Wissenschaft. Die Lösung wird ihr nur
gelingen, wenn sie unbeirrt von „Offenbarungen“ und Bibelrettungversuchen die
historische Wahrheit sucht.