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Hammurabi und Moses, in: Die Zukunft (Berlin), Jahrgang 1903, Bd. 42, S. 337-344.
Hammurabi und Moses.
Ludwig Gumplowicz
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Immer weiter rückwärts dringt unser Blick. Gräber längst untergegangener Nationen öffnen sich und zeugen von ihrer einstigen Kultur. Und beschämt stehen wir, die glaubten, es so herrlich weit gebracht zu haben, und nun von Königsthronen, aus dem dritten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung, die selben Worte hören, die uns auch heute beschert sind: von dem „hohen Fürsten, der Gott fürchtet und berufen ist, dem Recht im Lande Geltung zu verschaffen, damit der Starke dem Schwachen nicht Schaden zufüge.“ Klingt Das nicht wie eine moderne arbeiterfreundliche Thronrede? Und doch stehen diese Worte auf steinerner Tafel in Keilschrift in der Einleitung zum Gesetz Hammurabis, des Königs von Babel. Schon Der also spielte den Beschützer des „kleinen Mannes“. O diese steinerne Tafel! Hättet Ihr sie nur ruhig im Schutthügel von Sufa liegen lassen! Eine tiefe Demüthigung wäre uns erspart. Und obendrein manche Aufregung. Denn die Staubwolken, die aufwirbelten, nehmen uns den Athem. Unsere Gelehrten waren anfangs außer Rand und Band gerathen. Historiker, Theologen, Juristen, Soziologen: sie können sich noch immer nicht fassen. Eine neue Babylonische Verwirrung kam über uns, seit der Ruf erscholl „Hie Babel, hie Bibel!“
Unsere „Heilige Schrift“, die Bibel, der Ehrentitel des Judenthumes, der Fels, auf dem das Christenthum ruht, das in Millionen Exemplaren verbreitete Lesebuch des Protestantismus ist arg ins Gedräng gekommen. Was allzu scharfe Kritiker bisher ihr nachsagen zu müssen glaubten – daß sie ein spätes, aus dem achten Jahrhundert vor Christus stammendes klerikales Werk sei –, ließ sich ertragen oder verbieten. Denn für das späte Datum ihrer Verfassung giebt es keinen handgreiflichen Beweis; auch bleibt ja immer das Argument, daß die späteren Verfasser, die klugen jerusalemitischen Priester, uralte Aufzeichnungen und Traditionen benutzt haben. Trotz Alledem blieb sie doch immer die „älteste Urkunde“, wenn nicht des „Menschengeschlechtes“, doch des „Monotheismus“; blieb sie immer unsere Heilige Schrift, der Stolz der Juden, die Grundlage des Christenglaubens. Da kommt die unselige französische Expedition, durchstöbert den Schutthügel von Sufa und scharrt einen Dioritblock aus, der erweislich aus dem dritten Jahrtausend vor Christus stammt und Rechtssätze enthält, die mit biblischen offenbar innig verwandt, ja, oft im Wortlaut identisch sind. „Der Vergleich mit dem Gesetz Moses drängt sich überall von selbst auf; die Zeit, welche selbst die Ueberlieferung für die Sinai-Gesetzgebung voraussetzt, würde um mindestens ein hables Jahrtausend später liegen als die geschichtliche des Kodex Hammurabis“, sagt Winckler. Vor dieser Thatsache stehen alle Theologen, ohne Unterschied der Konfession, Christen und Juden, mit verlegener Miene. Wenn
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Hammurabi auch nur anno 2500 auf steinerne Tafel meißelt, was Moses mehr als tausend Jahre später als unmittelbar ihm offenbarte Gesetze Jehovas verkündet, dann sieht die Sache sehr verdächtig aus.
Das merken nun die Schriftgelehrten und bemühen sich, die Bibel und mit ihr die „Offenbarun“ zu retten. In der großen Zahl dieser Rettungversuche nimmt der des wiener Orientalisten David Heinrich Müller gewiß eine hervorragende Stelle ein, [1] schon, weil er eine sehr gründliche juristische Bearbeitung des im Hammurabikodex enthaltenen Gesetzmaterials giebt und es in lehrreicher Darstellung mit den einschlägigen Stellen nicht nur des Exodus, sondern auch des römischen Zwölftafelgesetzes vergleicht.
Professor Müller fragt zunächst immer, wer entlehnt habe: Hammurabi oder die Bibel. Das wäre für den Laien allerdings keine Frage; er muß sich nur wundern, daß die Gelehrten daraus eine Frage machen. Denn der nüchterne Laienverstand sagt: Wenn ein Satz aus der Bibel, die im besten Fall aus dem Jahr 1400 stammen kann (damals soll Moses gelebt haben?), im Gesetz Hammurabis steht, das im schlimmsten Fall aus dem dritten Jahrtausend vor Christus stammt, so ist doch kein Zweifel, daß Hammurabi die Quelle ist und daß, wenn wir Moses, der es direkt von Jehovah erhalten haben will, keines Plagiates bezeichtigen wollen, nichts Anderes übrig bleibt, als anzunehmen, daß Jehovah diese Entlehnung ohne Nennung der Quelle) sich erlaubte. Was darf sich ein Gott nicht erlauben? Das wollen aber die Schriftgelehrten nicht zugeben. Wenn Müller, zum Beispiel, findet, das im Exodus über den Diebstahl gesagte biete fortschrittlich entwickelte Bestimmungen, die in primitiver, roherer Form auch bei Hammurabi zu finden sind, so sagt er nicht: Wir sehen, wie sich die ursprüngliche Norm in diesen tausend Jahren (vielleicht aber viel mehr Jahren?) entwickelt hat, wie sie humaner geworden ist, sondern er sagt: „Die ganze Größe des mosaischen Gesetzes zeigt sich da.“ Und folgert aus solchen Gegenüberstellungen, daß Hammurabi mit seinen grausamen Strafen nicht die Quelle dieser humanen biblischen Bestimmungen sein kann. Da thut er aber dem Hammurabi Unrecht. Zwischen Hammurabi und der Abfassung der Bibel liegt ein Zeitraum von mindestens fünfzehnhundert Jahren. In dieser Zeit hat sich die semitische Kultur entwickelt und die Bestimmungen konnten sehr wohl humaner geworden sein. Höchstens können wir zu Hammurabi sagen: Weh Dir, daß Du der Urahn bist! Und zu dem Verfasser der Bibel: Heil Dir, der Du der Enkel bist! Gerade die humaneren Bestimmungen der mosaischen Gesetz-
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gebung (neben der systematischen und inhaltlichen Uebereinstimmung mit Hammurabi) beweisen, daß die mosaische Gesetzgebung aus Babel kommt; denn die größere Humanität der mosaischen Bestimmungen beweist ja nur, daß sie sich von ihrer Quelle schon weit entfernt hat. Ein Gleichniß sei gestattet. Wenn der die Großstadt durchströmende Fluß durch städtische Unreinlichkeiten ganz schmutzig und schwarz das Pomörium der Stadt verläßt, wird er dennoch im weiteren Lauf einmal rein und klar werden. Diese Klarheit ist kein Beweis, daß es nicht der selbe Fluß, sondern nur, daß die Entfernung von der Großstadt schon groß ist.
Viele Zeugnisse, die in jüngster Zeit aus Babylon bekannt wurden, liefern den Beweis, daß der Mosaismus eine späte Blüthe am uralten Baum semitischer Kultur ist. Das aber wollen die Schriftgelehrten aller Konfessionen nicht gelten lassen; entweder, um die „Offenbarung“, oder, um die Vorzugsstellung der Bibel und des Mosaismus in der Geschichte zu retten. Ich halte in solches Verfahren vom wissenschaftlichen Standpunkt aus für verfehlt. Die Wissenschaft ist doch keine Rettunganstalt für nothleidende Religionen und sicher durchaus nicht berufen, irgend eine „Offenbarung“ oder gar Bibel und Mosaismus zu retten. Ich will nicht behaupten, daß Müller solche Absicht hegt; aber die große Mühe, de er sich giebt, und der ungewöhnliche Scharfsinn, den er aufwendet, um aus den Details der Bestimmungen Hammurabis und Mosis zu beweisen, daß Moses nicht entlehnt hat, macht den Eindruck, als wolle er Hammurabis Priorität im Interesse der Bibel bekämpfen. Diese Priorität ist aber ganz klar. Hier kommt ja nicht allein der Vergleich des mosaischen Gesetzes mit dem hammurabischen in Betracht, sondern manche andere Thatsache, die Delitsch in seinen Vorträgen erwähnt hat und die jedem vorurtheillosen Menschen unwiderleglich beweisen, daß die Bibel ein späterer Abklatsch babylonischer Traditionen ist. [2] Wenn nun das Ganze, das die mosaischen Bestimmungen als einen Theil enthält, offenbar aus Babel stammt, so können die gründlichen Nachweise der Verschiedenheit dieser Bestimmungen von denen Hammurabis an der Thatsache nichts ändern, daß auch der Theil von Babel herstammt. In anderthalb Jahrtausenden hatten die Sitten sich eben gemildert. Auch kann aus der Bibel bewiesen werden, daß in den ältesten Erinnerungen der Juden genug echt babylonische „Grausamkeiten“ zu finden sind.
Mit diesen „Grausamkeiten“ als Kriterien zur Beurtheilung uralter Gesetzwerke hat es übrigens eine eigene Bewandtniß. Wir wissen, daß das Genus „homo“ ursprünglich ein blutrünstiges Raubthier war. Daß wir nun in uralten Gesetzen Spuren dieses ursprünglichen Charakters der Menschen
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findet, ist begreiflich und moralische Entrüstung darüber im zwanzigsten Jahrhundert nicht am Platz. Denn gar so viel sollten wir uns auf unsere „Humanität“ nicht einbilden. Müller hebt an einigen Stellen die Grausamkeit der babylonischen Strafbestimmungen hervor. Aber es ist möglich, daß wir den Splitter in Auge Babels sehen, den Balken im eigenen nicht. Wie wärs, wenn Hammurabi unter uns träte und Musterung hielte? Er hätte, wenn er wollte, vielleicht eben so viel Anlaß zu moralischer Entrüstung. Bei uns wird totgeschossen, wer auf dreimaligen Anruf eines Wachtpostens nicht Rede steht. Haben wir das Recht, uns über die Grausamkeit babylonischer Strafbestimmungen zu entsetzen? Wegen Gotteslästerung und Majestätbeleidigung müssen Europäer im Kerker schmachten. Hammurabi kennt diese Verbrechen gar nicht, was durchaus nicht „auffallend“ ist, wie Müller und Andere finden, sondern leicht begreiflich. Man hatte nämlich damals von Gott und dem König eine viel zu hohe Meinung, als daß man annehmen mochte, irgend eine Lästerung reiche an sie heran.
Um nun die bibel nicht direkt aus Babel abstammen zu lassen, bringt Müller die Hypothese, Beide, Hammurabi und Moses, hätten aus einem „Urgesetz“ geschöpft, das in seiner Einfachheit dem Exodus näher stehe als dem Babylonier. Dieser Hypothese kann man insofern zustimmen, als nicht anzunehmen ist, die Bibel habe unmittelbar gerade aus der Redaktoin des babylonischen Gesetzes entlehnt, die wir heute entdeckt haben; wahrscheinlich giebt sie eine selbständige Fassung des gemeinen babylonischen Rechtes in einer viel späteren, moderneren, daher humaneren, Entwickelungperiode. Müller sagt: „Der Kodex, der bestimmten komplizirten Verhältnissen angepaßt ist und verwickelte juristische Erscheinungen aufweist, kann umöglich die Quelle eines Gesetzes sein, das für einfache und ursprüngliche Verhältnisse sich am Besten eignet. Niemand ist im Stande, aus einem komplizirten Werk dieser Art die leitenden Grundgesetze zu abstrahiren, ohne daß Spuren der Komplizirtheit sich noch nachweisen lassen.“ Das ist sehr richtig und einleuchtend, beweist aber nur, daß wir noch im Dunkel tapen und nicht wissen, wie nah oder entfernt die Verwandtschaft der Bibel mit Hammurabi ist. Nicht zustimmen kann ich Müller da, wo er sagt, daß „die durch Klarheit und Einfachheit sich auszeichnenden Sätze des Exodus wohl als Quelle sowohl des Hammurabi als der römischen Zwölf Tafeln gelten können.“ Der König von Babel hat ganz sicher nicht das mindestens achthundert Jahre später „offenbarte“ mosaische Gesetz abgeschrieben. Das wäre selbst ihm schwer geworden. Der Exodus arbeitet vielmehr mit Hammurabis Gedanken; wie sie dahin kamen, ist freilich noch nicht klar. Diesen Weg aufzuhellen, ist Aufgabe der Wissenschaft. Die Lösung wird ihr nur gelingen, wenn sie unbeirrt von „Offenbarungen“ und Bibelrettungversuchen die historische Wahrheit sucht.
Graz. Professor Ludwig Gumplowicz.
1Die Gesetze Hammurabis und ihr Verhältniß zur mosaischen Gesetzgebung sowie zu den Zwölf Tafeln. Vom Dr. David Heinrich Müller, a. o. Professor an der k. k. Universität. Wien 1903, bei Hölder.
2Man denke namentlich an die babylonische Sintflutherzählung, die sich in der Bibel wiederholt, und an die Erzählung von der Geburt Sargons: „In Azupiran am Euphrat gebar sie mich heimlich, legte mich in ein Kästchen von Schilfrohr, verschloß mit Erdpech meine Thür und legte mich in den Fluß.“