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Staat, Kulturkreis und Menschheit, in: Die Zukunft (Berlin), Jahrgang 1899, Bd. 26, S. 434-439.
Staat, Kulturkreis und Menschheit.
Ludwig Gumplowicz
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Auf welche Weise der Gegensatz zwischen Schafen und Raubthieren, um bei der bündigsten Formel zu bleiben, die ganze Entwickelung der Kultur eingeleitet und gefördert hat: Das schildert Ratzenhofer in den Abschnitten seines Werkes über die „höheren Sozialgebilde“.
„Die soziale Entwickelung erhält erst einen tieferen Impuls, wenn ein wandernder Stamm seßhafte besiegt und diesen Sieg zu deren Unterwerfung in ihrem eigenen Wohnsitz ausnützt.“ [1] Diese Grundwahrheit aller Staatswissenschaft, über die unsere Staatsrechtslehrer gewöhnlich in tiefes Schweigen beobachten , bildet bei Ratzenhofer den Ausgangspunkt zur Darstellung der sozialen Entwickelung des Staates. Er schildert nämlich die Folgen dieser Thatsache. „Es entsteht aus zwei Gemeinschaften eine; der siegende Stamm vernichtet den unterworfenen; aber nicht materiell, sondern politisch.“ (S. 157.) Trotzdem bleibt „der unterworfene Stamm als soziale Individualität bestehen“, als „untere Schicht der Gesellschaft“. „Die soziale Ungleichheit wird zur ordnenden Institution. Die Unterworfenen werden zu Sklaven oder wenigstens zur arbeitenden Bevölkerung, während die Sieger eine bevorrechtete Stellung einnehmen.“ (S. 157.) Jedem, der die Geschichte der Staaten kennt, müssen diese allgemeinen Sätze Ratzenhofers als selbstverstndälich erscheinen. Und doch muß es auffallen, daß wir sie dort vergebens suchen, wo man sie unbedingt finden müßte: in den Lehrbüchern des allgemeinen Staatsrechtes und in den „nationalen“ Geschichtwerken. Diese Sätze werden änmlich in ihrer Allgemeinheit von den Staatsrechtslehrern und „nationalen“ Historikern nicht zugestanden, mindestens für das eigene Volk immer abgeleugnet. In Deutschland gesteht man die Richtigkeit dieser Sätze für Indien oder Griechenland, aber nicht für Deutschland zu. In Polen wollten die nationalen Historiker von einer solchen Entstehung eines Volkes und Staates nichts wissen, sie wenigstens für Polen nicht zugeben. [2] Und weil man diese Thesen immer auf die eigene Nation anzuwenden sich scheute, so bestritt man ihre Allgemeinheit und ließ sie als allgemeine Wahrheiten der Staatswissenschaft nicht gelten. Ratzenhofer aber lehrt uns, daß in der Urgemeinschaft „individuelle Ungleichheit herrscht, weil sie aus Stämmen verschiedener Herkunft zusammengesetzt ist.“ „Es herrscht soziale Ungleichheit, weil sich die Sieger von den Unterworfenen sowohl der Sitte als den rechtlichen Ansprüchen nach
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unterscheiden.“ Wenn man uns also z. B. von der Freiheit der „Urgermanen“ erzählt, so sind wir von dem Standpunkt der Soziologie aus berechtigt, zu fragen, ob man darunter die Herrschaft der Raubthiere oder die Sklaverei der Schafe versteht.
Im Unterschiede zu den „Gemeinschaften der primitiven Vorzeit“ werden im Staat, also auch schon in der „kleinsten auf Unterwerfung basirten Gemeinschaft“, die „Wechselbeziehungen der Menschen“ durch „das Interesse der Mächtigen“ geordnet; und zwar vollzieht diese „Ordnung“ das „durch die allseitig entstandene Ungleichheit an die Stelle der ordnenden Sitten und Gebräuche“ getretene „Recht“ (S. 158). „Die durch Unterwerfung und Herrschaft gegliederten und vermischten Stämme“ aber „bilden eine neue Gemeinschaft: ein Volk.“ Es scheint, daß man vom soziologischen Standpunkt zu gar keiner anderen Auffassung von Staat, Volk und Recht gelangen kann; so erkläre ich mir auch Ratzenhofers Uebereinstimmung mit den in meinem „Allgemeinen Staatsrecht“ vorgetragenen Grundlehren vom Staat. Diese Grundlehren resumirt Ratzenhofer so: „Der Staat stellt sich ... als ein soziales Verschmelzungprodukt divergirender Bestrebungen primitiver Gemeinschaften dar. Dem kulturtreibenden seßhaften Stamm tritt der im Kampf überlegene, kulturell tiefer stehende Nomadenstamm sieghaft entgegen; die Dienstbarmachung des ersten ist der Zweck des zweiten und aller politische Kampf in diesem Staat ist sodann der Veränderung dieses Herrschaftverhältnisses zugewendet.“ (S. 163.)
Da eine solche den Thatsachen einzig und allein entsprechende Auffassung des Staates der durch Jahrhunderte herrschenden Staatslehre fremd blieb, mußte sie zum Bankerott führen, den schon vor dreißig Jahren für das deutsche „Allgemeine Staatsrecht“ Konstantin Frantz konstatirte. Seitdem ist aber auch das „Allgemeine Staatsrecht“ in Deutschland ganz unproduktiv und hat keine Leistungen aufzuweisen. Wie sehr da eine solche Auffassung des Staates wie die Ratzenhofers umwandelnd und verjüngend auf die Geschichtschreibung einwirken müsse, liegt auf der Hand. Denn die Geschichtschreibung wird einmal doch aufhören müssen, die grundlegenden Thatsachen der europäischen Staatengeschichte zu verdrehen oder diplomatisch zu verschweigen, da die ganze seitherige Entwickelung dieser Staaten und ihre bis heutzutage bestehende soziale Struktur nur aus diesen grundlegenden Thatsachen erklärt werden können. Allerdings werden bei dieser Erklärung auch unter Soziologen gewisse Verschiedenheiten zu Tage treten, doch nur solche von untergeordneter Bedeutung. So möchte ich z. B. Ratzenhofers Erklärung der weiteren Entwickelung des Staates ausschließlich als der Folge ununterbrochener Differenzirung nur theilweise zustimmen; er sagt: „Weil der Staat mit seinem Entstehen bereits ein in sich differenzirtes Gesellschaftgebilde ist, weil ihm die Trennung in Herrschende und Dienende grundsätzlich
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innewohnt, so bedarf es nur einer fortgesetzten Einwirkung der entwickelnden Ursachen, der Blutliebe, des Brotneides und der Arbeitscheu, um die bestehende Differenzirung unbegrenzt auszugestalten“. Nun ist aber der primitive Staat kein aus einer Einheit „differenzirtes“, sondern aus heterogenen Elementen „sozialisirtes“ Gebilde und auch in seiner weiteren Entwickelung wirkt nicht nur die Differenzirung des Einheitlichen, sondern die Sozialisirung des Heterogenen. Das hat Ratzenhofer als allgemeinen Grundsatz des sozialen Entwickelungprozesses schon selbst betont; er sollte also diesen allgemeinen Grundsatz auch bei der Erklärung der weiteren Entwickelung des Staates festhalten. Eigentlich thut er es ja auch, wenn er von dem „Zuwachs fremder Gebiete und Stämme“ als „wirksamsten Ferment“ der Staatsentwickelung spricht: denn ein solcher Zuwachs ist doch eo ipso eine Sozialisirung und bahnt eine Amalgamirung an. Auch wenn Ratzenhofer von der „Entstehung der Mittelschicht“ zwischen den „Herrschenden und Dienstbaren“ spricht, darf er doch nicht vergessen, daß diese „Entstehung einer Mittelschicht“ ursprünglich ganz überwiegend nicht ein Produkt der Differenzirung, sondern der Sozialisirung (durch Einwanderung) war.
Sehr originell und, wie mir scheint, sehr treffend ist Ratzenhofers Auffassung vom „Kulturkreis“. Man hat bisher bei diesem Wort an eine Vielheit von Nationen gedacht, deren Kultur auf annähernd gleichen Grundlagen beruht, und in diesem Sinn oft von einem „europäischen Kulturkreis“ im Gegensatz zum „orientalischen“ gesprochen. Ratzenhofer scheint den Begriff „Kulturkreis“ enger zu fassen und dabei an Gruppen von Völkern und Nationen zu denken, die einem Sprachstamm angehören, also in Europa z. B. an einen romanischen, germanischen und slavischen Kulturkreis. Ihn basirt er nun auf die Thatsache, daß noch vor der Entstehung der Staaten „über einen gleichgearteten Landstrich“ in Folge gleicher „Lebensbedingungen“, die „der Hauptsache nach an dem Wohnsitz haften“, „eine gleichgeartete Besorgung ... der Ernährung, der Organisirung der Familie und der öffentlichen Herrschaft“ sich ergab. (S. 177). Als später die staatengründenden „Hirten- und Jagdstämme“ in die verschiedenartigen Kulturgebiete“ einbrachen, wurden diese Gebiete wohl politisch zerrissen, behielten aber ihren hauptsächlich in der einheitlichen oder verwandten Sprache sich äußernden Kulturzusammenhang. Daher ist „wie vor dem Werden des Staates, so auch nachher, über dessen Grenzen hinweg, der Kulturkreis das Gebiet zusammenwirkender sozialer Entwickelung.“ Das Vorhandensein eines solchen Kulturkreises „ist dem Staat als Machtorganisation stets gefährlich gewesen“, weil es „das innere Bedürfniß der Abgeschlossenheit des Staates auflöst und durch soziale Beziehungen auf Erweiterung der politischen Schranken und Herrschaftverhältnisse“ hinweist. Ich glaube, daß Ratzenhofer bei diesen Ausführungen
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zunächst wohl an Deutschland und dessen Uebergang von der Kleinstaaterei zum Einheitstaat dachte; doch hat seine Auffassung gewiß auch eine allgemeine Bedeutung und würde eine viel weitergehende Anwendung zulassen. Man bedenke nur, das es in Europa große Gebiete giebt, an denen gewisse Sprachen als Kulturträger so unzertrennbar zu haften schein, daß sie allen mit dem Aufgebot der größten Machtmittel ins Werk gesetzten Ausrottungversuchen der Staaten Trotz bieten: und die Idee von „Kulturkreisen“ die „der Hauptsache nach an den Wohnsitzen haften“, wirkt dann wie eine plötzliche Erleuchtung. Es streift allerdings ein Bischen an Mystik, einen solchen untrennbaren Zusammenhang zwischen „Wohnsitzen“ und der in ihnen seit vorstaatlichen Zeiten herrschenden, in der eigenen Sprache sich äußernden Kultur anzunehmen; doch läßt sich dieser Gedanke nicht so leicht abweisen.
Aus dieser Auffassung der „Kulturkreise“ würde sich aber ergeben, daß sie nicht gerade ein höheres durch die Staaten erzeugtes Sozialgebilde sind, das etwa vom Staate zum Menschheitkreis hinüberleitet, sondern naturwüchsige Sozialgebilde, die der Staat in ihrer natürlichen Ausbildung und Ausgestaltung gewaltsam störte („gewisse Kulturgebiete wurden zerrissen“). Es würde sich also die Frage aufdrängen, ob bei einem solchen Sachverhalt diese Kulturkreise, wenn sie einmal zum Bewußtsein ihrer Einheit und Zusammengehörigkeit gelangen, an den Staaten, die sie einst „zerrissen“ haben, nicht Revanche üben und eine historische Korrektur vornehmen können.
Ich will diesen Gedanken nicht weiter verfolgen, da ich ihm nicht ganz zustimme und trotz der Thatsache, daß gewisse Sprachen an gewissen territorialen Gebieten unzertrennlich und unausrottbar zu haften schein, dennoch eher geneigt wäre, den Kulturkreis als durch eine in gleicher Richtung entwickelte staatliche Kultur erzeugte Gemeinsamkeit von Kulturinteressen aufzufassen, die allerdings durch die Nachbarschaft der Länder und den gegenseitigen Verkehr, jedoch nicht ohne Zusammenwirken der Staaten entstanden ist. Nach dieser Auffassung wäre allerdings der Kulturkreis ein durch den Staat bedingtes höheres Sozialgebilde, das vom Staate zur gesammten Menschheit hinüberleitet.
Auch Ratzenhofer denkt, nachdem er vom Staat und Kulturkreis gesprochen hat, an die „Menschheit“, da er von der „Ausbreitung eines sozialen Hauptprozesses“ über sie spricht. Doch beschränkt er sich dabei auf die Vergleichung der einstigen Eroberung Europas und Ostasiens durch die „weißen und gelben Nomaden aus dem inneren Asiens“ und der Eroberung Amerikas, Australiens und Afrikas durch die Europäer. Der Unterschied liegt darin, daß jene Eroberung „in Horden, Stämmen, im weiteren Verlauf der Entwickelung auch in Völkern unter einem patriachalischen Herrschaftverhältniß“ geschah, während die neuen Welttheile durch „Sendlinge bestehender Staaten“
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erobert werden. Doch giebt er für die Richtigkeit dieser historischen Aphorismen keine befriedigenden Beweise. Ist es denn nicht möglich, daß aus Asien nicht ganze „Horden, Stämme und Völker“, sondern, eben so wie in der Neuzeit Europas, nur die überschüssige abenteuernde Bevölkerung nach Europa ging, um sich da ein besseres Dasein zu sichern, – ganz wie die europäischen Konquistadoren und Kolonisten nach Amerika, Australien und heute nach Afrika gehen? Zwischen den Eroberungen der vorhistorischen Zeit Europas und den heutigen Kolonisationen der Europäer in den überseeischen Welttheilen scheint mir wesentlich nur der Unterschied, daß die asiatischen Abenteurer und Nomaden bei ihren Expeditionen nach Europa ihre wahre Absichten nicht zu verschleiern versuchten; eine naivere Zeit gestattete ihnen, offen ihre Absichten zu verfolgen, während wir heute heimlich nach Diamantenfeldern und Goldminen schielen, aber mit frommen Augenaufschlag betheuern, daß wir die armen Teufel in Afrika, Australien und Amerika der Segnungen des wahren Glaubens und der europäischen Kultur theilhaftig machen wollen. Uebrigens muß es unserem Europocentrismus zu Gute gehalten werden, wenn wir in den von Europa ausgehenden und heute nach allen Welttheilen gerichteten Kolonisationen „die Ausbreitung des sozialen Hauptprozesses über die Menschheit“ erblicken. In den Köpfen der „gelben Rasse“ dürfte wohl dieser Hauptprozeß sich anders spiegeln; und wer weiß ob heute die Yankees sein Wesen nicht darin erblicken, daß das Sternenbanner allmählich die verschiedenen alten Wappenbilder aus allen Erdenwinkeln verscheuchen solle. Wie die „Menschheit“ selbst als quasi höchstes „Sozialgebilde“ ein unklarer und unfaßbarer Begriff ist, so ist auch ein sozialer „Hauptprozeß“, der sich „über die Menschheit“ verbreitet, wohl ein ewiges geschichtphilosophisches Thema, dessen Verständniß uns aber auch Ratzenhofer trotz seiner „historischen“ Auffassung nicht erschlossen hat. Auch seiner Weisheit höchster Schluß ist, daß heutzutage „die Kulturkreise gleichsam unter sich in Machtbestrebungen getreten sind“ und daß „im allgemeinen Ueberblick gegenwärtig nicht mehr Stämme und Staaten, sondern die Rassen vor einem Kampf um die Vertheilung der Herrschaft in der Welt“ stehen. Rassen? Was versteht Ratzenhofer darunter? Wenn man aus seinem ganzen auf der Hypothese des Monogenismus aufgebauten System schließen darf: ein Gemisch von aus ursprünglicher Einheit differenzirten Stämmen, die auf einem gemeinschaftlich besiedelten Kulturgebiet eine einheitliche Kultur angenommen haben. Das entspricht ja im Ganzen allerdings den Thatsachen: nur können leider diese Thatsachen unseren philosophischen Treib nicht befriedigen, der für den „sozialen Hauptprozeß“ nach irgend einer höheren Idee, irgend einer vernünftigen Ausdeutung drängt.
Ratzenhofer tröstet sich damit, daß trotz Alledem „der soziale Prozeß, zwischen Kultur und Kamp schwankend, jenem Ausgleich sich nähert, der
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unter ordnenden Organisationen zur Befriedung der widerstrebenden Interessen möglich ist.“ Ja, manchmal ist eben kein anderer „Ausgleich“ „möglich“ als einer durch Bombardements und Torpedos. Da kann uns auch die soziologische Erkenntniß nicht helfen: sie will ja eben nur „Erkenntniß“ sein und nicht die Welt verbessern.
Graz. Professor Ludwig Gumplowicz.
1Ratzenhofer: Soziologische Erkenntniß S. 157. S. „Zukunft vom 28. Januar, 11. Februar und 4. März 1899.
2Vergl: Max Gumplowicz::GumplowiczM, Zur Geschichte Polens im Mittelalter, Innsbruck 1898. S. 229 ff.