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Kriminalanthropologie und Kriminalsoziologie, in: Die Zukunft (Berlin), Jahrgang 1895, Bd. 12, S. 407-411.
Kriminalanthropologie und Kriminalsoziologie
Ludwig Gumplowicz
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Wieder einmal hat lebhafte Phantasie, diesmal eines Italieners, der Wissenschaft eine mächtige Anregung gegeben und sie zugleich in ein Labyrinth von Irrgängen verlockt. Und wieder einmal hat Nüchternheit und Gründlichkeit, diesmal eines norddeutschen Gelehrten, den Ariadnefaden gefunden, um die verirrte Wissenschaft aus diesem Labyrinth herauszuretten. Eine entscheidende Schlacht ist geschlagen worden, der Wälsche ist unterlegen, der Deutsche hat gesiegt und die Kriminalwissenschaft steht vor der Aufgabe, diesen Sieg auszunützen. Unter Lombrosos glänzender Führung gründeten sie in Italien eine Kriminalanthropologie. Der Plan war kühn entworfen, in hellen Farben einer südlichen Landschaft schillerte der Bau; der nüchterne Norddeutsche aber erspähte mit kalt prüfendem Blick den Mangel der gehörigen Fundamente und angesichts seines streng rechnungsmäßigen Nachweises der Unzulänglichkeit dieser Fundamente wird wohl nicht Anderes übrig bleiben, als dieses schöne Luftgebäude eiligst zu verlassen und auf solideren Grundlagen einen festeren Bau aufzuführen, an Stelle einer Kriminalanthropologie eine Kriminalsoziologie zu gründen.
Was bedeuten diese beiden Wörter, die in den letzten Dezennien so häufig gehört wurden, deren Unterschied man sich aber noch nicht recht klar machte?
Lombroso will in der nicht weiter erklärbaren oder doch nur durch das Schibboleth des „Atavismus“ scheinbar erklärten physischen Organisation eines Menschen den Grund und die Ursache seines verbrecherischen Handelns gefunden haben und ruft eine Schaar von Forschern, eine ganze „positive Schule“, ans Werk, diese „abnorme“ Organisation zu untersuchen, ihre Abweichungen vom Normaltypus des ehrsamen Menschen an den Tag zu bringen und den „geborenen Verbrecher“ ausfindig zu machen. Quod non! ruft ihm der deutsche Forscher entgegen, der Geheime Sanitätrath A. Baer [1] , und beweist es ihm mit dem statistischen Rechenstift in der Hand, daß die „abnorme Organisation“ ganz eben so zahlreich vertreten ist unter den Massen ehrsamster Menschen, die nie mit Polizei und Gericht in Konflikt kamen, wie angeblich unter den Verbrechern, daß also diese nichts Anderes sind als die treuen Repräsentanten ihrer sozialen Milieus; ja, noch mehr, es wird der Beweis erbracht, daß viele pathologischen Merkmale, die man hier und da (keineswegs in größerer Anzahl als bei „ehrsamen“ Menschen) bei vielen Verbrechern findet, zumeist ebenfalls sozialen Einwirkungen und Einflüssen, wie Erziehung, Ernährung, Beruf und Beschäftigung, zuzuschreiben sind, daß also auch in solchen Fällen die Gesellschaft es ist, die die physische Abnormität erzeugt.
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Damit ist die Kriminalanthropologie gefallen und der Plan einer Kriminalsoziologie entworfen. Auf welchem Fundament wird nun diese Wissenschaft aufgebaut werden müssen? Den Satz, auf dem die Kriminalsoziologie beruhen muß, hat die Soziologie bereits vor einem Dezennium ausgesprochen. Er ist sehr einfach, klingt aber sehr paradox und gab daher schon Anlaß zu einer sehr heftigen literarischen Reiberei. Er lautet nämlich: „Was ein Individuum denkt und fühlt, Das ist gar nicht es selbst, sondern sein soziales Milieu, seine Gruppe.“ [2] Das auszusprechen, mit einem Federstrich all und jede Individualität zu leugnen, schien mindestens eine unerhörte Keckheit. Sie sollte nicht ungestraft begangen werden. In einem Fachorgan der wiener rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät [3] unternahm es ein scharfsinniger Jurist, Professor Bernatzik, der unlängst einer akademischen Antrittsrede Jesum Christum und die Apostel, die Kirchenväter und Luther obendrein zu Anarchisten machte, [4] jenen unerhörten soziologischen Satz als den baren Unsinn hinzustellen. Die Replik darauf [5] fiel in der Hitze des Gefechts etwas unfein aus. Deutsche Professorenpolemik pflegt manchmal auszuarten. Doch Das ist ja Nebensache; in der vorliegenden Frage war die beiderseitige Erhitzung begreiflich, denn wenn der Soziologie die Individualität leugnet, ist ja ein großer Theil des festen Besitzstandes des Juristen bedroht. Was im Individuum denkt, solle nicht es selbst sein? was in ihm fühlt, solle nicht es selbst sein? Also seine Entschlüsse, seine Vorsätze, seine guten und bösen Triebe und ihr nothwendiges Resultat, seine Thaten und Handlungen, sollen nicht aus seinem ureigensten Ich entspringen, sondern ihre Quelle anderswo haben, außerhalb seines Ich, in seiner Gruppe, in seinem Milieu? „So ist es“, sagt der Soziologie; „Unsinn und wieder Unsinn!“ sagt der Jurist und der Kriminalist und endlich auch der Kriminalanthropologe. „Ipse fecit“, sagen sie Alle, wenn auch die Einen es seinem „freien Willen“, die Anderen mit Lambroso es seiner „angeborenen Organisation“ zuschreiben. Und doch hat jener so paradox scheinende Satz auch einen Vertheidiger gefunden. Im fernen Osten, an der kaiserlichen Universität zu Tokio, hat nicht lange vor dem Ausbruche des japanisch-chinesischen Krieges ein sehr gelehrter Japaner, ein tiefer Denker, der dortige Universitätsrektor Hiroyuki Kato, in einer deutschen Schrift die Frage nach der Entstehung des Rechtes aus der Macht untersucht. [6] In dieser Schrift stellt er sich auf die Seite
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der Soziologie und citirt den erwähnten, unseren Juristen so paradox klingenden Satz als einen „sehr wahren“, dem er folgende Begründung hinzufügt: „Die soziale Anschauung, Sitte, Tradition, Religion, Moral- und Rechtsidee, der Zeitgeist, das öffentliche Gefühl u. s. w. üben immer auf die Individuen eine despotisch bestimmende Gewalt aus.“ In der kaiserlichen Universität Tokio ist man also anderer Ansicht als in der Rechtsfakultät der kaiserlichen Universität in Wien. Nun erhält der von Tokio aus so warm befürwortete Satz eine ganz neue Begründung durch Baers Widerlegung der lombrosischen Lehre. Indem Baer nämlich in ausführlichen Detailnachweisen die Lehre widerlegt, daß die That des Verbrechers in dessen individueller Organisation ihre Ursache habe, weist er überall auf das soziale Milieu des Verbrechers als die eigentliche Quelle der verbrecherischen Handlung hin und liefert damit zu dem Satz Hiroyuki Katos, daß die Denk- und Gemüthsverfassung des sozialen Milieus es ist, die auf das Individuum „despotisch bestimmende Gewalt“ übe, eine sehr treffende Illustration. Allerdings handelte es sich für Baer nicht um den Ausbau einer Kriminalsoziologie, sondern um die Kritik der Kriminalanthropologie; seine Hinweise auf die positiven sozialen Ursachen der Verbrechen sind daher nur gelegentlich und flüchtig. Doch bilden seine Bemerkungen und die von ihm citirten einschlägigen kriminalsoziologischen Aeußerungen moderner Forscher eine mächtige Anregung, diese Gedankenrichtung weiter zu verfolgen. So citirt er, um hier nur Eines anzuführen, eine Aeußerung von Adolphe Prins aus dessen Werk „Criminalité et Repression“: „Der Verbrecher und der ehrliche Mensch hängen von ihr Umgebung ab. Es giebt soziale Verhältnisse, die der sittlichen Gesundheit günstig sind: hier giebt es keine Neigung, keinen Hang zum Verbrechen; es giebt ein soziales Milieu, wo die Atmosphäre verdorben ist, wo ungesunde Elemente sich anhäufen, wo das Verbrechen sich wie der Ruß auf den Rauchfang niederschlägt, wo der Hang zum Verbrechen fruchtbar wird.“ Diese Anregungen genügen. Zu weiteren Forschungen und Untersuchungen ist die Arena frei. Ein neues Gebiet harrt der Strafrechtswissenschaft. Die Soziologie wird hier ihre Führerin sein. Eine Reihe schwerwiegender Fragen wird sie ihr vorlegen und auf deren Lösung bringen.
Wer hat den Kindesmord verübt? Etwa die unglückliche Mutter, die wir in den Kerker stoßen? Die Gesellschaft hat ihn verübt, die das gefallene Mädchen brandmarkt, es hilflos läßt und für ehrlos erklärt, die es der Schande und Verachtung preisgiebt; diese Gesellschaft hat den Kindesmord verübt und ist obendrein noch so heuchlerisch und grausam, in ihrem armen Oper die eigene Schuld zu strafen.
Wer hat den Diebstahl verübt? Der Unglückliche, der unschuldig Noth leidet und seinen Hunger nicht stillen kann? Nein! Die Gesellschaft, die an
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ihrer offenen und üppigen Mahlzeit für ihn den Tisch nicht deckte! Ists denn nur ein Zufall, daß die allergrößte Zahl der Diebstähle sich aus den armen, besitz- und erwerblosen Klassen rekrutirt, denen die Natur einen Magen gab und denen die Menschen die reichlich vorhandenen Nahrungmittel vorenthalten? Ist dieser Umstand etwa gleichgiltig, ist er nicht sehr bezeichnend und vielsagend? Der Millionär giebt sich mit „gemeinem Diebstahl“ nicht ab. Er zieht es vor, Banken zu gründen, Staatsanleihen zu finanziren oder Renten zu konvertiren. Er macht ein Panama oder ein Panamino; Das wird ihm nicht übel genommen, Tanlongo wird freigesprochen, der arme sizilianische Bauer aber, der Feldfrüchte gestohlen hat, um seinen Hunger zu stillen, wird eingesperrt. Wie lange noch wird die Strafrechts-„Wissenschaft“ sich diesen sozialen Erscheinungen gegenüber blind stellen? Sind Das individuelle Handlungen? Ja! sagen die Staatsanwälte und Richter, die ihre Weisheit aus veralteten Lehrbüchern schöpfen und unermüdlich ihre Theorien über Willensfreiheit und individuelle Zurechnung schmieden. Nein! sagt die Soziologie, Das sind soziale Erscheinungen und der beste Beweis dafür ist ja, daß sie in Folge dauernder sozialer Verhältnisse mit einer solchen Regelmäßigkeit wiederkehren, daß uns der Statistiker im Voraus verkünden kann, wie viele Kinesmorde, wie viele Diebstähle im nächsten Jahre und in den folgenden Jahren in dem und jenem Orte sich ereignen werden, - mit der selben Zuverlässigkeit, mit der uns der Astronom die nächsten Mondfinsternisse oder Sternschnuppenfälle voraussagt. Wie könnte er Das, wenn es individuelle Handlungen wären, die vom freien Willen des Einzelnen abhängen?
Wenn nun diese so klar zu Tage tretende Thatsache der sozialen Erzeugung der Verbrechen von der Strafrechtswissenschaft beharrlich ignorirt oder geleugnet wird, so liegt der Grund davon in praktischen Erwägungen. Die Strafrechtsscholasten fürchten, daß mit der Anerkennung dieser Thatsache die „Verantwortlichkeit“ des Einzelnen wegfallen und die Berechtigung des Strafens ferner nicht mehr erwiesen werden könnte. Das ist die alte Methode, wissenschaftliche Wahrheiten durch angeblich opportunistische Rücksichten bekämpfen zu wollen. Wenn man die Frage nach der persönlichen Fortdauer im Jenseits untersuchen will, darf man das Resultat dieser Untersuchung nicht von vorn herein dadurch beeinflussen, daß man sagt: wenn wir diese Fortdauer leugnen, dann entfällt ja die Lehre von Lohn und Strafe nach dem Tode, die wir nicht entbehren können. Das sind kindische Argumentationen, an die sich die Wissenschaft nicht zu kehren braucht. Eben so darf die Frage nach der sozialen Beeinflussung und Erzeugung der Verbrechen nicht von vorn herein auf Irrwege gelenkt und von ihrer richtigen Bahn abgedrängt werden, durch die Angst der prahlerischen Juristen, daß ihre ingeniösen Straftheorien in sich zusammenfallen. Diese Befürchtungen brauchen
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die wissenschaftliche Untersuchung nach dem sozialen Ursprung der Verbrechen nicht im Mindesten zu beirren, denn diese Untersuchung berührt zunächst gar nicht die Praxis. Wird doch in der Praxis immer gestraft, trotzdem die Strafrechtstheorien immer wechseln, trotzdem die Straftheorie von gestern heute verworfen und durch eine andere ersetzt wird, ja, trotzdem es immer gleichzeitig verschiedene Straftheorien giebt, von denen die eine die andere ausschließt. Denn die Strafen sind älter als die Straftheorien und die Praxis des Strafens hat schon manche Straftheorie überlebt. Die Strafe ist einfach eine natürliche Reaktion der Menschen gegen ihnen mißliebige Handlungen; als solche stammt sie aus den primitivsten Zeiten der Menschheit wo es noch keine Strafrechtslehren und keine Straftheorien gab. Uebrigens kann ja eine rihtigere Erkenntniß der Natur und des Wesens der Verbrechen und des Verbrechers zu einer anderen Eintheilung der Verbrechen und der Verbrecher und zu anderen Methoden der Strafen führen; vielleicht dahin, gewisse Kategorien von Verbrechen strenger, gewisse milder oder gar nicht zu bestrafen, in anderen Fällen den strafen ihren unvernünftigen puren Rachecharakter, da wo sie ihn tragen, ganz zu nehmen. Zum Glück hat die Kriminalsoziologie die neue Bahn schon vielfach betreten. Sie wird weder die Befürchtungen der praktischen noch der scholastischen Kriminalisten beachten, sondern unbefangen die Frage untersuchen: Wie entstehen die Verbrechen? wer trägt an ihnen die Schuld? Vielleicht wird es sich zeigen, daß der größte Theil der Verbrechen nicht von den Verbrechern, sondern von menschlicher Justiz verübt wird. Doch solche traurigen Entdeckungen hat man ja im Laufe der Entwickelung der Kultur schon oft gemacht; warum sollte denn jede weitere ähnliche Entdeckung ausgeschlossen sein? Die Geschichte der Menschheit kennt zahllose Beispiele, wo es nur eines gewissen Zeitablaufes bedurfte, um die Richter zu Gerichteten und die Gerichteten zu Märtyrern und Heroen zu machen. In neuerer Zeit und in politischen und sozialen Angelegenheiten war der Zeitablauf, der zu einem solchen Umsturz der Meinungen nöthig war, oft sehr kurz. In Oesterreich brauchte es z. B. vom Galgen an den man wegen rechtzeitiger Absentirung nur in effigie gehenkt werden konnte, bis zu einem Ministerfauteuil kaum zwei Jahrzehnte (Andrassy); in anderen Fällen dauerte es etwas länger. So z. B. dauerte es vom Kerkerloch bis zum Wirklichen Geheimen Rath vier Dezennien (Smolka), wobei der Weg über eine Parlamentslaufbahn und einen Parlamentspräsidentenstuhl ging; in noch anderen Fällen brauchte es vom schweren Kerker zum Kardinalsitz (Dunajewski) drei Dezennien und zu einem Ministerportefeuille nur zwei Dezennien (Ziemialkowski). Um so weniger dürfen uns opportunistische Rücksichten auf ein bestehendes Strafrecht abhalten, die Strafrechtswissenschaft vom soziologischen Standpunkte aus zu behandeln.
Graz. Professor Dr. Ludwig Gumplowicz.
1: Der Verbrecher in anthropologischer Beziehung. Leipzig 1893.
2Gumplowicz: Grundriß der Soziologie. Wien 1885.
3Grünhutsche Zeitschrift für Privat- und öffentliches Recht. 1893.
4Vergl. Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung und Verwaltung, Jahrgang 1895, 1. Heft: „Anarchismus“ von Edmund Bernatzik.
5Gumplowicz: Die soziologische Staatsidee. Graz 1892.
6Der Kampf ums Recht des Starken und seine Entwickelung. Von Hiroyuki Kato. Berlin 1894.