Kriminalanthropologie und Kriminalsoziologie, in: Die
Zukunft (Berlin), Jahrgang 1895, Bd. 12, S. 407-411.
Wieder einmal hat lebhafte Phantasie, diesmal eines
Italieners, der Wissenschaft eine mächtige Anregung gegeben und sie zugleich in ein
Labyrinth von Irrgängen verlockt. Und wieder einmal hat Nüchternheit und
Gründlichkeit, diesmal eines norddeutschen Gelehrten, den Ariadnefaden gefunden, um
die verirrte Wissenschaft aus diesem Labyrinth herauszuretten. Eine entscheidende
Schlacht ist geschlagen worden, der Wälsche ist unterlegen, der Deutsche hat gesiegt
und die Kriminalwissenschaft steht vor der Aufgabe, diesen Sieg auszunützen. Unter
Lombrosos glänzender Führung gründeten sie in Italien eine
Kriminalanthropologie. Der Plan war kühn entworfen, in hellen Farben einer südlichen
Landschaft schillerte der Bau; der nüchterne Norddeutsche aber erspähte mit kalt
prüfendem Blick den Mangel der gehörigen Fundamente und angesichts seines streng
rechnungsmäßigen Nachweises der Unzulänglichkeit dieser Fundamente wird wohl nicht
Anderes übrig bleiben, als dieses schöne Luftgebäude eiligst zu verlassen und auf
solideren Grundlagen einen festeren Bau aufzuführen, an Stelle einer
Kriminalanthropologie eine Kriminalsoziologie zu gründen.
Was bedeuten diese beiden Wörter, die in den letzten
Dezennien so häufig gehört wurden, deren Unterschied man sich aber noch nicht recht
klar machte?
Lombroso will in
der nicht weiter erklärbaren oder doch nur durch das Schibboleth des „Atavismus“
scheinbar erklärten physischen Organisation eines Menschen den Grund und die Ursache
seines verbrecherischen Handelns gefunden haben und ruft eine Schaar von Forschern,
eine ganze „positive Schule“, ans Werk, diese „abnorme“ Organisation zu untersuchen,
ihre Abweichungen vom Normaltypus des ehrsamen Menschen an den Tag zu bringen und
den „geborenen Verbrecher“ ausfindig zu machen.
Quod non!
ruft ihm der deutsche Forscher entgegen, der Geheime Sanitätrath
A. Baer [1]
, und beweist es ihm mit dem statistischen
Rechenstift in der Hand, daß die „abnorme Organisation“ ganz eben so zahlreich
vertreten ist unter den Massen ehrsamster Menschen, die nie mit Polizei und Gericht
in Konflikt kamen, wie angeblich unter den Verbrechern, daß also diese nichts
Anderes sind als die treuen Repräsentanten ihrer sozialen Milieus; ja, noch mehr, es
wird der Beweis erbracht, daß viele pathologischen Merkmale, die man hier und da
(keineswegs in größerer Anzahl als bei „ehrsamen“ Menschen) bei vielen Verbrechern
findet, zumeist ebenfalls sozialen Einwirkungen und Einflüssen, wie Erziehung,
Ernährung, Beruf und Beschäftigung, zuzuschreiben sind, daß also auch in solchen
Fällen die Gesellschaft es ist, die die physische Abnormität erzeugt.
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Damit ist die Kriminalanthropologie gefallen
und der Plan einer Kriminalsoziologie entworfen. Auf welchem Fundament wird nun
diese Wissenschaft aufgebaut werden müssen? Den Satz, auf dem die Kriminalsoziologie
beruhen muß, hat die Soziologie bereits vor einem Dezennium ausgesprochen. Er ist
sehr einfach, klingt aber sehr paradox und gab daher schon Anlaß zu einer sehr
heftigen literarischen Reiberei. Er lautet nämlich: „Was ein Individuum denkt und
fühlt, Das ist gar nicht es selbst, sondern sein soziales Milieu, seine
Gruppe.“
[2]
Das auszusprechen, mit einem Federstrich all und jede Individualität zu
leugnen, schien mindestens eine unerhörte Keckheit. Sie sollte nicht ungestraft
begangen werden. In einem Fachorgan der wiener rechts- und staatswissenschaftlichen
Fakultät
[3]
unternahm es ein scharfsinniger Jurist,
Professor
Bernatzik, der
unlängst einer akademischen Antrittsrede Jesum Christum und die Apostel, die
Kirchenväter und Luther obendrein zu Anarchisten machte,
[4]
jenen unerhörten soziologischen
Satz als den baren Unsinn hinzustellen. Die Replik darauf
[5]
fiel in der Hitze
des Gefechts etwas unfein aus. Deutsche Professorenpolemik pflegt manchmal
auszuarten. Doch Das ist ja Nebensache; in der vorliegenden Frage war die
beiderseitige Erhitzung begreiflich, denn wenn der Soziologie die Individualität
leugnet, ist ja ein großer Theil des festen Besitzstandes des Juristen bedroht. Was
im Individuum denkt, solle nicht es selbst sein? was in ihm fühlt, solle nicht es
selbst sein? Also seine Entschlüsse, seine Vorsätze, seine guten und bösen Triebe
und ihr nothwendiges Resultat, seine Thaten und Handlungen, sollen nicht aus seinem
ureigensten Ich entspringen, sondern ihre Quelle anderswo haben, außerhalb seines
Ich, in seiner Gruppe, in seinem Milieu? „So ist es“, sagt der Soziologie; „Unsinn
und wieder Unsinn!“ sagt der Jurist und der Kriminalist und endlich auch der
Kriminalanthropologe. „
Ipse fecit“, sagen sie Alle, wenn auch
die Einen es seinem „freien Willen“, die Anderen mit
Lambroso es seiner
„angeborenen Organisation“ zuschreiben. Und doch hat jener so paradox scheinende
Satz auch einen Vertheidiger gefunden. Im fernen Osten, an der kaiserlichen
Universität zu Tokio, hat nicht lange vor dem Ausbruche des japanisch-chinesischen
Krieges ein sehr gelehrter Japaner, ein tiefer Denker, der dortige
Universitätsrektor Hiroyuki
Kato, in einer
deutschen Schrift die Frage nach der Entstehung des Rechtes aus der Macht
untersucht.
[6]
In dieser Schrift stellt er
sich auf die Seite
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der Soziologie und citirt den erwähnten, unseren
Juristen so paradox klingenden Satz als einen „sehr wahren“, dem er folgende
Begründung hinzufügt: „Die soziale Anschauung, Sitte, Tradition, Religion, Moral-
und Rechtsidee, der Zeitgeist, das öffentliche Gefühl u. s. w. üben immer auf die
Individuen eine despotisch bestimmende Gewalt aus.“ In der kaiserlichen Universität
Tokio ist man also anderer Ansicht als in der Rechtsfakultät der kaiserlichen
Universität in Wien. Nun erhält der von Tokio aus so warm befürwortete Satz eine
ganz neue Begründung durch
Baers Widerlegung der
lombrosischen Lehre. Indem
Baer nämlich in
ausführlichen Detailnachweisen die Lehre widerlegt, daß die That des Verbrechers in
dessen individueller Organisation ihre Ursache habe, weist er überall auf das
soziale Milieu des Verbrechers als die eigentliche Quelle der verbrecherischen
Handlung hin und liefert damit zu dem Satz Hiroyuki
Katos, daß die Denk-
und Gemüthsverfassung des sozialen Milieus es ist, die auf das Individuum
„despotisch bestimmende Gewalt“ übe, eine sehr treffende Illustration. Allerdings
handelte es sich für
Baer nicht um den
Ausbau einer Kriminalsoziologie, sondern um die Kritik der Kriminalanthropologie;
seine Hinweise auf die positiven sozialen Ursachen der Verbrechen sind daher nur
gelegentlich und flüchtig. Doch bilden seine Bemerkungen und die von ihm citirten
einschlägigen kriminalsoziologischen Aeußerungen moderner Forscher eine mächtige
Anregung, diese Gedankenrichtung weiter zu verfolgen. So citirt er, um hier nur
Eines anzuführen, eine Aeußerung von Adolphe
Prins aus dessen Werk
„
Criminalité et Repression“: „Der Verbrecher und der
ehrliche Mensch hängen von ihr Umgebung ab. Es giebt soziale Verhältnisse, die der
sittlichen Gesundheit günstig sind: hier giebt es keine Neigung, keinen Hang zum
Verbrechen; es giebt ein soziales Milieu, wo die Atmosphäre verdorben ist, wo
ungesunde Elemente sich anhäufen, wo das Verbrechen sich wie der Ruß auf den
Rauchfang niederschlägt, wo der Hang zum Verbrechen fruchtbar wird.“ Diese
Anregungen genügen. Zu weiteren Forschungen und Untersuchungen ist die Arena frei.
Ein neues Gebiet harrt der Strafrechtswissenschaft. Die Soziologie wird hier ihre
Führerin sein. Eine Reihe schwerwiegender Fragen wird sie ihr vorlegen und auf deren
Lösung bringen.
Wer hat den Kindesmord verübt? Etwa die unglückliche
Mutter, die wir in den Kerker stoßen? Die Gesellschaft hat ihn verübt, die das
gefallene Mädchen brandmarkt, es hilflos läßt und für ehrlos erklärt, die es der
Schande und Verachtung preisgiebt; diese Gesellschaft hat den Kindesmord verübt und
ist obendrein noch so heuchlerisch und grausam, in ihrem armen Oper die eigene
Schuld zu strafen.
Wer hat den Diebstahl verübt? Der Unglückliche, der
unschuldig Noth leidet und seinen Hunger nicht stillen kann? Nein! Die Gesellschaft,
die an
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ihrer offenen und üppigen Mahlzeit für ihn den Tisch nicht
deckte! Ists denn nur ein Zufall, daß die allergrößte Zahl der Diebstähle sich aus
den armen, besitz- und erwerblosen Klassen rekrutirt, denen die Natur einen Magen
gab und denen die Menschen die reichlich vorhandenen Nahrungmittel vorenthalten? Ist
dieser Umstand etwa gleichgiltig, ist er nicht sehr bezeichnend und vielsagend? Der
Millionär giebt sich mit „gemeinem Diebstahl“ nicht ab. Er zieht es vor, Banken zu
gründen, Staatsanleihen zu finanziren oder Renten zu konvertiren. Er macht ein
Panama oder ein Panamino; Das wird ihm nicht übel genommen,
Tanlongo wird
freigesprochen, der arme sizilianische Bauer aber, der Feldfrüchte gestohlen hat, um
seinen Hunger zu stillen, wird eingesperrt. Wie lange noch wird die
Strafrechts-„Wissenschaft“ sich diesen sozialen Erscheinungen gegenüber blind
stellen? Sind Das individuelle Handlungen? Ja! sagen die Staatsanwälte und Richter,
die ihre Weisheit aus veralteten Lehrbüchern schöpfen und unermüdlich ihre Theorien
über Willensfreiheit und individuelle Zurechnung schmieden. Nein! sagt die
Soziologie, Das sind soziale Erscheinungen und der beste Beweis dafür ist ja, daß
sie in Folge dauernder sozialer Verhältnisse mit einer solchen Regelmäßigkeit
wiederkehren, daß uns der Statistiker im Voraus verkünden kann, wie viele
Kinesmorde, wie viele Diebstähle im nächsten Jahre und in den folgenden Jahren in
dem und jenem Orte sich ereignen werden, - mit der selben Zuverlässigkeit, mit der
uns der Astronom die nächsten Mondfinsternisse oder Sternschnuppenfälle voraussagt.
Wie könnte er Das, wenn es individuelle Handlungen wären, die vom freien Willen des
Einzelnen abhängen?
Wenn nun diese so klar zu Tage tretende Thatsache der
sozialen Erzeugung der Verbrechen von der Strafrechtswissenschaft beharrlich
ignorirt oder geleugnet wird, so liegt der Grund davon in praktischen Erwägungen.
Die Strafrechtsscholasten fürchten, daß mit der Anerkennung dieser Thatsache die
„Verantwortlichkeit“ des Einzelnen wegfallen und die Berechtigung des Strafens
ferner nicht mehr erwiesen werden könnte. Das ist die alte Methode,
wissenschaftliche Wahrheiten durch angeblich opportunistische Rücksichten bekämpfen
zu wollen. Wenn man die Frage nach der persönlichen Fortdauer im Jenseits
untersuchen will, darf man das Resultat dieser Untersuchung nicht von vorn herein
dadurch beeinflussen, daß man sagt: wenn wir diese Fortdauer leugnen, dann entfällt
ja die Lehre von Lohn und Strafe nach dem Tode, die wir nicht entbehren können. Das
sind kindische Argumentationen, an die sich die Wissenschaft nicht zu kehren
braucht. Eben so darf die Frage nach der sozialen Beeinflussung und Erzeugung der
Verbrechen nicht von vorn herein auf Irrwege gelenkt und von ihrer richtigen Bahn
abgedrängt werden, durch die Angst der prahlerischen Juristen, daß ihre ingeniösen
Straftheorien in sich zusammenfallen. Diese Befürchtungen brauchen
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die
wissenschaftliche Untersuchung nach dem sozialen Ursprung der Verbrechen nicht im
Mindesten zu beirren, denn diese Untersuchung berührt zunächst gar nicht die Praxis.
Wird doch in der Praxis immer gestraft, trotzdem die Strafrechtstheorien immer
wechseln, trotzdem die Straftheorie von gestern heute verworfen und durch eine
andere ersetzt wird, ja, trotzdem es immer gleichzeitig verschiedene Straftheorien
giebt, von denen die eine die andere ausschließt. Denn die Strafen sind älter als
die Straftheorien und die Praxis des Strafens hat schon manche Straftheorie
überlebt. Die Strafe ist einfach eine natürliche Reaktion der Menschen gegen ihnen
mißliebige Handlungen; als solche stammt sie aus den primitivsten Zeiten der
Menschheit wo es noch keine Strafrechtslehren und keine Straftheorien gab. Uebrigens
kann ja eine rihtigere Erkenntniß der Natur und des Wesens der Verbrechen und des
Verbrechers zu einer anderen Eintheilung der Verbrechen und der Verbrecher und zu
anderen Methoden der Strafen führen; vielleicht dahin, gewisse Kategorien von
Verbrechen strenger, gewisse milder oder gar nicht zu bestrafen, in anderen Fällen
den strafen ihren unvernünftigen puren Rachecharakter, da wo sie ihn tragen, ganz zu
nehmen. Zum Glück hat die Kriminalsoziologie die neue Bahn schon vielfach betreten.
Sie wird weder die Befürchtungen der praktischen noch der scholastischen
Kriminalisten beachten, sondern unbefangen die Frage untersuchen: Wie entstehen die
Verbrechen? wer trägt an ihnen die Schuld? Vielleicht wird es sich zeigen, daß der
größte Theil der Verbrechen nicht von den Verbrechern, sondern von menschlicher
Justiz verübt wird. Doch solche traurigen Entdeckungen hat man ja im Laufe der
Entwickelung der Kultur schon oft gemacht; warum sollte denn jede weitere ähnliche
Entdeckung ausgeschlossen sein? Die Geschichte der Menschheit kennt zahllose
Beispiele, wo es nur eines gewissen Zeitablaufes bedurfte, um die Richter zu
Gerichteten und die Gerichteten zu Märtyrern und Heroen zu machen. In neuerer Zeit
und in politischen und sozialen Angelegenheiten war der Zeitablauf, der zu einem
solchen Umsturz der Meinungen nöthig war, oft sehr kurz. In Oesterreich brauchte es
z. B. vom Galgen an den man wegen rechtzeitiger Absentirung nur in effigie gehenkt
werden konnte, bis zu einem Ministerfauteuil kaum zwei Jahrzehnte (
Andrassy); in anderen Fällen dauerte es etwas länger. So z. B. dauerte es
vom Kerkerloch bis zum Wirklichen Geheimen Rath vier Dezennien (
Smolka), wobei der Weg über eine Parlamentslaufbahn und einen
Parlamentspräsidentenstuhl ging; in noch anderen Fällen brauchte es vom schweren
Kerker zum Kardinalsitz (
Dunajewski) drei
Dezennien und zu einem Ministerportefeuille nur zwei Dezennien (
Ziemialkowski). Um so weniger dürfen uns opportunistische Rücksichten auf
ein bestehendes Strafrecht abhalten, die Strafrechtswissenschaft vom soziologischen
Standpunkte aus zu behandeln.