Rezension von: Karl Frhr. v. Stengel (Hg.): Wörterbuch
des deutschen Verwaltungsrechts. Zweiter Ergänzungsband. Freiburg i.B. 1894,
in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1894, Nr. 5, S. 150.
[Rezension: Karl Freih. v. Stengel:] Wörterbuch des deutsch. Verwaltungsrechts.
[...] Herausg. von Karl
Frhr. v. Stengel. Zweiter Ergänzungsband. Freiburg i. B., J. B. Mohr. IV und 360
S. gr. 80.
[...] Herausg. von Karl
Frhr. v. Stengel. Zweiter Ergänzungsband. Freiburg i. B., J. B. Mohr. IV und 360
S. gr. 80.
Dieser Band enthält nicht nur eine bis Ende März 1893
reichende, durch neuere Gesetze und Verordnungen nöthig gewordene Ergänzung der
früher erschienen Bände (s. DLZ. 1891 Nr. 17), sondern füllt auch eine in jenen
offen gelassene systematische Lücke aus durch Aufnahme all jener Artikel, die sich
auf die Justizverwaltung beziehen. Bekanntlich pflegte in älteren und auch neueren
Systemen und Handbüchern des Verwaltungsrechts die Justizpolitik nicht behandelt zu
werden. Ref. war, so viel ihm bekannt, der erste, der in seiner 1882 erschienen
Verwaltungslehre der Justizpolitik eine ihr aus der Grundidee des Systems des
Verwaltungsrechts sich ergebende Stelle anwies. Die meisten Hand- und Lehrbücher des
Verwaltungsrechts fuhren aber fort, die Justizverwaltung als eine nicht zur
Verwaltung gehörende Materie zu ignoriren, trotzdem dieselbe doch eine immer
umfangreichere Thätigkeit der Staatsverwaltung in Anspruch nimmt, man denke nur an
das Gebiet der Gesetzesvorbereitung, an die Organisation der Gerichte, an die
mannigfachen Hilfsinstitute der Justiz, welche Gegenstand der Justizverwaltung sind,
endlich an das Gefängnisswesen, das doch im Grunde genommen weniger eine
strafrechtliche, als eine justizpolitische Angelegenheit ist. Der
Herausg. nun, der in den vorausgehenden Bänden seines Verwaltungslexikons
den älteren Standpunkt bezüglich der Systematik einnahm, holt in diesem Bande das
Versäumte nach und liefert uns eine Reihe Artikel, welche dieses Gebiet der
Staatsthätigkeit erschöpfend darstellen. Wir heben aus denselben nur einige grössere
hervor, wie: Amtsgerichte, Gemeindegerichte, Gerichtskosten, Depositenwesen,
Landgerichte, Richter, Schöffengerichte, Staatsanwaltschaft u. dergl. Im
Zusammenhang mit der Justizverwaltung steht auch eine von
Sartorius verfasste ausführliche Abhandlung über
Stiftungen, welche diese Materie erschöpfend nach der geschichtlichen und
verwaltungsrechtlichen Seite für alle deutschen Länder zur Darstellung bringt. Von
grosser Aktualität ist auch der Artikel
Weinsteuer, in
welchem auch die Weinzollbestimmungen der neuesten Handelsverträge zwischen
Deutschland und Oesterrich-Ungarn ausführlich behandelt werden.
Mit diesem Ergänzungsbande hat also das schöne
Stengelsche Unternehmen einen systematischen Ausbau und einen vorläufigen
Abschluss gefunden.