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Rezension von: Karl Frhr. v. Stengel (Hg.): Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Zweiter Ergänzungsband. Freiburg i.B. 1894, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1894, Nr. 5, S. 150.
[Rezension: Karl Freih. v. Stengel:] Wörterbuch des deutsch. Verwaltungsrechts.
[...] Herausg. von Karl Frhr. v. Stengel. Zweiter Ergänzungsband. Freiburg i. B., J. B. Mohr. IV und 360 S. gr. 80.
Ludwig Gumplowicz
[...] Herausg. von Karl Frhr. v. Stengel. Zweiter Ergänzungsband. Freiburg i. B., J. B. Mohr. IV und 360 S. gr. 80.
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Dieser Band enthält nicht nur eine bis Ende März 1893 reichende, durch neuere Gesetze und Verordnungen nöthig gewordene Ergänzung der früher erschienen Bände (s. DLZ. 1891 Nr. 17), sondern füllt auch eine in jenen offen gelassene systematische Lücke aus durch Aufnahme all jener Artikel, die sich auf die Justizverwaltung beziehen. Bekanntlich pflegte in älteren und auch neueren Systemen und Handbüchern des Verwaltungsrechts die Justizpolitik nicht behandelt zu werden. Ref. war, so viel ihm bekannt, der erste, der in seiner 1882 erschienen Verwaltungslehre der Justizpolitik eine ihr aus der Grundidee des Systems des Verwaltungsrechts sich ergebende Stelle anwies. Die meisten Hand- und Lehrbücher des Verwaltungsrechts fuhren aber fort, die Justizverwaltung als eine nicht zur Verwaltung gehörende Materie zu ignoriren, trotzdem dieselbe doch eine immer umfangreichere Thätigkeit der Staatsverwaltung in Anspruch nimmt, man denke nur an das Gebiet der Gesetzesvorbereitung, an die Organisation der Gerichte, an die mannigfachen Hilfsinstitute der Justiz, welche Gegenstand der Justizverwaltung sind, endlich an das Gefängnisswesen, das doch im Grunde genommen weniger eine strafrechtliche, als eine justizpolitische Angelegenheit ist. Der Herausg. nun, der in den vorausgehenden Bänden seines Verwaltungslexikons den älteren Standpunkt bezüglich der Systematik einnahm, holt in diesem Bande das Versäumte nach und liefert uns eine Reihe Artikel, welche dieses Gebiet der Staatsthätigkeit erschöpfend darstellen. Wir heben aus denselben nur einige grössere hervor, wie: Amtsgerichte, Gemeindegerichte, Gerichtskosten, Depositenwesen, Landgerichte, Richter, Schöffengerichte, Staatsanwaltschaft u. dergl. Im Zusammenhang mit der Justizverwaltung steht auch eine von Sartorius verfasste ausführliche Abhandlung über Stiftungen, welche diese Materie erschöpfend nach der geschichtlichen und verwaltungsrechtlichen Seite für alle deutschen Länder zur Darstellung bringt. Von grosser Aktualität ist auch der Artikel Weinsteuer, in welchem auch die Weinzollbestimmungen der neuesten Handelsverträge zwischen Deutschland und Oesterrich-Ungarn ausführlich behandelt werden.
Mit diesem Ergänzungsbande hat also das schöne Stengelsche Unternehmen einen systematischen Ausbau und einen vorläufigen Abschluss gefunden.
Graz. Gumplowicz.