Rezension von: Heinrich Rosin: Das Recht der
Arbeiterversicherung. Für Theorie und Praxis systematisch dargestellt. 1.
Bd., 2. Abt., Berlin 1890, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1892,
Nr. 14, S. 477-478.
[Rezension:] Heinrich Rosin: Das Recht der Arbeiterversicherung. Für Theorie
u. Praxis systematisch dargestellt.
[...] I Bd., 2. Abt., Berlin, J. Guttentag, 1890.
IV u. S. 255-482. gr. 80. M. 5.
[...] I Bd., 2. Abt., Berlin, J. Guttentag, 1890.
IV u. S. 255-482. gr. 80. M. 5.
Von obigem Werke, dessen 1. Abteilung des I Bandes
seinerzeit hier angezeigt wurde (DLZ. 1890 Nr. 39) liegt nunmehr die 2. Abteilung
vor.
Verf. bezeichnet diesen Teil als den „theoretisch wie praktisch
wichtigsten“, aber auch schwierigsten des ganzen Werkes. In der Tag stellt es keine
geringen Anforderungen an das juristische Denken, die
gesammte Arbeiterversicherungsgesetzgebung unter einen juristischen Hut zu
bringen, wie das der Verf. unternommen hat. Der vorliegende Band enthält speciell
die Analyse und juristische Construction des socialpolitischen „Fürsorgerechts“,
denn ein solches und nicht ein vertragsmäßiges „Versicherungsrecht“ bildet nach dem
Verf. die Grundlage aller Arbeiterversicherung. Es werden daher in diesem Bande die
„Gründe, die Mittel und das Rechtsverhältnis der Fürsorge“ dargestellt. Verf. hat
die Schwierigkeiten einer solchen Darstellung mit großer Meisterschaft bewältigt:
galt
478
es doch die dreifachen Gesetze des Kranken-, Unfall- und Alters-
sammt Invaliditätsversicherung aus dem einen gemeinsamen Princip der statlichen
Fürsorge für die Arbeiter zu erklären und die aus diesen Gesetzen sich ergebenden
Rechtsverhältnisse womöglich analog zu construieren.
Man darf auf den Schluss des Werkes gespannt sein, kann
aber schon jetzt sagen, dass es jedenfalls auf dem Gebiete des
Arbeiterversicherungsrechts eine hervorragende Bedeutung in Anspruch nimmt.