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Rezension von: Heinrich Rosin: Das Recht der Arbeiterversicherung. Für Theorie und Praxis systematisch dargestellt. 1. Bd., 2. Abt., Berlin 1890, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1892, Nr. 14, S. 477-478.
[Rezension:] Heinrich Rosin: Das Recht der Arbeiterversicherung. Für Theorie u. Praxis systematisch dargestellt.
[...] I Bd., 2. Abt., Berlin, J. Guttentag, 1890. IV u. S. 255-482. gr. 80. M. 5.
Ludwig Gumplowicz
[...] I Bd., 2. Abt., Berlin, J. Guttentag, 1890. IV u. S. 255-482. gr. 80. M. 5.
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Von obigem Werke, dessen 1. Abteilung des I Bandes seinerzeit hier angezeigt wurde (DLZ. 1890 Nr. 39) liegt nunmehr die 2. Abteilung vor. Verf. bezeichnet diesen Teil als den „theoretisch wie praktisch wichtigsten“, aber auch schwierigsten des ganzen Werkes. In der Tag stellt es keine geringen Anforderungen an das juristische Denken, die gesammte Arbeiterversicherungsgesetzgebung unter einen juristischen Hut zu bringen, wie das der Verf. unternommen hat. Der vorliegende Band enthält speciell die Analyse und juristische Construction des socialpolitischen „Fürsorgerechts“, denn ein solches und nicht ein vertragsmäßiges „Versicherungsrecht“ bildet nach dem Verf. die Grundlage aller Arbeiterversicherung. Es werden daher in diesem Bande die „Gründe, die Mittel und das Rechtsverhältnis der Fürsorge“ dargestellt. Verf. hat die Schwierigkeiten einer solchen Darstellung mit großer Meisterschaft bewältigt: galt
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es doch die dreifachen Gesetze des Kranken-, Unfall- und Alters- sammt Invaliditätsversicherung aus dem einen gemeinsamen Princip der statlichen Fürsorge für die Arbeiter zu erklären und die aus diesen Gesetzen sich ergebenden Rechtsverhältnisse womöglich analog zu construieren.
Man darf auf den Schluss des Werkes gespannt sein, kann aber schon jetzt sagen, dass es jedenfalls auf dem Gebiete des Arbeiterversicherungsrechts eine hervorragende Bedeutung in Anspruch nimmt.
Graz. Gumplowicz.