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        <title>Meister der üblen Nachrede</title>
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          <date>2018</date>
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      <publicationStmt>
        <publisher>
          <orgName corresp="https://germanistik.univie.ac.at/" ref="http://d-nb.info/gnd/10094654-9">Institut für
                                        Germanistik, Universität Wien</orgName>
        </publisher>
        <authority>
          <orgName corresp="https://informationsmodellierung.uni-graz.at" ref="http://d-nb.info/gnd/1137284463">Zentrum für Informationsmodellierung - Austrian Centre for
                                        Digital Humanities, Karl-Franzens-Universität Graz</orgName>
        </authority>
        <distributor>
          <orgName ref="https://gams.uni-graz.at">GAMS -
                                        Geisteswissenschaftliches Asset Management System</orgName>
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          <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0">Creative Commons BY-NC 4.0</licence>
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        <date when="2018">2018</date>
        <pubPlace>Graz</pubPlace>
        <idno type="PID">o:kofler.w3.nachrede.400</idno>
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        <title ref="http://gams.uni-graz.at/kofler">Werner Kofler -
                                    Kommentar zur Werkausgabe</title>
        <respStmt>
          <resp>Projektleitung</resp>
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            <forename>Wolfgang</forename>
            <surname>Straub</surname>
          </persName>
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        <p>born digital</p>
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      <editorialDecl>
        <p>Diese Plattform zum Prosawerk des österreichischen
                                    Schriftstellers Werner Kofler (1947–2011) gibt den
                                    Stellenkommentar wieder. Die Primärtexte sind urheberrechtlich
                                    geschützt und nicht für eine Online-Edition vorgesehen.
                                    Sämtliche Seitenangaben, die im jeweiligen Eintrag unter
                                    »Textausschnitte« angeführt sind, beziehen sich daher auf die
                                    2018 im Sonderzahl Verlag erschienene dreibändige gedruckte
                                    Werkausgabe. Die Website folgt der Anordnung der Texte in drei
                                    Bänden.</p>
      </editorialDecl>
      <projectDesc>
        <ab>
          <ref target="info:fedora/context:kofler" type="context">Kommentierte
                                        Werkausgabe Werner Kofler</ref>
        </ab>
        <p>Das Projekt begleitet die gedruckte und kommentierte Werkausgabe
                                    (Prosa) des österreichischen Schriftstellers Werner Kofler. Es
                                    ergänzt den gedruckten Stellenkommentar um vertiefende
                                    Materialien und einen mehrschichtigen Zugang zu den vorhandenen
                                    Inhalten.</p>
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        <language ident="deu">Deutsch</language>
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      <div n="entry" xml:id="w3.nachrede.400">
        <ab n="lemma">Meister der üblen Nachrede</ab>
        <ab n="lemma_mod">Meister der üblen Nachrede</ab>
        <ab corresp="w3.nachrede.400" n="commentary">Üble Nachrede: eine im § 111 StGB (<ref corresp="#w3.nachrede.406">s. Eintrag ›für einen Dritten wahrnehmbare Weise‹</ref>) definierte „strafbare Handlung
          gegen die Ehre“</ab>
        <ab corresp="w3.nachrede_93" n="text_snippet">[...] Wie wenn nicht jeder schon einmal sein
          gewaltiges Glied in den Mund eines rumänischen Kleinkindes gesteckt hätte! Mit diesem Satz
          hätte ich, wäre mir das sogenannte ROBERT-MUSIL-STI- PENDIUM, das mich für einige Jahre
          der schlimmsten wirtschaftlichen Sorgen entledigt hätte, zugesprochen worden, meine
          Denkschrift <hi ana="lemma">Meister der üblen Nachrede</hi> beginnen lassen; hat nicht
          jeder von uns, hätte ich die Abhandlung, die auch den Titel Zeichen und Bedeutung oder
          Kunst und Vergehen hätte haben können, fortgesetzt, hat nicht jeder von uns schon einmal
          einer Hexenverbrennung beigewohnt – gleichgültig, ob er nun, wie der Sensationsreporter
          Jeanescu, zur Vervollkommnung des Eindrucks während des Zusehens einem rumänischen
          Kleinkind sein gewaltiges Glied in den Mund steckt, oder nicht –, ohne sich deshalb
          gleich, wie der Privatankläger Jeanescu, in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise
          eines unehrenhaften und gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens sowie verächtlicher
          Eigenschaften und Gesinnungen geziehen zu wissen? Ist es nicht das Allernatürlichste,
          während der Verbrennung einer Frau als Hexe einem Kleinkind sein Glied in den Mund zu
          stecken, etwa, um es zu beruhigen, das Kind, oder auch das Glied, oder beide [...]</ab>
      </div>
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