Stolperstein für Pangerl Anna Erfassung der geografischen und historischen Daten Lukas Niehvoll Victoria Kuhmar Heimo Halbrainer Daten- und Informationsmodellierung Sebastian Stoff 0000-0001-6941-113X Didaktische Aufarbeitung Georg Marschnig Grid Oelschlegel Land Steiermark: Zukunftsfonds Steiermark Friedrichgasse 9 8010 Graz Nationalfonds der Repuplik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus Q27949109 Zukunftsfonds der Republik Österreich Q228721 Stadt Graz Q13298 Land Vorarlberg Q38981 Centrum für Jüdische Studien, Karl-Franzens-Universität Graz Zentrum für Informationsmodellierung - Austrian Centre for Digital Humanities, Karl-Franzens-Universität Graz GAMS - Geisteswissenschaftliches Asset Management System 2019 Graz o:derla.sal334 Creative Commons BY-NC 4.0 DERLA: Digitale Erinnerungslandschaften Projektleitung Gerald Lamprecht ZIM Forschungsleiter Georg Vogeler 0000-0002-1726-1712 ZIM Mitarbeiter Sebastian Stoff 0000-0001-6941-113X Halbrainer / Lamprecht / Rigerl, Orte und Zeichen der Erinnerung, Graz 2018. Stolperstein 47.806257 13.035892 2011 Österreich Bärengässchen 6, 5020 Salzburg Salzburg Öffentlich zugänglich node 2143163317 NS-Euthanasie Frauen explizit erwähnt Jugendliche explizit erwähnt Personenkomitee Stolpersteine Gunter Demnig Pangerl Anna 15.03.1939 05.09.1941 World Geodetic System Born digital TEI Dokument zur Beschreibung eines Erinnerungsortes bzw. Erinnerungszeichens. Erinnerungszeichen markieren Erinnerungsorte und machen sie in der Öffentlichkeit sichtbar. Sie sind ein sichtbarer Verweis auf Ereignisse, Erfahrungen und Verbrechen, die der Nationalsozialismus und Faschismus zu verantworten haben und sind intentionaler Ausdruck der Erinnerungskultur einer bestimmten Gruppe. Sie können physische oder virtuelle Manifestationen sein. Zur genaueren Bestimmung und Analyse werden die einzelnen Erinnerungsorte/Erinnerungszeichen durch spezifische Kriterien genauer klassifiziert und mit Information angereichert. Hierbei kann es zu Überlappungen und in manchen Fällen zu Unschärfen kommen, weshalb teils Mehrfachzuordnungen in den einzelnen Kategorien vorgenommen werden. Die digitale Erinnerungslandkarte Österreichs (DERLA) ist ein Dokumentations- und Vermittlungsprojekt. Es dokumentiert die Erinnerungsorte und -zeichen an die Opfer sowie die Orte des Terrors des Nationalsozialismus in Österreich und setzt sich die kritische Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Faschismus und der Erinnerung daran zum Ziel. Die ständig neu zu stellenden Fragen, was, wann, wo und von wem wie erinnert wurde und wird, geben Einblicke in die Transformationen der Auseinandersetzungen mit dem Nationalsozialismus und sind Ausdruck unseres politischen und gesellschaftlichen Selbstverständnisses in der Gegenwart. „Gedächtnisorte“, Denk- und Mahnmäler, Gedenktafeln, Gedenkstätten sowie Straßenbezeichnungen nach WiderstandskämpferInnen und Opfern des NS-Regimes sind die Materialisationen des Geschichtsbewusstseins im Alltag. Der Blick auf die Erinnerungslandschaft in der Gegenwart gibt daher zum einen Einblick in das kollektive Gedächtnis der österreichischen Gesellschaft und zum anderen legt die Beschäftigung mit ihrer Entstehungsgeschichte die Konjunkturen dieser Beschäftigung offen. Institutionelle und Personale Rollen taxonomie Datums Taxonomie Stolperstein für Pangerl Anna, 2024 (© Sebastian Sillinger) Stolperstein für Pangerl Anna, 2024 (© Sebastian Sillinger) DERLA Anna Pangerl wurde am 15. März 1939 in Salzburg als uneheliches Kind geboren. Sie befand sich am 31. Oktober 1940 im städtischen Kinderheim Mülln. Von dort wurde sie am 21. Juni 1941 in die “Heil- und Pflegeanstalt Am Spiegelgrund” eingewiesen. Dort wurde sie am 30. Juli 1941 von Dr. Heinrich Gross untersucht und am 5. September 1941 ermordet. Die offizielle Todesursache lautete “akute Darmentzündung”. Die Menschen, die im Nationalsozialismus im Rahmen der “NS-Euthanasie” verfolgt wurden, wiesen eine Bandbreite von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf, darunter schwere Mehrfachbehinderungen, Depressionen, Schizophrenie, Epilepsie, Gehörlosigkeit oder kognitive Einschränkungen.