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Zu: Nationale Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes

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Textquellen zum politischen Widerstand gegen das NS-Terrorregime
Die Gedenktafelinschrift der „Nationalen Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes“ Erinnerung und Verpflichtung Das nationalsozialistische Regime unterdrückte nach der Okkupation Österreichs jede Opposition. Nicht nur politischer Widerstand und die Verbreitung regimekritischer Nachrichten wurden vielfach mit dem Tod bestraft, auch für geringfügige Vergehen oder unerwünschtes Verhalten konnte die Todesstrafe verhängt werden. Mehr als tausend der vom Volksgerichtshof , dem Oberlandesgericht Wien und von Sondergerichten verhängten Todesurteile wurden im Landesgericht Wien vollstreckt. In den Schachtgräbern der Gruppe 40 wurden die sterblichen Überreste der Hingerichteten entweder nach ihrer Verwendung für medizinische Studien im Anatomischen Institut der Universität Wien oder sofort nach der Hinrichtung formlos verscharrt. Ebenso wurden Männer, die aufgrund von Urteilen der Militärjustiz am Militärschießplatz Kagran exekutiert worden waren, hier vergraben. Damit wurde dieser Teil der Gruppe 40 zur letzten Ruhestätte für jene Menschen, die ihr Einstehen für ihre politische oder religiöse Überzeugung, ihr Eintreten für Mitmenschlichkeit, Freiheit und Demokratie mit dem Leben bezahlen mussten. Nach dem Ende des Krieges wurden einige der Hingerichteten in private Gräber umgebettet, anderen wurde hier ein Erinnerungszeichen gesetzt. Manche sind bis heute namenlos geblieben. Zum Gedenken an die in Konzentrationslagern ermordeten Österreicherinnen und Österreicher wurde Asche aus verschiedenen Gedenkstätten hier bestattet. An die hier beerdigten Opfer der Erschießung von entlassenen Häftlingen aus dem Zuchthaus Stein an der Donau in Hadersdorf am Kamp, die zum Teil hier bestattet wurden, erinnert eine Gedenktafel. Auch die nach 1945 zu Forschungen verwendeten Präparate der Opfer der nationalsozialistischen Medizinverbrechen fanden hier eine würdige letzte Ruhe. Die österreichische Bundesregierung gedenkt in Trauer der Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Ihr Schicksal ist Auftrag und Verpflichtung zur wachsamen Verteidigung der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenrechte. 11. März 2013 Von Gestapo -Spitzeln verraten: Walter Kämpf und Friedrich Mastny Der nationalsozialistische Terrorapparat richtet sich mit erbarmungsloser Härte gegen die Mitglieder des Kommunistischen Jugendverbandes (KJV). Diese jungen Frauen und Männer, viele im Alter von knapp zwanzig Jahren, werden durch das Fallbeil hingerichtet und danach am Wiener Zentralfriedhof in Schachtgräbern verscharrt. Walter Kämpf wird 1920 in Wien geboren, besucht die Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien. Früh schon begeistert er sich für die Ideen des Kommunismus und schließt sich dem KJV an. Walter Kämpf gehört der Gruppe „Soldatenrat“ an. Als Chemiker beschäftigt er sich mit der Herstellung von „Brandplättchen“, die zum Einsatz für Sabotage- und Brandanschläge gedacht sind. Noch bevor es zu Aktionen kommt, wird Walter Kämpf im Herbst 1939 zur Wehrmacht eingezogen. Die Widerstandsgruppe setzt ihre Tätigkeit ohne ihn fort und schafft sich einen Vervielfältigungsapparat an, mit dem der 1921 in Wien geborene Friedrich Mastny die Zeitschriften „Soldatenrat“ und „Die rote Jugend“ herstellt. Walter Kämpf wird ab Juli 1941 als Sanitäter im Luftwaffen lazarett eingesetzt. Wie andere Mitglieder des KJV wird Walter Kämpf von Gestapo -Spitzeln verraten und am 27. April 1942 verhaftet. Kurz danach, am 13. Mai, folgt die Verhaftung von Friedrich Mastny. Am 17. Februar 1943 ergeht das Urteil des Volksgerichtshofes gegen Walter Kämpf. Darin heißt es: „Er hat in der Hauptverhandlung erklärt, es für seine Pflicht gehalten zu haben, den Krieg gegen die Sowjetunion so bald als möglich beenden zu helfen. (…) Er sei überzeugt gewesen, dass Deutschland den Krieg mit dem Bolschewismus niemals siegreich beenden werde. (…) Der Angeklagte ist ein ungemein gefährlicher Staatsfeind, dessen Ausrottung das Wohl und die Sicherheit von Volk und Staat jetzt und für die Zukunft gebieterisch erfordern.“ Aus dem Gefängnis kann er noch eine Nachricht an seine GenossInnen schmuggeln, in der er sie vor Spitzeln warnt. Darin heißt es: „Sitzen alle in Parteileitung (…) und lassen jedes neue Z.K. (Zentralkomitee) hochgehen, zum Teil alte Funktionäre, die sich von der Gestapo ihr Leben erkaufen. (…) Gestapo bringt jeden mit mittelalterlichen Foltern zum Speiben (zum Geständnis). (…) Regierungsrat Höfler schlug mich viel und ließ mich auf Händen aufhängen. In Fritzl (gemeint ist Friedrich Mastny), hat nur eine kranke Niere, ließ er 8 Liter Wasser hineingießen, dann drohte er mit weiteren 5 Litern, (…) und zeigte ihm durchs Guckerl seine Mutter, die erst nach seinem Geständnis freigeht.“ Am 16. April 1943 schreibt er aus der Haft an seine Angehörigen: „Mein Schicksal ist kein Einzellos. Wie viele blühende junge Menschenleben gehen doch jetzt zugrunde, lauter Leben, die einst zu Hoffnungen berechtigten, die nun zu nichts geworden sind. Es ist nicht schön, dieses Vergehen, ohne dass auch nur eine flüchtige Spur zurückbleibt. Gerne hätte ich ein Werk zurückgelassen, in dem ich weitergelebt hätte, auch nach dem Tode.“ Walter Kämpf wird am 2. November 1943 im Landesgericht Wien hingerichtet. Am selben Tag erfolgt auch die Ermordung von Friedrich Mastny. Vergebliche gegenseitige Rettungsversuche: Elfriede Hartmann und Rudolf Mašl Die 1921 geborene Elfriede Hartmann und der um ein Jahr ältere Rudolf Mašl lernen sich im Herbst 1938 in der Kletterschule Mauer kennen und verlieben sich. Mašl, von Beruf Bauschlosser, ist zu dem Zeitpunkt Funktionär des Kommunistischen Jugendverbandes (KJV). Die aus bürgerlichem Haus stammende Elfriede Hartmann ist Maturantin im Realgymnasium des Vereins Döblinger Mädchengymnasium in der Billrothstraße. Über Rudolf Mašl lernt sie weitere Funktionäre des KJV kennen. 1939 gründet sie gemeinsam mit anderen KJV-Mitgliedern eine „Lit-Stelle“. „Lit“ steht für illegale Literatur: Flugblätter, Untergrundzeitschriften und Kettenbriefe. Bald darauf wird Rudolf Mašl zur deutschen Wehrmacht eingezogen. Die meisten männlichen Mitglieder des KJV müssen gegen ihren Willen für das verhasste NS-Regime kämpfen. Die Parteiarbeit liegt deshalb häufig in den Händen der jungen Frauen. Ab April 1941 verbreitet Elfriede Hartmann die Monatsschrift „Die rote Jugend“, einen Aufruf zum 1. Mai und im Juli 1941 einen „Brief an die Soldaten“. Im Herbst 1941 ist Rudolf Mašl auf Fronturlaub in Wien. Bei dieser Gelegenheit schreibt Elfriede Hartmann Adressen von Soldaten aus seinem Notizbuch ab, um an möglichst viele Soldaten gezielt Briefe schicken zu können. Aber auch ihre KJV-Gruppe wird durch Spitzel verraten. Am 24. Februar 1942 verhaftet die Gestapo Elfriede Hartmann, drei Monate später auch Rudolf Mašl. Trotz der brutalen Verhöre der Gestapo entlasten sie einander. Rudolf behauptet, dass er ihr die Adressen der Soldaten gegeben habe, Elfriede, dass sie die Adressen ohne sein Wissen abgeschrieben habe. Elfriede Hartmann schmuggelt Mitteilungen aus dem Gefängnis, sogenannte Kassiber, um ihrem Freund das Leben zu retten. Sie will erreichen, dass Rudolf Mašl sein Geständnis zurücknimmt. In einem Kassiber an ihre Eltern schreibt Elfriede Hartmann am 13. Juni 1943: „Meine Lieben. Ich weiß, dass Rudi zum Tod verurteilt ist. Ich, nur ich allein bin schuld daran. Ich bitte Euch, tut alles, um sein Leben zu retten. Ich kann ohne ihn und mit dieser großen Schuld auf mir, nie wieder froh werden. (…) Tut Folgendes: Rudis Mutter soll (…) direkt an den Führer ein Gnadengesuch machen. (…) Könnt Ihr Euch nicht auch an die Wehrmacht wenden? Bitte versucht alles! Das Gesuch soll folgenden Inhalt haben: Seit Rudi eingerückt ist, hat er den festen Vorsatz gehabt, sich nie wieder politisch zu betätigen. Nur mein schlechter j. (jüdischer – sie gilt als sogenannter „Mischling 1. Grades“) Einfluss hat ihn wieder dazu verleitet. (…) Aber er war eben verliebt und stand ganz in meinem Bann. Heute sieht er vollkommen ein, wie schlecht mein Einfluss war, und er will nie wieder etwas mit mir zu tun haben.“ Die Bemühungen von Elfriede Hartmann bleiben vergeblich. Am 27. August 1943 wird Rudolf Mašl im Landesgericht geköpft, Elfriede Hartmann am 2. November.
Quellenzitat
„Die Vollstreckung verlief ohne Besonderheiten.“ Hinrichtungen in Wien, 1938–1945. Hrsg. v. Brigitte Bailer, Wolfgang Maderthaner und Kurt Scholz. Wien 2013, S. 67f. Johanna Mertinz/Winfried R. Garscha (Hg.), Mut, Mut – Noch lebe ich. Die Kassiber der Elfriede Hartmann aus der Gestapo-Haft. Wien 2013.