Vermittlungsangebot
Zu: Gedenktafel vertriebene SchülerInnen

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Titel des Angebotes
Arbeitsaufträge
Didaktischer Kommentar
Vermittlungshinweise
Vermittlungsziele
Literatur
Der Schulausschluss der jüdischen SchülerInnen aus Wiener Schulen
Didaktischer Kommentar
Durch die Beschäftigung mit der Situation der jüdischen SchülerInnen, die durch diese unmittelbar nach dem „Anschluss“ erfolgte Maßnahme der NS-Behörden betroffen waren, setzen sich die SchülerInnen mit der Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung und dem Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Wien auseinander. Durch die Kombination unterschiedlicher Quellenformate werden historische Kompetenzen sowie die Methoden- und Orientierungskompetenz gefördert.
Arbeitsaufträge
- Beschreibe das, was Kurt Rosenkranz (siehe Bildquellen und beachte dazu die Bildunterschrift zum Foto), Helga Feldner-Busztin (siehe Videoquellen), Georg Kreisler und Harry Kaufmann (siehe Textquellen) bei ihrem Schulausschluss erlebt haben und welche Gefühle sie dabei hatten.
- Harry Kaufmann weinte (siehe Textquellen), weil sein Schulatlas nach dem Ausschluss aus der Schule wertlos geworden war. Auch seine Eltern weinten. Gehe der Frage nach den Gründen nach.
- Beschreibe, wovon das Leben der von der Schule ausgeschlossenen jüdischen SchülerInnen geprägt war. Erkläre dazu Georg Auers Aussage (siehe Textquellen) und beurteile den Akkordeonkurs von Harry Kaufmann (siehe Bildquellen).
- Nenne die Maßnahmen bzw. die einzelnen Schritte, die gegen den Schulbesuch jüdischer SchülerInnen in Wien bis zum Juli 1942 von den NS-Behörden ergriffen wurden. (siehe Mehr Erfahren)
- Gehe der Frage nach, warum die Trennung der jüdischen SchülerInnen von den sogenannten „arischen“ SchülerInnen für die Nationalsozialisten so wichtig war. (siehe Textquellen)
Vermittlungshinweise
Die Beschäftigung mit diesem Erinnerungszeichen bzw. dieser Gedenktafel kann am Ort des Gedächtniszeichens stattfinden, wobei dies an mehreren Wiener Schulen möglich ist (siehe Verbundene Orte). Bei einem Besuch einer fremden Schule muss unbedingt die Direktion dieser Schule informiert bzw. deren Erlaubnis eingeholt werden. Die Beschäftigung kann aber auch unabhängig vom Erinnerungszeichen im Klassenraum erfolgen. Die drei ersten Arbeitsaufgaben beschäftigen sich unmittelbar mit den vom Ausschluss betroffenen SchülerInnen, die vierte und fünfte Arbeitsaufgabe zielt auf konkrete Maßnahmen der NS-Gewaltherrschaft ab. Diese können optional und vor allem in Oberstufenklassen durchgeführt werden.