
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Digitale Edition des Urfehdebuches X, StaBS Basel, 1563-1569</title>
        <author>Anna Reimann</author>
        <author>Susanna Burghartz</author>
        <author>Georg Vogeler</author>
        <author>Sonia Calvi</author>
      </titleStmt>
      <editionStmt>
        <edition>
          <date>2017-01-18</date>
        </edition>
      </editionStmt>
      <publicationStmt>
        <p>Prof. Dr. Susanna Burghartz, Universität Basel, Departement Geschichte and Austrian Cente
                    </p>
      </publicationStmt>
      <sourceDesc>
        <p>Digital Born, Word to TEI Oxgarage</p>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
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      <appInfo>
        <application ident="TEI_fromDOCX" version="2.15.0" xml:id="docxtotei">
          <label>DOCX to TEI</label>
        </application>
      </appInfo>
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    <revisionDesc>
      <listChange>
        <change>
          <date>2017-01-19T13:29:59Z</date>
          <name>Christopher Pollin</name>
        </change>
      </listChange>
    </revisionDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <head>Digitale Edition des Urfehdebuches X, StaBS Basel, 1563-1569</head>
        <p rend="bold">
          <hi rend="bold"> (Beta-Version) <lb></lb> hg. von Susanna Burghartz, Sonia Calvi, Georg Vogeler </hi>
        </p>
        <p rend="bold">
          <hi rend="bold">Das Projekt</hi>
        </p>

        <p>Die digitale Edition des Basler Urfehdebuchs X (Staatsarchiv Basel-Stadt,
                    Ratsbücher O 10) umfasst Urfehdeeinträge der Stadt Basel aus den Jahren 1563 bis
                    1569. Sie ist unter Leitung von Prof. Dr. Susanna Burghartz aus einer
                    Transkriptionsübung im FS 2012<note n="1" place="foot">
            <p rend="footnote text"> An der Transkriptionsübung im Frühjahrsemester
                            2012 haben folgende Studierende mitgearbeitet: Laila Baur, Benedikt
                            Egli, Gabriela Gehrig, Alexandra Isabelle Heini, Rosanna Rossi, Benjamin
                            Siegrist, Remo Wasmer, Lynn Zimmermann.</p>

          </note> und einer gemeinsam
                    mit Sonia Calvi durchgeführten TEI-Kodierungsübung im Frühjahrsemester 2016<note n="2" place="foot">
            <p rend="footnote text"> Die
                            Kodierungsübung fand unter Leitung von Prof. Dr. Susanna Burghartz und
                            Sonia Calvi, M.A. im Frühjahrsemester 2016 statt. Folgende Studierende
                            haben an der TEI-Kodierung der Transkription mitgearbeitet: Rebecca
                            Birrer, Andreas Bühler, Yvonne Fuchs, Natascha Hossli, Kevin Hütten,
                            Fabienne Kümmerli, Luzia Kunz, Tomoko Latteier, Colestin Meier, Anna
                            Reimann, Melina Schellenberg, Dr. iur. Beat Schmid, Marko Stamenkov,
                            Isabelle Zeder.</p>

          </note> am Departement Geschichte der Universität
                    Basel entstanden. Zusätzliche Transkriptionsarbeiten hat Lynn Zimmermann
                    übernommen, die Kollationierung der Transkription hat Andrea Rhyn besorgt. Die
                    Korrektur der Kodierungen haben Sonia Calvi und Anna Reimann ausgeführt. Beat
                    Schmid hat im Rahmen einer Seminararbeit weitere quellenkritische Untersuchungen
                    zum Urfehdebuch X vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Arbeit gehen in die
                    folgenden, einleitenden Bemerkungen ein.<note n="3" place="foot">
            <p rend="footnote text"> Die integrale Arbeit wird unter dem Titel
                            <hi rend="italic" xml:space="preserve">Blumen und andere Zeugnisse von administrativem Handeln im Basler Urfehdebuch X</hi> hier
                            als <ref target="/archive/objects/context:ufbas/datastreams/SCHMIDtADMINIStRAtIVESHANDELN2016/content">PDF</ref> zur Verfügung gestellt. Sie gibt einen Überblick über die
                            Forschungslage und führt weitere Details zum Basler Urfehedewesen
                            aus.</p>
          </note>
        </p>
        <p>Die technische Leitung des Projektes lag bei Prof. Dr. Georg Vogeler (Universität
                    Graz, GAMS), die technische Umsetzung besorgte Christopher Pollin.</p>
        <p>
          <hi rend="bold">Die Digitale Edition</hi>
        </p>
        <p>Die hier veröffentlichte Edition stellt das Urfehdebuch X (StaBS Ratsbücher O 10)
                    mit Einträgen vom Januar 1563 bis zum Dezember 1569 digital aufbereitet zur
                    Verfügung. So weit möglich wurden Aufbau und Struktur der Einträge auch in der
                    digitalen Form genau wiedergegeben; jeder Eintrag ist zudem mit dem Digitalisat
                    des Originals verlinkt. Gleichzeitig bietet die digitale Edition spezifische
                    Möglichkeiten zur Auswertung über die Suchfunktion, die Verschlagwortung mittels
                    verschiedener, relevanter Kategorien und über einen „Datenkorb“, der die Auswahl
                    einzelner Urfehden erlaubt. (vgl. weiter unten)</p>
        <p>Die einzelne Urfehde setzt sich im Urfehdebuch X bis auf wenige Ausnahmen aus den
                    folgenden Elementen zusammen: </p>
        <list type="unordered">
          <item>
            <hi rend="bold">Randnotiz</hi>: enthält den Namen eines Rats- oder
                        Stadtknechtes bzw. eines Haftlokals und eine Ziffer, sie fehlt bei einzelnen
                        Urfehden</item>
          <item>
            <hi rend="bold">Urfehdentitel</hi>: enthält Vor- und Nachname der
                        angeklagten Person(en), teilweise mit zusätzlichen Informationen zu Beruf,
                        Wohn- oder Herkunftsort, Bürgerstatus, Verwandtschaftsbeziehungen zu anderen
                        Personen</item>
          <item>
            <hi rend="bold">Urfehdentext</hi>: enthält Informationen zur Tat und
                        Anklage, zu Zeugen, Mittätern, Opfern, zur Strafe, zu mildernden oder
                        erschwerenden Umständen, zur Haftentlassung und zum Urfehdeschwur, sowie
                        damit verbundenen allfälligen Auflagen</item>
          <item>
            <hi rend="bold">Notariatsunterschrift</hi>: enthält die Beglaubigung der
                        Urfehde durch den Stadtnotar oder dessen Stellvertreter</item>
        </list>
        <p>Diese Struktur wurde für das Layout der digitalen Edition weitgehend übernommen.
                    Das Datum der Urfehde wurde zur besseren Orientierung besonders hervorgehoben. </p>
        <p>Zusätzlich wurden für die digitale Edition in jeder Urfehde verschiedene <ref target="http://gams.uni-graz.at/o:ufbas.kategorien">Kategorien</ref>
                    kodiert, die entsprechend abgefragt werden können: </p>
        <p>Unter <hi rend="italic">Personen</hi> finden sich alle in einer Urfehde erwähnten
                    Personen, die nach Möglichkeit zusätzlich mit ihrer Rolle im konkreten Fall
                    (z.B. Täter, Opfer, Notar etc.) sowie wo vorhanden Angaben zu ihrem Beruf, zu
                    ihrem Herkunfts- bzw. Wohnort, ihrem Zivilstand, ihrem Status/Amt und
                    Informationen zu Verwandtschaftsbeziehungen erfasst worden sind. Neben den im
                    Zusammenhang mit den Personen erwähnten <hi rend="italic">Orten</hi> (Herkunft,
                    Wohnort) sind auch alle unabhängig von diesen vorkommenden Ortschaften als
                    solche ausgezeichnet. Alle Ortsangaben sind, wo möglich, über einen Thesaurus
                    mit den modernen Ortsnamen verbunden. Soweit Angaben zum Verfahren oder früheren
                    Urfehden vorliegen, wurde dies ebenfalls kodiert. Alle <hi rend="italic">Tatbestände</hi> (<hi rend="color(0070C0)">link Tatbestände</hi>) und <hi rend="italic">Strafen</hi> (<hi rend="color(0070C0)">link Strafen)</hi>
                    wurden mit Hilfe verschiedener Unterkategorien verschlagwortet, die aus den
                    entsprechenden Kategorienlisten ersichtlich sind. Zusätzlich wurden in der
                    Kategorie <hi rend="italic">Schlagworte</hi>
                    (<hi rend="color(0070C0)" xml:space="preserve">link Schlagworte) </hi>Auffälligkeiten
                    und bemerkenswerte weitere Sachverhalte kodiert.</p>

        <p>Die im Urfehdebuch X vorhandenen Marginalien und Sonderzeichen wurden ebenfalls
                    in die Edition aufgenommen und als solche markiert. Dazu gehören zum Beispiel
                    Seitenmarkierungen mit dem + Zeichen, Angaben zum Jahreswechsel und weitere
                    administrative Zeichen wie Kringel und Blumen. Detailliertere Informationen zu
                    diesen Zeichen administrativen Handelns finden Sie im Text <ref target="http://gams.uni-graz.at/archive/objects/context:ufbas/datastreams/SCHMIDtADMINIStRAtIVESHANDELN2016/content">Blumen und andere Zeugnisse von administrativem Handeln im Basler
                        Urfehdebuch X von Dr. iur. Beat Schmid.</ref>
        </p>
        <p>
          <hi rend="bold">Transkriptionsrichtlinien</hi>
        </p>
        <p>Die vorliegende Edition richtet sich grundsätzlich nach den <ref target="http://www.staatsarchiv.bs.ch/ueber-uns/engagements/konzepte.html">Transkriptionsregeln des Staatsarchivs Basel-Stadt vom 11. April
                    2012</ref>. Für die Gross- und Kleinschreibung fanden die <ref target="http://www.adfontes.uzh.ch/2250.php">Transkriptionsregeln von Ad
                        Fontes</ref> Verwendung, wonach der gesamte Text bis auf den Satzanfang und
                    Eigennamen klein geschrieben wird. Als Eigennamen gelten: Personennamen,
                    Ortschaften, Länder, Strassen, Plätze, Flurnamen, Wochentage, Monate und Titel.
                    Eindeutige Abkürzungen wurden aufgelöst, insbesondere gilt dies für die
                    Notariatsunterschrift. Satzzeichen wurden, wo immer möglich, gemäss dem
                    Originaltext übernommen. Bei unklaren Unterscheidungen zwischen
                    Trennungsstrichen, Virgeln und Kommata wurde versucht, sinngemässe Satzzeichen
                    zu setzen.</p>
        <p>
          <hi rend="bold">Zum Datenmodell</hi>
        </p>

        <p>Die oben beschriebene inhaltliche Struktur wurde in einen Graphen übersetzt, der
                    sich um den einzelnen Eintrag gruppiert. Dem Eintrag sind die Angaben zum Täter
                    (und evtl. vorhandenen Mittätern), zur Tat, zu den Opfern, dem Datum der
                    Urfehde, Angaben zum Verfahren (Untersuchungshaft, Urfehdeeid, Verweise auf
                    andere Urfehdeverfahren, Fristen, Begnadigungsdaten, Vorinstanz), zur Strafe
                    sowie allgemeine Schlagwörter und erwähnte Orte und Personen zu geordnet. Die
                    Personen sind mit ihren Namen (Vor-, Familien-, Beiname), Geschlecht,
                    gesellschaftlichem Status, Beruf, Verwandtschaftsbeziehungen sowie Angaben zum
                    Herkunfts- und Wohnort und beschrieben. Das Datenmodell trennt so konsequent wie
                    möglich den transkribierten Text von der Datenstruktur selbst, denn letztere
                    kann nur als Interpretation des Textes verstanden werden. Es folgt damit den
                    Überlegungen, die Manfred Thaller 2012 in Hamburg präsentiert hat und die bei
                    der digitalen Edition von Rechnungen in Anwendung gekommen sind.<note place="foot">
            <p rend="footnote text">
                        Manfred Thaller: What is a text within the Digital Humanities, or some of them, at least?, in: dh2012 - Book of Abstracts, Hamburg 2012 http://www.dh2012.uni-hamburg.de/conference/programme/abstracts/beyond-embedded-markup; Vogeler, Georg: Digitale Edition von Wirtschafts- und Rechnungsbüchern. Gudrun Gleba and Niels Petersen (Hg.): Wirtschafts- und Rechnungsbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Formen und Methoden der Rechnungslegung: Städte, Klöster, Kaufleute. Göttingen. Universitätsverlag Göttingen, S. 307-328; ders.: Warum werden mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechnungsbücher eigentlich nicht digital ediert? In: Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften. Sonderband 1. 2015. Artikel 7. doi:10.17175/sb001_007; ders.: The Content of Accounts and Registers in their Digital Edition. XML/TEI, Spreadsheets, and Semantic Web Technologies, in: Konzeptionelle Überlegungen zur Edition von Rechnungen und Amtsbüchern des späten Mittelalters, hg. v. Jürgen Sarnowksy, Göttingen: V&amp;R unipress 2016, S. 13-41; Tomasek, Kathryn / Orlowska, Anna / Pindl, Kathrin / Anderson, Clifford / Eide, Øvind / Vogeler, Georg: Modeling semantically Enhanced Digital Edition of Accounts (MEDEA) for Discovery and Comparison on the Semantic Web, in: Digital Scholarship in the Humanities, 2017, im Review.
                </p>

          </note> Für alle
                    inhaltlichen Beschreibung gibt es deshalb einen Bezug zu Textpassagen (<hi rend="Code_Zchn">g2o:inhalt</hi>) und von diesen zu Seitenangaben (<hi rend="Code_Zchn">g2o:isPartOf</hi>). Eine konsequentere Trennung der
                    textlichen Einheit Eintrag von den darin dokumentierten Rechtsfällen war beim
                    derzeitigen Forschungsstand noch nicht möglich. Alle textlichen und inhaltlichen
                    Entitäten besitzen stabile Identifikatoren. </p>
        <p>
          <hi rend="bold">Kodierungsstandards</hi>
        </p>

        <p>Für die Kodierung der Transkription wurde die TEI in der Version P5 in der
                    Version 3.0 eingesetzt. Die Bezüge zum Datenmodell entstehen durch Verweise im
                    global einsetzbaren Attribut <hi rend="Code_Zchn">@ana</hi>. Neben den Bezügen
                    auf das Datenmodell sind auch Geldbeträge mit <hi rend="Code_Zchn">
                        &lt;measure&gt;</hi> kodiert. Abkürzungen wurden mit <hi rend="Code_Zchn">&lt;ex&gt;</hi> aufgelöst. Die Vermerke sind im Attribut <hi rend="Code_Zchn">@change</hi> einer nicht näher spezifizierbaren
                    Nachtragsschicht zugeordnet. Im Attribut <hi rend="Code_Zchn">@rend</hi> sind
                    vom normalen Textfluss abweichende optischen Erscheinungen näher beschrieben
                    (Position von Anmerkungen am Rand: margin, hochgestellte Zeichen: super).
                    Anmerkungen der Editoren sind mit der <hi rend="Code_Zchn">@resp=&quot;#editor&quot;</hi>
                    markiert. Die Markierungen mit Kringeln oder blumenartigen Zeichen sind als <hi rend="Code_Zchn">&lt;metamark&gt;</hi> kodiert. Zeilenwechsel am Beginn von
                    Überschriften oder Anmerkungen sind implizit zu ergänzen, denn sie sind im
                    Textfluss der Absätze kodiert. Acht Hände (bezeichnet im <hi rend="Code_Zchn">@scribe</hi>-Attribut der Kodierung von Handwechseln (<hi rend="Code_Zchn">&lt;handShift&gt;</hi>) sind unterscheidbar, ohne dass sie näher
                    identifiziert wurden, so dass auf eine entsprechen Kodierung in der Beschreibung
                    der Quelle verzichtet wurde. Die Liste der identifizierbaren und referenzierten
                    Orte ist im <hi rend="Code_Zchn">&lt;back&gt;</hi> des Textes erfasst. Die
                    RDF-Repräsentation verwendet überwiegend ein für die Abbildung des Datenmodells
                    im Projekt entwickeltes Vokabular aus dem Namensraum „<hi rend="Code_Zchn">http://gams.uni-graz.at/ufbas/#</hi>“, das in der <ref target="http://gams.uni-graz.at/o:ufbas.kategorien">Kategorienliste</ref>
                    erläutert wird und als in TEI kodierte Taxonomie verfügbar ist. Die Abbildung
                    dieser Kategorien in eine formale Ontologie, die in der historischen
                    Kriminalitätsforschung weiterverwendet werden kann, bleibt ein
                    Forschungsdesiderat, das mit den Mitteln, die dem Lehrprojekt zur Verfügung
                    standen, nicht erreicht werden konnte.<note place="foot">  
          <p rend="footnote text">
                        Es ist zu hoffen, dass in der Zukunft gemeinsam mit verwandten Projekte wie etwa „The Proceedings of the Old Bailey, 1674-1913“ (http://www.oldbaileyonline.org/) oder der digitalen Erschliessung der Wiener Todesurteile des 18. Jahrhunderts (ein Projekt von Claudia Resch, vgl. http://www.oeaw.ac.at/acdh/de/node/493) an einer solchen Ontologie gearbeitet werden kann.
                    </p>

          </note>
                    Die Beziehungen zwischen Sachaussagen und
                    Text werden über die <hi rend="Code_Zchn">oa:hasTarget</hi>-Eigenschaft
                    ausgedrückt. Ortsnamen sind mit <hi rend="Code_Zchn">skos:prefLabel</hi>
                    kodiert.</p>
        <p>
          <hi rend="bold">Basistechnologien</hi>
        </p>
        <p>Die Daten werden im <ref target="http://www.fedora-commons.org/">FEDORA-Commons</ref> basierten Repository GAMS ( <ref target="http://gams.uni-graz.at">Geisteswissenschaftliches Asset Management
                        System</ref> ) des
                    <ref target="http://informationsmodellierung.uni-graz.at" xml:space="preserve">Zentrums für Informationsmodellierung der Universität Graz </ref>gehostet.
                    Hier liegen sowohl die TEI- und RDF-Daten, als auch dazugehörige
                    SPARQL-Anfragen. Das GAMS integriert zur Präsentation Cocoon-Services in das
                    FEDORA-Repositorium und benutzt projektspezifische Content Models für die
                    TEI-Daten und die Anfragen an die RDF-Datenbank. Das System verwendet als
                    Triplestore die Open Source Software <ref target="http://blazegraph.com/">Blazegraph</ref> , die eine Volltextsuche in die Graphendatenbank
                    integriert. Die RDF-Repräsentation ermöglicht es, sie als Linked Open Data mit
                    Semantic Web Technologien abzufragen. </p>
        <p>
          <hi rend="bold" xml:space="preserve">Zur Entwicklung des Urfehdewesens </hi>
        </p>

        <p>Das Urfehdewesen entwickelte sich ab dem späten 14. Jahrhundert im
                    deutschsprachigen Raum im Rahmen des Fehdewesens. In dieser frühen Phase wurde
                    die Urfehde benutzt, um zwischen zwei zerstrittenen Parteien zu schlichten. Mit
                    der sukzessiven Ablösung des Fehdewesens durch die obrigkeitliche
                    Gerichtsbarkeit entwickelte sich die Urfehde seit der zweiten Hälfte des 15.
                    Jahrhunderts von einem Bestandteil einer ausgleichenden Friedensvereinbarung zu
                    einem asymmetrischen Eid des Verzichts auf Rache. Im 16. Jahrhundert entstand
                    als Folge dieser Entwicklung im Rahmen des Gefängniswesens die sogenannte
                    Haft-Urfehde, mit der ein aus dem Gefängnis Entlassener beschwor, an der
                    Obrigkeit keine Rache für die Haft und die Verurteilung zu nehmen und keine
                    Wiedergutmachung von ihr zu fordern. Die Urfehde verlor mit der wachsenden
                    Festigung der obrigkeitlichen Gerichtsbarkeit an Bedeutung. Seit dem frühen 17.
                    Jahrhundert fand der Begriff zunehmend als Synonym für die Strafe des
                    Landesverweis Verwendung.<note n="5" place="foot">
            <p rend="footnote text"> Vgl. allgemein Blauert, Andreas: „Urfehde“. In:
                            Enzyklopädie der Neuzeit Online. Hrsg. von Friedrich Jaeger. 2014.
                            Online unter:
                            http://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/urfehde-a4492000
                            (Zugriff 20. Februar 2016).</p>
          </note>
        </p>

        <p>Urfehden sind im Allgemeinen entweder als Urkunde (Urfehdebrief) oder als
                    Urfehdeprotokoll in einem oft eigens für diesen Zweck angelegten Amtsbuch
                    überliefert. Letztere machen seit dem späten 15. Jahrhundert die Mehrheit der
                    überlieferten Urfehden aus.<note n="6" place="foot">
            <p rend="footnote text"> Grundlegend: Blauert, Andreas: Das Urfehdewesen im
                            deutschen Südwesten im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit.
                            Tübingen 2000. Vgl. auch Ebel, Wilhelm, Die Rostocker Urfehden.
                            Untersuchungen zur Geschichte des deutschen Strafrechts. Seestadt
                            Rostock 1938; Bookmann, Andrea: Urfehde und ewige Gefangenschaft im
                            mittelalterlichen Göttingen. Göttingen 1980; Hafner, Walter: Der Stadt
                            Zürich geschworene Urfehden im Rahmen der spätmittelalterlichen
                            Friedenswahrung und des städtischen Strafvollzugs. Lizentiatsarbeit 1986
                            (ungedruckt). Specker, Hermann: Urfehden und Urteilssprüche. Eine neu
                            erschlossene Urkundenabteilung im bernischen Staatsarchiv. In: Berner
                            Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 1961. S.
                    137-151.</p>
          </note>
        </p>
        <p>
          <hi rend="bold" xml:space="preserve">Die Basler Urfehdebücher – Struktur und Entwicklung </hi>
        </p>
        <p>Urfehden sind in Basel im Zeitraum von 1397 bis 1789 in 42 Bänden gebunden
                    überliefert. Frühere Urfehden sind als lose Blätter oder als Abschrift in den
                    Ratsbüchern nur vereinzelt erhalten geblieben. Die unter den Signaturen StaBS
                    Ratsbücher O 1 bis O 42 im Staatsarchiv Basel aufbewahrten Urfehdebücher liegen
                    vollständig digitalisiert vor. Die beiden frühesten Urfehdebücher enthalten
                    Einträge aus 46 bzw. 14 Jahren. Die folgenden Bücher umfassen meistens vier bis
                    sechs Jahre. Bei den Einträgen handelt es sich um in deutscher Sprache verfasste
                    Reinschriften der in Basel geschworenen Urfehden, die grösstenteils nach dem
                    Datum des Urfehdeschwurs geordnet und in einem späteren Schritt zu Büchern
                    gebunden worden sind. Die Urfehdebücher weisen Spuren von späteren Bearbeitungen
                    auf; dazu gehören die nach dem Binden der Bücher hinzugefügte Folio-Nummerierung
                    oder das spätere Erstellen von Personenverzeichnissen. </p>

        <p>Bislang gibt es keine umfassende Gesamtdarstellung zum Urfehdewesen in Basel;
                    allerdings wurden in verschiedenen Veröffentlichungen einzelne relevante Aspekte
                    behandelt und Urfehden als Quellen beigezogen.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Zur Einführung in die frühneuzeitliche
                            Rechtsgeschichte in Basel: Hagemann, Hans-Rudolf: Vielschichtiges Recht.
                            Zivilrechtspflege im neuzeitlichen Basel. Basel 2009.</p>

          </note> Unter
                    anderem untersuchte Ernst Brenner die Entwicklung des Gefängnis- und Strafwesens
                    in Basel.<note place="foot">
            <p rend="footnote text">
                            Brenner, Ernst: Rückblick auf die Entwicklung des Gefängnis- und
                            Strafwesens in Basel. Basel 1891.</p>

          </note> In der umfangreichen
                    Geschichte der Stadt Basel von Rudolf Wackernagel finden sich Angaben zu den
                    Rats- und Stadtknechten, die in die Urfehdeverfahren involviert waren.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Wackernagel,
                            Rudolf: Geschichte der Stadt Basel. 3 Bände in 4 Teilen. Band II, Teil
                            1. Basel 1911; vgl. zudem auch: Metzger, Karl: Die Verbrechen und ihre              
              Straffolgen im Basler Recht des späten Mittelalters. Die Verbrechen und
                            ihre Straffolgen im Allgemeinen. Basel 193.</p>

          </note> Franz Egger hat
                    die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Basler Oberstknechte insbesondere im
                    Verlauf des 18. Jahrhunderts in einem Aufsatz untersucht.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Egger, Franz: Zeichen der
                            Macht - Macht der Zeichen. Visualisierung obrigkeitlicher Ordnung im 18.
                            Jahrhundert. Der Basler Oberstknecht und seine Amtsstäbe. In: Basler
                            Zeitschrift für Geschichte und Altertumskund 102 (2002). S.
                        159-190.</p>

          </note> In seiner Arbeit zum Basler Rechtsleben im Mittelalter
                    gibt Hans-Rudolf Hagemann einige Hinweise auf das Urfehdewesen.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Hagemann,
                            Hans-Rudolf: Basler Rechtsleben im Mittelalter. Basel 1981.</p>

          </note>
                    Guy Marchal hat die spätmittelalterlichen Basler Urfehden auf die in den
                    Verbannungsurteilen greifbaren Raumvorstellungen hin untersucht<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Marchal, Guy P.:
                            &quot;Von der Stadt&quot; und bis ins &quot;Pfefferland&quot;. Städtische Raum- und
                            Grenzvorstellungen in Urfehden und Verbannungsurteilen oberrheinischer
                            und schweizerischer Städte. In: Ders. (Hrsg.): Grenzen und
                            Raumvorstellungen (11.-20. Jh.). Zürich 1996. S. 225-263. </p>

          </note>,
                    Katharina Simon-Muscheid hat sich mit den Urfehden in den Leistungsbüchern des
                    spätmittelalterlichen Basels auseinandergesetzt<note place="foot">
            <p rend="footnote text">Simon-Muscheid, Katharina: Gewalt und Ehre im spätmittelalterlichen Handwerk am Beispiel Basels. In: Zeitschrift für historische Forschung 18 (1991). S. 1-31.</p>

          </note>
                    
                   
                    
                    und Michael Segesser hat in
                    seiner unveröffentlichten Lizentiatsarbeit «Wilhelm Tell zu Haft in Basel» die
                    Urfehdeprotokolle der Jahre 1550 bis 1560 analysiert und dabei die
                    Inhaftierungspraxis durch die Ratsknechte, das Anzeigeverhalten, die starke
                    administrative Formalisierung der Urfehdeprotokolle, aber auch die Bedeutung
                    reformatorischer Anliegen (Kampf gegen aussereheliche Sexualität, übles
                    Haushalten oder die Teilnahme an fremden Kriegszügen) untersucht.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Engesser,
                            Michael: Wilhelm Tell zu Haft in Basel. Der Stand des örtlichen
                            Gefängniswesens um die Mitte des 16. Jahrhunderts, untersucht anhand von
                            Urfehdeprotokollen aus der Zeit von 1550 bis 1560, unveröffentlichte
                            Lizentiatsarbeit, Basel 2004.</p>
          </note>
        </p>
        <p>
          <hi rend="bold">Das Basler Urfehdebuch X</hi>
        </p>

        <p>Das hier digital edierte Basler Urfehdebuch X enthält Einträge für den Zeitraum
                    vom 3. Januar 1563 bis zum 4. Dezember 1569. Die in ihm protokollierten Urfehden
                    gehören zu den klassischen Haft-Urfehden, wie sie zwischen dem beginnenden 15.
                    und dem frühen 17. Jahrhundert üblich waren. Mit grosser Wahrscheinlichkeit
                    wurden die Urfehden noch im 16. Jahrhundert zu einem Buch gebunden. Das
                    Personenverzeichnis wurde jedoch erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
                    angelegt und bei der Ersetzung des Einbandes im Jahr 1900 miteingebunden.<note place="foot">
            <p> Schmid, Beat: Blumen und andere
                            Zeugnisse von administrativem Handeln im Basler Urfehdebuch X.
                            Seminararbeit bei Prof. Dr. Susanna Burghartz, Universität Basel, 2016
                            (ungedruckt). S. 7.</p>
          </note>
        </p>
        <p>Das Urfehdebuch X ist in seinem heutigen Erscheinungsbild folgendermassen
                    gegliedert:</p>
        <list type="unordered">
          <item>
            <hi rend="bold">Personenregister</hi>: geordnet nach Vornamen, keine
                        Foliierung</item>
          <item>
            <hi rend="bold">Urfehdeeinträge</hi>: fast durchgehend nach dem Datum der
                        Haftentlassung geordnet, fol. 1 recto - fol. 111 verso<note place="foot">
              <p rend="footnote text"> Eine Ausnahme in der
                                Ordnung nach der Datierung sind die vier Urfehden auf den Blättern 8
                                recto bis 9 recto sowie ein protokolliertes Geständnis auf dem Blatt
                                13 die aus dem Jahr 1567 stammen, obwohl zuvor und danach die
                                Urfehden des Jahres 1563 resp. 1564 aufgezeichnet
                        sind.</p>
            </note>
          </item>
          <item>
            <hi rend="bold">Register A-Z</hi>: leer, keine Foliierung</item>
        </list>
        <p>Das Personenregister und das A-Z Register wurde nicht in die digitale Edition
                    aufgenommen.</p>
        <p>Insgesamt finden sich im Urfehdebuch X 616 eigenständige Einträge; von diesen
                    sind 597 vollständige Urfehden (drei davon undatiert), drei sind verschriftliche
                    Geständnis-Urfehden, sieben Einträge sind Entwürfe für Urfehden (einer davon
                    undatiert), zwei Urfehden wurden undatiert abgebrochen und von sieben
                    Beschuldigten wurden Aussagen protokolliert (sechs davon undatiert) und ins
                    Urfehdebuch aufgenommen. Die verschiedenen Einträge sind über den im Urfehdebuch
                    X behandelten Zeitraum ungleichmässig verteilt; die folgende Grafik gibt
                    Aufschluss über die Verteilung nach Monaten.</p>
        <figure>
          <graphic ana="about" rend="inline" url="http://gams.uni-graz.at/context:ufbas/NUM_ENTRY">
            <desc>Anzahl Urfehdeeinträge pro Monat im Urfehdebuch X, 1563-1569</desc>
          </graphic>
        </figure>
        <p></p>
        <p>
          <hi rend="bold">Der städtische Notar</hi>
        </p>

        <p>Für den grössten Teil der Einträge in das Urfehdebuch X zeichnet der städtische
                    Notar Niclaus Im Hoff verantwortlich. Entsprechend folgt die übergrosse Mehrheit
                    der Urfehden einem einheitlichen Schema.<note n="16" place="foot">
            <p rend="footnote text"> Für eine genaue Analyse der Schreiberhände im
                            Urfehdenbuch X vgl. Schmid, Blumen und andere Zeugnisse, 2016, S. 28,
                            Anhang 5.</p>

          </note> Es handelt sich bei diesen Einträgen mit Sicherheit
                    um Reinschriften, erfolgten doch kaum Korrekturen oder Ergänzungen.<note n="17" place="foot">
            <p rend="footnote text"> Dafür sprechen
                            laut Beat Schmid ebenfalls kleinere Verschiebungen in der Ordnung nach
                            der Datierung und die Entwürfe für Urfehden auf dem Notizzettel fol.
                            32v. Ebd., S. 11.</p>

          </note> Nach Im Hoffs Tod übernahm Johann Strosser
                    die Notariatsaufgaben und führte eine im Vergleich zu seinem Vorgänger leicht
                    veränderte Struktur der Aufzeichnungen ein. Neu wurden die Namen der aus dem
                    Gefängnis Entlassenen nicht mehr als Titel über den Eintrag gesetzt, sondern                
    firmierten als Randnotiz. Bemerkenswert ist auch, dass Strosser die Urfehden
                    nicht mehr einzeln unterschrieb. Vielmehr fasste er die zwölf von ihm
                    verantworteten Einträge, die sich über mehrere Wochen erstrecken, unter einem
                        Titel<note n="18" place="foot">
            <p rend="footnote text">
                            StaBS, Ratsbücher O 10, fol. 111: «Nach abgang Herren Niclausen Im Hoff,
                            deß geschworenen Nottarien seligen hab ich hieunderschribner Nottarius
                            harnach volgendt uß miner gn. Herren gefangneschafft mit der urfecht
                            befürteren helffen wie nachvolgt. ./.»</p>
          </note> auf fol. 109 recto
                    zusammen und beglaubigte sie gesamthaft auf fol. 111 verso als letztem Eintrag
                    des Bandes. Damit liegt ein weiterer Hinweis darauf vor, dass es sich bei den
                    Urfehden im vorliegenden Band um eine Reinschrift handelt.</p>

        <p>Von dem oben beschriebenen Schema weichen lediglich einige wenige Einträge des
                    Urfehdebuch X grundlegend ab. Dazu gehören sechs undatierte Aussagen von
                    Beschuldigten auf den Blättern 3 recto bis 4 recto, die nur teilweise früheren
                    oder späteren Urfehden zugeordnet werden können, keine Randnotiz enthalten und
                    nicht notariell beglaubigt sind. Auf Blatt 32adas zwischen fol. 32 und 33
                    eingefügt wurde, finden sich Entwürfe für Urfehden.<note n="19" place="foot">
            <p rend="footnote text">Schmid, Blumen und andere Zeugnisse, 2016, S. 9 (Anm. 35).</p>

          </note> Diese stammen aus den Monaten Januar und Februar 1564, sind
                    aber zwischen Einträge aus dem Jahr 1565 gelegt worden. Im weiteren Verlauf des
                    Urfehdenbuch X finden sich zudem drei längere verschriftliche Geständnisse: die
                    &quot;verschribne urphet&quot; von Claus Specht (fol. 33 verso bis 34 verso), das
                    Geständnis von Martin Ludin (fol. 50 verso bis 51 recto) und dasjenige von Mathy
                    Gütinger (fol. 102 verso bis 104 recto). Der Urfehdeeintrag von Lienhart Wyss
                    auf fol. 69 recto bricht mitten im Text ab. Die darauffolgenden fünf Seiten
                    wurden aus dem Buch herausgetrennt und haben wahrscheinlich Urfehden im Zeitraum
                    vom November 1566 bis Juni 1567 enthalten, von denen nur noch einige durch
                    Abschriften auf den Blättern 8 und 9, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert
                    stammen, erhalten geblieben sind.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Ebd. S. 11.</p>
          </note>
        </p>

        <p>Beat Schmid konnte in seiner Untersuchung zu den Marginalien in Urfehdebuch X
                    zeigen, dass sie ein System zur Abrechnung und Verteilung für die sog. Turnlöse
                    enthalten, welche den Turmwächtern bei der Entlassung eines Gefangenen zustand.
                    Anspruchsberechtigt waren der Oberste Knecht von Basel sowie die ihm
                    untergeordneten Rats- und Stadtknechte, die für die Gefängnisse und die
                    Gefangenen zuständig waren.<note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Ebd. S. 13 ff.</p>
          </note> Konkret nennt
                    Urfehdebuch X die folgenden. <note place="foot">
            <p rend="footnote text"> Ebd., S. 14/ 15. Für Informationen zu den
                            einzelnen Knechten vgl. die Anm. 58 bis 66.</p>
          </note>Die folgende
                    Tabelle aller im Urfehdebuch X erwähnten Stadt- und Ratsknechte ist leicht
                    abgeändert dieser Arbeit entnommen.</p>
        <table rend="rules">
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">
              <hi rend="bold" xml:space="preserve">Name </hi>
            </cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">
              <hi rend="bold">Funktion</hi>
            </cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">
              <hi rend="bold">Erste Nennung</hi>
            </cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">
              <hi rend="bold">Letzte Nennung</hi>
            </cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">
              <hi rend="bold">Anzahl Nennungen</hi>      
      </cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Heinrich Brucker</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Oberstknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">01.02.1563</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">19.09.1569</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">150 </cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ambrosius Steck</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">03.01.1563</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">27.11.1563</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">6 </cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Michel Köferlj / Köferlin</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">08.07.1564</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">03.04.1566</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">102</cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Pauli Bylger</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">01.05.1566</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Nov. 1566</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">24 </cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Hanss Rorer</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">04.07.1567</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">12.02.1569</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">80 </cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Jocob Ylidorffer</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">27.04.1569</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">19.09.1569</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">16 </cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Uolin / Uolj Rack</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">22.02.1563</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">18.08.1569</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">152</cell>
          </row>
          <row>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Heinrich Veldbach</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">Ratsknecht</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">06.11.1564</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">07.02.1568</cell>
            <cell rend="Text_Seminararbeit">4</cell>
          </row>
        </table>
        <p>
          <hi rend="bold">Hinweise zur Arbeit mit dem Urfehdebuch X</hi>
        </p>

        <p>Die digitale Edition gibt eine vollständige Transkription des gesamten
                    Urfehdebandes X. Sie erlaubt die Volltextsuche, auch mit regulären Ausdrücken,
                    und kann so für die qualitative Auswertung genutzt werden. Daneben lässt sich
                    über die in den Kategorien abgebildete Datenstruktur und Verschlagwortung eine
                    erste quantitative Analyse durchführen. Der Datenkorb erlaubt die Auswahl
                    einzelner Kategorien samt Möglichkeiten etwa zur zeitlich gezielten
                    Einschränkung, aber auch die Auswahl spezifischer Einzeleinträge. Die mit dem
                    Datenkorb und den andere Abfragen in der Anwendung ausgwählten Daten können als
                    Tabellen heruntergeladen werden. Diese enthalten alle die URI des jeweiligen
                    Eintrags, so dass die Tabellen in ein relationales Datenbanksystem überführt
                    werden können. Für komplexere Auswertungen empfehlen sich entweder XML basierte
                    Auswertungsmethoden (XPath)<note place="foot">
            <p rend="footnote text">XSL/XQuery Prozessoren gibt viele. In den DH hat die Closed Source Anwendung „Oxygen“ der Firma SyncRo-Soft auf Grund ihrer sehr guten Unterstützung für die TEI weite Verbreitung gefunden. OpenSource-Produkte wie XMLCopy (http://gams.uni-graz.at/archive/objects/o:ufbas.1563/datastreams/TEI_SOURCE/content) oder Plugin für jEdit bieten auch XPath-Unterstützung, meist aber nur in der Version 1.0 des Standards. Komplexere Ergebnisse lassen sich mit den XML-Verarbeitungsstandards XSLT und XQuery erzielen, die beide von Oxygen sehr gut unterstützt werden.</p>
          </note> oder RDF basierte (SPAQRL)
                    <note place="foot">Z.B. über Webservices wie http://linkeddata.uriburner.com/sparql/, dem die RDF-URL der digitalen Edition übergeben werden kann.<p rend="footnote text">Die gleiche Anfrage an den RDF-Datensatz würde lauten: 
                        <hi rend="Code_Zchn">PREFIX g2o:&lt;http://gams.uni-graz.at/ontology/#&gt;
                        PREFIX oa:&lt;http://www.w3.org/ns/oa#&gt;
                        PREFIX skos:&lt;http://www.w3.org/2004/02/skos/core#&gt; 
                        PREFIX uf:&lt;http://gams.uni-graz.at/ufbas/#&gt;
                                        select distinct * 
                                        where { ?täter a uf:PersonTäter ; uf:gender uf:female; ?eigenschaft ?beschreibung . }</hi>
              <lb></lb>
                     Vgl. auch <ref target="goo.gl/jrUKEH">LINK</ref>
            </p>

          </note>, die auf die frei zur
                    Verfügung stehenden Daten angewendet werden können: so kann z.B. mit dem
                    XPath-Ausdruck <hi rend="Code_Zchn">//*[@ana=&quot;#uf_PersonTäter&quot;][./*/@ana=&quot;#uf_female&quot;]</hi> nach
                    weiblichen Tätern gesucht werden. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass
                    es sich bei den hier vorliegenden Urfehden um nachträgliche Reinschriften
                    handelt, die zudem erst im Nachhinein zusammengebunden wurden. So ist nicht
                    immer deutlich zu unterscheiden, ob die Schwankungen in der Zahl der geleisteten
                    Urfehden in realen Schwankungen des delinquenten Verhaltens, in Schwankungen der
                    Aufschreibepraxis des städtischen Notars bzw. Gerichts oder im vorübergehenden
                    Zusammenbruchs geordneter Alltags- und Verwaltungsstrukturen etwa während der
                    grossen Pestwelle 1563/64 begründet liegen.</p>
        <p>
          <hi rend="bold">Bibliographie</hi>
        </p>
        <p> Blauert, Andreas: Das Urfehdewesen im deutschen Südwesten im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. Tübingen 2000.</p>
        <p>Blauert, Andreas: „Urfehde“. In: Enzyklopädie der Neuzeit Online. Hrsg. von Friedrich Jaeger. 2014. Online unter: http://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/urfehde-a4492000 (Zugriff 20. Februar 2016).</p>
        <p>Bookmann, Andrea: Urfehde und ewige Gefangenschaft im mittelalterlichen Göttingen. Göttingen 1980.</p>
        <p>Brenner, Ernst: Rückblick auf die Entwicklung des Gefängnis- und Strafwesens in Basel. Basel 1891.</p>
        <p>Ebel, Wilhelm, Die Rostocker Urfehden. Untersuchungen zur Geschichte des deutschen Strafrechts. Seestadt Rostock 1938.</p>
        <p>Egger, Franz: Zeichen der Macht - Macht der Zeichen. Visualisierung obrigkeitlicher Ordnung im 18. Jahrhundert. Der Basler Oberstknecht und seine Amtsstäbe. In: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskund 102 (2002). S. 159-190.</p>
        <p>Engesser, Michael: Wilhelm Tell zu Haft in Basel. Der Stand des örtlichen Gefängniswesens um die Mitte des 16. Jahrhunderts, untersucht anhand von Urfehdeprotokollen aus der Zeit von 1550 bis 1560, unveröffentlichte Lizentiatsarbeit, Basel 2004.</p>
        <p>Hafner, Walter: Der Stadt Zürich geschworene Urfehden im Rahmen der spätmittelalterlichen Friedenswahrung und des städtischen Strafvollzugs. Lizentiatsarbeit 1986 (ungedruckt).</p>
        <p>Hagemann, Hans-Rudolf: Basler Rechtsleben im Mittelalter. Basel 1981.</p>
        <p>Hagemann, Hans-Rudolf: Vielschichtiges Recht. Zivilrechtspflege im neuzeitlichen Basel. Basel 2009.</p>
        <p>Marchal, Guy P.: &quot;Von der Stadt&quot; und bis ins &quot;Pfefferland&quot;. Städtische Raum- und Grenzvorstellungen in Urfehden und Verbannungsurteilen oberrheinischer und schweizerischer Städte. In: Ders. (Hrsg.): Grenzen und Raumvorstellungen (11.-20. Jh.). Zürich 1996. S. 225-263.</p>
        <p>Metzger, Karl: Die Verbrechen und ihre Straffolgen im Basler Recht des späten Mittelalters. Die Verbrechen und ihre Straffolgen im Allgemeinen. Basel 1931.</p>

        <p>Schmid, Beat: Blumen und andere Zeugnisse von administrativem Handeln im Basler Urfehdebuch X. Seminararbeit bei Prof. Dr. Susanna Burghartz, Universität Basel, 2016 (ungedruckt). <ref target="http://gams.uni-graz.at/archive/objects/context:ufbas/datastreams/SCHMIDtADMINIStRAtIVESHANDELN2016/content">http://gams.uni-graz.at/archive/objects/context:ufbas/datastreams/SCHMIDtADMINIStRAtIVESHANDELN2016/content</ref>.</p>
        <p>Simon-Muscheid, Katharina: Gewalt und Ehre im spätmittelalterlichen Handwerk am Beispiel Basels. In: Zeitschrift für historische Forschung 18 (1991). S. 1-31.</p>
        <p>Specker, Hermann: Urfehden und Urteilssprüche. Eine neu erschlossene Urkundenabteilung im bernischen Staatsarchiv. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 1961. S. 137-151.</p>
        <p>Thaller, Manfred: What is a text within the Digital Humanities, or some of them, at least?, in: dh2012 - Book of Abstracts, Hamburg 2012 http://www.dh2012.uni-hamburg.de/conference/programme/abstracts/beyond-embedded-markup.</p>
        <p>Tomasek, Kathryn / Orlowska, Anna / Pindl, Kathrin / Anderson, Clifford / Eide, Øvind / Vogeler, Georg: Modeling semantically Enhanced Digital Edition of Accounts (MEDEA) for Discovery and Comparison on the Semantic Web, in: Digital Scholarship in the Humanities, 2017, im Review.</p>
        <p>Vogeler, Georg: Digitale Edition von Wirtschafts- und Rechnungsbüchern. Gudrun Gleba and Niels Petersen (Hg.): Wirtschafts- und Rechnungsbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Formen und Methoden der Rechnungslegung: Städte, Klöster, Kaufleute. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen 2015, S. 307-328.</p>
        <p>Vogeler, Georg.: Warum werden mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechnungsbücher eigentlich nicht digital ediert? In: Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften. Sonderband 1. 2015. Artikel 7. doi:10.17175/sb001_007.</p>
        <p>Vogeler, Georg: The Content of Accounts and Registers in their Digital Edition. XML/TEI, Spreadsheets, and Semantic Web Technologies, in: Konzeptionelle Überlegungen zur Edition von Rechnungen und Amtsbüchern des späten Mittelalters, hg. v. Jürgen Sarnowksy, Göttingen: V&amp;R unipress 2016, S. 13-41.</p>
        <p>Wackernagel, Rudolf: Geschichte der Stadt Basel. 3 Bände in 4 Teilen. Band II, Teil 1. Basel 1911.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
