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Europa in der atlantischen Welt der Neuzeit

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Politik (1550-1650)

Kriege, sei es innerhalb der Gemeinwesen – so im Falle des Aufstandes der niederländischen Provinzen gegen den spanischen König (1566-1609/1621-1648), der französischen Religionskriege (1562-1598 mit Unterbrechungen) oder des englischen Bürgerkrieges (1640/42-1659) –, sei es zwischen den europäischen Staaten – so im Falle des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648/59) – sind das Signum der Zeit. Die Kriege sind Ausdruck einer unzulänglichen Integration der dynastisch verfassten Staaten, ihrer inneren Schwäche.

Denn die europäischen Monarchen – seien es die Kaiser und Könige aus dem Haus Österreich, die Könige von England oder die Könige von Spanien – herrschten über sehr weiträumige Gebilde, die sich aus zahlreichen Einzelländern zusammensetzten und über je eigene Rechtstraditionen und „Freiheiten“ verfügten. So bestanden etwa die Erblande der deutschen Linie des Hauses Österreich (seit 1556) aus den „deutschen“ Ländern, den Ländern der ungarischen und der böhmischen Krone. Zusammengehalten wurden diese Länderkonglomerate allein durch die Person des Herrschers, im Falle Englands lange der Herrscherin (Elisabeth I. 1558-1603), die auch noch in diesem Jahrhundert über nur rudimentär ausgebildete Zentralverwaltungen verfügten. Die Forschung spricht, um diesen Sachverhalt auf den Begriff zu bringen, von den europäischen Staaten dieser Zeit als „composite states“ (John Elliott).

Einen Sonderfall stellt die Wahlmonarchie des Reiches dar: Hier herrschten die Kaiser aus dem Haus Österreich, deren Machtbasis ihre Erblande waren, nicht qua dynastischen Erbrechts, sondern wurden von den Kurfürsten (Kur = küren = wählen), der vornehmsten Gruppe der auf dem Reichstag vertretenen Stände, gewählt (siehe auch: Reichstag). In Wahlkapitulationen wurden die Rechte und Freiheiten der Reichsstände seit den Zeiten Karls V. (1519-1556) schriftlich fixiert. Dementsprechend unterlag die kaiserliche Herrschaft einem Prozess des permanenten Aushandelns, der seit den 1580er Jahren, hervorgerufen durch die aus der Reichsreligionsverfassung resultierenden Streitigkeiten, immer weniger gelang. Lange bevor der für das Reich resp. für weite Teile desselben verheerende Dreißigjährige Krieg ausbrach, war die Konfliktbewältigungskapazität des Reiches an ihr Ende gelangt, schien den Zeitgenossen der militärische Austrag der Interessengegensätze nur noch eine Frage der Zeit (Herrschaft und Staatsbildung, Kriegsverdichtung und Friedensutopie).

Es sind die Krisenerfahrungen dieses Jahrhunderts, die das Nachdenken über die rechte Art, das politisch-gesellschaftliche Miteinander zu gestalten, maßgeblich vorantrieben. Jean Bodin (1529/30-1596) wie Thomas Hobbes (1588-1679) entwickelten vor dem Hintergrund ihrer Kriegserfahrungen die Souveränitätstheorie und gelangten, wie auch die ständische Freiheitsrechte propagierende Gruppe von Staatstheoretikern – allen voran der Niederländer Johannes Althusius (1557-1638) –, zu neuen, nämlich naturrechtlichen Begründungen ihrer jeweiligen Konzeptionen politischer Herrschaft. Das jenseits des Konfessionellen angesiedelte Recht, das jedoch von Anbeginn der politischen Ausgestaltung offenstand, lieferte seit dieser Zeit in zunehmendem Maße die Richtschnur politischer Herrschaft in Europa. Im Reich entstand seit der Zeit um 1600 die sog. Reichsrechtswissenschaft, die Lehre vom ius publicum (öffentliches Recht).

Rechtlich sollten auch die zwischenstaatlichen Konflikte eingehegt werden, wofür die ebenfalls auf naturrechtlicher Grundlage argumentierende Völkerrechtstheorie steht, die in Spanien, in der sog. Schule von Salamanca in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts grundgelegt wurde. Der Niederländer Hugo Grotius (1583-1645) legte während des Dreißigjährigen Krieges in seinem Werk „De Jure Belli ac Pacis“ (1625) eine erste systematische Zusammenschau der Völkerrechtslehre vor.

All diese Theorien wie auch die für die Regulierung der „internationalen“ Beziehungen an Bedeutung gewinnende Diplomatie stellen wesentliche Bausteine für die geschichtlichen Entwicklung im folgenden Jahrhundert dar (Diskurse und Praktiken).

Weitere kurze Informationen zu einzelnen thematischen Aspekten finden sie, angereichert um weiterführende Literaturhinweise und Quellen – neben den hier präsentierten Lernmaterialien – unter:

http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/ (Rahmenbedingungen internationaler Politik – Völkerrecht, Krieg)

http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/ (Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Frieden)

http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/ (Ständische Monarchie und Altes Reich)

GHM, MR