Datenbank Höchstgerichtsbarkeit

Einleitung zur Datenbank

[Stand der Datenbank: 17.02.2025]

Übersicht

I. Zielsetzung

Nach dem Untergang des Alten Reiches und der Auflösung des Reichskammergerichts wurde dessen archivalische Hinterlassenschaft auf Beschluss der Bundesversammlung im Verlauf des 19. Jahrhunderts unter die Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes verteilt. Dabei wurden die ca. 72.000 vorhandenen Prozessakten an die Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes überantwortet. Die Verteilung erfolgte bei erstinstanzlichen Verfahren nach dem Wohnort des Beklagten und bei Appellationsverfahren nach dem Sitz der letzten Vorinstanz.

Durch die nachfolgende Aufteilung der großen Mehrheit der Prozessakten auf ca. 50 deutsche und europäische Archive war eine systematische Erforschung der Tätigkeit des Reichskammergerichts praktisch unmöglich geworden.

Heute hat sich die Situation insoweit entspannt, als die Prozessakten nach weitgehend einheitlichen Grundsätzen seit 1979 durch ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördertes Projekt verzeichnet wurden – für einige Bände steht der Druck noch aus; zum Stand der Drucklegung vgl. Gedruckte Inventare des Reichskammergerichts. Gegenwärtig sind ca. 95% des überlieferten Prozessmaterials verzeichnet. Zu der angedachten Gesamtindizierung am Ende der Laufzeit des DFG-Projekts ist es indes nicht gekommen.

Mit der durch das DFG-Projekt erfolgten Inventarisierung der Akten des Reichskammergerichts und ihrer Publikation in entsprechenden Inventaren war nur ein erster Schritt zur weiteren Verbesserung der Forschungslage getan. Zwar ergibt sich aus der nach einheitlichen Richtlinien vorgenommenen Inventarisierung der Reichskammergerichtsakten schon eine gewisse Zusammenführung des verstreuten Materials; die Tätigkeit des Reichskammergerichts in den drei Jahrhunderten seines Bestehens insgesamt wird indes durch die Inventare nur sehr begrenzt reflektiert. Allein schon die separaten Publikationen in Gestalt einzelner, bestandsbezogener Inventare erschwert vergleichende Analysen für die Tätigkeit des Reichskammergerichts insgesamt – die inhaltliche Heterogenität der einzelnen Repertorien und die unterschiedliche Qualität der Indices verstärken diesen Mangel zusätzlich.

Ausgehend von diesem Befund ist es das Ziel des Datenbankprojekts Höchstgerichtsbarkeit, die mehr als 72.000 überlieferten Prozessakten des Reichskammergerichts ideell zusammenzuführen und sie damit auch einer inhaltlich-systematischen und quantitativen Interpretation zugänglich zu machen.

II. Inhalt

1. Allgemeines

a) Es stehen insgesamt 45 Abfragemöglichkeiten frei kombinierbar zur Verfügung, vgl. Forschungsprojekt Datenbank Höchstgerichtsbarkeit.

b) Der statistische Wert der Suchergebnisse hängt selbstverständlich maßgeblich von der Anzahl in die Datenbank eingearbeiteter Prozesse ab.

c) Die Datenbank ist verknüpft mit der Urteilsdatenbank AR 1 von Hans Schenk, Reichskammergericht (Bestand AR 1) Urteilsbücher: Datenbank und Begleitheft.

d) Ein hoher Grad formaler Abfragemöglichkeiten in Gestalt von z.T. mehrstufigen Auswahllisten, die in der Eingabephase auch veränderbar sind, macht die Datenbank in hohem Maße fehlerresistent.

e) Die Angaben zu abgeschlossenen Inventaren haben, bezogen auf deren Zuständigkeitsbereich, eine eigenständige Bedeutung; sie reicht teilweise auch über den Zuständigkeitsbereich einzelner Inventare hinaus (z. B. in Bezug auf die Reichsstädte).

f) Die Datenbank ist, entsprechend den möglichen Bedürfnissen spezieller Forschungsinteressen, prinzipiell offen auch für weitergehende Abfragen, sei es in Gestalt von Einzelabfragen oder der Schaffung neuer Abfragekriterien – vgl. Auswahlliste Verweis.

g) Ferner finden sich unter der nicht abfragefähigen „Pos. – Aktenumfang“ quantitative Angaben zum jeweiligen Verfahren (in Blatt, Band oder cm), die erste Hinweise auf die zu erwartende Quellenlage enthalten und insoweit Entscheidungshilfen für die „Machbarkeit“ von Forschungsvorhaben liefern.

2. Vorteile der Datenbank gegenüber den Inventaren

a) Die Zusammenführung aller RKG-Verfahren könnte auch ein Gesamtindex – wegen dessen Orientierung an der der Begrifflichkeit der Inventare – so nicht leisten.

b) Die inhaltliche Erfassung nach formalisierten und damit abfragefähigen Kriterien schafft deutlich bessere Vergleichsmöglichkeiten.

c) Die Datenbank kann dauerhaft durch spätere Erkenntnisse (Literatur, Urteile, Korrekturen) ergänzt werden.

d) Die umfassende Möglichkeit der Kombination zwischen allen Abfragemöglichkeiten eröffnet neue Perspektiven für sinnvoll quantifizierende Analysen.

e) Wenngleich die Datenbank das Quellenstudium nicht ersetzen kann und soll, erleichtert sie aber im Zusammenwirken mit den in der Regel ausführlicheren Angaben in den Inventaren ganz erheblich den gezielten Zugriff auf die Prozessakten.

3. Einzelfragen

a) Alle inhaltsbezogenen Angaben beziehen sich auf das Verfahren am jeweiligen Höchstgericht.

b) Von zentraler Bedeutung sind die Angaben zum Verfahrensgegenstand. Hier erfolgt eine Zuordnung nach dem juristischen Gegenstand des Prozesses vor dem jeweiligen Höchstgericht. Die Angaben sind anhand der Auswahlliste in vier Obergruppen und 19 Gruppen und eine Vielzahl von Untergruppen (i.d.R. bis zu zwei, ausnahmsweise drei Untergruppen) gegliedert. Der Aussagewert einer Recherche ist neben der Anzahl der einbezogenen Datensätze insoweit auch immer in Abhängigkeit von der „Abfragetiefe“ zu sehen. Erläuterungen zum Verfahrensgegenstand erfolgen nur selten bei besonderer Veranlassung wegen (fehleranfälligen) Individualeingaben.

c) Unter der Rubrik Lebensbereich erfolgt eine allgemeine Zuordnung nach Lebenssachverhalten ohne Rücksicht auf den juristischen Gegenstand des Verfahrens, auch hier anhand einer Auswahlliste (vgl. Auswahlliste Lebensbereich). Erläuterungen zum Lebensbereich erfolgen nur selten bei besonderer Veranlassung wegen (fehleranfälligen) Individualeingaben und sind nicht abfragefähig.

d) Auch die formalisierten Angaben zu den in der jeweiligen Akte überlieferten Beweismitteln basieren auf einer dreistufigen Auswahlliste (vgl. Auswahlliste Beweismittel). Erläuterungen zu den Beweismitteln erfolgen im Allgemeinen nur selten bei besonderer Veranlassung und dann aber auch abfragefähig als (fehleranfällige) Individualeingaben, jedoch regelmäßig bei den Angaben zu den Gutachten von Juristenfakultäten und Schöffenstühlen.

e) Die Angaben zu Archiv und Inventar geben i.d.R. Hinweise auf die zeitgenössische politisch-administrative Zuordnung der Prozesse.

f) Die spezielle Suche Reichsstadt nach Verfahren reichsstädtischer Provenienz geht über die speziellen reichsstädtischen Inventare (Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Köln, Lübeck, Wetzlar) hinaus. In Kombination mit Abfragen nach Inventaren ergeben sich Vergleichsmöglichkeiten räumlich-geographischer Art, z.B. zwischen den Reichsstädten sowie zwischen Reichsstädten und Flächenstaaten.

g) Unter Verweis sind zahlreiche Informationen zu unterschiedlichen Einzelproblemen verortet (z.B. Aktenversendung, Angaben aus dem Generalrepertorium erschlossen, Datierung nicht möglich, doppelte Verfahrensverzeichnung, hilfsweise Datierung, Kaiserliche Landgerichte, Literatur, mehrere RKG-Instanzen, ohne RKG-Instanz, Parteiakten usw.), (vgl. Auswahlliste Verweis).

h) Der Name des Gerichts (Reichskammergericht und ggf. alle Vorinstanzen) erfolgt durch Individualeingabe.

i) Die Angaben zu Hoheitsträger, Gerichtsart, Gerichtshoheit, Territorium und Reichskreis der Vorinstanz (gemäß der Kreiseinteilung des Reiches) sowie Landesreligion erfolgen alle anhand zum Teil mehrstufiger Auswahllisten (vgl. Downloads – Auswahllisten).

j) Recherchen nach zeitlichen Daten –Beginn und Ende– gestatten eine zeitliche Einordnung des Verfahrens und damit quantitative Untersuchungen zur zeitlich differenzierten Inanspruchnahme des Reichskammergerichts. Die Kombination mit beliebigen anderen Abfragepositionen ermöglicht jeweils differenzierte Aussagen zu den entsprechenden historischen Zeiträumen oder exakten Jahresangaben.

k) Durch Abfragen unter der Rubrik Dauer können quantitative Untersuchungen zur Laufzeit der Verfahren und in Kombination mit beliebigen anderen Abfragepositionen jeweils differenzierte Aussagen zu beliebigen historischen Zeiträumen ermitteltet werden oder exakten Jahresangaben.

l) Die Angaben zu den Rubriken Namen der Parteien und Ort (Wohnort bzw. Sitz der Partei) erfolgen durch abfragefähige (fehleranfällige) Individualeingaben.

m) Alle übrigen Angaben (Status Vorinstanz, Beruf, Stand, Territorium, Reichskreis, Konfession, Reichsunmittelbarkeit, Sozialstatus, Vormundschaft) sind mittels zum Teil mehrstufiger Auswahllisten abfragefähig (vgl. Downloads – Auswahllisten).

n) Die Angaben zu den Verfahrensvertretern basieren fast ausschließlich (Name, Mandantenstatus, Titel, Vertretungsart, Vollmacht) auf abfragefähigen, zum Teil mehrstufiger Auswahllisten (vgl. Downloads – Auswahllisten).

III. Erschließung und Verzeichnungstiefe

1. Die Datenbank basiert auf den Angaben der gedruckten, grundsätzlich gleichartig strukturierten Inventare und ist deshalb inhaltlich von ihnen abhängig (vgl. Frankfurter Grundsätze bzw. DFG-Richtlinien). Insoweit empfiehlt es sich, Datenbank und Inventare im Kontext zu sehen und ggf. auch zu nutzen.

2. Verzeichnungen, die nach Abschluss des DFG-Projekts entstanden sind und ggf. noch erfolgen werden, sind überwiegend (nur) online verfügbar. Leider sind sie teilweise nicht in vergleichbarer Weise wie die gedruckten Inventare aufgebaut, sondern nach archivspezifischen Kriterien, was die Aufnahme in die Datenbank erschwert.

IV. Technische Erläuterungen zu den einzelnen recherchierbaren Feldern

1. Grundsätzliches:
 

a) Es können zwischen 10 und 100 Zeilen am Bildschirm angezeigt werden. Standardmäßig werden 10 Zeilen angezeigt.

b) Jede einzelne Spalte kann über den Button „Spaltensichtbarkeit“ ein- bzw. ausgeblendet werden.

c) Mit Hilfe des Buttons „Kopieren“ kann der jeweilige Bildschirmausschnitt der Tabelle als tsv (tab-separated values) in die Zwischenablage kopiert werden.

d) Mit Hilfe des „Export“-Buttons kann sowohl der aktuelle Bildschirmausschnitt als csv, MS Excel oder pdf als auch die gesamte Datenbank (Hauptsuche) in den Formaten json, rdf/turtle und rdf/xml bzw. die jeweilige Tabelle der Detailsuche als json exportiert werden. Ebenso kann über diesen Button auf den Download der Original MS Access Version zugegriffen werden. Die gesamte Datenbank kann ebenfalls über den Reiter Downloads heruntergeladen werden.

e) Neben den Daten werden auch Dokumente und Auswahllisten als Downloads zur Verfügung gestellt. Bei den Dokumenten handelt es sich neben keineswegs erschöpfenden Literaturangaben zur Höchstgerichtsbarkeit und einem Abkürzungsverzeichnis sowie den Verzeichnungsgrundsätzen (DFG-Richtlinien) um verschiedene Statistiken zum Verzeichnungsstand der einzelnen Reichskammergerichtsbestände und deren Einbindung in die Datenbank.
Die als PDF-Dateien bereitgestellten Auswahllisten gewähren einen Überblick über die Vielzahl der Verzeichnungskriterien und damit auch Suchfunktionen der Datenbank.

2. Hinweise zur Benutzung

a) Nach allen vorgesehenen Kriterien kann ganz überwiegend anhand der vorgegebenen Auswahllisten kumulativ recherchiert werden – umfassend dagegen nur in der Access Datenbank. Zur besseren Übersichtlichkeit werden umfangreichere Auswahllisten unter Downloads – Auswahllisten als durchsuchbare PDF-Dateien bereitgestellt.

b) Mittels der eingerichteten Hilfen (Hilfebutton) sind für alle Felder der Suchmaske, bei denen sich ihr Inhalt nicht selbst erklärt, beliebige Abfragen auch für weniger geübte Nutzer ohne weiteres möglich.

c) Auch während einer Recherche können Einträge aus den durchsuchbaren Auswahllisten durch Mausklick auf das jeweilige Hilfefeld und dem Öffnen der dort verlinkten Auswahlliste (rechte Maustaste „Link in neuem Tab öffnen“) gesucht (Strg F), kopiert (Strg C) und anschließend in die gewünschte Suche eingefügt (Strg V) werden. Das ist insbesondere bei sehr langen Listen, wie z.B. Verfahrensgegenstand, Berufe, Verfahrensvertreter, Territorium sinnvoll.

d) Auf Grund der Entstehungsgeschichte der Datenbank sind für einige erst nachträglich eingeführte Informationen (Territorium, Landesreligion, Reichsunmittelbarkeit, Vormundschaft und Konfession) bei einer Reihe von Verfahren noch umfangreiche Nacharbeiten erforderlich. Das betrifft auch Korrekturen im formalen Bereich, insbesondere die Umstellung auf die neue Rechtschreibung. Sie werden sukzessive mit künftigen Erweiterungen durch die Einbeziehung neuer, vollständig erfasster Bestände durchgeführt werden.

e) Da die Recherchemöglichkeiten im Web begrenzt sind, basiert die Datenbank auf drei Nutzungsoptionen: SucheDetailsuche(n)Volltextsuche. Sehr viel komplexere Suchmöglichkeiten bietet dagegen die herunterladbare Access-Datenbank, vgl. auch in diesem Zusammenhang auch das Forschungsprojekt Datenbank Höchstgerichtsbarkeit.

f) Im Feld Verfahrensgegenstand erfolgt die inhaltliche Zuordnung des in den Inventaren mitgeteilten Sachverhalts zu juristischen Kategorien. Es basiert auf der formalisierten Auswahlliste Verfahrensgegenstand und lässt beliebig viele Mehrfacheintragungen zu. Entscheidend ist dabei, was tatsächlich vor dem RKG streitig war.

g) Die in der Auswahlliste vorgesehenen Eingabemöglichkeiten sind grundsätzlich vierstufig (ausnahmsweise auch fünfstufig) nach „Hauptbereichen“, „Oberbegriffen“, „Institutionen“, „Sachbetreffen“ aufgebaut. Die 19 „Hauptbereiche“ werden aus abfragetechnischen Gründen unter Sachgesichtspunkten durch insgesamt vier „Oberbegriffe“ den übergeordneten Kategorien Gerichtsverfassung/ProzessKriminalitätObrigkeit/StaatPrivatrecht zugeordnet. Hauptbereiche kommen auch allein oder nur mit Institutionen (ohne Sachbetreff) vor. Beispiele:
Privatrecht † Ehe/Familie

Privatrecht † Ehe/Familie † Ehe

Privatrecht † Ehe/Familie † Ehe † Ehegüterrecht

Privatrecht † Ehe/Familie † Ehe † Ehegüterrecht † Brautgabe

3. Die Suche

Aufgrund der enormen Datenmengen und deren spezieller Struktur basierend auf der Original MS Access Version wird die Suche über komplexe Filtermöglichkeiten der Anwendung DataTables realisiert. Die große Datenmenge ist auch verantwortlich für etwaige Ladezeiten, die abhängig von der Rechenkapazität des eigenen Computers sind, da alle Filter clientseitig, also direkt im Browser, verarbeitet werden.

4. Die Volltextsuche

Die Hauptsuche unter dem Reiter „Suche“ hat als Basiseinheit ein Verfahren. “1 bis 10 von 40.797“ Einträgen bedeutet demnach, dass es 40.797 Verfahren in der Datenbank gibt und 10 davon derzeit angezeigt werden.

Rechts oben im Tabellenbereich befindet sich bei allen Suchen die Volltextsuche
Mithilfe dieser Suche können die Inhalte aller Spalten und Zeilen durchsucht werden. Anführungszeichen ("Suchwort") können verwendet werden, um nach einem genauen Wort oder einer genauen Wortgruppe zu suchen bzw. zu filtern. Wortgrenzen müssen, wenn gewünscht, aktiv durch das Setzen eines Leerzeichens oder eines anderen Begrenzungszeichens wie z.B. einer Klammer ")", innerhalb der Anführungszeichen (" Suchwort" bzw. "Suchwort " selbst gewählt werden.) Beispielsweise gibt es 46 Treffer für "Hexe" aber 0 Treffer für "Hexe ". Ohne Wortgrenze werden nämlich ebenso etwa "Hexenprozesse" als Treffer ausgegeben. Groß und Kleinschreibung spielt nie eine Rolle.

5. Filter

Links befinden sich die Filter für die einzelnen Spalten. Filter können mit Klick auf ein Autocomplete-Ergebnis oder durch "Enter" ausgelöst werden. Hier ist standardmäßig überall dort die genaue Suche (Suche nach genauem Wort oder einer genauen Wortgruppe) eingestellt, wo keine Mehrfachabfrage möglich ist. Dies ist jeweils in den Hilfebuttons ausgewiesen (die Hilfebuttons können durch einen Klick darauf auch konstant am Bildschirm gehalten werden – ein neuerlicher Klick schließt das Hilfefeld wieder). Eine Suche nach 000052 im Eingabefeld Datensatzkennung entspricht also "000052" in der Volltextsuche. In der Praxis hat das im vorliegenden Projekt nur bei Wortgruppen Relevanz. Beispielsweise würde eine Volltextsuche nach Stuhl zu Aachen 166 Verfahren ausliefern, wohingegen "Stuhl zu Aachen" 24 Ergebnisse liefert. Eine nicht genaue Suche sucht also auch nach Wörtern in keiner exakten Reihenfolge. Es reicht somit, dass die Wörter „Stuhl“, „zu“ und „Aachen“ in einer Zeile vorkommen, jedoch spielt es keine Rolle, wo sich diese Wörter in der Zeile befinden.

6. Gruppierungen

Es ist unbedingt zu beachten, dass in der Hauptsuche (Reiter „Suche“) nicht jedes Eingabefeld genau einer Spalte entspricht, da hier Gruppierungen innerhalb der Spalten vorgenommen wurden. So sind etwa „GRBuchstabe“ und „GRNummer“ unter der Spalte „Signatur“ gruppiert. Diese zwei Eingabefelder sind also aufeinander bezogen, müssen aber nicht beide befüllt werden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Diese Gruppierungen führen in der Hauptsuche zu einigen speziellen Filtereigenschaften:

Gruppierte Filter sind in den Hilfebuttons ausgewiesen und beziehen sich jeweils immer auf eine einzige Spalte. Die Filtergruppen „Verfahrensbeteiligte“, „Verfahrensvertreter“ und „Instanzen“ haben die Besonderheit, dass sich die jeweils ersten beiden Eingabefelder direkt aufeinander beziehen. Dies ist ebenfalls in den Hilfebuttons ausgewiesen und durch Fettdruck der Eingabefelder gekennzeichnet. Beispielsweise ist der Parteienstatus eines Verfahrensbeteiligten direkt auf diesen bezogen und nicht auf den gesamten Spalteninhalt der jeweiligen Zeile. (ACHTUNG: Das funktioniert nicht bei Mehrfachabfragen im selben Eingabefeld. Für solche Spezialfälle bitte die Detailsuchen bzw. die Original MS Access Version benutzen.) Die restlichen Eingabefelder dieser Filtergruppen beziehen sich jedoch auf den gesamten Spalteninhalt der jeweiligen Zeile. Dies ist der Notwendigkeit einer Gruppierung aufgrund der enormen Datenmenge geschuldet. Falls der Bezug zu einer speziellen Dateneinheit hergestellt werden soll, bitte eine der Detailsuchen benutzen.

7. Zeitliche Daten

Die Suche nach Zeiträumen unterscheidet sich ebenfalls in der Hauptsuche und in der Detailsuche „Zeitliche Daten“. In der Hauptsuche werden die Zeiträume wie in den Hilfebuttons angegeben auf ein gesamtes Verfahren bezogen, konkret auf die Spalten „Instanzen“ und „Verfahrensvertreter“. Dabei wir in der Hauptsuche der „Beginn“ als der Beginn der ersten Instanz betrachtet und das „Ende“ als das Ende der letzten Instanz. Die „Dauer“ entspricht der Dauer aller Instanzen, während die „Vollmacht“ nur die Jahre der Vollmachtserteilung des Vertreters der ersten Instanz umfasst. Anders in der Detailsuche „Zeitliche Daten“: Hier sind alle erwähnten zeitlichen Daten (Spalten „Beginn“, „Ende“, „Vollmacht“ und „Dauer“) als Basiseinheit gewählt und können frei mit allen anderen dort verfügbaren Eingabefeldern kombiniert werden. Diese entsprechen im Gegensatz zur Hauptsuche genau einer Spalte. Hier wurden keine Gruppierungen vorgenommen. Deshalb kann dasselbe Verfahren auch mehrere Zeilen einnehmen, wenn mehrere zeitliche Daten auf ein Verfahren kommen. Zusätzlich wird jede Instanz einzeln in einer Zeile ausgegeben.

8. Detailsuchen

Mit Ausnahme der Detailsuche Verfahrensgegenstand wurden in keiner Detailsuche Gruppierungen vorgenommen. Für die speziellen Eigenschaften jeder Detailsuche wird an dieser Stelle auf die Hilfebuttons der Detailsuchen verwiesen.

V. Das Datenmodell

Die Datenbank wird im Geisteswissenschaftlichen Asset Management System (GAMS), das am Zentrum für Informationsmodellierung (ZIM) der Universität Graz kontinuierlich weiterentwickelt wird, verwaltet und publiziert. Als Trusted Digital Repository ermöglicht GAMS die verlässliche digitale Archivierung und Wiederverwendbarkeit der Ressourcen. Durch das OAIS-konforme System ist zudem die Langzeitverfügbarkeit der Daten gesichert. GAMS setzt auf einer webservice-basierten (SOAP, REST), plattformunabhängigen und verteilten Systemarchitektur auf.

Alle Daten und Relationen der „Datenbank Höchstgerichtsbarkeit“ wurden als RDF abgebildet. Das System verwendet als Triplestore die Open Source Software Blazegraph. Über ein Content-Model für Query-Objekte können RDF-Daten mittels SPARQL abgefragt werden.

Im Folgenden wird das ER-Diagramm der Originaldatenbank als SVG präsentiert, das sich durch Schwenken und Zoomen interaktiv erkunden lässt. Das RDF-Modell unserer Datenbank orientiert sich eng an diesem ER-Diagramm. In seiner aktuellen Form fungiert es primär als Proxy, das heißt, es dient als eine Art Zwischenstufe oder Vermittler zwischen den ursprünglichen Datenstrukturen und den möglichen zukünftigen Anwendungen. Dieser Ansatz ermöglicht eine flexible Handhabung der Daten und erleichtert deren Integration in unterschiedliche Kontexte. Zudem bietet es die Grundlage für die schrittweise Entwicklung und Verfeinerung des Modells hin zu einer umfassenden Ontologie in zukünftigen Projekten. Dieser Schritt ermöglicht eine tiefere semantische Vernetzung und Analyse der Daten, was die Grundlage für weiterführende Forschungsarbeiten und Anwendungen schafft.

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VI. Dank

Zunächst sei Herrn Dipl. oec. Michael Leuschner recht herzlich für die Erstellung der ursprünglichen RKG-Datenbank und die permanente Hilfe bei der Neugestaltung und Weiterentwicklung in deren Entstehungsphase gedankt – ohne Michael Leuschner würde es diese Datenbank nicht geben.

Nachdem seit mehr als zehn Jahren lediglich eine herunterzuladende Version der Datenbank Höchstgerichtsbarkeit zur Verfügung gestanden hat, freuen wir uns, dass es nun in Zusammenarbeit mit Christian Steiner vom Zentrum für Informationsmodellierung (ZIM) der Universität Graz mit dem Geisteswissenschaftlichen Asset Management System (GAMS) nunmehr gelungen ist, auch mit einer webbasierten Präsentation der Datenbank Höchstgerichtsbarkeit an die Öffentlichkeit treten zu können.

Ohne die großzügige finanzielle Unterstützung der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V., der Schulze-Fielitz-Stiftung Berlin, der Wilhelm H. Ruchti-Stiftung, der Edgar Michael Wenz-Stiftung wäre die Umsetzung nicht möglich gewesen, weshalb ihnen unserer besonderer Dank gilt!

Anja Amend-Traut / Bernd Schildt