Hinweise zur Benutzung
Ältere Versionen
Ältere Versionen des www-Auftritts sind archiviert. Sollten sie eingesehen werden wollen, bitten wir, mit den Projektmitarbeitern Kontakt aufzunehmen.
Aufnahme von Inschriften
Für die Aufnahme eines Götternamens – zumindest unter die incerta (gekennzeichnet durch <?>) – müssen mindestens 2–3 aussagekräftige Buchstaben vorhanden sein.
Buchstabenhöhe
Die Buchstabenhöhe wird nur von komplett erhaltenen Buchstaben gemessen und gerundet angegeben.
Datierungen
Datierungen wurden den Inschriften nur dann beigegeben, wenn sie mit einiger Sicherheit vertreten werden können. So etwa wenn die Texte eindeutig datierbare Angaben (z.B. Konsuldatierungen) oder Hinweise (z.B. Anwesenheit von militärischen Einheiten) enthalten, oder wenn eine Häufung von Indizien (z.B. bestimmte Formulare) für eine engere zeitliche Einordnung sprechen. Für alle anderen wird keine Datierung vorgenommen, sie fallen aber in jedem Fall in die Zeit des 1.–3.Jh.s n.Chr.
Editionen und Lesungen
In der Auflistung wird Vollständigkeit nicht angestrebt, aber es wird versucht, die wichtigsten Editionen bzw. auf die Inschriftenlesung eingehende Literatur zu erfassen. Literatur, die vor CIL XIII erschienen ist, wird nur in Ausnahmefällen aufgenommen.
Incerta
Als incerta werden jene Belege von Götternamen aufgenommen, deren Lesung nicht gesichert ist oder deren Fundort nicht zweifelsfrei im Untersuchungsgebiet liegt; vgl. dazu u. „Lokale Abgrenzung“. In den Indexeinträgen und den Überschriften sind diese Belege mit einem ? nach dem Götternamen gekennzeichnet.
Index
Die Indexeinträge beziehen sich auf den Minuskeltext und auf die inhaltliche Bedeutung der erfassten Begriffe. D.h. „cives Tungri“ z.B. werden im Index unter ‚Bevölkerungsgruppen‘ und ‚Status: sonstiges‘ erfasst, nicht aber unter ‚Verwaltungseinheit‘ auch wenn damit eine civitas Tungrorum impliziert ist. Werden Kaiser oder Konsuln in einer Datierungsformel genannt, werden sie nur im Indexeintrag ‚Datierungen‘ erfasst, nicht aber unter ‚Herrscher‘ und ‚Amtsträger‘.
Götternamen
Über den ersten Indexeintrag wird die Suche nach keltischen oder zumindest teilweise
keltischen Götternamen ermöglicht. Unter Götternamen verstehen wir eigentliche
Götternamen im engeren Sinn (bei uns als Theonyme bezeichnet) ebenso wie Beinamen von
Göttern. So ist zum Beispiel der keltische Göttername der als Mercurius Gebrinus
angesprochenen Gottheit Gebrinius, der der Matronae Gabiae ist Gabiae.
Der
jeweilige keltische Göttername wird in der am häufigsten belegten Schreibung und im
Nominativ aufgelistet.
Ligaturen
Ligaturen werden nur im Majuskeltext angezeigt. Wenn eine unterschiedliche Buchstabenhöhe daraus resultiert, wird dies in der Rubrik ‚Inschrift‘ erwähnt (auch wenn die konkrete Buchstabenhöhe in einigen Fällen nicht angegeben werden kann).
Lokale Abgrenzung
Der lokale Untersuchungsrahmen wird durch das Territorium der Provinz Germania Inferior definiert. Allerdings werden auch Funde aus Gebieten mitberücksichtig, die heute nicht mehr einhellig zur Germania Inferior gezählt werden. Das betrifft den Fundort Foy, der nun der civitas Treverorum der Provinz Belgica zuzurechnen ist, sowie Domburg und Colijnsplaat, die in neueren Untersuchungen nun ebenfalls als Teil der Belgica angesehen werden.
Maße
Es werden stets die Maße des Objekts in seinem jeweiligen Erhaltungszustand angegeben.
Majuskeltext
Der Majuskeltext soll die Inschrift abbilden. Eckige Klammern [---] verweisen lediglich auf sichtbare Lücken bzw. Bruchstellen. Angaben zu eventuell verlorenen Zeilen vor oder nach dem Erhaltenen finden sich in der Rubrik „Inschrift“. Unterstreichungen zeigen verlorene, aber abschriftlich überlieferte Teile an. Ist eine Inschrift ausschließlich abschriftlich überliefert, wird auf Unterstreichungen verzichtet.
Minuskeltext
Der Minuskeltext bietet unser oder das von uns übernommene Verständnis der Inschrift. Wenn für einzelne Buchstaben oder Buchstabengruppen keine sinnvolle Lesung vorgeschlagen werden kann, sind sie in Großbuchstaben gesetzt. Das Zeichen für den velaren Reibelaut <˧> wird stets als <ch> transkribiert.
Notabilia varia
In dieser Rubrik werden philologische Besonderheiten angeführt.
Theonymische Formulare
„Theonymisches Formular“ bezeichnet die in den Nominativ gebrachte Anrufung einer
Gottheit in normalisierter Schreibung. Aus Gründen übersichtlicherer Gliederung werden
die theonymischen Formulare ohne Berücksichtigung des Gottheitsdeterminativs deus/dea
aufgelistet und auch ohne solche Komponenten der Anrufung, die verschiedenste
Götternamen begleiten können, wie augustus/augusta, sanctus/sancta, suus/sua etc.
Ein Beispiel: Von einem in einer Inschrift belegten Votivformular „deo Herculi Magusano“
listen wir im Index das theonymische Formular „Hercules Magusanus“ auf.
Im Index
werden durch Mausklick auf ein theonymisches Formular zusätzlich alle bezeugten
Votivformulare aufgelistet, exakt so wie sie in den Minuskeltranskriptionen aufscheinen.
Übersetzungen
Es werden lediglich eine deutsche und eine englische Übersetzung des in der Minuskelübertragung vorgelegten Textes vorgelegt. Sie enthalten keine Aussagen zu Ergänzungen, Fehlstellen etc.
Zustand Inschrift
Angegeben wird immer der am besten überlieferte Erhaltungszustand. Wenn z.B. nur ein kleineres Fragment erhalten zusätzlich aber auch eine komplette Abschrift verfügbar ist, wird der Zustand als „vollständig“ bezeichnet.