Beschreibung: | Das Gelände vor der Stadt Braunschweig ist nur durch Gärten und leichte Bauwerke genutzt. Aus verteidigungstechnischen Gründen dürfen keine festen Bauten errichtet werden, um für den Fall der Belagerung rasch ein freies Vorfeld zur Bekämpfung des Feindes schaffen zu können. Diese Beschränkung in der Liegenschaftsnutzung muß von jedem im allgemeinen Interesse akzeptiert werden. |
Datierung: | 16. Jahrhundert |
Topographie: | Deutschland |
Quelle: | Holzschnitt: Ansicht von Braunschweig, 1547 |
Quellenart: | Volkskunde |
Kategorie: | Privatrecht, Verwaltungsrecht |
Stichworte: | Privatrecht, Verwaltungsrecht, Eigentumsbeschränkung, Nutzungsbeschränkung, Öffentliches Interesse |
Herausgeber: | Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen |
Permalink: | http://gams.uni-graz.at/o:rehi.9307 |