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Urteilsverlesung

Beschreibung:Vor dem Hintergrund einer spätmittelalterlichen Stadt steht rechts ein Gebäude, möglicherweise das Rathaus, mit einem Bogenfenster, in dem zwei Personen zu sehen sind. Die linke verliest ein Schriftstück, vielleicht ein Urteil. Nicht ausgeschlossen kann allerdings werden, daß es sich um die Verlesung eines Ladungsschreibens handelt. Beide Formen kamen vor, wobei die Verlesung auch von Balkonen und Außenkanzeln öffentlicher Gebäude, aber auch auf öffentlichen Plätzen stattfinden konnte. Die Zuhörer kommentieren offensichtlich die Verlesung durch Gebärden. An ihrer Kleidung läßt sich die bürgerliche Sozialstruktur ablesen Patrizier ganz links, Handwerker ungefähr in der Mitte, mit Werkzeug. Die Interpretation des Bildes in rechtlicher Hinsicht wird allerdings nur von der Beigabe in einem juristischen Werk gestützt, ein anderer Kontext ergäbe auch eine andere Interpretation.
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Holzschnitt (koloriert): Layenspiegel, Ulrich Tengler, Augsburg 1511, fol. 22v
Quellenart:Rechtsliteratur
Kategorie:Prozessrecht
Stichworte:Öffentlichkeit, Rathaus, Ladung, Urteilsverkündung, Gerichtspersonen
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.8984