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Heerschildordnung

Beschreibung:Die Heerschildordnung ist die am ritterlichen Lehen orientierte Ordnung eines Teiles der mittelalterlichen Gesellschaft. Ausgeschlossen waren Bürger und Bauern und die sozialen Unterschichten. An der Spitze der Heerschildordnung stand der König als oberster Lehensherr, an zweiter Stelle rangierten die geistlichen Fürsten (Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen), dann kommen die Laienfürsten, die freien Herren, die Schöffenbarfreien und Ministerialen, dann deren Mannen und im siebenten Schild stehen die einschildigen Ritter, die ihre Güter nicht mehr als Lehen weitergeben können. Als Bildsiglen kamen für den König ein Schild mit einem einfachen Adler, für den geistlichen Fürsten ein Schild mit einem Bischof, kenntlich an Mitra, Stab und Mantel, zum Einsatz. Die übrigen Siglen sind Wappen damals lebender Familien.
Datierung:14. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Buchmalerei: Sachsenspiegel, Heidelberger Bilderhandschrift, Lehnrecht I
Quellenart:Rechtsquelle
Kategorie:Verfassungsrecht, Lehnrecht
Stichworte:Gesellschaftsstruktur, Sozialordnung, Wappen, Herrschaftszeichen
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.5172