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Freilassung - manumissio vindicta

Beschreibung:Vor einem auf einem einstufig erhöhten Stuhl sitzenden Richter kniet der freizulassende Sklave, dahinter steht der Herr als Freilasser. Der Richter berührt mit seinem Stab in der rechten Hand die linke Schulter des Sklaven ("manumissio vindicta") als sichtbarer Akt der Freilassung. Der Schreiber zur linken Hand des Richters protokolliert den Vorgang, im Hintergrund noch zwei Zeugen. Dieselbe Szene findet sich auch in mittelalterlichen Handschriften zum Corpus iuris civilis. Die Parallele dieser Form des Statuswechsels zum Ritterschlag, der nicht nur mit dem Schwert, sondern auch mit dem Stab ausgeübt wurde, ist nicht zu übersehen.
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Frankreich
Quelle:Holzschnitt: Preclara ac perutilis lectura, Benedetto Barzi, Lugduni 1517
Quellenart:Rechtsliteratur
Kategorie:Privatrecht
Stichworte:Freilassung, manumissio vindicta, Statuswechsel, Richter, Richterstuhl, Stab, Sklave, Schreiber, Zeugen, Beurkundung, Gebärden
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.5060