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Einantwortung des Erbes

Beschreibung:Der König als Richter genehmigt dem vor ihm stehenden Juristen mit befehlender Zeigefingergestik die Inbesitznahme des Erbes. In einer zeitlich und örtlich davon zu unterscheidenden Szene nehmen die drei Erben das Erbe, symbolisiert durch ein Gebäude, in Besitz. Die Verbindung zum richterlichen Befehl wird nicht nur durch Blicke, sondern auch durch den korrespondierenden Zeigefingergestus hergestellt.
Datierung:14. Jahrhundert
Topographie:Italien
Quelle:Buchmalerei: Corpus iuris civilis, Digestum infortiatum XXXVII,1, Bologna
Quellenart:Rechtsquelle
Kategorie:Privatrecht, Prozessrecht
Stichworte:Nachlaßverfahren, Einantwortung, Erben, Richter, König, Krone, Thron, Handschuhe, Gebärden
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.4498