Beschreibung: | Vor dem Gerichtsherrn, der einen Zettel mit dem Angelobungseid in der linken Hand hält, die anzugelobenden Gerichtspersonen, von denen jede die Rechte zum Schwur erhoben hat: Der Richter mit dem Stab in der Linken, der Fronbote (Gerichtsdiener, Waibel), der Schreiber mit Petschaft und Papierrolle und als letzter der Scharfrichter mit dem großen Bihänder an der linken Seite. Die Urteiler können hier nicht dabei sein, denn sie werden ja vom Richter für jede Sitzung ausgewählt und verpflichtet. |
Datierung: | 16. Jahrhundert |
Topographie: | Deutschland |
Quelle: | Holzschnitt: Constitutio Criminalis Bambergensis, 1507 |
Quellenart: | Rechtsquelle |
Kategorie: | Strafrecht, Prozessrecht |
Stichworte: | Gerichtsherr, Richter, Richterstab, Schreiber, Gerichtsdiener, Fronbote, Waibel, Scharfrichter, Angelobung, Eid |
Herausgeber: | Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen |
Permalink: | http://gams.uni-graz.at/o:rehi.2607 |