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Strafverfahren

Beschreibung:Der hl. Laurentius, der sich um die Armen besonders unter Einsatz seines eigenen Vermögens kümmerte, muß sich vor Gericht verantworten. Der vorsitzende Richter sitzt auf einem zweistufig erhöhten Stuhl mit leicht überkreuzten Beinen, links und rechts von ihm, auf normaler Ebene, je ein Urteiler. Diese personelle Konzeption ist eine Abweichung von dem sonstigen Aufbau der Gerichtsszenen in Heiligenlegenden und wohl als Konzession an das mittelalterliche Gerichtsverfahren aufzufassen. Der Richter ist rot gekleidet, ein Hinweis auf die hochgerichtliche Sache. Die auf einem Turban aufbauende Krone, die ihn als Herrscher ausweist, soll vor allem den negativen Akzent des heidnischen Herrschers / Richters betonen. In der rechten Hand hält er einen mehr als armlangen Richterstab. Hinter dem von einem Gerichtsdiener geführten Heiligen, der fürsorglich einen gebrechlichen Alten geleitet, das Publikum sowie die offene Türe und das geöffnete Fenster als Zeichen der Öffentlichkeit.
Datierung:15. Jahrhundert
Topographie:Österreich
Quelle:Tafelbild
Quellenart:Heiligenleben
Kategorie:Prozessrecht
Stichworte:Strafverfahren, Herrscher, Krone, Richter, Richterstuhl, Richterstab, Urteiler, Gerichtsdiener, Partei, Angeklagter, Öffentlichkeit, Kleidung
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.2542