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Tatbestände des Deliktes der Unzucht

Beschreibung:Im Vordergrund wird durch die alte Frau und den Mann das Delikt der Kuppelei angesprochen, im Hintergrund verlockt ein junger Mann durch hoch erhobenen Ehering (= Eheversprechen) zum vorehelichen Geschlechtsverkehr; die dritte Szene im Hintergrund spielt auf das Delikt der Hurerei an.
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Niederlande, Deutschland
Quelle:Kupferstich: Praxis rerum criminalium, Jodocus Damhouder, Johann Wolff, Frankfurt 1565, fol. 172v
Quellenart:Rechtsliteratur
Kategorie:Strafrecht
Stichworte:Straftaten, Tatbestände, Gebärden, Ehering, Außerehlicher Geschlechtsverkehr
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.16263