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Urkundenschelte

Beschreibung:Die Interpretation dieser Darstellung bildete seinerzeit den Gegenstand einer wissenschaftlichen Kontroverse zwischen Rudolf Sohm und Emil Goldmann. Nach Goldmann handelt es hier um die Anfechtung der Gültigkeit einer Urkunde ("Urkundenschelte") mittels "perforatio cartae" (Durchstechen). Der König, der auf den angedeuteten Stufen des Palastes ("stappulum regis") sitzt, hält mit der rechten Hand unten am Boden einen spitzen Pfriem, mit dem das Loch (worauf er mit der linken Hand in Kopfhöhe weist) in die zu seiner Rechten in Kopfhöhe befindliche Urkunde gestochen wurde. Sohm hat sich für eine Freilassung durch Schatzwurf ("denariatio") entschieden, wobei er allerdings nur das runde Gebilde als geworfene Münze und die Urkunde als Freilassungsurkunde erklären kann.
Datierung:10. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Federzeichnung: Lex Ribuaria, Vorlage aus dem 7./8. Jhdt.
Quellenart:Rechtsquelle
Kategorie:Privatrecht
Stichworte:Urkundenschelte, perforatio cartae, Freilassung, denariatio, Schatzwurf, König, Thron, Thronstufen, stappulum regis, Urkunde, Öffentlichkeit
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.1498