Rechtsikonographische Datenbank

« zurückDruckversion

Schlüsselgewalt

Beschreibung:Der im Deutschen bürgerlichen Gesetzbuch 1900 für den rechtsgeschäftlichen Aktionsradius der Ehefrau festgeschriebene Ausdruck "Schlüsselgewalt" (Überschrift zu § 1357) war offensichtlich schon früher Gegenstand bildlicher Darstellung. Das dürfte wohl damit zusammenhängen, dass die Hausfrau die "Verschlußgewalt" über die Vorratsräumlichkeiten des Hauses (Milchkammer, Wäschekammer, Keller) hatte und deshalb in der Regel einen Schlüsselbund mit sich führte und aus diesen Bereichen auch unter Umständen eigene Einnahmen haben konnte. Das schlug sich seit dem 15. Jahrhundert in Illustrationen nieder und führte natürlich auch zu einem karikierenden negativen Blickwinkel der "Gewaltüberschreitung", wie dies der Spruch an einem Vorarlberger Kachelofen zusätzlich zum Bild (bildexterner Text) ausdrückt: "Hat deine Frau des Schlüsel gwalt, o armer Mann du bist schon zahlt".
Datierung:18. Jahrhundert
Topographie:Österreich
Quelle:Malerei: Auf einem Kachelofen des Vorarlberger Landesmuseums in Bregenz
Quellenart:Volkskunde
Kategorie:Privatrecht
Stichworte:Familienrecht, Geschäftsfähigkeit, Munt
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.12024