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Eheschließung vor der Kirchtüre

Beschreibung:Vor der Türe einer Kirche steht der Geistliche und segnet ein Paar, das seine Hände ineinandergelegt hat. Diese Form der Eheschließung vor der Kirchtüre spiegelt noch den Modus wieder, der vor dem Ehedekret Tametsi (1563) üblich war: Die eigentliche Bindung des Paares erfolgte im familiären Bereich. Daran schloß sich die Einsegnung vor der Brautpforte der Kirche, regelmäßig eine Seitentüre, samt Messe in der Kirche. Das Ineinanderlegen der Hände ist äußerliches Zeichen des Ehekonsenses, der jedoch richtigerweise unter dem einschränkenden Blickwinkel der Munt, der hausherrschaftlichen Gewalt und der kindlichen Gehorsamspflicht gesehen werden muß
Datierung:15. Jahrhundert
Topographie:Frankreich
Quelle:Buchmalerei (französisch)
Quellenart:Chronik
Kategorie:Privatrecht, Kirchenrecht
Stichworte:Eherecht, Eheschließung, Gebärden
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.11560