Volksschädlings

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Kommentar

In der Zeit des Aufstiegs der NSDAP bis 1933 war Volksschädling die Bezeichnung für „Schieber und Wucherer“. Ab 1939 war der Begriff juristisch definiert („Volksschädlingsverordnung“), an der Spitze der Verordnung standen vier „plastische Verbrecherbilder: 1. das des Plünderers, 2. das des feigen Meintäters, 3. das des gemeingefährlichen Saboteurs, 4. das des Wirtschaftssaboteurs.“ ( Schmitz-Berning 2000, 672)

Textausschnitte

Hotel Mordschein, Werk 2, S. 142

[...] Die Königin der Nacht wurde beim Verlassen des Hauses am Bühneneingang festgenommen, wegen Beihilfe zur Flucht eines gesuchten Staatsfeindes und Volksschädlings [...]

Hotel Mordschein, Werk 2, S. 144

[...] Während der über die Nacht sich hinziehenden Einvernahmen, den Aufenthaltsort des Volksschädlings betreffend, machte sich die Sängerin eine kurze Unaufmerksamkeit der ermittelnden Beamten zunutze und sprang, ohne auch nur eine Einzelheit preisgegeben zu haben, aus einem Bürofenster in den Tod [...]


Zitiervorschlag:
Volksschädlings. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.1736, 2019-02.