Karteikarte KM-KK.322
Objekttyp | Karteikarte |
Material | Papier |
Maße | 21,5 cm x 17 cm |
Inventarnummer | KM-KK.322 |
Historische Inventarnr. | 8_29 |
Permalink | https://gams.uni-graz.at/o:km.322 |
Lizenz | Creative Commons BY-NC-SA 4.0 |
Transkription
Vorderseite
Z.8/29
Kasten: VI
Fach: 2
Gegenstand: Einläufiges Gewehr
Delikt: Versuchter Wilddiebstahl § 8. 460 Stg. u § 36 WP.
Rückseite
Bezirks gericht Fehring
G.-Z. U 216/28
Urteil
v.10.7.28
nach §§
36 W.P. Freispruch gemäß § 259/3 StPo von der Anklage
nach § 8,
440 Stg.
Strafe:
5 S-Geldstrafe i. 49 F.
12 Stunden Arrest bedingt auf 1 Jahr
Verfall der Waffe ausgesprochen
Tatbestand und kriminologisch Relevantes:
Täter hat dieses Schrottgewehr am
4./6. 1928 in
Schiefer
unbefugt
und ohne erwesene Notwendigkeit zur Abwednung einer
drohenden
Gefahr getragen. Von der Anklage wegen versuchten Wilddieb
stahls wurde Täter
freigesprochen, weil der Richter der Verantwortung
des Täter, dem er nur 2
Schreckschüsse auf Wildtauben abgab, die ihm
auf seinem Acker Schaden
machen mit Rücksicht auf die
unbeschollenheit des Täters Glauben schenkte.
Information
Diese Karteikarte wurde im Rahmen des Wildererprojekts von Studierenden des EuroMACHS-Studiums
transkribiert.
Bearbeitung: Christopher Pollin