Karteikarte KM-KK.195
Objekttyp | Karteikarte |
Material | Papier |
Maße | 21,5 cm x 17 cm |
Inventarnummer | KM-KK.195 |
Historische Inventarnr. | 12_32 |
Permalink | https://gams.uni-graz.at/o:km.195 |
Lizenz | Creative Commons BY-NC-SA 4.0 |
Transkription
Vorderseite
Z. 12/32
Kasten: VI
Fach: 2
Rückseite
Bezirks gericht Weiz
G.-Z. U 631/31
Name des Täters: 1.) Stefan M 2.) Anton S. 3.) Rupert P. 4.) Franz H.
Alter: geb. 10/8 1896 geb. 10/8 1896 geb. 7/6 1906 geb. 30/11 1912 geb. 30/11 1899
Beruf: arbeitsloser Bergmann Besitzerssohn Besitzerssohn landw.H.Arbeiter
Vorstrafen: § 431 Stg. 10 S – er. 48 St Arrest § 81 Stg. 312 2 Monate str Arrest (nachgelassen) unbestraft vorbestr § 171 172 179 Stg. 5 Wochen schwerer Kerker
Urteil v.2/12.1931 nach §§ 1) - 4) 8 460 stg. 2) 8 Stg. 1) u. 3 32 Wp.
Strafe: 1) 36 Stunden Arrest 2) 14 Tage str. Arrest 2 hartes Lager Vorhaft angerechnet 3) 24 St. Arrest bedingt auf 1 Jahr 4) 5 Tage Arrest gemäß § Wp. Gewehr verfallen erklärt
Tatbestand und kriminologisch Relevantes: Alle 4 Täter haben am 6/12.1931 in Gesellschaft als Dienstgenossen
im Jagdrevier der Weizer Jagdgesellschaft in Mistlegg nach Haren.
Eichhörnchen gewildert, wobei die Täter 1) u 3) unbefugt Jagdge-
wehre mit Munition trugen, während die beiden
anderen Täter als
Treiber fungierten. Ohne dass jedoch von ihnen Wild
erlegt wurde.
Täter 2)
hat weiters am 9/12 31 zu Ausübung ihres Dienstes
befindliche
Gendarmen durch Beschimpfungen beleidigt.
Das einläufige
Vorderladergewehr wurde im
Besitze des Täters 3)
gefunden u. ihm abgenommen.
Information
Diese Karteikarte wurde im Rahmen des Wildererprojekts von Studierenden des EuroMACHS-Studiums
transkribiert.
Bearbeitung: Jonas Kerschner