Das Objekt ist nur durch eine Umzeichnung bekannt. Der Weihestein erhebt sich auf einem breiten Sockel. Das Inschriftenfeld ist nicht gerahmt. Der Aufsatz ist glatt und an der Front mit der Inschrift versehen. Getrennt ist er vom Altarkörper durch ein schmales Sims. Auch im Sockel soll sich ein einzelner Buchstabe befunden haben.
Der Inschriftentext ist nach der Darstellung auf dem Plan des Mercator vollständig.
Der Buchstabe N ist in Z.1 zweimal seitenverkehrt dargestellt.
keine Beschreibung möglich
im Garten des Hauses von Dr. Johannes Rinck, bei St. Mauritius (genaue Lage des Hauses unbekannt)
Digitale Repräsentation konform mit EpiDoc: http://epidoc.sourceforge.net
Majuskel und Minuskel ausgeführt nach Leidener Klammersystem, Majuskel bildet Inschrift originalgetreu ab, Minuskel enthält editorische Hinzufügungen
Die keltischen Götternamen in den Inschriften der römischen Provinz Germania Inferior. Eine Fallstudie zu Religion im Kontext von Kulturkontakt und Kulturtransfer (FWF – Projekt P 29274-G25 )
Das Forschungsprojekt beabsichtigt, sämtliche keltischen Götternamen, die sich in
lateinischen Inschriften der römischen Provinz Germania Inferior erhaltenen haben,
zusammenzustellen und auszuwerten. Die gewählte Quellengrundlage erscheint
besonders geeignet Erscheinungsformen zu untersuchen, welche auf religiöser Ebene
durch das Zusammentreffen von verschiedenen kulturellen Einflüssen entstanden
sind. Diese sind hier einerseits definiert durch die Verwendung der keltischen
Sprache, andererseits durch die lateinische Sprache und durch Formen aus dem
Inneren des Imperium Romanum, die man mit dem Etikett „römisch“ versehen kann. Das
Interesse gilt dabei nicht nur religiösen, sondern auch damit verbundenen
gesellschaftlichen Aspekten und den entsprechenden Mentalitäten. Doch soll damit
auch zu einem verbesserten Gesamtbild der Provinzialreligion in Niedergermanien
beigetragen werden.
Die Abschlusspublikation wird ergänzt um einen
ausführlichen sprachwissenschaftlichen Kommentar (von Patrizia de Bernardo
Stempel) in der Reihe ‚Corpus - F.E.R.C.AN. (Fontes epigraphici religionum
Celticarum antiquarum)‘ erscheinen.
Für die
Masius hat das Gelübde erfüllt.
To the
Masius has fulfilled a vow.
Masius: keltisches oder germanisches Cognomen; der Name ist auch als Gentilnomen bezeugt (Kakoschke 2008 CN 1949). Da sich der Dedikant nur mit einem Namen bezeichnet, scheint es sich nicht um einen römischen Bürger zu handeln.
votum referre: Die Formel deutet nach Galsterer/Galsterer (2010, Nr.68) an, „dass Masius mehrfach Gelübde zur Errichtung von Weihinschriften für die Göttinnen abgelegt hatte“; vgl. diese Formel auch in CIL XIII 7958, 7959 ev. auch 8788
v.1/2: „Iunoniibus” pro „Iunonibus”
v.2/3: „Cabiabus“ pro „Cabiis“
Vorkommen in theonymischen Formularen:
- Germania Inferior: Das theonymische Formular ist in der hier besprochenen Inschrift belegt. In CF-GeI-89 werden aber außerdem
- außerhalb der Germania Inferior: -
- Germania Inferior: Dieses eingliedrige theonymische Formular ist 5x bezeugt; 1x davon in der Form
- außerhalb der Germania Inferior: -
- Germania Inferior: insgesamt 3x belegt (CF-GeI-87, CF-GeI-93, CF-GeI-94)
- außerhalb der Germania Inferior: -
- Germania Inferior: Das Votivformular „deae Idbans Gabiae“ ist nur in einer schwer lesbaren Inschrift (CF-GeI-92) belegt. Die Bedeutung und die Nominativform von „Idbans“ sind bislang unbekannt. Schwierigkeiten bereitet auch der Dativ Singular „Gabiae“.
Letzteres Problem würde hinfällig, wenn Kamp (1866, 195), der im letzten Buchstaben der zweiten Zeile „nach wiederholter Untersuchung“ ein B gelesen hat, recht hat: Die Auflösung „Gabiab(us)“ läge damit auf der Hand (was auch Lehner 1918, Nr.240 vermutet hat) und es bliebe nur noch zu klären, welche Einzelgottheit davor mit „deae Idbans“ auf der Inschrift angesprochen ist, doch wurde auch hier das „deae“ von Kamp als „deab“ gelesen.
- außerhalb der Germania Inferior: -