Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen


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Nehalennia

CF-GeI-452

[---]ALENN[---]

[Neh]alenn[iae ---]

CivitasCivitas Frisiavonum
Übersetzung Deutsch

Für Nehalennia!

Übersetzung Englisch

To Nehalennia!

Autopsienon vidimus
Lesung gründet auf: Stuart
Editionen und LesungenCIL XIII 8799
Byvanck 1935, Nr.242
Hondius-Crone 1955, Nr.12
Stuart 2013, Nr.5
Elektronische RessourcenEDCS-11100889 (zuletzt aufgerufen am 24. Februar 2020) (Epigraphik-Datenbank Clauss/Slaby)
www.trismegistos.org/text/415794 (zuletzt aufgerufen am 26. Juli 2021) (Trismegistos)
Fundort modern Domburg
Fundjahr1647
InschriftträgerAedicula-Altar
MaterialSandstein
Archäologische Klassifikation Abschrift
Architektur
Aufsatzschmuck
Blattdekor
Delphin
Dreizack
Fisch
Fragment
gebrochener Giebel
Gottheit
Götterbild
Hund
Lineardekor
menschliche Figur
Muschelnische
Muschelschloss
Mäander
männliche Figur
Neptun
Obstkorb
Pflanzenornament
Pilaster
Rahmen
Reliefdekor
Reliefschmuck
Thron
Tier
Umzeichnung
Beschreibung Objekt

Der Weihealtar ging in dem Feuer von 1848 verloren, daher muss für eine Beschreibung auf die vorhandenen Zeichnungen zurückgegriffen werden.
Die Nische ist architektonisch eingefasst. Die Pilaster sind mit Pflanzenranken geschmückt. Die Decke der Halbkuppel ist mit einer Muschel mit gelapptem Rand versehen, im gebrochenen Giebel ist das Muschelschloss erkennbar. Auch der Aufsatz dürfte mit Reliefdekor versehen sein. An den Seiten weisen die Pulvini geschupptes Blattdekor auf, darunter ist das Gesims mit einem meandrierenden Zickzack-Muster versehen (Hondius-Crone 1955, 50).

Zustand Objekt weitgehend vollständig
MaßeHöhe: 122,0 cm
Breite: 61,0 cm
Tiefe: 28,0 cm
Ikonografie Nehalennia sitzt auf einem sehr kunstvoll gestalteten Thron, dessen Ausgestaltung der Rückenlehne triumphbogenartig bzw. baldachinförmig gearbeitet ist. Zu seinen Seiten sind Weinreben dargestellt (Stuart 2013, 53 f.). Sie trägt eine Pelerine, die von einer runden Fibel gehalten wird und vermutlich eine kleine Haube. Links von ihr soll ein Hund dargestellt gewesen sein, der sie ansah; rechts stand ein Obstkorb dicht neben ihren Beinen (Hondius-Crone 1955, 50). Unklar ist, was sie auf dem Schoß getragen hat (Stuart 2013, 53 f.). Auf der rechten Schmalseite ist ein in leichtem Kontrapost stehender nach rechts blickender Neptunus dargestellt. In seiner erhobenen rechten Hand hält er den nach oben zeigenden Dreizack, der zepterartig bis zum Boden reicht. Über die rechte Schulter fällt ein Mantelzipfel, der Rest des Mantels war hinter dem Stab des Dreizacks zu erkennen. In der leicht angewinkelt ausgestreckten linken Hand trug er einen Delphin. Auf der linken Seite ist nur der Oberteil einer männlichen nackten Figur vorhanden, ohne jegliche Attribute (man interpretiert hier allerdings eine Darstellung des Hercules, der des Öfteren in Kombination mit Neptunus auf den Seitansichten der Nehalennia-Altäre vertreten ist, siehe u.a. Stuart 2013, 53 f.).
Inschrift

Vom Inschriftentext ist nur ein kleines Fragment der ersten Zeile abschriftlich überliefert.

Technikgemeißelt
Kommentar Götternamen

Nehalennia: keltisch; ‚diejenige im Salzwasser bzw. in der See‘ (de Bernardo Stempel in Spickermann 2005, 141; de Bernardo Stempel 2004)

Vorkommen in theonymischen Formularen:

Nehalennia:
- Germania Inferior: Belege sind überaus häufig. Zwei Inschriften stammen aus Köln alle anderen aus Domburg und Colijnsplaat. Die Göttin wird dabei, bis auf wenige Ausnahmen, stets als dea Nehalennia angesprochen. Für die hier vorgelegte Inschrift kann nicht gesagt werden, ob in dem verlorenen Teil „deae“ – eventuell in Abkürzung – zu lesen war. - außerhalb der Germania Inferior: -

ZitiervorschlagCF-GeI-452, hdl.handle.net/11471/504.50.452
LizenzCreative Commons BY-NC 4.0


Bild 1: Front (Zeichnung), EDCS-11100889, Rechte vorbehalten
Bild 2: Front, Cannegieter, ms 953 Universität Leiden, aus: Hondius-Crone 1955, p.51, Rechte vorbehalten
Bild 3: links, Cannegieter, ms 953 Universität Leiden, aus: Hondius-Crone 1955, p.51, Rechte vorbehalten
Bild 4: rechts, Cannegieter, ms 953 Universität Leiden, aus: Hondius-Crone 1955, p.51, Rechte vorbehalten