Nehalennia?
CF-GeI-451
1 NEIHALE
2 [---]INI[.]
3 [.] M
1 Neihale
2 [---]ini[.]
3 [l(ibens)] m(erito)
Civitas | Civitas Frisiavonum |
Apparatus criticus | Z. 1:
unlesbare Buchstabenreste – CIL; keine Lesung – Espérandieu; [---]a[---] –Byvanck, Nehalleniae – Hondius-Crone
Z. 2: IICINIV – CIL; keine Lesung – Espérandieu; [---]iniu[---] – Byvanck, … ine ini f(ilius) – Hondius-Crone; nninis – Stuart 2013 Z. 3: keine Lesung – Espérandieu; fehlt – Byvanck, Hondius-Crone |
Übersetzung Deutsch |
Für Neihale…!
|
Übersetzung Englisch |
To Neihale…!
|
Autopsie | non vidimus Lesung gründet auf: Stuart |
Editionen und Lesungen | CIL XIII 8798 Espérandieu IX 6658 Byvanck 1935, Nr.250 Hondius-Crone 1955, Nr.16 Stuart 2013, Nr.23 AE 2014, 888 |
Elektronische Ressourcen | EDCS-70300044
(zuletzt aufgerufen am 24. Februar 2020) (Epigraphik-Datenbank Clauss/Slaby) www.trismegistos.org/text/276739 (zuletzt aufgerufen am 26. Juli 2021) (Trismegistos) |
Fundort modern | Domburg |
Fundjahr | 1651 |
Verwahrung | Middelburg, Zeeuws Museum, collection KZGW |
Inventarnummer | G3230 |
Inschriftträger | Aedicula-Altar |
Material | Kalkstein |
Archäologische Klassifikation |
Altar
Apfel Architektur Aufsatzschmuck Bank Frucht Füllhorn Götterbild menschliche Figur männliche Figur Obstschale Opferdiener Opferszene Pilaster Reliefschmuck Stifter |
Beschreibung Objekt | Der Aedicula-Altar ist an der Front teilweise beschädigt. Der Aufsatz ist bis auf die beiden Pulvini und die hintere Giebelspitze abgeschlagen und verwittert. Die Nische ist ohne erkennbares Dach. Anhand der seitlichen Pilaster ist eine architektonische Rahmung anzunehmen. Die Nische ist mit etwas Abstand zum Rand in den Stein hineinversetzt, die untere Begrenzung wird durch ein leicht vorspringendes profiliertes Gesims gewährleistet. |
Zustand Objekt | weitgehend vollständig |
Maße | Höhe: 76,2 cm Breite: 45,7 cm Tiefe: 20,3 cm |
Ikonografie | Die Dreizahl der Göttinnen erinnert an die übliche Darstellung der Matronen. Von den charakteristischen Hauben der beiden äußeren ist nichts mehr erkennbar; sie könnten umgearbeitet worden sein, und der Stein als Import aus dem Rheingebiet hierher nach Domburg gebracht worden sein. Die Frauen sind alle etwa gleich groß, ihre Füße und das lange Gewand sind im unteren Beinbereich gut erkennbar. Links und rechts sind auch noch die hohen Armlehnen ihrer Sitzgelegenheit erkennbar. Sie dürften Obstkörbe oder Obstschalen auf ihren Schößen gehalten haben, doch sind diese verwittert und nur mehr als amorphe Masse zu erahnen. Anhand der erkennbaren Haltung des jeweils linken Armes wäre es möglich, hier noch ein anderes Attribut, z.B. ein Büschel Ähren o.Ä. zu vermuten. Die Oberkörper und die Köpfe der drei Frauen sind stark abgewittert. Die kleine Nische im unteren Bereich des Altars zeigt zwei Gestalten, vermutlich Männer, die sich links und rechts von einem Altar befinden. Die rechte Gestalt ist ein wenig größer als die linke und scheint dem Altar zugeneigt zu sein – laut Literatur (Hondius-Crone 1955, 58; Stuart 2013, 81 f.) führt er die Libation aus oder streut Weihrauch ins Feuer. Daher wird der Mann als Priester gedeutet. Die rechte Gestalt, die etwas in den Händen gehalten haben soll, wird als Opferdiener gedeutet, der die Kiste mit Weihrauch in seinen Händen hielt. Ebenso gut könnte es sich allerdings um den Stifter handeln, der sich beim Opfer darstellen ließ. Auf den Schmalseiten sind laut Literatur (Stuart 2013 81 f.) Füllhörner dargestellt, die mit Früchten bzw. vorrangig Äpfeln gefüllt sind. |
Inschrift | Von Text sind nur schwer lesbare Reste erhalten. |
Technik | gemeißelt |
Buchstabenhöhe (cm) | 3,8 cm |
Kommentar Götternamen |
Neihale…! möglicherweise Reste einer Variante von Nehalennia: keltisch; ‚diejenige im Salzwasser bzw. in der See‘ (de Bernardo Stempel in Spickermann 2005, 141; de Bernardo Stempel 2004) Vorkommen in theonymischen Formularen:
Nehalennia: |
Kommentar allgemein |
Es ist wahrscheinlich, in Z.2 den Namen des Dedikanten anzunehmen (AE 2014, 888), was aber nicht mit der Lesung des Götternamens als „Neihale/nninis“ (Stuart 2013, Nr.23) zu vereinbaren ist. |
Zitiervorschlag | CF-GeI-451, hdl.handle.net/11471/504.50.451 |
Lizenz | Creative Commons BY-NC 4.0 |