Dialect Cultures

Datenbank bairisch-österreichischer Mundartkunst vor 1800

Gattung: Lyrik
Genre:
Zeitraum Entstehung: 1791 oder etwas später
Textvarianten:
Kommentar:

Lied aus der Perspektive der historisch belegten Person Anton Honeder; vgl. zu Hintergründen den Kommentar zum Lied "Neun und achtzig hat man gschribm" .

Der Text behandelt die drohende Hinrichtung des Sprechenden, der seine Reue beteuert und für seine Seele bittet, sowie die Begnadigung durch den Erzbischof von Salzburg. Das Urteil sollte am 12.4.1791 vollstreckt werden, doch soll im letzten Moment die Begnadigung zur dauerhaften Inhaftierung erfolgt sein (aus der Honeder aber noch im selben Jahr durch das Wirken adeliger Fürsprecher entlassen worden sein soll) (vgl. Ernst 2008, S. 39). Dies erlaubt gewisse Rückschlüsse auf die Entstehungszeit des Liedes, welcher demnach zumindest sicher nach dem Zeitpunkt der Begnadigung liegen müsste.

Honeder könnte das Lied tatsächlich selbst verfasst haben; Ernst vermutet dagegen eher, dass es sich eventuell um den Pfleger von Laufen oder dessen Gerichtsschreiber handeln könnte, da die detaillierten Orts- und Sachkenntnisse auf eine Person, die mit den betreffenden Geschehnissen vertraut war, hindeuten (vgl. Ernst 2008, S. 38).

Literatur:
Permalink: http://hdl.handle.net/11471/510.15.284
Zuletzt geändert: am: 23.8.2016 um: 14:55:28 Uhr