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libri ordinarii of the Salzburg metropolitan province

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Enns

Order of service for the patronage and dedication of the parish church of Enns (ca. 1500-1501)

Ein gütiges Geschick hat uns ein liturgisches Denkmal gespart, das ob seiner Seltenheit und seines Alters einen großen Wert besitzt. Es ist eine Dienstordnung - zur Feier des Patroziniums- und Kirchweihfestes an der Pfarrkirche zum hl. Laurentius in Lorch-Enns (Diözesanarchiv Linz, Urkunden, Passauer Akten, Nr. 13 (Standortsignatur: Tresor Nr. 24).


Über die kirchlichen Verhältnisse in Enns bis zum Erscheinen des Reformdekretes des Königs Ferdinand im Jahre 1553 hat schon im Jahre 1871 der bestverdiente damalige Stiftsarchivar von Lambach, Dr. P. Pius Schmieder, gehandelt (30. Jahresbericht des Museums Francisco-Carolinum in Linz). Hat nun Schmieder die Zahl der Ennser Kirchen, Kapellen, Bruderschaften und Zechen, die Dotation und Besetzungsweise der Pfründen, den Personalstatus usw. auf Grund der archivalischen Zeugen festgestellt, so erfährt das kirchliche Leben der Stadt im Mittelalter durch das hier veröffentlichte Denkmal nach einer anderen Seite eine hochinteressante Beleuchtung. Es gestattet uns einen Blick in die Art und Weise, wie an diesem uralten kirchlichen Sitze die Feier des Patroziniums- und des Kirchweihfestes in der damaligen Pfarrkirche zu Lorch und den übrigen Kirchen, bzw. Kapellen von Enns vor sich ging. Bei dem Konservativismus des Mittelalters ist anzunehmen, dass die hier veröffentlichte Dienstordnung schon seit Menschenaltern bestehende Gebräuche schriftlich festlegte. Die Zeit der Abfassung lässt sich mit ziemlicher Sicherheit ermitteln. Zunächst der terminus post quem: Die Dienstordnung – drei Blätter in der Größe von 40 x 30 cm – erwähnt mehrmals einen Benefiziaten Johannes Ernreiter (ein drittes Blatt gibt die gleiche Dienstordnung wieder, aber mit teilweiser Änderung in den Namen der Offizianten). Ernreiter wird nun in einer Urkunde aus dem Jahre 1510 als schon verstorben erwähnt (Schmieder, 41). Also muss unsere Dienstordnung vor diesem Jahre niedergeschrieben worden sein. Ferner begegnet in unserem Denkmal ein Petrus, substitutus s. Egidii, also ein provisorischer Benefiziat des dem hl. Egidius in der St. Lorenz-Pfarrkirche geweihten Altares. Es war somit zur Zeit der Abfassung der Dienstordnung dieses Benefizium unbesetzt. Da nun aber diese durch den Rücktritt des Erasmus Fierlwek erledigte Pfründe im Jahre 1501 dem in unserem Denkmal nicht genannten Veit Ferringer verliehen wurde, der sie noch 1527 besaß (Schmieder, 30), und nicht anzunehmen ist, dass sie vorher jahrelang unbesetzt gewesen sei, so ergibt sich der Schluss, dass die Dienstordnung im Jahre 1500 oder 1501 niedergeschrieben worden ist. Der in ihr wiederholt genannte Dominus Udalricus, welcher nach dem Zusammenhange nur der Pfarrer sein kann, ist daher der Stadtpfarrer Dr. Ulrich von Alm, welcher im Jahre 1503 gestorben ist. Dieser Mann scheint ein Freund der Ordnung gewesen zu sein, weil er z.B. auch die Verpflichtungen des Schulmeisters in der Scheiblingkirche – einem romanischen Rundbau zu Unserer Lieben Frau auf dem Stadtplatze – in einem „Register, das in der Kapellen der h. dreyer Kunig in ainem psalter mit ainer Keten verhaftet ist“, genau hat bestimmen lassen (Schmieder, 47). Diesem seinem Ordnungssinne ist also wohl auch unser Denkmal entsprungen.

An Kirchen und Kapellen werden in der Dienstordnung folgende genannt:
1. Die St. Lorenz-Pfarrkirche zu Lorch. Erst im Jahre 1553 wurde die Kirche der Minderbrüder zur Pfarrkirche erhoben. In der alten Pfarrkirche verblieb seit diesem Jahre nur mehr die Sepultur und eine tägliche hl. Messe.
2. Die Scheiblingkirche (rotunda) auf dem Stadtplatze. Im Jahre 1565 wurde sie abgetragen, ihre Steine verwendete man zum Bau des Stadtturmes.
3. Ecclesia BMV. Da die ebenfalls Unserer Lieben Frau geweihte Scheiblingkirche in der Dienstordnung rotunda genannt wird, so ist unter der ecclesia BMV. die Kirche Maria am Anger gemeint, die 1788 abgebrochen worden ist. In der Dienstordnung wird sie auch einmal capella genannt. Dieses zweitälteste kirchliche Gebäude stand vor der Stadt (in campo, auf dem Anger).
4. Hospitale. Gemeint ist die St. Elisabeth-Kirche im Bürgerspitale.
5. Mons s. Georgii. Es ist die uralte Kapelle auf dem Georgenberg.

Als Altäre der Pfarrkirche werden genannt:
1. Marienaltar.
2. Laurentius-Altar.
3. Corporis-Christi-Altar.
4. Altar zum hl. Johannes Bapt.
5. Altar zum hl. Egidius.
6. Maria Magdalena-Altar.
7. Altar zum hl. Coloman.
8. Apostelaltar.
9. Altar, gestiftet von einem gewissen Stadler (altare Stadlerin).
Auch in der Kirche zu Unserer Lieben Frau auf dem Anger scheinen mehrere Altäre bestanden zu haben, weil ein altare primum erwähnt wird. Es wäre allerdings auch denkbar, dass der Ausdruck altare primum als Terminus für Hochaltar zu fassen ist, sonach das Vorhandensein anderer Altäre nicht notwendigerweise voraussetzt.

Als Geistliche von Enns scheinen folgende auf:
1. Dominus Udalricus: Dechant und Stadtpfarrer Dr. Ulrich von Alm.
2. Petrus, substitutus s. Egidii.
3. Joh. Schauer. Wird in einer Stiftung vom Jahre 1495 Messpfründner des Apostelaltars in der Kirche Maria im Anger genannt.
4. Thomas Handl. Wird in einer Stiftung vom Jahre 1495 als Kaplan des von den Kellnern gestifteten Altars zur heiligsten Dreifaltigkeit in der Spitalkirche genannt.
5. Alexander, capellanus BMV.
6. Petrus Kransdorfer.
7. Joh. Ernreiter.
8. Stephan Englkrieg. Wird in einer Stiftung vom Jahre 1495 als Kaplan an der Spitalkirche genannt.
9. Stephan Schalichs.
10. Agapitus Kransdorfer.
11. Udalricus, capellanus Khelmer ex hospitali.
12. Wolfg. Part. Erscheint 1511 als Benefiziat des Marienaltares in der Pfarrkirche, 1518 auch als Zechmeister der Peterszeche und bis 1524 als Verwalter der Dorothea-Stiftung. Das Benefizium des Marienaltares hat 1521 ein anderer Priester inne.
13. Andreas, capellanus BMV.
14. Michael Raydel.
15. Martinus. Wird in einer Stiftung vom Jahre 1495 als Kaplan Mertten zu Maria im Anger genannt.
16. P. Pancratius. Wahrscheinlich der 1485 urkundlich erwähnte Minderbruder.
17. Johannes, plebanus in Tragein.
18. P. Wolfgang 0. S. B. Da er im Spital zelebriert, dürfte es wohl ein Konventual der Abtei Gleink gewesen sein, welche zu den Wohltätern des Spitals zählte.
19. Wolfg. Ernreiter. Errichtete 1510 eine Stiftung in Maria in campo.
20. Georgius de monte Georgii. Erscheint urkundlich 1497 als Kaplan Jörg vom Georgenberg.
21. Thomas, capellanus altaris Domini Staric (auch altaris Starchin).
22. Thomas ex rotunda capellanus s. Spiritus.
23. Thomas, substitutus s. Spiritus.
Die drei letztgenannten Namen dürften wohl identisch sein.
24. Sebastianus. Minderbruder?
25. Christophorus, capellanus substitutus.
Also eine ansehnliche Zahl von Geistlichen in dem kleinen Enns! Aus der Dienstordnung geht hervor, dass der Pfarrer drei Kooperatoren hatte. Ob dieselben unter den mit Namen genannten Priestern zu suchen sind oder zu den 23 Klerikern noch dazu kommen, lässt sich nicht sagen.

Nach unseren heutigen Begriffen nimmt sich der fürsorgliche und wiederholte Hinweis auf die verschiedenen Magenstärkungen, die teils im Hause des Glöckners (in domo campanatoris), teils in der Sakristei, teils im Pfarrhofe (in dote) eingenommen wurden, in Verbindung mit den liturgischen Anordnungen recht sonderbar aus, aber das Mittelalter dachte eben über solche Dinge anders und die ganze Feier dauerte auch sehr lang. Und so wollen wir den Herren Kooperatoren, Kaplänen (Benefiziaten) und Gästen Jause und Festmahl auch heute noch gönnen.
Es fand sich, aus dem Texte zu schließen, zur Feier des Patroziniums und des Kirchweihfestes immer eine Anzahl auswärtiger Geistlicher ein, darunter auch der Pfarrer von Tragwein. Wieso letzterer dazu Veranlassung hatte, ist mir nicht klargeworden. Für die Geschichte der Liturgik in unserem Lande ist die Dienstordnung jedenfalls ein wertvoller Beitrag; ihre kulturhistorische Bedeutung steht außer Zweifel.

von Konrad Schifmann (in: Archiv für die Geschichte der Diözese Linz VI+VII (1904), 145-153

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