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Rezension von: Ernst Hallier: Die sozialen Probleme und das Erbrecht. Eine rechtsphilosophische Studie. München 1892, in: Deutsche Litteraturzeitung, Jahrgang 1894, Nr. 8, S. 248.
[Rezension:] Ernst Hallier: Die sozialen Probleme und das Erbrecht. Eine rechtsphilosophische Studie.
[...] München 1892. 45 S. 80.
Ludwig Gumplowicz
[...] München 1892. 45 S. 80.
248
Verf. verlangt, dass „ein Erbschaftsamt gegründet werden, welches im Namen des Staates die Erbschaften in Beschlag nimmt und nach Maassgabe eines genau auszuarbeitenden Gesetzes die Erbschaft, soweit es nothwendig und zweckmässig ist, für die Kinder, im Uebringen aber für den Staat verwaltet“ (S. 41). Eine halbwegs eingehende Begründung dieser Forderung suchen wir auf 45 Seiten der Schrift schon aus dem Grunde vergebens, weil auf denselben von den verschiedensten nicht zur Sache gehörigen Dingen die Rede ist, wie z. B., dass Verf. den Herrn Oberstudienrath Dillmann in Stuttgart für einen der ersten Schulmänner aller Zeiten hält: „Dillmann in Stuttgart sollte Unterrichtsminister sein für das deutsche Reich“ (S. 29).
Graz. Gumplowicz.