Rezension von: Ernst Hallier: Die sozialen Probleme und
das Erbrecht. Eine rechtsphilosophische Studie. München 1892, in: Deutsche
Litteraturzeitung, Jahrgang 1894, Nr. 8, S. 248.
[Rezension:] Ernst Hallier: Die sozialen Probleme und das Erbrecht. Eine
rechtsphilosophische Studie.
[...] München 1892. 45 S. 80.
[...] München 1892. 45 S. 80.
Verf. verlangt,
dass „ein Erbschaftsamt gegründet werden, welches im Namen des Staates die
Erbschaften in Beschlag nimmt und nach Maassgabe eines genau auszuarbeitenden
Gesetzes die Erbschaft, soweit es nothwendig und zweckmässig ist, für die Kinder, im
Uebringen aber für den Staat verwaltet“ (S. 41). Eine halbwegs eingehende Begründung
dieser Forderung suchen wir auf 45 Seiten der Schrift schon aus dem Grunde
vergebens, weil auf denselben von den verschiedensten nicht zur Sache gehörigen
Dingen die Rede ist, wie z. B., dass Verf. den Herrn Oberstudienrath
Dillmann in Stuttgart für einen der ersten Schulmänner aller Zeiten hält: „
Dillmann in Stuttgart sollte Unterrichtsminister sein für das deutsche
Reich“ (S. 29).