Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen

Hinweise zur Benutzung

Ältere Versionen

Ältere Versionen des www-Auftritts sind archiviert. Sollten sie eingesehen werden wollen, bitten wir, mit den Projektmitarbeitern Kontakt aufzunehmen.

Aufnahme von Inschriften

Für die Aufnahme eines Götternamens – zumindest unter die incerta (gekennzeichnet durch <?>) – müssen mindestens 2–3 aussagekräftige Buchstaben vorhanden sein.

Buchstabenhöhe

Die Buchstabenhöhe wird nur von komplett erhaltenen Buchstaben gemessen und gerundet angegeben.

Datierungen

Datierungen wurden den Inschriften nur dann beigegeben, wenn sie mit einiger Sicherheit vertreten werden können. So etwa wenn die Texte eindeutig datierbare Angaben (z.B. Konsuldatierungen) oder Hinweise (z.B. Anwesenheit von militärischen Einheiten) enthalten, oder wenn eine Häufung von Indizien (z.B. bestimmte Formulare) für eine engere zeitliche Einordnung sprechen. Für alle anderen wird keine Datierung vorgenommen, sie fallen aber in jedem Fall in die Zeit des 1.–3.Jh.s n.Chr.

Editionen und Lesungen

In der Auflistung wird Vollständigkeit nicht angestrebt, aber es wird versucht, die wichtigsten Editionen bzw. auf die Inschriftenlesung eingehende Literatur zu erfassen. Literatur, die vor CIL XIII erschienen ist, wird nur in Ausnahmefällen aufgenommen.

Incerta

Als incerta werden jene Belege von Götternamen aufgenommen, deren Lesung nicht gesichert ist oder deren Fundort nicht zweifelsfrei im Untersuchungsgebiet liegt; vgl. dazu u. „Lokale Abgrenzung“. In den Indexeinträgen und den Überschriften sind diese Belege mit einem ? nach dem Götternamen gekennzeichnet.

Index

Die Indexeinträge beziehen sich auf den Minuskeltext und auf die inhaltliche Bedeutung der erfassten Begriffe. D.h. „cives Tungri“ z.B. werden im Index unter ‚Bevölkerungsgruppen‘ und ‚Status: sonstiges‘ erfasst, nicht aber unter ‚Verwaltungseinheit‘ auch wenn damit eine civitas Tungrorum impliziert ist. Werden Kaiser oder Konsuln in einer Datierungsformel genannt, werden sie nur im Indexeintrag ‚Datierungen‘ erfasst, nicht aber unter ‚Herrscher‘ und ‚Amtsträger‘.

Götternamen

Über den ersten Indexeintrag wird die Suche nach keltischen oder zumindest teilweise keltischen Götternamen ermöglicht. Unter Götternamen verstehen wir eigentliche Götternamen im engeren Sinn (bei uns als Theonyme bezeichnet) ebenso wie Beinamen von Göttern. So ist zum Beispiel der keltische Göttername der als Mercurius Gebrinus angesprochenen Gottheit Gebrinius, der der Matronae Gabiae ist Gabiae.
Der jeweilige keltische Göttername wird in der am häufigsten belegten Schreibung und im Nominativ aufgelistet.

Ligaturen

Ligaturen werden nur im Majuskeltext angezeigt. Wenn eine unterschiedliche Buchstabenhöhe daraus resultiert, wird dies in der Rubrik ‚Inschrift‘ erwähnt (auch wenn die konkrete Buchstabenhöhe in einigen Fällen nicht angegeben werden kann).

Lokale Abgrenzung

Der lokale Untersuchungsrahmen wird durch das Territorium der Provinz Germania Inferior definiert. Allerdings werden auch Funde aus Gebieten mitberücksichtig, die heute nicht mehr einhellig zur Germania Inferior gezählt werden. Das betrifft den Fundort Foy, der nun der civitas Treverorum der Provinz Belgica zuzurechnen ist, sowie Domburg und Colijnsplaat, die in neueren Untersuchungen nun ebenfalls als Teil der Belgica angesehen werden.

Maße

Es werden stets die Maße des Objekts in seinem jeweiligen Erhaltungszustand angegeben.

Majuskeltext

Der Majuskeltext soll die Inschrift abbilden. Eckige Klammern [---] verweisen lediglich auf sichtbare Lücken bzw. Bruchstellen. Angaben zu eventuell verlorenen Zeilen vor oder nach dem Erhaltenen finden sich in der Rubrik „Inschrift“. Unterstreichungen zeigen verlorene, aber abschriftlich überlieferte Teile an. Ist eine Inschrift ausschließlich abschriftlich überliefert, wird auf Unterstreichungen verzichtet.

Minuskeltext

Der Minuskeltext bietet unser oder das von uns übernommene Verständnis der Inschrift. Wenn für einzelne Buchstaben oder Buchstabengruppen keine sinnvolle Lesung vorgeschlagen werden kann, sind sie in Großbuchstaben gesetzt. Das Zeichen für den velaren Reibelaut <˧> wird stets als <ch> transkribiert.

Notabilia varia

In dieser Rubrik werden philologische Besonderheiten angeführt.

Theonymische Formulare

„Theonymisches Formular“ bezeichnet die in den Nominativ gebrachte Anrufung einer Gottheit in normalisierter Schreibung. Aus Gründen übersichtlicherer Gliederung werden die theonymischen Formulare ohne Berücksichtigung des Gottheitsdeterminativs deus/dea aufgelistet und auch ohne solche Komponenten der Anrufung, die verschiedenste Götternamen begleiten können, wie augustus/augusta, sanctus/sancta, suus/sua etc.
Ein Beispiel: Von einem in einer Inschrift belegten Votivformular „deo Herculi Magusano“ listen wir im Index das theonymische Formular „Hercules Magusanus“ auf.
Im Index werden durch Mausklick auf ein theonymisches Formular zusätzlich alle bezeugten Votivformulare aufgelistet, exakt so wie sie in den Minuskeltranskriptionen aufscheinen.

Übersetzungen

Es werden lediglich eine deutsche und eine englische Übersetzung des in der Minuskelübertragung vorgelegten Textes vorgelegt. Sie enthalten keine Aussagen zu Ergänzungen, Fehlstellen etc.

Zustand Inschrift

Angegeben wird immer der am besten überlieferte Erhaltungszustand. Wenn z.B. nur ein kleineres Fragment erhalten zusätzlich aber auch eine komplette Abschrift verfügbar ist, wird der Zustand als „vollständig“ bezeichnet.